2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Samtgemeinde
Postleitzahl: 49593
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung zu Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. Anlage 124_LD_Eigenerklärung zur Eignung) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden können und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (vgl. Anlage 124_LD_Eigenerklärung zur Eignung und Anlage 4 Erklärung zur Zurverlässigkeit) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden können und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2022/57 - (vgl. Anlage 5 Erklaerung_zu_Art.5k_Abs1_VO_EU_2022_576) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2022/57 auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden. Eigenerklärung zur Tariftreueerklärung (vgl. Anlage 4_Tariftreueerklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung zu Angaben zur Zahlung von Steuern oder Abgaben (vgl. Anlage 124_LD_Eigenerklärung zur Eignung) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu Angaben zur Zahlung von Steuern oder Abgaben auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden können und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung zu Angaben zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (vgl. Anlage 124_LD_Eigenerklärung zur Eignung) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu Angaben Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden können und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung - (vgl. 01 Formblätter Eignung, Formular II) Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, Sachschäden 1 Mio. €, Vermögensschäden 100 Tsd. €, Schlüsselverlust 100 Tsd. €, Bearbeitungsschäden 50 Tsd. €. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres kann auf das doppelte der vorstehend benannten Deckungssummen begrenzt sein. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Nachweis über die Erhöhung der Deckungssummen bzw. den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweiligen Mindestdeckungssummen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen, der nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfristende, ist. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder nicht mit den geforderten Mindestdeckungssummen eingereicht wird. Eigenerklärung zu Referenzprojekten - (vgl. 01 Formblätter Eignung, Formular V) Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzobjekten (Unterhaltsreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Gebäudenutzungsart, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche Unterhaltsreinigung in m², Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der letzten Abrechnung. Mindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu vorzulegen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind und je Referenz mindestens eine Jahresreinigungsfläche von 4,57 Mio. m² (für Los 1 geltend) bzw. mindestens eine Jahresreinigungsfläche von 2,88 Mio. (für Los 2 geltend) umfassen. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Schulen, Sporthallen oder Verwaltungsobjekten erbracht. 2. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt für Los 1 mindestens 4.570.000 m² bzw. für Los 2 mindestens 2.880.000 m². 3. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 4. Die Leistungen wurden nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung zuletzt abgerechnet. Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV), sofern zulässig, nicht zwei Eigenerklärungen zu vergleichbaren Referenzprojekten vorgelegt werden. Eigenerklärung zu Referenzprojekten - (vgl. 01 Formblätter Eignung, Formular VI) Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzobjekten (Glasreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Gebäudenutzungsart, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche Unterhaltsreinigung in m², Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der letzten Abrechnung. Mindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen des Bieters vorzulegen betreffend die Glasreinigung von Objekten und je Referenz mindestens eine Jahresreinigungsfläche von 27.000 m² umfassen, die jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein müssen. Die Referenzen dürfen zwingend nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt > 27.000 m² 2. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 3. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV), sofern zulässig, nicht zwei Eigenerklärungen zu vergleichbaren Referenzprojekten vorgelegt werden.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen/Leistungswerte - (vgl. z. B. 00 Vergabebedingungen Ziff. 6.2.2) In den Preisblättern der Lose 1 und 2 werden maximale Leistungswerte pro Stunde je Raumgruppe vorgegeben, welche nicht überschritten werden dürfen (laufende Unterhaltsreinigung: Raumgruppe A, Büro- und Besprechungsräume: 250 m²/h; Raumgruppe B, Aufenthalts- und Sozialräume: 200 m²/h; Raumgruppe C, Lager- und Technikräume: 350 m²/h; Raumgruppe D, Toiletten: 100 m²/h; Raumgruppe E, Nassbereiche: 130 m²/h; Raumgruppe F, Eingangsbereiche: 400 m²/h; Raumgruppe G, Verkehrsflächen-Flure: 380 m²/h, Raumgruppe H, Treppen: 180 m²/h; Raumgruppe I, Aufzüge: 80 m²/h; Raumgruppe J, Unterrichtsräume: 250 m²/h; Raumgruppe K, Umkleiden: 200 m²/h; Raumgruppe L, Sporthalle: 800 m²/h, Raumgruppe M Mensa 350 m²/h - laufende Unterhaltsreinigung Kindertagesstätten: Raumgruppe A, Büro- und Besprechungsräume: 180 m²/h; Raumgruppe B, Aufenthalts- und Sozialräume: 150 m²/h; Raumgruppe C, Lager- und Technikräume: 200 m²/h; Raumgruppe D, Toiletten: 60 m²/h; Raumgruppe E, Nassbereiche: 70 m²/h; Raumgruppe F, Eingangsbereiche: 200 m²/h; Raumgruppe G, Verkehrsflächen-Flure: 200 m²/h, Raumgruppe H, Treppen: 120 m²/h; Raumgruppe I, Aufzüge: 80 m²/h; Raumgruppe J, Unterrichtsräume: 250 m²/h; Raumgruppe K, Umkleiden: 200 m²/h; Raumgruppe L, Sporthalle: 400 m²/h, Raumgruppe M Mensa 350 m²/h ). Für das Angebot ist eine Unterschreitung (niedrigere Leistung pro Stunde) erlaubt. Bei Überschreitung einer der maximalen Leistungswerte pro Stunde erfolgt der Angebotsausschluss von der Wertung. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement - (vgl. 01 Formblätter Eignung, Formular VII) Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, welches nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar zertifiziert ist. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder vergleichbar innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder ungültig (z. B. Gültigkeitszeitraum des Zertifikats abgelaufen) eingereicht wird. Eigenerklärung zum praktizierten Umweltmanagement - (vgl. 01 Formblätter Eignung, Formular VII) Eigenerklärung zum praktizierten Umweltmanagement, welches nach DIN EN ISO 14001 ff. oder vergleichbar zertifiziert ist. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 ff oder vergleichbar innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder ungültig (z. B. Gültigkeitszeitraum des Zertifikats abgelaufen) eingereicht wird.