1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Stade
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Stade
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr im Landkreis Stade. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen und umfasst zurzeit ein Volumen von insgesamt ca. 5.803.000 Fahrplankilometern pro Normjahr. Der Verkehr wird in drei Losen ausgeschrieben. Von Von den Gesamt-Fahrplankilometern entfallen rd. 2.397.000 Fahrplankilometer pro Normjahr auf Los 1, rd. 1.847.000 Fahrplankilometer pro Normjahr auf Los 2 und rd. 1.559.000 Fahrplankilometer pro Normjahr auf Los 3. Die Betriebsaufnahme ha am 01.01.2027 zu erfolgen. Der Betrieb endet mit Ablauf des 31.07.2036.
Kennung des Verfahrens: 5f658015-d619-424d-a099-6964c2d3979f
Vorherige Bekanntmachung: 597449-2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Sande 2
Stadt: Stade
Postleitzahl: 21682
Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die jeweilige Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene mindestens das im Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) vom 14.09.2001 i.d.F. des 10. Änderungsvertrages vom 03.06.2025 in Verbindung mit der jeweils dazugehörigen Entgelttabelle vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen und Änderungen während der Ausführungslaufzeit des jeweiligen Dienstleistungsauftrages nachzuvollziehen. Soweit der Auftragnehmer bei der Auftragserfüllung Subunternehmer oder Verleihunternehmen einsetzt, ist er verpflichtet, den eingesetzten Subunternehmern oder Verleihunternehmen entsprechende Erklärungen abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen. Die Leistung wird in drei Losen vergeben (Los 1 = Teilnetze 1+5, Los 2 = Teilnetze 2+3 und Los 3 = Teilnetze 6+7). Die Abgabe von Kombinationsangeboten über zwei Lose und/oder eines Gesamtangebots über alle drei Lose ist zulässig. Bei Abgabe von Kombinationsangeboten oder einem Gesamtangebot sind zwingend auch Einzelangebote für die hiervon betroffenen Lose abzugeben. Bei der eines Gesamtangebots sind zudem zwingend auch für alle denkbaren Kombinationen der davon betroffenen Lose Kombinationsangebote abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 (Teilnetze 1 und 5)
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr im Landkreis Stade. In Los 1 werden Linienverkehre im Teilnetz 1 und 5 beschafft in einem Volumen von derzeit 2.397.000 Fahrplankilometer pro Normjahr. Die Fahrplankilometer dienen der groben Orientierung. Maßgeblich sind die Fahrplankilometer, die sich aus den Fahrplänen ergeben. Das Liniennetz umfasst die Linien: 2001: Hagen - Bf.Stade - Hahle - Haddorf - Mittelsdorf; 2001: Mittelsdorf - Haddorf - Hahle - Bf. Stade - Hagen; 2002: Bf. Stade - Schölisch - Karlshamnweg; 2002: Karlshamnweg - Schölisch - Bf. Stade; 2004: Pferdemarkt - Langobardenstraße - Pferdemarkt; 2005: Pferdemarkt - Tannenbergstraße - Pferdemarkt; 2007: Agathenburg - Ottenbeck - Bf. Stade - Hahle - Wiepenkathen; 2007: Wiepenkathen - Hahle - Bf. Stade - Ottenbeck - Agathenburg; 2009: Pferdemarkt - Haddorf - Wiepenkathen - Pferdemarkt; 2010: Pferdemarkt - Thuner Straße - Ottenbeck - Pferdemarkt; 2011: Schulverkehr Stade; 2012: Schwinge - Hahle - Bildungscampus Riensförde; 2012: Bildungscampus Riensförde - Hahle - Wiepenkathen; 2013: Haddorf - Hahle - Vincent-Lübeck-Gymnasium; 2013: Vincent-Lübeck-Gymnasium - Haddorf; 2017: Bützfleth - Stade; 2017: Stade - Bützfleth - Ritschermoor; 2050: Stade - Steinkirchen - Jork - HH-Finkenwerder; 2050: Stade - Steinkirchen - Jork; 2050: HH-Finkenwerder - Jork - Steinkirchen - Stade; 2050: Jork - Steinkirchen - Stade; 2051: Stade - Steinkirchen - Jork; 2051: Jork - Steinkirchen - Stade; 2052: Twielenfleth - Steinkirchen; 2052: Steinkirchen - Twielenfleth; 2054: Schulverkehr Hollern; 2055: Stade - Twielenfleth - Stade/Steinkirchen; 2058: Beethovenstr. - Bf. Stade - Jorker Straße; 2060: Stade - Harsefeld - Ahlerstedt - Zeven; 2060: Zeven - Ahlerstedt - Harsefeld - Stade; 2061: Stade - Harsefeld - Ahlerstedt - Wangersen; 2061: Wangersen - Ahlerstedt - Harsefeld - Stade; 2066: Oersdorf - Ahrenswohlde - Ahlerstedt - Harsefeld; 2066: Ahlerstedt - Oersdorf - Ahrenswohlde - Ahlerstedt; 2365: Ahlerstedt - Harsefeld - Fredenbeck - Stade; 2365: Stade - Fredenbeck - Harsefeld - Ahlerstedt; 2368: Bargstedt - Reith - Ahlerstedt - Harsefeld; 2368: Harsefeld - Ahlerstedt - Reith - Bargstedt; 2369: Harsefeld - Bargstedt - Ahlerstedt; 2369: Ahlerstedt - Bargstedt - Harsefeld; 2370: Stade - Fredenbeck - Mulsum - Kutenholz; 2370: Kutenholz - Mulsum - Fredenbeck - Stade; 2371: Brest - Kutenholz - Fredenbeck; 2371: Fredenbeck - Kutenholz - Brest; 2372: Brest - Kutenholz - Mulsum - Stade; 2372: Stade - Mulsum - Kutenholz - Brest; 2373: Mulsum - Kutenholz - Harsefeld; 2373: Harsefeld - Kutenholz - Muslum; 2375: Wedel - Fredenbeck - Horneburg; 2375. Horneburg - Fredenbeck - Wedel; 2376: Stade - Helmste - Fredenbeck; 2376: Fredenbeck - Helmste - Stade; 2377: Agathenburg - Dollern; 2377: Doller - Agathenburg; 2620: Elbe-Radwanderbus: Stade - Freiburg - Balje; 2620: Elbe-Radwanderbus: Balje - Freiburg - Stade; 2650: Elbe-Radwanderbus: Stade - Jork - Buxtehude; 2650: Elbe-Radwanderbus: Buxtehude - Jork - Stade; 2720: Stade - Grünendeich - Jork - HH-Finkenwerder; 2720: HH-Finkenwerder - Jork - Grünendeich - Stade; 2721: Gräpel - Stade - Jork - HH-Finkenwerder; 2721: HH-Finkenwerder - Jork - Stade - Gräpel; 2722: Hemmoor - Stade - Jork - HH-Finkenwerder; 2722: HH-Finkenwerder - Jork - Stade - Hemmoor
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2036
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im jeweiligen Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit das Angebot zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen das Angebot unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmereinsatz für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Hierzu ist die in den Vordrucken beigefügte Erklärung zu verwenden. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer, sind die jeweils unter Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Nachweise auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese Leistungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Näheres regelt der Verkehrsvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation hinsichtlich der Erbringung entsprechender als Referenz(en) anzugebener Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die entweder über eine gesetzliche bzw. organschaftliche Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung und Disposition, sowie die Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Hierzu gehört auch die Angabe derjenigen Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und die über die vorgenannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation verfügen (einschließlich Angaben zur jeweiligen Qualifikation). Als Mindestvoraussetzung ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist über das Betreiben von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer zu benennen. Die referenzierte Leistung muss mindestens einen Umfang von 500.000 Fahrplankilometer jährlich umfasst haben und bis zum Ablauf der Angebotsfrist mindestens über den Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme der nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen und Angaben können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/04/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim NDs. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 (Teilnetze 2 und 3)
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr im Landkreis Stade. In Los 2 werden Linienverkehre im Teilnetz 2 und 3 beschafft in einem Volumen von derzeit 1.847.000 Fahrplankilometer pro Normjahr. Die Fahrplankilometer dienen der groben Orientierung. Maßgeblich sind die Fahrplankilometer, die sich aus den Fahrplänen ergeben. Das Liniennetz umfasst die Linien: 257: Jork - HH-Neuenfelde - Neugraben; 257: Neugraben - HH-Neuenfelde - Jork; 457: Königreich - HH-Cranz - HH-Neuenfelde - Neugraben: 457: Neugraben - HH-Neuenfelde - HH-Cranz - Königreich; 2030: Buxtehude - Ladekop - Jork - Wisch ; 2030: Wisch - Jork - Ladekop - Buxtehude; 2033: Nottensdorf - Hedendorf - Apensen; 2033: Apensen - Hedendorf - Nottensdorf - Horneburg; 2034: Sauensiek - Wiegersen; 2034: Wiegersen - Sauensiek - Revenahe; 2035: Buxtehude - Beckdorf - Sauensiek - Apensen; 2035: Apensen - Sauensiek - Beckdorf - Buxtehude; 2036: Buxtehude - Apensen - Harsefeld; 2036: Harsefeld/Sauensiek - Apensen - Buxtehude; 2038: Buxtehude - Moisburg - Hollenstedt; 2038: Hollenstedt - Moisburg - Buxtehude; 2040: Buxtehude - Jork - HH-Finkenwerder; 2040: HH-Finkenwerder - Jork - Buxtehude; 2043: Höhen - Borstel - Ladekop - Jork; 2043: Jork - Ladekop - Höhen - Borstel - Jork; 2044: Jork - Borstel - Estebrügge - Jork - Ladekop; 2044: Ladekop - Jork - Estebrügge - Borstel - Jork; 2045: Moorende - Hove - Estebrügge; 2045: Estebrügge - Hove - Moorende; 2053: Horneburg - Steinkirchen; 2053: Steinkirchen - Horneburg; 2056: Schulverkehr Guderhandviertel; 2062: Sauensiek - Revenahe - Harsefeld; 2062: Harsefeld - Revenahe - Sauensiek; 2063: Horneburg - Nottensdorf - Bliedersdorf - Harsefeld; 2063: Harsefeld - Bliedersdorf - Nottensdorf - Horneburg; 2064: Horneburg - Bliedersdorf - Nottensdorf - Horneburg; 2067: Beckdorf - Apensen; 2067: Appensen - Beckdorf; 2101: Buxtehude ZOB - Kellerkuhle - Torfweg (SZ Süd); 2101: Torfweg (SZ Süd) - Kellerkuhle - Buxtehude ZOB; 2102: Buxtehude ZOB - Krankenhaus - Ottensen/Torfweg (SZ Süd); 2102: Ottensen/Torfweg (SZ Süd) - Krankenhaus - Buxtehude ZOB; 2103: Buxtehude ZOB - Neukloster - Hedendorf - Nottensdorf; 2103: Nottensdorf - Hedendorf - Neukloster - Buxtehude ZOB; 2104: Bf. Buxtehude (Süd) - Immenbeck - Ketzendorf; 2104: Immenbeck - Ketzendorf - Bf. Buxtehude (Süd); 2105: Ringlinie Buxtehude; 2111: Schulverkehr Buxtehude; 2113: Schulverkehr Hedendorf - Buxtehude; 2113: Schulverkehr Buxtehude - Hedendorf; 2114: Schulverkehr Ketzendorf - Buxtehude; 2114: Schulverkehr Buxtehude - Ketzendorf; 2115: Schulverkehr Pippensen - Buxtehude; 2115: Schulverkehr Buxtehude - Pippensen; 2723: Buxtehude - Hove - HH-Finkenwerder; 2723: HH-Finkenwerder - Hove - Buxtehude; 2724: Wiegersen - Buxtehude - Königreich - HH-Finkenwerder; 2724: HH-Finkenwerder - Königreich - Buxtehude - Wiegersen; 2725: Kutenholz - Fredenbeck - Horneburg - Buxtehude; 2725: Buxtehude - Horneburg - Fredenbeck - Kutenholz; 2726: Ahlerstedt - Harsefeld - Hedendorf - Jork; 2726: Jork - Königreich - Buxtehude - Sauensiek.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2036
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im jeweiligen Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit das Angebot zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen das Angebot unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmereinsatz für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Hierzu ist die in den Vordrucken beigefügte Erklärung zu verwenden. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer, sind die jeweils unter Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Nachweise auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese Leistungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Näheres regelt der Verkehrsvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation hinsichtlich der Erbringung entsprechender als Referenz(en) anzugebener Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die entweder über eine gesetzliche bzw. organschaftliche Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung und Disposition, sowie die Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Hierzu gehört auch die Angabe derjenigen Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und die über die vorgenannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation verfügen (einschließlich Angaben zur jeweiligen Qualifikation). Als Mindestvoraussetzung ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist über das Betreiben von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer zu benennen. Die referenzierte Leistung muss mindestens einen Umfang von 500.000 Fahrplankilometer jährlich umfasst haben und bis zum Ablauf der Angebotsfrist mindestens über den Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme der nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/04/2026 12:15:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim NDs. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 (Teilnetze 6 und 7)
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr im Landkreis Stade. In Los 3 werden Linienverkehre im Teilnetz 6 und 7 beschafft in einem Volumen von derzeit 1.559.000 Fahrplankilometer pro Normjahr. Die Fahrplankilometer dienen der groben Orientierung. Maßgeblich sind die Fahrplankilometer, die sich aus den Fahrplänen ergeben. Das Liniennetz umfasst die Linien: 1041: Freiburg/Balje - Hemmoor; 1041: Hemmoor - Freiburg/Balje; 2014: Drochtersen - Assel; 2015: Bützfleth - Drochtersermoor - Drochtersen - Assel; 2015: Assel - Drochtersen - Drochtersermoor - Bützfleth; 2016: Bützflethermoor - Bützfleth; 2016: Bützfleth - Bützflethermoor; 2019: Wolfsbruchermoor - Hüll - Stade; 2019: Stade - Wolfsbruchermoor - Hüll; 2020: Freiburg - Oederquart - Balje - Cadenberge; 2020: Cadenberge - Balje - Oederquart - Freiburg; 2022: Hüll - Drochtersen - Dornbusch ; 2022: Dornbusch - Drochtersen - Hüll; 2023: Krautsand - Drochtersen - Dornbusch ; 2023: Dornbusch - Drochtersen - Krautsand; 2024: Drochtersen - Wolfsbruchermoor - Freiburg; 2024: Freiburg - Wolfsbruchermoor - Drochtersen; 2025: Stade - Drochtersen - Freiburg; 2025: Freiburg - Drochtersen - Stade; 2026: Stade - Drochtersen - Freiburg - Balje; 2026: Balje - Freiburg - Drochtersen - Stade; 2080: Stade - Hammah - Hagenah - Bremervörde; 2080: Bremervörde - Hagenah - Hammah - Stade; 2081: Stade - Hammah - Groß Sterneberg - Stade; 2082: Oldendorf - Himmelpforten - Stade; 2082: Stade - Himmelpforten - Oldendorf; 2085: Großenwörden - Himmelpforten; 2085: Himmelpforten - Kuhla - Großenwörden; 2086: Groß Sterneberg - Himmelpforten; 2086: Himmelpforten - Groß Sterneberg; 2087: Groß Sterneberg - Hammah; 2087: Hammah - Groß Sterneberg; 2088: Haddorf - Düdenbüttel - Himmelpforten; 2088: Himmelpforten - Düdenbüttel - Haddorf; 2089: Weißenmoor - Düdenbüttel - Hammah; 2089: Hammah - Düdenbüttel - Weißenmoor; 2090: Stade - Himmelpforten - Oldendorf - Gräpel; 2090: Gräpel - Oldendorf - Himmelpforten - Stade; 2091: Oldendorf - Heinbockel - Hagenah - Oldendorf; 2091: Oldendorf - Hagenah - Heinbockel - Oldendorf; 2092: Neuland - Engelschoff - Himmelpforten; 2092: Himmelpforten - Engelschoff - Neuland - Großenwörden; 2093: Gräpel - Brobergen - Oldendorf - Himmelpforten; 2093: Himmelpforten - Oldendorf - Brobergen - Gräpel; 2095: Großenwörden - Neuland - Himmelpforten; 2095: Himmelpforten - Neuland - Großenwörden; 2096: Behrste - Gräpel - Oldendorf; 2096: Oldendorf - Gräpel - Behrste; 2097: Kranenburg - Gräpel - Oldendorf; 2097: Himmelpforten - Oldendorf - Gräpel - Kranenburg; 2099: Nachtlinie: Stade - Heinbockel - Oldendorf; 2099: Nachtlinie: Oldendorf - Heinbockel - Stade; 2127: Schulverkehr Freiburg; 2128: Schulverkehr Balje; 2129: Schulverkehr Wischhafen
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2036
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im jeweiligen Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit das Angebot zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen das Angebot unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmereinsatz für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Hierzu ist die in den Vordrucken beigefügte Erklärung zu verwenden. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer, sind die jeweils unter Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Nachweise auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese Leistungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Näheres regelt der Verkehrsvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation hinsichtlich der Erbringung entsprechender als Referenz(en) anzugebener Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die entweder über eine gesetzliche bzw. organschaftliche Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung und Disposition, sowie die Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Hierzu gehört auch die Angabe derjenigen Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und die über die vorgenannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation verfügen (einschließlich Angaben zur jeweiligen Qualifikation). Als Mindestvoraussetzung ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist über das Betreiben von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer zu benennen. Die referenzierte Leistung muss mindestens einen Umfang von 500.000 Fahrplankilometer jährlich umfasst haben und bis zum Ablauf der Angebotsfrist mindestens über den Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme der nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder Angaben können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/04/2026 12:15:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim NDs. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Stade
Registrierungsnummer: tel:04141120
Postanschrift: Am Sande 2
Stadt: Stade
Postleitzahl: 21682
Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4141 12 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim NDs. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: tel:04131150
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131150
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a94db3d7-c17f-4ec7-b66d-7367aa78136a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2026 18:36:44 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 158314-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 46/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/03/2026