5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: An der Feuerwache 3
Stadt: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Endsumme
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit ab Auftragseingang
Beschreibung: a.) 0 bis 18 Monate (60 BP) b.) 19 bis 24 Monate (20 BP) c.) > 24 Monate (Ausschluss)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Mannschaftsraum
Beschreibung: a.) Mannschaftsraum aufbauintegriert (60 BP) b.) Mannschaftsraum fahrerhausintegriert (20 BP) c.) Als Modul getrennt vom Fhs. und Aufbau (10 BP)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Mannschaftsrauminnenhöhe
Beschreibung: a.) >= 1.700 mm (60 BP) b.) 1.600 mm-1.699 mm (20 BP) c.) <1.600 mm (5 BP)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pressluftatmerhalterungen einstellbar
Beschreibung: a.) werkzeuglos verstellbar (40 BP) b.) mit Werkzeug verstellbar (0 BP)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Sicherheitsverriegelungen für die Pressluftatmerhalterungen
Beschreibung: a.) Entriegelung an der Stirnseite, zwischen den Beinen (60 BP) b.) Entriegelung seitlich (0 BP)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Innen- und außenliegende Türgriffe zum Öffnen der Mannschaftsraumtüren über großzügig dimensionierte, mechanisch betätigte Handhebel oder -griffe, welche auch mit Handschuhen sicher betätigt werden können
Beschreibung: a.) Ausführung robust (60 BP) b.) Ausführung filigran (0 BP)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Belastung der klappbaren Auftritte
Beschreibung: a.) >=650 kg (60 BP) b.) 301 kg bis 649 kg (20 BP) c.) 250 kg bis 300 kg (10 BP)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Stromerzeuger
Beschreibung: a.) Für alle Hersteller adaptierbar (40 BP) b.) Umbau notwendig (0 BP und Ausschluss)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Dachbox mit Klappdeckel
Beschreibung: a.) Dachkasten im Frontbereich ( (60 BP) b.) Dachkasten nur über Geräteraum (0 BP)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Analoge Anzeigen des ein- und ausgangsseitigen Pumpendruckes
Beschreibung: a.) ja (40 BP) b.) nein (0 BP)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Spüleinrichtung nach dem Einsatz
Beschreibung: a.) ja, kein Spülen notwendig (60 BP) b.) nein, Spülen notwendig (0 BP und Ausschluss
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Position Lichtmast
Beschreibung: a.) Im Mannschaftsraum (60 BP) b.) Gerätekoffervorderwand, zwischen G1 und G2 (20 BP) c.) Im Gerätekoffer, nicht zwischen G1 und G2 (10 BP) d.) Sonstiges: Ausführung (0 BP und Ausschluss)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferung eines Musterfahrzeuges
Beschreibung: a.) Lieferung eines Musterfahrzeuges kostenneutral (60 BP) b.) Zuschlag für Musterfahrzeug ( 0 BP)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Probelauf der Pumpe inkl. Schaumzumischanlage mit Schaummittel
Beschreibung: a.) mit Schaummittel möglich (40 BP) b.) nur mit Wasser möglich (0 BP)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Virtual Reality Simulation des Pumpenbedienstandes der verbauten Pumpe
Beschreibung: a.) Schulung über VR möglich (60 BP) b.) keine Schulung über VR möglich ( 0 BP)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Musterfahrzeug
Beschreibung: a.) Entspricht den Erwartungen (60 BP) b.) Entspricht den Erwartungen zum Teil (20 BP) c.) Entspricht den Erwartungen nicht (0 BP)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen der letzten 5 Jahre
Beschreibung: a.) >=19 Fahrzeuge (60 BP) b.) 18-15 Fahrzeuge (20 BP) c.) 14-10 Fahrzeuge (5 BP) d.) <10 Ausschluss
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots stellt sich wie folgt dar: a) Feststellung der Eignung b) Prüfung der Vergabeunterlagen c) Bewertung und Vergabe von Bewertungspunkten gemäß Leistungsverzeichnis d) Auswertung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß "erweiterte Richtwertmethode" nach UFAB Bei der erweiterten Richtwertmethode wird ein Schwankungswert von 15% angenommen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Salzgitter