Achim
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Wardenburg
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Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
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Wiesmoor
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Wittingen
Wittmund
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Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Ergänzende ÖPNV-Leistung (AST-Verkehr) im Stadtgebiet Cuxhaven

128895-2026 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Ergänzende ÖPNV-Leistung (AST-Verkehr) im Stadtgebiet Cuxhaven
OJ S 38/2026 24/02/2026
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Dienstleistungen

1. Zuständige Behörde

1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Cuxhaven
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Ergänzende ÖPNV-Leistung (AST-Verkehr) im Stadtgebiet Cuxhaven
Beschreibung: Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt die wettbewerbliche Ausschreibung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 01.08.2027 gemäß Art. 5 Absatz 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Als Basis ist der aktuelle Nahverkehrsplan heranzuziehen (https://www.wirtschaft-cuxland.de/Mobilität/Weitere-Informationen/Nahverkehrsplan/)
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Sonstige Beförderungsdienste
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A) Hinweis zur Verfahrensart: Die Angabe "Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)" unter 2.1 ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt der Benennung der Verfahrensart vorgibt. Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung jedoch um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). - - - B) Vergabe als Gesamtleistung: Die Verkehrsleistungen in Abschnitt 2.1 stellen eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a II S. 4 PBefG dar. - - - C) Informationen zum Verfahren: Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig für das Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Fax: +49 4131 15-2943, E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de. Ein Nachprüfungsantrag muss schriftlich eingereicht und unverzüglich begründet werden. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB). - - - D) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a II S. 2 PBefG: Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste kann gemäß § 12 Abs. 6 PBefG innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung ein eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag gestellt werden. Eine Definition, welche Voraussetzungen eine Verkehrsleistung aufweisen muss, damit sie als eigenwirtschaftlich gilt, findet sich in § 8 Abs. 4 PBefG. Der Antrag ist nicht bei der Stadt Cuxhaven, sondern bei der Genehmigungsbehörde im Sinne des PBefG zu stellen. Genehmigungsbehörde ist die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachen mbH (LNVG) - PBefG-Genehmigungsbehörde, Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover, +49 511 53333-0, info@lnvg.de. Eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge, die erst nach Ablauf der oben genannten Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen, müssen versagt werden. Genehmigungsanträge, die nicht die in der vorliegenden Vorabbekanntmachung (Kapitel 5.1) als verbindlichen Mindeststand beschriebenen, wesentlichen Anforderungen an die aus-reichende Verkehrsbedienung erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen dieser Veröffentlichung beziehen, können nach § 13 Abs. 2a PBefG versagt werden. - - - E) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung: Gem. § 8a II S. 3 PBefG werden mit dieser Vorabbekanntmachung die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelte und Standards der Beförderungsleistung festgelegt, welche nach Maßgabe von § 13 II a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge gelten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der im Nahvervehrsplan angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 I a PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Textform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Der elektronische Weg der Dokumenteneinreichung (Link: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/a3start/0/client/index.html?verfahrenId=9658&startAPI=https%3A%2F%2Fwww.navo.niedersachsen.de%2Fnavo2%2Fportal%2Fa3start%2F558436%2Fapi1#/intro) ist möglich. - - - F) Tariftreue, Mindestentgelt: Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr dürfen gemäß § 4 Abs 1 oder § 5 Abs. 1 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich durch Erklärung in Textform gegenüber der Genehmigungsbehörde verpflichten, ihren bei der Ausführung dieser Leistung beschäftigten Arbeitnehmern die Arbeitsbedingungen der im Niedersachsen einschlägig und repräsentativ erklärten mit einer tariffähigen Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifverträge zu gewähren (Die Liste der repräsentativen Tarifverträge ÖPNV sind abrufbar unter: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/service/servicestelle_zum_niedersachsischen_tariftreue_und_vergabegesetz_ntvergg/tariftreue_und_mindestentgelte/tariftreue-und-mindestentgelte-144704.html). Änderungen während der Ausführungslaufzeit des Tarifvertrages sind nachzuvollziehen. Die Repräsentativität der Tarifverträge wird durch Rechtsverordnung festgelegt. - - - G) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre: Gemäß § 21 IV S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 I a PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre (v. a. Schienenverkehr), der Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG, aus öffentlichen Verkehrsinteresse, nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung).
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Ergänzende ÖPNV-Leistung (AST-Verkehr) im Stadtgebiet Cuxhaven
Beschreibung: Die Stadt Cuxhaven ist Aufgabenträger für den öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr (ÖSPV) im eigenen Stadtgebiet gemäß § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) und zuständige örtliche Behörde (Art. 2 lit. b, c VO (EG) Nr. 1370/2007) für die Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Stadtverkehr. Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt eine straßengebundene Verkehrsleistung des öffentlichen Personennahverkehrs zu vergeben. Diese ÖPNV-Leistung soll das Stadtbusangebot der Stadt Cuxhaven räumlich und zeitlich im Stadtgebiet nach Bedarf ergänzen, nicht aber konkurrieren oder ersetzen. - - - Die hier ausgeschriebenen ergänzenden ÖPNV-Leistungen (AST-Verkehre) sind Verkehre nach § 44 PBefG. Die notwendige Genehmigung ist gemäß § 14 i. V. m. § 12 Abs. 6 PBefG drei Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung bei der LNVG zu beantragen. - - - Die ausgeschriebene ergänzende ÖPNV-Leistung soll das gesamte Stadtgebiet Cuxhaven bedienen, dabei sollen folgende Ortschaften bzw. Straßenabschnitte prioritär angebunden werden: Arensch, Berensch, Oxstedt, Gudendorf, Franzenburg, Süderende, Westerende, Osterende, Wehldorf, Heerstraße, Holte-Spangen, Süderwisch, Köstersweg, Cuxhaven Bahnhof/ZOB. Jeder Endpunkt jeder Ortschaft soll stündlich täglich von 08:00 Uhr bis ca. 23:00 Uhr durch Kombination der Buslinien des Stadtbusverkehrs und der anzubietenden ergänzenden ÖPNV-Leistung angebunden sein. - - - Der Ein- und Ausstieg erfolgt insbesondere an Ein- und Ausstiegspunkten (dabei handelt es sich um Bushaltestellen oder eigens eingerichtete Haltestellen, die ggf. den heutigen AST-Haltestellen entsprechen). Gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises und gültiger Wertmarke ist eine Haustürbedienung zugelassen. Für die Abwicklung der in der Bedienzeit hinterlegten Leistungen ist die ausreichende Fahrzeuganzahl, mit denen jeweils mindestens vier Fahrgäste befördert werden können, einzusetzen. Zudem sind Ersatzfahrzeuge vorzuhalten, die dieselben Kriterien erfüllen müssen, wie die dauereingesetzten Fahrzeuge. Für die angebotenen Verkehrsleistungen muss mind. ein barrierefreies Fahrzeug sichergestellt werden. Hilfsmittel wie ein Elektro-Rollstuhl müssen damit transportiert werden können. - - - Der Einsatz von umweltfreundlichen Fahrzeugen zur Reduktion schädlicher Umwelteinflüsse (Elektro- oder Wasserstoff-Antrieb) wird bevorzugt. Es sind mindestens Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 oder besser einzusetzen. Der normale Fahrpreis des ergänzenden ÖPNV-Verkehrs soll dem Einzelfahrschein für Erwachsene der Zone 4 des Stadtverkehrstarifes Cuxhaven entsprechen. Sofern ein gesonderter Tarif, unabhängig vom Stadtverkehrstarif, geplant ist, muss dieser mit der Stadt Cuxhaven abgestimmt werden und soll nicht über dem Fahrpreis des konzessionierten Stadtverkehrs für Fahrten in Zone 5 (Zone 4 plus 25%) liegen. Das CuxhavenTicket und das Deutschlandticket sind als Fahrausweise anzuerkennen und deren Inhaber sind ohne eine zusätzliche Vergütung zu befördern. - - - Der Status Quo des AST-Verkehrs 2025/2026 ist im Leistungsvolumen mindestens einzuhalten. Die Fahrpläne des AST-Verkehrs sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/strasse-verkehr/ruf-mobil.html - - -Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/08/2027
Laufzeit: 60 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Cuxhaven

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadt Cuxhaven
Registrierungsnummer: 00005729
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4721 700 583
Internetadresse: https://www.cuxhaven.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BPV Consult GmbH
Registrierungsnummer: DE222880020
Postanschrift: Löhrstraße 113
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Internetadresse: https://www.bpv-consult.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: baeae493-e7f1-4b16-a2a9-fae4365f7ea7 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/02/2026 12:10:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 128895-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 38/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/02/2026