1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Strahlenschutz
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2.1.
Verfahren
Titel: Herstellung von Drucksachen – Los 1 Geheftetes und Geklebtes
Beschreibung: Das Bundesamt für Strahlenschutz ist nach § 6 Strahlenschutzgesetz verpflichtet, die Bevölkerung über Strahlenschutz zu informieren und aufzuklären. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags ist die Produktion von Drucksachen, insbesondere Unterrichtsmaterialien, zwingend erforderlich, da bestimmte Zielgruppen nicht ausschließlich über digitale Formate erreicht werden können.
Kennung des Verfahrens: dce7d79a-1857-45c5-9a57-579df4d397f9
Interne Kennung: 1082/25/001
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 22470000 Handbücher, 22150000 Broschüren
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Stadt: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 153 961,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Bitte entnehmen Sie alle Angaben zu den Ausschlussgründen in diesem Verfahren den veröffentlichten Vergabeunterlagen; hier insbesondere Dokument 001. Bewerbungsbedingungen sowie der Anlage A - Sammelanlage BWB.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Herstellung von Drucksachen Los 1: Geheftetes und Geklebtes
Beschreibung: Das Bundesamt für Strahlenschutz ist nach § 6 Strahlenschutzgesetz verpflichtet, die Bevölkerung über Strahlenschutz zu informieren und aufzuklären. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags ist die Produktion von Drucksachen, insbesondere Unterrichtsmaterialien, zwingend erforderlich, da bestimmte Zielgruppen nicht ausschließlich über digitale Formate erreicht werden können.
Interne Kennung: 1082/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 22150000 Broschüren, 22470000 Handbücher
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das BfS ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag einmal um ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Die Ausübung der Option muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit erfolgen und dem AN gegenüber in Textform erklärt werden. Der AN erklärt bereits zu diesem Zeitpunkt seine Zustimmung zu dieser Option. Eine Vertragsverlängerung ist nur möglich, wenn die max. Abrufsumme noch nicht erreicht ist.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Siehe Vertrag.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 153 961,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 153 961,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat den Nachweis als zertifizierte Druckerei mit dem „Blauen Engel“ nachzuweisen (gültige Urkunde oder einen geeigneten Nachweis). Blauer Engel-Gütezeichen sind als Nachweis für die Leistungserbringung geeignet sind, wenn die Gütezeichen auf Herstellerklärungen aufbauen, die auf objektiv nachprüfbaren Kriterien beruhen (s. u.). Nicht ausreichend ist eine reine Eigenerklärung, die eine nicht weiter belegte Versicherung des bietenden Unternehmens enthält, dass die angebotene Leistung den geforderten Kriterien des Gütezeichens entspricht. Alternativ werden zum Umweltzeichnen ,,Blauer Engel“ abschießend folgende Nachweise akzeptiert: • Gleichwertige Umweltzeichen gem. §34 Abs. 2 VgV werden als Nachweis anerkannt, sofern diese BfS - Bewerbungsbedingungen OV - e-Vergabe-Plattform - Stand: 19.04.2024 S e i t e 4 | 8 1. Anforderungen betreffen, die den Kriterien des Blauen Engels entsprechen, 2. auf objektiv überprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien beruhen und 3. von einer unabhängigen Stelle vergeben werden. • Wenn der Bieter nachweisen kann, dass er aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweislich keine Möglichkeit hatte, das vom BfS geforderte oder ein gleichwertiges Gütezeichen innerhalb einer einschlägigen Frist zu erlangen, so werden auch andere geeignete Belege akzeptiert, sofern das Unternehmen nachweist, dass die von ihm zu erbringende Leistung die Anforderungen des geforderten Gütezeichens oder die vom öffentlichen Auftraggeber angegebenen spezifischen Anforderungen erfüllt. Sofern der Bieter nicht selbst Inhaber der Zertifizierung ist, ist nachzuweisen, dass die benannte Produktionsstätte (Unterauftragnehmer) über die entsprechende Zertifizierung verfügt. Das BfS behält sich vor, Angebote auszuschließen, die die geforderten Umweltkriterien nicht erfüllen oder keinen ausreichenden Nachweis über die Zertifizierung mit dem Blauen Engel erbringen. Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/druckerzeugnisse/druckerei. Des Weiteren hat der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A – Sammelanlage BWB“ zu erklären. Darüber hinaus ist ein Nachweis bzw. eine formfreie Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich: • Eine bestehende, aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung. • Hilfsweise kann eine formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung erfolgen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher – bei nachgewiesener Eignung- und Leistungsfähigkeit – das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt dabei nach den in diesen Angebotsbedingungen und im Kalkulationsblatt bekanntgemachten Zuschlagskriterien und angegebenen Zuschlagsformel. Die Zuschlagskriterien sind: 1. Angebotspreis (70 %) 2. Herstellungsdauer (30 %)
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die genaueren Angaben zu den Zuschlagskriterien entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Ausführungen und den dazugehörigen Anlagen. a.) Angebotspreis (70 %) gemäß Detailpreisblatt (im Falle einer Losvergabe je Los) unter Berücksichtigung eines ggf. gewährten Skontos. Im Rahmen einer Losvergabe darf der in dem jeweiligen Los angebotene Preis nicht in Abhängigkeit zu einer Bezuschlagung in anderen Losen gestellt werden. b) Herstellungsdauer (30 %) Dem Angebot ist eine Aufstellung für folgende Herstellungszeiten beizufügen: Herstellungsdauer „Broschüre DIN A4“ (15 %) Herstellungsdauer „Geheftete Blätter DIN A4“ (15 %) BfS - Bewerbungsbedingungen OV - e-Vergabe-Plattform - Stand: 19.04.2024 S e i t e 5 | 8 Die Herstellungsdauer ist in Tagen anzugeben und richtet sich ab dem Zeitpunkt der Auftragsklarheit, nach Prüfung des Proofs, bis zur Auslieferung bei dem Auftraggeber. Die Angaben sind in dem beigefügten Formblatt („Herstellungsdauer“) einzutragen. Diese Angaben gehen mit in die Angebotsauswertung ein. Es werden 15 Punkte pro kürzeste Herstellungsdauer vergeben, für die weitere angebotene Herstellungsdauer werden die Punkte im Verhältnis errechnet. Für das Preiskriterium (Gewichtung 70 %) ist der Gesamtbruttopreis maßgebend. Bewertung des Preises: Die volle Punktzahl von 70 Punkten erhält das Angebot des Bietenden mit dem niedrigsten Angebotspreis unter Berücksichtigung eines ggf. gewährten Skontos. Es wird der unter ANGEBOTSPREIS BRUTTO (orangenes Feld) des Dokumentes „006. Anlage 2_Detailpreisblatt“ eingetragene Gesamtwert bewertet (Wertungspreis). Weisen die Angebote von mehr als einem Bietenden das identische günstigste Angebot auf, so erhalten alle diese Angebote die volle Punktzahl.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 113 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Unterlagen und Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften nachzufordern. Sie behält sich außerdem vor, bei Bedarf Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt mit den Bietenden zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen oder Angaben nicht nachgefordert werden können (bspw. wesentliche Preisangaben) und in diesem Fall das betroffene Angebot ausgeschlossen werden muss.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundesamt für Strahlenschutz
Überprüfungsstelle: Bundesamt für Strahlenschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesamt für Strahlenschutz
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Strahlenschutz
Registrierungsnummer: 991-07256-14
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Stadt: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZD 1.2 Beschaffung
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 49947e08-0cc4-4eea-ba86-cd4b6fde3975 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/02/2026 13:26:45 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 92805-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 27/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/02/2026