2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Betrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4,5 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sind Drittunternehmen als Unterauftragnehmer und/oder eignungsverleihende Unternehmen vorgesehen, ist für die betreffenden Unternehmen jeweils das entsprechende Formblatt einzureichen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. . Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4, GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.