Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Apen
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bakum
Baltrum
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
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Bersenbrück
Bevern
Beverstedt
Bienenbüttel
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockenem
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
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Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
Brome
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
Burgwedel
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
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Geestland
Gehrden
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Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Großheide
Grünenplan
Guderhandviertel
Hagen am Teutoburger Wald
Hahnenklee
Hambühren
Hameln
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Hannover
Hannoversch Münden
Haren
Harpstedt
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Herzlake
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langelsheim
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lastrup
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
Lemförde
Lemwerder
Lengede
Lengerich (Emsland)
Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
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Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
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Meine
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Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
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Neu Wulmstorf
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Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Nienburg/Weser
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwaförden
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Stadtoldendorf
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tappenbeck
Tarmstedt
Thedinghausen
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Uplengen
Uslar
Varel
Vechelde
Vechta
Verden
Visselhövede
Voltlage
Wagenfeld
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wangerooge
Wardenburg
Wathlingen
Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wiesmoor
Wietze
Wildeshausen
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerindividualbeförderung und Beförderung von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern im Landkreis Harburg

73145-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerindividualbeförderung und Beförderung von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern im Landkreis Harburg
OJ S 22/2026 02/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Schülerindividualbeförderung und Beförderung von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern im Landkreis Harburg
Beschreibung: Beförderung von beeinträchtigten bzw. mobilitätseingeschränkten SuS sowie von Schülerinnen und Schülern (SuS) ohne Busanbindung. Fahrten von der Wohnung der SuS zur Schule/Haltestelle und zurück.
Kennung des Verfahrens: 43b2bb31-4b17-422e-98a0-50ebd2f8615e
Interne Kennung: 2026.0019
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYTUD2F66G# Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 23.02.2026 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 17
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 17
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Förderschule "An Boerns Soll"
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Schule "Am Ilmer Barg" (Außenstelle Schule An Boerns Soll)
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Elias-Schulzweig der Rudolf-Steiner-Schule Nordheide in Wistedt
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Heilpädagogische Hofschule Wendisch Evern, Dorfstraße 15, 21403 Wendisch Evern
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Hanseschule Winsen, Schule im Borsteler Grund, Schule am Ilmer Barg und Wolfgang-Borchert-Schule in 21423 Winsen/Luhe
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: IGS Seevetal, Peperdiekshöhe, 21218 Seevetal, Gymnasium Hittfeld, Peperdieksberg, 21218 Seevetal, Oberschule Emsener Straße 67, 21224 Rosengarten Rosengarten
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Oberschule Rosengarten, Emsener Str. 67, 21224 Rosengarten
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Oberschule Rosengarten, Emsener Str. 67, 21224 Rosengarten
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Gymnasium Am Kattenberge, Sprötzer Weg 33, 21244 Buchholz
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Grundschule Emmelndorf, Gartenstraße 9, 21218 Seevetal
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Grundschule Moisburg, Karkenstieg 16 und Zubringerfahrten zu verschiedenen Bushaltestellen in Moisburg
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Grundschule Binnenmarsch, Mover Straße 12b, 21423 Drage und Elbeich-Grundschule Drage, Stover Straße 80, 21423 Drage
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: IGS Hollenstedt, Jahnstraße 8, 21279 Hollenstedt
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Grundschule Handeloh, Schulstraße 5, 21256 Handeloh
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Schule für Körperbehinderte "Elfenwiese" 3, 21077 Hamburg, Elfenwiese
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Bildungszentrum Hören und Kommunikation "Elbschule", Holmbrook 20, 22605 Hamburg
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte "Borgweg", Borgweg 17 a, 22303 Hamburg
Beschreibung: Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Schulen im Landkreis Harburg: Stadt Buchholz i. d. N. Stadt Winsen (Luhe) Samtgemeinde Tostedt Gemeinde Seevetal Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Elbmarsch und Landkreis Lüneburg und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. c) Preiswertung Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel: Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70 Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Inhalte des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu: a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung - Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung - Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen - Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge - Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale) - Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen - Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen - Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen - Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln - Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen - Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse - Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung - Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals - Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung - Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern - Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams) - Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit) d) Fahrzeuge und Ausstattung - Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten - Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit - Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze - Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge - Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen - Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation - Echtzeit-Tracking von Fahrten - Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement - Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung Bewertung des Bieterkonzepts Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung). Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala. Bietergespräche / Aufklärungsgespräche Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen. Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen. Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Gesamtwertung und Zuschlag Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 03353-0-97
Postanschrift: Schloßplatz 6
Stadt: Winsen/Luhe
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3ad8b260-db61-499a-bff3-6c0f3f2d7008 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/01/2026 07:14:20 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 73145-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 22/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/02/2026