2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten, 90650000 Asbestbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Finkenhügel 1
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49076
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: . Die in den §§ 123 und 124 GWB sowie in ergänzenden nationalen Vorschriften genannten Ausschlussgründe werden vollumfänglich berücksichtigt. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: . Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: . Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: . Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (§§ 261, 129a StGB).
Betrug: . Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
Korruption: . Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Korruptionsdelikte (§§ 299, 331 bis 335 StGB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: . Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Ausbeutung (§§ 232, 233 StGB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: . Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Steuerhinterziehung oder Nichtzahlung von Steuern und Abgaben (§ 370 AO).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: . Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: . Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen umweltrechtliche Vorschriften.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: . Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen sozialrechtliche Vorschriften.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: . Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften.
Zahlungsunfähigkeit: . Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: . Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Antrag auf Eröffnung.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: . Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Einstellung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: . Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Verfahren mit ähnlicher Zielsetzung wie die Insolvenz.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: . Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Schwere berufliche Verfehlung, die die Integrität infrage stellt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: . Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Wettbewerbswidrige Absprachen (§ 298 StGB oder Kartellrecht).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: . Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Vorliegen eines Interessenkonflikts, der eine ordnungsgemäße Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: . Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Vorbefassung, die zu einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung geführt hat.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: . Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Nachweislich mangelhafte Leistung bei einem früheren öffentlichen Auftrag, die zur Kündigung, Schadensersatzforderung oder vergleichbaren Sanktionen führte.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: . Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Täuschung der Vergabestelle oder unzulässiger Versuch der Beeinflussung des Vergabeverfahrens.