1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Norden
Tätigkeit des Auftraggebers: Hafeneinrichtungen
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe Betreibervertrag Baltrum N18
Beschreibung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Baltrum auf der gleichnamigen Nordseeinsel, welcher auch über Gewerbeflächen verfügt. Der Hafen Baltrum liegt im Südwesten der autofreien Insel und ist über öffentliche Verkehrswege an den Ort angebunden. Die Hauptfunktionen des Hafens sind der Fährverkehr und die Versorgung der Insel Baltrum. Im Bereich des Hafen Baltrum wird von Niedersachsen Ports aus Verkehrssicherungsgründen keine unbewirtschaftete Fläche zur allgemeinen Verfügung gestellt, auf der Güter zur Selbstabholung abgestellt werden können. Daher müssen über den Hafen abgewickelte Güter von "Selbstabholern" unmittelbar von Bord der Schiffe abgeholt werden. Alternativ hat der Versand so zu erfolgen, dass ein Unternehmen die Obhut über die Güter ab dem Entladen übernimmt und dann weiter distribuiert. Z.B. können die Güter über die die Insel Baltrum anlaufende Reederei und eine die Güter unmittelbar im Abladezeitpunkt übernehmende Spedition / ein anderes Unternehmen bis zur Empfängeradresse zugestellt werden. Ein vorübergehendes Abstellen von Gütern im Kajenbereich soll nicht erfolgen. Niedersachsen Ports hat vor diesem Hintergrund bereits einen Teil des Hafen Baltrum im Rahmen einer zeitlich befristeten Betreiberkonzession vergeben. Der Konzessionär hat den Teilbereich als Umschlag- und Lagerfläche für den Frachtverkehr zur Inselversorgung zu bewirtschaften. Die im Eigentum von Niedersachsen Ports stehende und auf dem einen Teil der Vergabeunterlagen bildenden Lageplan gelb mit roter Umrandung gekennzeichnete Fläche mit einer Größe von ca. 1.211 m² (im Folgenden: Fläche N18) soll zukünftig ebenfalls als eine von einem Konzessionär zu bewirtschaftende Umschlag- und Lagerfläche für den Frachtverkehr zur Inselversorgung genutzt werden. Auf der Fläche N18 soll insbesondere auch die Zwischenlagerung von Gütern bzw. Gepäck zur Abholung durch die Empfänger bzw. Passagiere oder auch zum Vorstauen von Gütern zu Zwecken des Versands über den Hafen ermöglicht werden. Darüber hinaus ist auch, - bei entsprechender Beauftragung durch die Reederei - der Passagierverkehr über die Fläche N18 zu ermöglichen. Im Rahmen der hier gegenständlichen Ausschreibung soll dieser Konzessionär gefunden werden. Die Fläche N18 wird für die vorgenannte Nutzung in dem Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2029 zur Verfügung stehen.
Kennung des Verfahrens: a87ca404-90b4-48be-9051-42c30566713c
Interne Kennung: 63-25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Niedersachsen Ports führt zur Vermarktung der Umschlagfläche dieses rein kartellrechtliche transparente und diskriminierungsfreie Auswahlverfahren durch. Niedersachsen Ports führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die geeigneten Bieter von Niedersachsen Ports zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die indikativen Angebote sind auf Grundlage der von Niedersachsen Ports im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegebenen essentialia negotii (wesentliche Vertragsbedingungen) zu erstellen. Die erforderlichen Bestandteile des indikativen Angebotes sowie die entsprechenden Wertungskriterien werden den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Unter anderem wird hier jedoch der von den Bietern angebotene (über den Mindestbetrag hinausgehende) Mietzins verbindlich anzugeben sein. Im Rahmen dieser indikativen Angebote haben die Bieter darüber hinaus zwingend ein aussagekräftiges Betriebskonzept einzureichen. In diesem ist darzustellen, dass und auf welche Weise die von Niedersachsen Ports unter Ziff. 2 des Informationsmemorandums dargestellten Betreiberpflichten erfüllt werden sollen. Indikative Angebote ohne Betriebskonzept oder mit einem Betriebskonzept, dass die Mindestanforderungen nicht erfüllt, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Auf Grundlage der indikativen Angebote wird Niedersachsen Ports den "Bestbieter" ermitteln, mit dem vorrangig über eine Ansiedlung auf der Umschlagfläche verhandelt wird. Der Bestbieter erhält von Niedersachsen Ports die Einladung zur Aufnahme der Verhandlungen. Die restlichen Bieter werden hierüber und über die hiermit beginnende Reservierungsfrist informiert. Der Bestbieter kann bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhandelte Fassung des Mietvertrages ein Angebot gegenüber Niedersachsen Ports abgeben.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Baltrum
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FMM22#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe Betreibervertrag Baltrum N18
Beschreibung: 1. Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Baltrum auf der gleichnamigen Nordseeinsel, welcher auch über Gewerbeflächen verfügt. Der Hafen Baltrum liegt im Südwesten der autofreien Insel und ist über öffentliche Verkehrswege an den Ort angebunden. Die Hauptfunktionen des Hafens sind der Fährverkehr und die Versorgung der Insel Baltrum. Die Hafennutzung umfasst a) Ver- und Entsorgung: mehrere Frachter mit max. 35 m Länge; b) Fährverkehr: derzeit Fährlinie Baltrum - Neßmersiel der Baltrum Linie (mehrere Fährschiffe bis 45 m Länge) und c) den Sportboothafen: Baltrumer Bootsclub e. V. Im Bereich des Hafen Baltrum wird von Niedersachsen Ports aus Verkehrssicherungsgründen keine unbewirtschaftete Fläche zur allgemeinen Verfügung gestellt, auf der Güter zur Selbstabholung abgestellt werden können. Daher müssen über den Hafen abgewickelte Güter von "Selbstabholern" unmittelbar von Bord der Schiffe abgeholt werden. Alternativ hat der Versand so zu erfolgen, dass ein Unternehmen die Obhut über die Güter ab dem Entladen übernimmt und dann weiter distribuiert. Z.B. können die Güter über die die Insel Baltrum anlaufende Reederei und eine die Güter unmittelbar im Abladezeitpunkt übernehmende Spedition / ein anderes Unternehmen bis zur Empfängeradresse zugestellt werden. Ein vorübergehendes Abstellen von Gütern im Kajenbereich soll nicht erfolgen. 2. Niedersachsen Ports beabsichtigt, den Betreiber der Umschlagfläche N18 vertraglich zur diskriminierungsfreien Andienung der nachfolgend aufgeführten Leistungen auf Kosten der Besteller/Kunden zu verpflichten: a) Koordination und Abwicklung des Passagierverkehrs der Fährlinien auf der Fläche N18 (insbesondere Verkehrssicherung der Zuwegung zu den Containern Kurverwaltung bzw. Fährlinie und zu den Bereitstellungsflächen für Gepäck; jedoch kein Fahrkartenverkauf oder Einziehung des Kurbeitrags oder Kontrolle dessen) soweit er hierzu durch die entsprechende Fährlinie beauftragt worden ist; b) Vorhaltung einer Teilfläche für die Bereitstellung von Gepäck des Fährverkehrs; c) Eigenverantwortliche Organisation der Annahme und Öffnung von Koffercontainern und Bereitstellen des darin befindlichen Gepäcks zur Abholung durch die Passagiere auf dem vorgenannten Teilbereich der Konzessionsfläche, soweit er hierzu durch die entsprechende Fährlinie beauftragt worden ist; d) Eigenverantwortliche Organisation der Annahme von Gütern vom Fähr- oder Frachtschiff mit deren Umschlag bzw. Zwischenlagerung und ggf. Weitertransport der Betreiber beauftragt worden ist - unter Ausschluss des längeren Abstellens auf der Kaje; e) Weitertransport der angenommenen Güter an die Letztempfänger auf der Insel Baltrum, soweit der Betreiber hiermit beauftrag worden ist; f) Kurzfristige Zwischenlagerung der Güter unter Beachtung der vertraglich festzulegenden Höchstdauer (danach zwingender Weitertransport durch den (jeweiligen) Betreiber an den Empfänger); g) Garantierte ganzjährige, diskriminierungsfreie Andienung der vorgenannten Dienstleistungen; h) Andienung der Dienstleistungen zu marktüblichen Bedingungen: Der Betreiber muss seine Dienstleistungen diskriminierungsfrei zu marktüblichen Bedingungen anbieten. Dabei dürfen die Konditionen für die Abholung/Entgegennahme und Zwischenlagerung der Güter durch den Betreiber nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein anschließender Weitertransport an den Letztempfänger erfolgt oder dieser die Ware bei dem Betreiber/von der Fläche N18 abholt. i) Verkehrssicherung: Der Betreiber hat sicherzustellen, dass durch den Betrieb der Fläche N18 der Personenverkehr (insbesondere mit Blick auf die Passagiere des Fährverkehrs) nicht gefährdet wird und Fluchtwege nicht beeinträchtigt werden. Hierzu wird auch auf lit. a) verwiesen. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Gegenstände in das Hafenbecken gelangen. Soweit doch Gegenstände in das Hafenbecken gelangen, hat der Betreiber diese unverzüglich zu entfernen und sicherzustellen, dass die Schifffahrt und die Umwelt nicht gefährdet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem hochwassergefährdeten Bereich (vgl. Ziff. 3 des Informationsmemorandums) von Seiten Niedersachsen Ports nur temporäre Einfriedungen zulässig sind. Die sich aus der Deichvorlandverordnung ergebenden Vorgaben sind zu beachten (vgl. Ziff. 4.2 des Informationsmemorandums). j) Räumung der Fläche N18: Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche N18 bei Überflutungsgefahr innerhalb der nächsten 6 Stunden nach Bekanntmachung der Warnungen durch das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie geräumt werden muss. Der Betreiber ist verpflichtet, entsprechende Informationen eigenverantwortlich einzuholen. 3. Es werden hierfür die u.a. die nachstehend aufgeführten Rahmenbedingungen gelten: a) Niedersachsen Ports wird keine, auch keine anteilige Vergütung für die Leistungserbringung zahlen. Die Entgelte sind allein von Dritten/den Kunden zu erwirtschaften und einzuziehen (Konzession). Dies gilt auch bei einer etwaigen Zwischenlagerung von Gütern ohne Frachtbrief. Niedersachsen Ports übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Auslastung oder Mindest-Beauftragung. Das wirtschaftliche Risiko liegt bei dem Betreiber. b) Die Errichtung von baulichen Anlagen auf der Umschlagfläche wird vertraglich ausgeschlossen werden. c) Der Betreiber wird keinen Anspruch darauf haben, dass das Fracht- bzw. Fährschiff stets an demselben Liegeplatz festmacht. Die in vorstehender Ziff. 2 genannten Pflichten gelten unabhängig von dem jeweils gewählten Liegeplatz. Die Liegeplatz-Zuordnung durch Niedersachsen Ports und deren örtliche Vertreter darf keinen Einfluss auf die gegenüber den Kunden erhobenen Entgelte haben.
Interne Kennung: 63-25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Baltrum
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Für die Veröffentlichung der Bekanntmachung wurde das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) ausgewählt, welches grundsätzlich der Ausschreibung öffentlicher Aufträge und Konzessionen dient. Es wird vor diesem Hintergrund in der über das Portal erstellten Bekanntmachung ausdrücklich klargestellt, dass es sich um ein rein kartellrechtliches Auswahlverfahren handelt. Insbesondere wird klargestellt, dass aufgrund technischer Gegebenheiten eines der vorgefertigten Bekanntmachungsformulare ausgewählt und ausgefüllt werden musste. Die systembedingte, mit der Auswahl des Bekanntmachungsformulars vorgenommene Einordnung dieses Vertrages als "öffentlicher Auftrag" spiegelt die rechtliche Natur des Vertrages nicht wider. 2. Das Auswahlverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. 3. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern. 4. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Mietvertrag unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages haben. 5.Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich Niedersachsen Ports auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor. 6. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Verfahrensunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. 7. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen. 8. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge über den vorgenannten Projektraum endet um 12:00 Uhr am 31. Tag nach Versand der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. 9. Soweit es sich hierbei um einen Wochenend- oder Feiertag handelt, endet die Frist um 12:00 Uhr des nächsten darauffolgenden Werktags. 10. Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist einmalig um 30 Kalendertage zu verlängern, wenn drei Stunden vor Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen ist. Die verlängerte Frist läuft wiederum bis 12:00 Uhr des 31. Tages nach ursprünglichem Fristablauf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Sie wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben folgende Erklärungen abzugeben: a) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern. b) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. c) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. d) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen. e) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Formblatt Eigenerklärung Russland). f) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch Einreichung mind. einer vergleichbaren Referenz über Speditionsleistungen, in der die Erfahrungen und Fachkunde des Bieters/der Bietergemeinschaft hinsichtlich der gem. Ziff. 2.1d) (Abholung/Entgegenahme von Gütern), 2.1e) (Transport von Gütern) und 2.1f) (Zwischenlagerung von Gütern) des Informationsmemorandums zu erbringenden Leistungen dargestellt werden. Des Weiteren sind Erfahrungen mit der Annahme von Gütern von Schiffen und dem Transport von Gütern, insbesondere auch von Sperrgütern, in einem Hafenbereich unter Verwendung eines entsprechenden Umschlaggerätes (z.B. Radlader) bei kreuzendem Personenverkehr in den letzten vier Jahren nachzuweisen
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen: (1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. (2) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. (3) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. (4) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/02/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Niedersachsen Ports behält sich ausdrücklich vor, nicht eingereichte, unzulängliche, unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise nach pflichtgemäßem Ermessen nach- bzw. anzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Mindestanforderungen sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Informationsmemorandum dargestellt.
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung und/oder für den Vertragsabschluss angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ordentliche Gerichtsbarkeit
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Norden
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ordentliche Gerichtsbarkeit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Norden
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Norden
Registrierungsnummer: HRB 110486
Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Telefon: 049311804300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ordentliche Gerichtsbarkeit
Registrierungsnummer: govello-1257174706888-000185570
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26135
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3fd3ae8f-2282-449d-82f4-b165948aace5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/01/2026 15:45:43 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 47071-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 15/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/01/2026