1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Verwertung von Grünabfällen
Beschreibung: Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der angelieferten Grünabfälle. Der Auftragnehmer hat die übernommenen Grünabfälle einer stofflichen Verwertung (Kompostierungs- oder Vergärungsanlage) zuzuführen.
Kennung des Verfahrens: 7efaecc8-60ca-401b-8d6c-9e4dcde21cf5
Interne Kennung: 7/25/70
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27...
Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verwertung von Grünabfällen (Los 1)
Beschreibung: Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses.
Interne Kennung: 597063b5-263d-43d5-b710-afe1fb57146e
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27...
Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich separat jeweils um ein Quartal, längstens jedoch bis zum 31.03.2028, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Beginn des nächsten Quartals kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Laufzeit des Vertrags: Verzögert sich aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger vergaberechtlicher Gründe der Leistungsbeginn, bleibt das Vertragsende hiervon unberührt. Hinsichtlich leistungsbezogener Unterlagen und Angaben wird auf Kap. 4.3 der Bieterangaben verwiesen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Es muss eine stoffliche Verwertung der Grünabfälle erfolgen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. Angaben jeweils für 2025 (ggf. vorläufig), 2024, 2023 und Mittelwert 2023-2025: - WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. - WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die mit der Verwertung von organischen Abfällen erzielt wurden.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) und/oder 20 02 (Garten- und Parkabfälle) und/oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt. Für den Fall, dass der Verwerter noch nicht über eine entsprechende Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb verfügt, wird zugelassen, dass diese erst nach Zuschlagserteilung erlangt wird. Der Verwerter hat daher spätestens bei Leistungsanfang mit dem Zertifizierungsprozess aktiv begonnen zu haben. Spätestens drei Monate nach Leistungsbeginn muss das Zertifikat vorliegen. Für ausländische Bieter gilt diese Regelung für eine gleichwertige Qualitätssicherung analog. Mit dem Angebot ist ein entsprechender Zeitplan für den Zertifizierungsprozess einzureichen. Beigefügt als Anlage zum Angebot. BL 2 Gütesicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompostprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Als Anlage zum Angebot. Für Kultursubstrathersteller, die eine eigene Kompostierungsanlage betreiben und den Kompost ausschließlich in eigenen Substraten einsetzen, ggf. gleichwertige Qualifikation. Als Anlage zum Angebot.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz; auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (stoffliche Verwertung von organischen Abfällen) anzugeben. Mit Angabe: - des Auftraggebers, - der Tätigkeit, - des Zeitraums, - des Umfangs der Tätigkeit in Mg/a, - des Kontakts des jeweiligen Referenzgebers.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Jahrespreis (netto) gemäß Leistungsverzeichnis zzgl. etwaiger Kosten für CO2-Zertifikate Zu den etwaigen Kosten für CO2-Zertifikate: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt den nationalen Emissionshandel, der auch Abfallverbrennungsanlagen umfasst. Holzige Siebüberläufe, die bei der Behandlung von Bio- und Grünabfällen entstehen, werden in der Regel thermisch verwertet. Im Falle einer thermischen Verwertung von holzigen Siebüberläufen kann unter der Pos. 2 im jeweiligen Leistungsverzeichnis daher der Mengenanteil an der übernommenen Grünabfallgesamtmenge in Massenprozent angegeben werden, für den CO2-Zertifikate gemäß BEHG erworben werden müssen und für den der Auftraggeber die Kosten trägt. Der angegebene Anteil ist für die Vertragslaufzeit als Maximalmenge verbindlich, was bedeutet, dass der Auftraggeber für weitere Mengenanteile keine Zertifikatskosten tragen wird. Geringere Mengenanteile werden hingegen in der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Der angegebene Anteil für den Siebüberlauf muss plausibel sein. Es wird daher maximal ein Wert von 25 Massen-% akzeptiert. Für die Angebotsbewertung wird ein Netto-Einheitspreis von 7,35 EUR/Mg angesetzt. Dieser Einheitspreis berechnet sich aus den Werten gemäß DEHSt-Newsletter, Ausgabe 51 vom 23.10.2025 für holzigen Siebüberlauf aus der Bio- und Grünabfallbehandlung mit einem Preis von 65 EUR/Mg CO2. Der CO2-Preis basiert auf dem bekannten Höchstwert von 65 EUR/Mg CO2 aus dem BEHG (für das Jahr 2026 ist derzeit ein Handelspreis auf einen Korridor von 55 bis 65 EUR/Mg CO2 eingeengt). Im Vertragsvollzug erstattet der Auftraggeber die tatsächlichen CO2-Preise gemäß Kap. 2.5.7 der Leistungsbeschreibung. Transportkostenbewertung Ein beauftragter Dritter übernimmt die Transporte für den Auftraggeber. Die Transportentfernung vom Quellpunkt der Abfälle zur jeweiligen Verwertungsanlage beeinflusst die Kosten; deshalb werden die Transportkosten zur jeweiligen Anlage ermittelt und zum Zwecke der Angebotsbewertung dem Angebotspreis hinzugerechnet. Die bewertungsrelevanten Entfernungen zu den Anlagen des jeweiligen Bieters werden gemäß dem Leistungsvertrag mit dem derzeit beauftragten Transportunternehmen mithilfe einer Referenzanlage in 100 km Entfernung (davon 70 km Autobahn) bemessen. Die Abweichung der realen Anlagen(n) zur Referenzentfernung wird mithilfe von Zu- und Abschlägen in "Megagrammkilometern", hier in der üblichen Form als Tonnenkilometer (tkm) bezeichnet, bewertet; es wird in Strecken auf Autobahnen und auf sonstigen Straßen unterschieden. Der bewertungsrelevante Transportpreis ergibt sich aus folgenden Komponenten: - Grundpreis X in EUR/Mg für den Transport von Schreddergut (Baum und Strauchschnitt, von manchen Sammelplätzen zusammen mit Gras und Laub) und Containergut (Gras und Laub) für die Referenzentfernung. Die Höhe des Grundpreises ist für alle Bieter gleich und kann daher für die Bewertung außer Acht gelassen werden. Es handelt sich zudem um ein Betriebsgeheimnis. - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf Autobahnen beträgt 0,108 EUR/tkm (netto). - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf sonstigen Straßen beträgt 0,088 EUR/tkm (netto). Ausgangspunkt für die Transportrouten ist die BAB A1 Abfahrt Elsdorf (Nr. 48), welche ungefähr im Kreis-Schwerpunkt liegt. Dabei wird die jeweils richtige Fahrbahnseite für die entsprechende Fahrtrichtung ausgewählt. Zielpunkt ist die vom Bieter angegebene Adresse der Anlage(n) gemäß Kap. 4.3 der Bieterangaben. Wenn der Bieter mehrere Anlagen vorsieht, hat er dort anzugeben, zu welchem Mengenanteil die Anlagen innerhalb der Vertragslaufzeit jeweils genutzt werden sollen. Die ermittelten Transportkosten werden dann anhand der Anteile gewichtet. Es ist auch erlaubt, eine Umschlaganlage bzw. Vorbehandlungsanlage, an die der Auftraggeber anliefern kann, anzugeben. Die Ermittlung der Transportentfernung erfolgt mit dem Routenplaner "Reiseplanung" getrennt nach Bundesautobahnen und sonstigen Straßen. Unter "Routeneinstellungen" werden folgende Festlegungen getroffen: - Optimierung: optimal - Fahrzeug: LKW (40 t) - Vermeiden: keine Auswahl
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Verfügbarkeitsbonus Jeder Bieter muss sicherstellen, dass dem Auftraggeber mindestens eine Tagesmenge von 24 Mg zur Verfügung steht (entspricht bei täglicher Anlieferung einer Wochenmenge von 120 Mg). Verpflichtet sich der Bieter, dem Auftraggeber größere Anliefermengen je Woche zu ermöglichen, erleichtert und verbessert er die Möglichkeiten der Mengenzuordnung. Deshalb erhalten solche Anlagen einen Bonus bei der Angebotsbewertung: Maximale Wochenmenge = Bonus in EUR/Mg (netto) 150 Mg/Woche = 1,00 EUR/Mg 175 Mg/Woche = 2,00 EUR/Mg 200 Mg/Woche = 3,00 EUR/Mg Entsprechende Angaben sind mit Angebotsabgabe zu machen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag losweise auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Das jeweils wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt: 1. Jahrespreis (netto) gemäß Leistungsverzeichnis zzgl. etwaiger Kosten für CO2- Zertifikate 2. Transportkostenbewertung 3. Verfügbarkeitsbonus Aus den drei o. g. Punkten ergibt sich das Bewertungsergebnis. Die Zuschläge werden auf die fünf Angebote mit dem niedrigsten Bewertungsergebnis erteilt. Dabei werden vom Bieter angebotene Rabatte für die gleichzeitige Vergabe mehrerer Lose beim Einheitspreis für die Verwertung berücksichtigt. Bezuschlagt wird im Fall von Rabatten, die für den Auftraggeber wirtschaftlichste Kombination über alle Lose.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Der Auftragnehmer hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen; die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Angebotssumme brutto gemäß Leistungsverzeichnis mal der Mindestvertragslaufzeit in Jahren. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Weiteres siehe § 11 Entsorgungsvertrag.
Frist für den Eingang der Angebote: 20/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Verwertung von Grünabfällen (Los 2)
Beschreibung: Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses.
Interne Kennung: 1561845f-cf68-4ceb-a062-b2131e637e82
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27...
Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich separat jeweils um ein Quartal, längstens jedoch bis zum 31.03.2028, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Beginn des nächsten Quartals kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Laufzeit des Vertrags: Verzögert sich aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger vergaberechtlicher Gründe der Leistungsbeginn, bleibt das Vertragsende hiervon unberührt. Hinsichtlich leistungsbezogener Unterlagen und Angaben wird auf Kap. 4.3 der Bieterangaben verwiesen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Es muss eine stoffliche Verwertung der Grünabfälle erfolgen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. Angaben jeweils für 2025 (ggf. vorläufig), 2024, 2023 und Mittelwert 2023-2025: - WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. - WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die mit der Verwertung von organischen Abfällen erzielt wurden.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) und/oder 20 02 (Garten- und Parkabfälle) und/oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt. Für den Fall, dass der Verwerter noch nicht über eine entsprechende Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb verfügt, wird zugelassen, dass diese erst nach Zuschlagserteilung erlangt wird. Der Verwerter hat daher spätestens bei Leistungsanfang mit dem Zertifizierungsprozess aktiv begonnen zu haben. Spätestens drei Monate nach Leistungsbeginn muss das Zertifikat vorliegen. Für ausländische Bieter gilt diese Regelung für eine gleichwertige Qualitätssicherung analog. Mit dem Angebot ist ein entsprechender Zeitplan für den Zertifizierungsprozess einzureichen. Beigefügt als Anlage zum Angebot. BL 2 Gütesicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompostprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Als Anlage zum Angebot. Für Kultursubstrathersteller, die eine eigene Kompostierungsanlage betreiben und den Kompost ausschließlich in eigenen Substraten einsetzen, ggf. gleichwertige Qualifikation. Als Anlage zum Angebot.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz; auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (stoffliche Verwertung von organischen Abfällen) anzugeben. Mit Angabe: - des Auftraggebers, - der Tätigkeit, - des Zeitraums, - des Umfangs der Tätigkeit in Mg/a, - des Kontakts des jeweiligen Referenzgebers.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Jahrespreis (netto) gemäß Leistungsverzeichnis zzgl. etwaiger Kosten für CO2-Zertifikate Zu den etwaigen Kosten für CO2-Zertifikate: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt den nationalen Emissionshandel, der auch Abfallverbrennungsanlagen umfasst. Holzige Siebüberläufe, die bei der Behandlung von Bio- und Grünabfällen entstehen, werden in der Regel thermisch verwertet. Im Falle einer thermischen Verwertung von holzigen Siebüberläufen kann unter der Pos. 2 im jeweiligen Leistungsverzeichnis daher der Mengenanteil an der übernommenen Grünabfallgesamtmenge in Massenprozent angegeben werden, für den CO2-Zertifikate gemäß BEHG erworben werden müssen und für den der Auftraggeber die Kosten trägt. Der angegebene Anteil ist für die Vertragslaufzeit als Maximalmenge verbindlich, was bedeutet, dass der Auftraggeber für weitere Mengenanteile keine Zertifikatskosten tragen wird. Geringere Mengenanteile werden hingegen in der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Der angegebene Anteil für den Siebüberlauf muss plausibel sein. Es wird daher maximal ein Wert von 25 Massen-% akzeptiert. Für die Angebotsbewertung wird ein Netto-Einheitspreis von 7,35 EUR/Mg angesetzt. Dieser Einheitspreis berechnet sich aus den Werten gemäß DEHSt-Newsletter, Ausgabe 51 vom 23.10.2025 für holzigen Siebüberlauf aus der Bio- und Grünabfallbehandlung mit einem Preis von 65 EUR/Mg CO2. Der CO2-Preis basiert auf dem bekannten Höchstwert von 65 EUR/Mg CO2 aus dem BEHG (für das Jahr 2026 ist derzeit ein Handelspreis auf einen Korridor von 55 bis 65 EUR/Mg CO2 eingeengt). Im Vertragsvollzug erstattet der Auftraggeber die tatsächlichen CO2-Preise gemäß Kap. 2.5.7 der Leistungsbeschreibung. Transportkostenbewertung Ein beauftragter Dritter übernimmt die Transporte für den Auftraggeber. Die Transportentfernung vom Quellpunkt der Abfälle zur jeweiligen Verwertungsanlage beeinflusst die Kosten; deshalb werden die Transportkosten zur jeweiligen Anlage ermittelt und zum Zwecke der Angebotsbewertung dem Angebotspreis hinzugerechnet. Die bewertungsrelevanten Entfernungen zu den Anlagen des jeweiligen Bieters werden gemäß dem Leistungsvertrag mit dem derzeit beauftragten Transportunternehmen mithilfe einer Referenzanlage in 100 km Entfernung (davon 70 km Autobahn) bemessen. Die Abweichung der realen Anlagen(n) zur Referenzentfernung wird mithilfe von Zu- und Abschlägen in "Megagrammkilometern", hier in der üblichen Form als Tonnenkilometer (tkm) bezeichnet, bewertet; es wird in Strecken auf Autobahnen und auf sonstigen Straßen unterschieden. Der bewertungsrelevante Transportpreis ergibt sich aus folgenden Komponenten: - Grundpreis X in EUR/Mg für den Transport von Schreddergut (Baum und Strauchschnitt, von manchen Sammelplätzen zusammen mit Gras und Laub) und Containergut (Gras und Laub) für die Referenzentfernung. Die Höhe des Grundpreises ist für alle Bieter gleich und kann daher für die Bewertung außer Acht gelassen werden. Es handelt sich zudem um ein Betriebsgeheimnis. - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf Autobahnen beträgt 0,108 EUR/tkm (netto). - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf sonstigen Straßen beträgt 0,088 EUR/tkm (netto). Ausgangspunkt für die Transportrouten ist die BAB A1 Abfahrt Elsdorf (Nr. 48), welche ungefähr im Kreis-Schwerpunkt liegt. Dabei wird die jeweils richtige Fahrbahnseite für die entsprechende Fahrtrichtung ausgewählt. Zielpunkt ist die vom Bieter angegebene Adresse der Anlage(n) gemäß Kap. 4.3 der Bieterangaben. Wenn der Bieter mehrere Anlagen vorsieht, hat er dort anzugeben, zu welchem Mengenanteil die Anlagen innerhalb der Vertragslaufzeit jeweils genutzt werden sollen. Die ermittelten Transportkosten werden dann anhand der Anteile gewichtet. Es ist auch erlaubt, eine Umschlaganlage bzw. Vorbehandlungsanlage, an die der Auftraggeber anliefern kann, anzugeben. Die Ermittlung der Transportentfernung erfolgt mit dem Routenplaner "Reiseplanung" getrennt nach Bundesautobahnen und sonstigen Straßen. Unter "Routeneinstellungen" werden folgende Festlegungen getroffen: - Optimierung: optimal - Fahrzeug: LKW (40 t) - Vermeiden: keine Auswahl
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Verfügbarkeitsbonus Jeder Bieter muss sicherstellen, dass dem Auftraggeber mindestens eine Tagesmenge von 24 Mg zur Verfügung steht (entspricht bei täglicher Anlieferung einer Wochenmenge von 120 Mg). Verpflichtet sich der Bieter, dem Auftraggeber größere Anliefermengen je Woche zu ermöglichen, erleichtert und verbessert er die Möglichkeiten der Mengenzuordnung. Deshalb erhalten solche Anlagen einen Bonus bei der Angebotsbewertung: Maximale Wochenmenge = Bonus in EUR/Mg (netto) 150 Mg/Woche = 1,00 EUR/Mg 175 Mg/Woche = 2,00 EUR/Mg 200 Mg/Woche = 3,00 EUR/Mg Entsprechende Angaben sind mit Angebotsabgabe zu machen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag losweise auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Das jeweils wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt: 1. Jahrespreis (netto) gemäß Leistungsverzeichnis zzgl. etwaiger Kosten für CO2- Zertifikate 2. Transportkostenbewertung 3. Verfügbarkeitsbonus Aus den drei o. g. Punkten ergibt sich das Bewertungsergebnis. Die Zuschläge werden auf die fünf Angebote mit dem niedrigsten Bewertungsergebnis erteilt. Dabei werden vom Bieter angebotene Rabatte für die gleichzeitige Vergabe mehrerer Lose beim Einheitspreis für die Verwertung berücksichtigt. Bezuschlagt wird im Fall von Rabatten, die für den Auftraggeber wirtschaftlichste Kombination über alle Lose.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Der Auftragnehmer hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen; die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Angebotssumme brutto gemäß Leistungsverzeichnis mal der Mindestvertragslaufzeit in Jahren. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Weiteres siehe § 11 Entsorgungsvertrag.
Frist für den Eingang der Angebote: 20/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Verwertung von Grünabfällen (Los 3)
Beschreibung: Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses.
Interne Kennung: 1fb304ae-7a91-4582-a187-c308b955d917
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27...
Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich separat jeweils um ein Quartal, längstens jedoch bis zum 31.03.2028, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Beginn des nächsten Quartals kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Laufzeit des Vertrags: Verzögert sich aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger vergaberechtlicher Gründe der Leistungsbeginn, bleibt das Vertragsende hiervon unberührt. Hinsichtlich leistungsbezogener Unterlagen und Angaben wird auf Kap. 4.3 der Bieterangaben verwiesen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Es muss eine stoffliche Verwertung der Grünabfälle erfolgen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. Angaben jeweils für 2025 (ggf. vorläufig), 2024, 2023 und Mittelwert 2023-2025: - WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. - WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die mit der Verwertung von organischen Abfällen erzielt wurden.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) und/oder 20 02 (Garten- und Parkabfälle) und/oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt. Für den Fall, dass der Verwerter noch nicht über eine entsprechende Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb verfügt, wird zugelassen, dass diese erst nach Zuschlagserteilung erlangt wird. Der Verwerter hat daher spätestens bei Leistungsanfang mit dem Zertifizierungsprozess aktiv begonnen zu haben. Spätestens drei Monate nach Leistungsbeginn muss das Zertifikat vorliegen. Für ausländische Bieter gilt diese Regelung für eine gleichwertige Qualitätssicherung analog. Mit dem Angebot ist ein entsprechender Zeitplan für den Zertifizierungsprozess einzureichen. Beigefügt als Anlage zum Angebot. BL 2 Gütesicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompostprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Als Anlage zum Angebot. Für Kultursubstrathersteller, die eine eigene Kompostierungsanlage betreiben und den Kompost ausschließlich in eigenen Substraten einsetzen, ggf. gleichwertige Qualifikation. Als Anlage zum Angebot.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz; auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (stoffliche Verwertung von organischen Abfällen) anzugeben. Mit Angabe: - des Auftraggebers, - der Tätigkeit, - des Zeitraums, - des Umfangs der Tätigkeit in Mg/a, - des Kontakts des jeweiligen Referenzgebers.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Jahrespreis (netto) gemäß Leistungsverzeichnis zzgl. etwaiger Kosten für CO2-Zertifikate Zu den etwaigen Kosten für CO2-Zertifikate: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt den nationalen Emissionshandel, der auch Abfallverbrennungsanlagen umfasst. Holzige Siebüberläufe, die bei der Behandlung von Bio- und Grünabfällen entstehen, werden in der Regel thermisch verwertet. Im Falle einer thermischen Verwertung von holzigen Siebüberläufen kann unter der Pos. 2 im jeweiligen Leistungsverzeichnis daher der Mengenanteil an der übernommenen Grünabfallgesamtmenge in Massenprozent angegeben werden, für den CO2-Zertifikate gemäß BEHG erworben werden müssen und für den der Auftraggeber die Kosten trägt. Der angegebene Anteil ist für die Vertragslaufzeit als Maximalmenge verbindlich, was bedeutet, dass der Auftraggeber für weitere Mengenanteile keine Zertifikatskosten tragen wird. Geringere Mengenanteile werden hingegen in der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Der angegebene Anteil für den Siebüberlauf muss plausibel sein. Es wird daher maximal ein Wert von 25 Massen-% akzeptiert. Für die Angebotsbewertung wird ein Netto-Einheitspreis von 7,35 EUR/Mg angesetzt. Dieser Einheitspreis berechnet sich aus den Werten gemäß DEHSt-Newsletter, Ausgabe 51 vom 23.10.2025 für holzigen Siebüberlauf aus der Bio- und Grünabfallbehandlung mit einem Preis von 65 EUR/Mg CO2. Der CO2-Preis basiert auf dem bekannten Höchstwert von 65 EUR/Mg CO2 aus dem BEHG (für das Jahr 2026 ist derzeit ein Handelspreis auf einen Korridor von 55 bis 65 EUR/Mg CO2 eingeengt). Im Vertragsvollzug erstattet der Auftraggeber die tatsächlichen CO2-Preise gemäß Kap. 2.5.7 der Leistungsbeschreibung. Transportkostenbewertung Ein beauftragter Dritter übernimmt die Transporte für den Auftraggeber. Die Transportentfernung vom Quellpunkt der Abfälle zur jeweiligen Verwertungsanlage beeinflusst die Kosten; deshalb werden die Transportkosten zur jeweiligen Anlage ermittelt und zum Zwecke der Angebotsbewertung dem Angebotspreis hinzugerechnet. Die bewertungsrelevanten Entfernungen zu den Anlagen des jeweiligen Bieters werden gemäß dem Leistungsvertrag mit dem derzeit beauftragten Transportunternehmen mithilfe einer Referenzanlage in 100 km Entfernung (davon 70 km Autobahn) bemessen. Die Abweichung der realen Anlagen(n) zur Referenzentfernung wird mithilfe von Zu- und Abschlägen in "Megagrammkilometern", hier in der üblichen Form als Tonnenkilometer (tkm) bezeichnet, bewertet; es wird in Strecken auf Autobahnen und auf sonstigen Straßen unterschieden. Der bewertungsrelevante Transportpreis ergibt sich aus folgenden Komponenten: - Grundpreis X in EUR/Mg für den Transport von Schreddergut (Baum und Strauchschnitt, von manchen Sammelplätzen zusammen mit Gras und Laub) und Containergut (Gras und Laub) für die Referenzentfernung. Die Höhe des Grundpreises ist für alle Bieter gleich und kann daher für die Bewertung außer Acht gelassen werden. Es handelt sich zudem um ein Betriebsgeheimnis. - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf Autobahnen beträgt 0,108 EUR/tkm (netto). - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf sonstigen Straßen beträgt 0,088 EUR/tkm (netto). Ausgangspunkt für die Transportrouten ist die BAB A1 Abfahrt Elsdorf (Nr. 48), welche ungefähr im Kreis-Schwerpunkt liegt. Dabei wird die jeweils richtige Fahrbahnseite für die entsprechende Fahrtrichtung ausgewählt. Zielpunkt ist die vom Bieter angegebene Adresse der Anlage(n) gemäß Kap. 4.3 der Bieterangaben. Wenn der Bieter mehrere Anlagen vorsieht, hat er dort anzugeben, zu welchem Mengenanteil die Anlagen innerhalb der Vertragslaufzeit jeweils genutzt werden sollen. Die ermittelten Transportkosten werden dann anhand der Anteile gewichtet. Es ist auch erlaubt, eine Umschlaganlage bzw. Vorbehandlungsanlage, an die der Auftraggeber anliefern kann, anzugeben. Die Ermittlung der Transportentfernung erfolgt mit dem Routenplaner "Reiseplanung" getrennt nach Bundesautobahnen und sonstigen Straßen. Unter "Routeneinstellungen" werden folgende Festlegungen getroffen: - Optimierung: optimal - Fahrzeug: LKW (40 t) - Vermeiden: keine Auswahl
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Verfügbarkeitsbonus Jeder Bieter muss sicherstellen, dass dem Auftraggeber mindestens eine Tagesmenge von 24 Mg zur Verfügung steht (entspricht bei täglicher Anlieferung einer Wochenmenge von 120 Mg). Verpflichtet sich der Bieter, dem Auftraggeber größere Anliefermengen je Woche zu ermöglichen, erleichtert und verbessert er die Möglichkeiten der Mengenzuordnung. Deshalb erhalten solche Anlagen einen Bonus bei der Angebotsbewertung: Maximale Wochenmenge = Bonus in EUR/Mg (netto) 150 Mg/Woche = 1,00 EUR/Mg 175 Mg/Woche = 2,00 EUR/Mg 200 Mg/Woche = 3,00 EUR/Mg Entsprechende Angaben sind mit Angebotsabgabe zu machen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag losweise auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Das jeweils wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt: 1. Jahrespreis (netto) gemäß Leistungsverzeichnis zzgl. etwaiger Kosten für CO2- Zertifikate 2. Transportkostenbewertung 3. Verfügbarkeitsbonus Aus den drei o. g. Punkten ergibt sich das Bewertungsergebnis. Die Zuschläge werden auf die fünf Angebote mit dem niedrigsten Bewertungsergebnis erteilt. Dabei werden vom Bieter angebotene Rabatte für die gleichzeitige Vergabe mehrerer Lose beim Einheitspreis für die Verwertung berücksichtigt. Bezuschlagt wird im Fall von Rabatten, die für den Auftraggeber wirtschaftlichste Kombination über alle Lose.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Der Auftragnehmer hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen; die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Angebotssumme brutto gemäß Leistungsverzeichnis mal der Mindestvertragslaufzeit in Jahren. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Weiteres siehe § 11 Entsorgungsvertrag.
Frist für den Eingang der Angebote: 20/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Verwertung von Grünabfällen (Los 4)
Beschreibung: Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses.
Interne Kennung: 497dbf88-041f-4c15-a8ff-b6027b998e86
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27...
Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich separat jeweils um ein Quartal, längstens jedoch bis zum 31.03.2028, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Beginn des nächsten Quartals kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Laufzeit des Vertrags: Verzögert sich aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger vergaberechtlicher Gründe der Leistungsbeginn, bleibt das Vertragsende hiervon unberührt. Hinsichtlich leistungsbezogener Unterlagen und Angaben wird auf Kap. 4.3 der Bieterangaben verwiesen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Es muss eine stoffliche Verwertung der Grünabfälle erfolgen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. Angaben jeweils für 2025 (ggf. vorläufig), 2024, 2023 und Mittelwert 2023-2025: - WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. - WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die mit der Verwertung von organischen Abfällen erzielt wurden.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) und/oder 20 02 (Garten- und Parkabfälle) und/oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt. Für den Fall, dass der Verwerter noch nicht über eine entsprechende Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb verfügt, wird zugelassen, dass diese erst nach Zuschlagserteilung erlangt wird. Der Verwerter hat daher spätestens bei Leistungsanfang mit dem Zertifizierungsprozess aktiv begonnen zu haben. Spätestens drei Monate nach Leistungsbeginn muss das Zertifikat vorliegen. Für ausländische Bieter gilt diese Regelung für eine gleichwertige Qualitätssicherung analog. Mit dem Angebot ist ein entsprechender Zeitplan für den Zertifizierungsprozess einzureichen. Beigefügt als Anlage zum Angebot. BL 2 Gütesicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompostprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Als Anlage zum Angebot. Für Kultursubstrathersteller, die eine eigene Kompostierungsanlage betreiben und den Kompost ausschließlich in eigenen Substraten einsetzen, ggf. gleichwertige Qualifikation. Als Anlage zum Angebot.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz; auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (stoffliche Verwertung von organischen Abfällen) anzugeben. Mit Angabe: - des Auftraggebers, - der Tätigkeit, - des Zeitraums, - des Umfangs der Tätigkeit in Mg/a, - des Kontakts des jeweiligen Referenzgebers.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Jahrespreis (netto) gemäß Leistungsverzeichnis zzgl. etwaiger Kosten für CO2-Zertifikate Zu den etwaigen Kosten für CO2-Zertifikate: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt den nationalen Emissionshandel, der auch Abfallverbrennungsanlagen umfasst. Holzige Siebüberläufe, die bei der Behandlung von Bio- und Grünabfällen entstehen, werden in der Regel thermisch verwertet. Im Falle einer thermischen Verwertung von holzigen Siebüberläufen kann unter der Pos. 2 im jeweiligen Leistungsverzeichnis daher der Mengenanteil an der übernommenen Grünabfallgesamtmenge in Massenprozent angegeben werden, für den CO2-Zertifikate gemäß BEHG erworben werden müssen und für den der Auftraggeber die Kosten trägt. Der angegebene Anteil ist für die Vertragslaufzeit als Maximalmenge verbindlich, was bedeutet, dass der Auftraggeber für weitere Mengenanteile keine Zertifikatskosten tragen wird. Geringere Mengenanteile werden hingegen in der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Der angegebene Anteil für den Siebüberlauf muss plausibel sein. Es wird daher maximal ein Wert von 25 Massen-% akzeptiert. Für die Angebotsbewertung wird ein Netto-Einheitspreis von 7,35 EUR/Mg angesetzt. Dieser Einheitspreis berechnet sich aus den Werten gemäß DEHSt-Newsletter, Ausgabe 51 vom 23.10.2025 für holzigen Siebüberlauf aus der Bio- und Grünabfallbehandlung mit einem Preis von 65 EUR/Mg CO2. Der CO2-Preis basiert auf dem bekannten Höchstwert von 65 EUR/Mg CO2 aus dem BEHG (für das Jahr 2026 ist derzeit ein Handelspreis auf einen Korridor von 55 bis 65 EUR/Mg CO2 eingeengt). Im Vertragsvollzug erstattet der Auftraggeber die tatsächlichen CO2-Preise gemäß Kap. 2.5.7 der Leistungsbeschreibung. Transportkostenbewertung Ein beauftragter Dritter übernimmt die Transporte für den Auftraggeber. Die Transportentfernung vom Quellpunkt der Abfälle zur jeweiligen Verwertungsanlage beeinflusst die Kosten; deshalb werden die Transportkosten zur jeweiligen Anlage ermittelt und zum Zwecke der Angebotsbewertung dem Angebotspreis hinzugerechnet. Die bewertungsrelevanten Entfernungen zu den Anlagen des jeweiligen Bieters werden gemäß dem Leistungsvertrag mit dem derzeit beauftragten Transportunternehmen mithilfe einer Referenzanlage in 100 km Entfernung (davon 70 km Autobahn) bemessen. Die Abweichung der realen Anlagen(n) zur Referenzentfernung wird mithilfe von Zu- und Abschlägen in "Megagrammkilometern", hier in der üblichen Form als Tonnenkilometer (tkm) bezeichnet, bewertet; es wird in Strecken auf Autobahnen und auf sonstigen Straßen unterschieden. Der bewertungsrelevante Transportpreis ergibt sich aus folgenden Komponenten: - Grundpreis X in EUR/Mg für den Transport von Schreddergut (Baum und Strauchschnitt, von manchen Sammelplätzen zusammen mit Gras und Laub) und Containergut (Gras und Laub) für die Referenzentfernung. Die Höhe des Grundpreises ist für alle Bieter gleich und kann daher für die Bewertung außer Acht gelassen werden. Es handelt sich zudem um ein Betriebsgeheimnis. - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf Autobahnen beträgt 0,108 EUR/tkm (netto). - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf sonstigen Straßen beträgt 0,088 EUR/tkm (netto). Ausgangspunkt für die Transportrouten ist die BAB A1 Abfahrt Elsdorf (Nr. 48), welche ungefähr im Kreis-Schwerpunkt liegt. Dabei wird die jeweils richtige Fahrbahnseite für die entsprechende Fahrtrichtung ausgewählt. Zielpunkt ist die vom Bieter angegebene Adresse der Anlage(n) gemäß Kap. 4.3 der Bieterangaben. Wenn der Bieter mehrere Anlagen vorsieht, hat er dort anzugeben, zu welchem Mengenanteil die Anlagen innerhalb der Vertragslaufzeit jeweils genutzt werden sollen. Die ermittelten Transportkosten werden dann anhand der Anteile gewichtet. Es ist auch erlaubt, eine Umschlaganlage bzw. Vorbehandlungsanlage, an die der Auftraggeber anliefern kann, anzugeben. Die Ermittlung der Transportentfernung erfolgt mit dem Routenplaner "Reiseplanung" getrennt nach Bundesautobahnen und sonstigen Straßen. Unter "Routeneinstellungen" werden folgende Festlegungen getroffen: - Optimierung: optimal - Fahrzeug: LKW (40 t) - Vermeiden: keine Auswahl
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Verfügbarkeitsbonus Jeder Bieter muss sicherstellen, dass dem Auftraggeber mindestens eine Tagesmenge von 24 Mg zur Verfügung steht (entspricht bei täglicher Anlieferung einer Wochenmenge von 120 Mg). Verpflichtet sich der Bieter, dem Auftraggeber größere Anliefermengen je Woche zu ermöglichen, erleichtert und verbessert er die Möglichkeiten der Mengenzuordnung. Deshalb erhalten solche Anlagen einen Bonus bei der Angebotsbewertung: Maximale Wochenmenge = Bonus in EUR/Mg (netto) 150 Mg/Woche = 1,00 EUR/Mg 175 Mg/Woche = 2,00 EUR/Mg 200 Mg/Woche = 3,00 EUR/Mg Entsprechende Angaben sind mit Angebotsabgabe zu machen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag losweise auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Das jeweils wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt: 1. Jahrespreis (netto) gemäß Leistungsverzeichnis zzgl. etwaiger Kosten für CO2- Zertifikate 2. Transportkostenbewertung 3. Verfügbarkeitsbonus Aus den drei o. g. Punkten ergibt sich das Bewertungsergebnis. Die Zuschläge werden auf die fünf Angebote mit dem niedrigsten Bewertungsergebnis erteilt. Dabei werden vom Bieter angebotene Rabatte für die gleichzeitige Vergabe mehrerer Lose beim Einheitspreis für die Verwertung berücksichtigt. Bezuschlagt wird im Fall von Rabatten, die für den Auftraggeber wirtschaftlichste Kombination über alle Lose.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Der Auftragnehmer hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen; die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Angebotssumme brutto gemäß Leistungsverzeichnis mal der Mindestvertragslaufzeit in Jahren. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Weiteres siehe § 11 Entsorgungsvertrag.
Frist für den Eingang der Angebote: 20/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Verwertung von Grünabfällen (Los 5)
Beschreibung: Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses.
Interne Kennung: dbeae117-f326-4735-8239-4d3c6db70a43
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27...
Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich separat jeweils um ein Quartal, längstens jedoch bis zum 31.03.2028, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Beginn des nächsten Quartals kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Laufzeit des Vertrags: Verzögert sich aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger vergaberechtlicher Gründe der Leistungsbeginn, bleibt das Vertragsende hiervon unberührt. Hinsichtlich leistungsbezogener Unterlagen und Angaben wird auf Kap. 4.3 der Bieterangaben verwiesen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Es muss eine stoffliche Verwertung der Grünabfälle erfolgen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. Angaben jeweils für 2025 (ggf. vorläufig), 2024, 2023 und Mittelwert 2023-2025: - WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. - WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die mit der Verwertung von organischen Abfällen erzielt wurden.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) und/oder 20 02 (Garten- und Parkabfälle) und/oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt. Für den Fall, dass der Verwerter noch nicht über eine entsprechende Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb verfügt, wird zugelassen, dass diese erst nach Zuschlagserteilung erlangt wird. Der Verwerter hat daher spätestens bei Leistungsanfang mit dem Zertifizierungsprozess aktiv begonnen zu haben. Spätestens drei Monate nach Leistungsbeginn muss das Zertifikat vorliegen. Für ausländische Bieter gilt diese Regelung für eine gleichwertige Qualitätssicherung analog. Mit dem Angebot ist ein entsprechender Zeitplan für den Zertifizierungsprozess einzureichen. Beigefügt als Anlage zum Angebot. BL 2 Gütesicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompostprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Als Anlage zum Angebot. Für Kultursubstrathersteller, die eine eigene Kompostierungsanlage betreiben und den Kompost ausschließlich in eigenen Substraten einsetzen, ggf. gleichwertige Qualifikation. Als Anlage zum Angebot.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz; auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (stoffliche Verwertung von organischen Abfällen) anzugeben. Mit Angabe: - des Auftraggebers, - der Tätigkeit, - des Zeitraums, - des Umfangs der Tätigkeit in Mg/a, - des Kontakts des jeweiligen Referenzgebers.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Jahrespreis (netto) gemäß Leistungsverzeichnis zzgl. etwaiger Kosten für CO2-Zertifikate Zu den etwaigen Kosten für CO2-Zertifikate: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt den nationalen Emissionshandel, der auch Abfallverbrennungsanlagen umfasst. Holzige Siebüberläufe, die bei der Behandlung von Bio- und Grünabfällen entstehen, werden in der Regel thermisch verwertet. Im Falle einer thermischen Verwertung von holzigen Siebüberläufen kann unter der Pos. 2 im jeweiligen Leistungsverzeichnis daher der Mengenanteil an der übernommenen Grünabfallgesamtmenge in Massenprozent angegeben werden, für den CO2-Zertifikate gemäß BEHG erworben werden müssen und für den der Auftraggeber die Kosten trägt. Der angegebene Anteil ist für die Vertragslaufzeit als Maximalmenge verbindlich, was bedeutet, dass der Auftraggeber für weitere Mengenanteile keine Zertifikatskosten tragen wird. Geringere Mengenanteile werden hingegen in der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Der angegebene Anteil für den Siebüberlauf muss plausibel sein. Es wird daher maximal ein Wert von 25 Massen-% akzeptiert. Für die Angebotsbewertung wird ein Netto-Einheitspreis von 7,35 EUR/Mg angesetzt. Dieser Einheitspreis berechnet sich aus den Werten gemäß DEHSt-Newsletter, Ausgabe 51 vom 23.10.2025 für holzigen Siebüberlauf aus der Bio- und Grünabfallbehandlung mit einem Preis von 65 EUR/Mg CO2. Der CO2-Preis basiert auf dem bekannten Höchstwert von 65 EUR/Mg CO2 aus dem BEHG (für das Jahr 2026 ist derzeit ein Handelspreis auf einen Korridor von 55 bis 65 EUR/Mg CO2 eingeengt). Im Vertragsvollzug erstattet der Auftraggeber die tatsächlichen CO2-Preise gemäß Kap. 2.5.7 der Leistungsbeschreibung. Transportkostenbewertung Ein beauftragter Dritter übernimmt die Transporte für den Auftraggeber. Die Transportentfernung vom Quellpunkt der Abfälle zur jeweiligen Verwertungsanlage beeinflusst die Kosten; deshalb werden die Transportkosten zur jeweiligen Anlage ermittelt und zum Zwecke der Angebotsbewertung dem Angebotspreis hinzugerechnet. Die bewertungsrelevanten Entfernungen zu den Anlagen des jeweiligen Bieters werden gemäß dem Leistungsvertrag mit dem derzeit beauftragten Transportunternehmen mithilfe einer Referenzanlage in 100 km Entfernung (davon 70 km Autobahn) bemessen. Die Abweichung der realen Anlagen(n) zur Referenzentfernung wird mithilfe von Zu- und Abschlägen in "Megagrammkilometern", hier in der üblichen Form als Tonnenkilometer (tkm) bezeichnet, bewertet; es wird in Strecken auf Autobahnen und auf sonstigen Straßen unterschieden. Der bewertungsrelevante Transportpreis ergibt sich aus folgenden Komponenten: - Grundpreis X in EUR/Mg für den Transport von Schreddergut (Baum und Strauchschnitt, von manchen Sammelplätzen zusammen mit Gras und Laub) und Containergut (Gras und Laub) für die Referenzentfernung. Die Höhe des Grundpreises ist für alle Bieter gleich und kann daher für die Bewertung außer Acht gelassen werden. Es handelt sich zudem um ein Betriebsgeheimnis. - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf Autobahnen beträgt 0,108 EUR/tkm (netto). - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf sonstigen Straßen beträgt 0,088 EUR/tkm (netto). Ausgangspunkt für die Transportrouten ist die BAB A1 Abfahrt Elsdorf (Nr. 48), welche ungefähr im Kreis-Schwerpunkt liegt. Dabei wird die jeweils richtige Fahrbahnseite für die entsprechende Fahrtrichtung ausgewählt. Zielpunkt ist die vom Bieter angegebene Adresse der Anlage(n) gemäß Kap. 4.3 der Bieterangaben. Wenn der Bieter mehrere Anlagen vorsieht, hat er dort anzugeben, zu welchem Mengenanteil die Anlagen innerhalb der Vertragslaufzeit jeweils genutzt werden sollen. Die ermittelten Transportkosten werden dann anhand der Anteile gewichtet. Es ist auch erlaubt, eine Umschlaganlage bzw. Vorbehandlungsanlage, an die der Auftraggeber anliefern kann, anzugeben. Die Ermittlung der Transportentfernung erfolgt mit dem Routenplaner "Reiseplanung" getrennt nach Bundesautobahnen und sonstigen Straßen. Unter "Routeneinstellungen" werden folgende Festlegungen getroffen: - Optimierung: optimal - Fahrzeug: LKW (40 t) - Vermeiden: keine Auswahl
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Verfügbarkeitsbonus Jeder Bieter muss sicherstellen, dass dem Auftraggeber mindestens eine Tagesmenge von 24 Mg zur Verfügung steht (entspricht bei täglicher Anlieferung einer Wochenmenge von 120 Mg). Verpflichtet sich der Bieter, dem Auftraggeber größere Anliefermengen je Woche zu ermöglichen, erleichtert und verbessert er die Möglichkeiten der Mengenzuordnung. Deshalb erhalten solche Anlagen einen Bonus bei der Angebotsbewertung: Maximale Wochenmenge = Bonus in EUR/Mg (netto) 150 Mg/Woche = 1,00 EUR/Mg 175 Mg/Woche = 2,00 EUR/Mg 200 Mg/Woche = 3,00 EUR/Mg Entsprechende Angaben sind mit Angebotsabgabe zu machen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag losweise auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Das jeweils wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt: 1. Jahrespreis (netto) gemäß Leistungsverzeichnis zzgl. etwaiger Kosten für CO2- Zertifikate 2. Transportkostenbewertung 3. Verfügbarkeitsbonus Aus den drei o. g. Punkten ergibt sich das Bewertungsergebnis. Die Zuschläge werden auf die fünf Angebote mit dem niedrigsten Bewertungsergebnis erteilt. Dabei werden vom Bieter angebotene Rabatte für die gleichzeitige Vergabe mehrerer Lose beim Einheitspreis für die Verwertung berücksichtigt. Bezuschlagt wird im Fall von Rabatten, die für den Auftraggeber wirtschaftlichste Kombination über alle Lose.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Der Auftragnehmer hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen; die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Angebotssumme brutto gemäß Leistungsverzeichnis mal der Mindestvertragslaufzeit in Jahren. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Weiteres siehe § 11 Entsorgungsvertrag.
Frist für den Eingang der Angebote: 20/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Registrierungsnummer: 4182c8b8-8884-4fb2-90cc-b7fbbdf4bde5
Postanschrift: Hopfengarten 2
Stadt: Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4261983-0
Fax: +49 4261983-2199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 7018baaf-0131-4475-b6fa-4ada30549563
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: ac12f6e2-87ba-4113-8d09-b4a39c8c69f1
Postanschrift: Hopfengarten 2
Stadt: Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4261983-0
Fax: +49 4261983-2199
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 36f2ffb7-9b75-4b75-a6f0-2459e702bff0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/01/2026 10:51:01 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 42666-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 14/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/01/2026