2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Schachtanlage Konrad
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Betrug: vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.