Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Apen
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bakum
Baltrum
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
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Bersenbrück
Bevern
Beverstedt
Bienenbüttel
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockenem
Bockhorn (Friesland)
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Bohmte
Borkum
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Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
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Bremervörde
Brome
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
Burgwedel
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
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Coppenbrügge
Cremlingen
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Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
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Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
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Edewecht
Einbeck
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Emmerthal
Emsbüren
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
Esterwegen
Eydelstedt
Faßberg
Fredenbeck
Freiburg
Friedeburg
Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
Garbsen
Garrel
Gartow
Geeste
Geestland
Gehrden
Georgsmarienhütte
Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Großheide
Grünenplan
Guderhandviertel
Hagen am Teutoburger Wald
Hahnenklee
Hambühren
Hameln
Hankensbüttel
Hannover
Hannoversch Münden
Haren
Harpstedt
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Herzlake
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langelsheim
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Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
Lemförde
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Lengede
Lengerich (Emsland)
Liebenburg
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Lingen
Lingen (Ems)
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Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
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Melle
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Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
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Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Nienburg/Weser
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwaförden
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Stadtoldendorf
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tappenbeck
Tarmstedt
Thedinghausen
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Uplengen
Uslar
Varel
Vechelde
Vechta
Verden
Visselhövede
Voltlage
Wagenfeld
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wangerooge
Wardenburg
Wathlingen
Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wiesmoor
Wietze
Wildeshausen
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Beseitigung tierischer Nebenprodukte

42266-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Beseitigung tierischer Nebenprodukte
OJ S 13/2026 20/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Beschreibung: Gemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sind innerhalb Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, 1. tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2. tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3. Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, die in ihrem Gebiet anfallen, nach Maßgabe der in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen. Für die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Braunschweig und Salzgitter (gemeinsam Verbandsmitglieder) hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover (Zweckverband) diese Aufgabe übernommen. Dementsprechend ist dessen Aufgabe gemäß § 3 der Zweckverbandsordnung die ordnungsgemäße Erledigung der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Verbandsmitglieder (Verbandsgebiet). Derzeit werden die betreffenden Leistungen von einem privaten Unternehmen erbracht, dem die betreffende Pflicht gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im Beleihungswege übertragen worden ist. Die Übertragung endet am 31.8.2026. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren soll ein Unternehmen ausgewählt werden, das die betreffenden Leistungen künftig erbringt. Auch dem künftigen Auftragnehmer soll die Pflicht gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im Beleihungswege übertragen werden. Die Leistungen, die den Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens bilden, sollen dementsprechend ab dem 01.09.2026 erbracht werden.
Kennung des Verfahrens: 01df2339-6cc0-4e05-ac21-792151d5752c
Interne Kennung: 1/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen, 90524300 Beseitigung von biologischen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Region Hannover/Südniedersachsen 30169
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YGAMMZ2# 1. Bietergemeinschaft Zwei oder mehr Unternehmen können sich zum Zwecke der gemeinsamen Erstellung und Abgabe eines Angebots und der daran anschließenden gemeinsamen Ausführung des Auftrags im Falle des Zuschlags zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinsam die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Anlage A.5 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen folgende Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen(gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung über die Jahresumsätze (gemäß Anlage A.2 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (gemäß Anlage A.3 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Im Hinblick auf die Erfüllung der vorgegebenen Mindestanforderungen werden die Angaben der Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengezählt. Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung kann auch für nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Wird die Erklärung über geeignete Referenzleistungen (gemäß Anlage A.4 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft eingereicht, werden die angegebenen Referenzen im Hinblick auf die Erfüllung der vorgegebenen Mindestanforderungen zusammengezählt. Die übrigen Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft - bzw. durch den bevollmächtigten Vertreter für die Bietergemeinschaft - beizubringen. 2. Unterauftragnehmer Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Ausführung von Teilen des Auftrages durch Unterauftragnehmer im Sinne von § 36 Abs. 1 VgV vorsehen. In diesem Fall muss der Bieter/die Bietergemeinschaft angeben, welche(n) Teil(e) der vom Auftrag erfassten Leistungen er/sie an andere Unternehmen weiterzugeben beabsichtigt. Darüber hinaus muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die beabsichtigten Unterauftragnehmer im Angebot (gemäß Anlage A.6 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) angeben. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer folgende Unterlagen einreichen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Der für die Zuschlagserteilung vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen (gemäß Anlage A.8 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen. 3. Eignungsleihe Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann insbesondere im Hinblick auf die vorgegebenen Mindestanforderungen an die Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft von dem Institut der Eignungsleihe Gebrauch machen (vgl. § 47 VgV). Im Wege der Eignungsleihe kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft für den Nachweis, dass er/sie die wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfüllt, auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (insbesondere eines Unterauftragnehmers im Sinne von § 36 Abs. 1 VgV - "Dritte") verweisen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten im Angebot zu benennen (gemäß Anlage A.7 zu Teil A (Verfahrensbedingungen). Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat für jeden der benannten Dritten die folgenden Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Aussagekräftige Unternehmenspräsentation mit Bezug auf das allgemeinen Leistungsangebot und die Tätigkeitsschwerpunkte - Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Darüber hinaus hat der Bieter/die Bietergemeinschaft mit seinem/ihrem Angebot eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Anlage A.8 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) von jedem der genannten Dritten beizubringen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen Ausschlussgründe verankerten Verpflichtungen in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß § 123 Abs. Nr. 1 und Abs. 2, 3 GWB: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Gemäß § 123 Abs. Nr. 1 und Abs. 2, 3 GWB: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 und Abs. 2, 3 GWB: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug: Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 und Abs. 2, 3 GWB: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 und Abs. 2, 3 GWB: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 2, 3 GWB: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gemäß § 123 Abs. 4 GWB: der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gemäß § 123 Abs. 4 GWB: der Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Über das Vermögen des Unternehmens ein mit einem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB: Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Beschreibung: 1. Gemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sind innerhalb Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, 1) tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2)tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3) Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, die in ihrem Gebiet anfallen, nach Maßgabe der in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen. Für die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Braunschweig und Salzgitter (gemeinsam Verbandsmitglieder) hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover (Zweckverband) diese Aufgabe übernommen. 2. Der Auftragnehmer hat sämtliche 1) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3) Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, (gemeinsam auch tierische Nebenprodukte) die in dem Verbandsgebiet anfallen, abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen, soweit keine Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009, dem TierNebG, dem AG TierNebG Nds sowie allen weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften und aufgrund dieser erlassenen Rechtsverordnungen bestehen. Die Verarbeitung hat dabei nach der Verarbeitungsmethode 1 gemäß Kapitel III Buchstabe A Ziffer 1 des Anhangs IV zu VO (EU) Nr. 142/2011 zu erfolgen. Der Fleischbrei ist im Anschluss grundsätzlich in derselben Anlage zu Tiermehl/Schilfer und Fett zu verarbeiten. Für den Tierseuchenkrisenfall kann das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eine Ausnahme hiervon genehmigen. Zur Klarstellung: Im Einklang mit § 3 Absätze 1, 3 TierNebG umfasst die Pflicht des Auftragnehmers die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung (umfassend auch Beseitigung) der betreffenden tierischen Nebenprodukte/Pflichtmaterialien. Der Auftragnehmer hat die Beseitigung der betreffenden tierischen Nebenprodukte ausschließlich in einer Tierkörperbeseitigungseinrichtung vorzunehmen, deren Besitzer der Auftragnehmer selbst ist. Die Beseitigung hat ausschließlich in der vom Auftragnehmer in seinem Angebot benannten Tierkörperbeseitigungseinrichtung zu erfolgen. 3. Dem Auftragnehmer soll die Pflicht zur Beseitigung der betreffenden tierischen Nebenprodukte im Beleihungswege vollständig gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG übertragen werden. 4. Einzelheiten zu den zu vergebenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen und insbesondere Teil B (Leistungsbeschreibung) und Teil C (Beseitigungsvertrag) der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 1/26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen, 90524300 Beseitigung von biologischen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Region Hannover/Südniedersachsen 30169
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Zuschlagskriterium Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit wird zunächst auf 5 Jahre (60 Monate) - gerechnet ab dem Beginn des Leistungszeitraums (01.09.2026) - befristet; nach aktueller Planung endet die vertragliche Grundlaufzeit damit mit Ablauf des 31.8.2031. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 5 Jahre, wenn er nicht ein Jahr vor dem jeweiligen Ablauf von dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Referenzen: Erklärung über geeignete Referenzleistungen (gemäß Anlage A.4 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Beschreibung der erbrachten Leistungen, einschließlich - deren Art - des Umfangs , - des Leistungszeitraum, - der Erklärung, ob die Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft erbracht wurden. Mindestanforderung: Die Referenzen müssen laufende oder in den vergangenen drei Jahren gerechnet ab Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossene Aufträge betreffen. Mindestens zwei Referenzen müssen Leistungen nachweisen, die nach Art und Umfang mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein. 2. Nachweis der Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1, 3. Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (gemäß Anlage A.3 zu Teil A (Verfahrensbedingungen), 4. Spezifizierung und Beschreibung der für die Beseitigung vorgesehenen Beseitigungseinrichtung, 5. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen), 6. Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen), 7. Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderung: Deckungssummen von jeweils mindestens 2 Mio. Euro für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden je Schadensfall. Mindestens zweifach maximiert pro Kalenderjahr.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über Jahresumsätze (Gesamtumsatz) in Bezug auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Anlage A.2 zu Teil A (Verfahrensbedingungen),
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGAMMZ2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGAMMZ2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/02/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht nach § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Gebrauch zu machen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/02/2026 14:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Für etwaige Bieter besteht die Möglichkeit, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 GWB zu beantragen. Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Hildesheimer Straße 20
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stefan Mayerhofer
Telefon: +4951161628-070
Fax: +495116261123113
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a138a5ef-1eaa-4efd-b31b-0ed4b1fd2952 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/01/2026 14:01:44 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 42266-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 13/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/01/2026