Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
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Amt Neuhaus
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Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
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Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
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Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
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Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
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Bassum
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Jork
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Lathen
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Leer
Lehre
Lehrte
Lemförde
Lemwerder
Lengede
Lengerich (Emsland)
Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Marklohe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Nienburg/Weser
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Northeim
Obernkirchen
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Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwaförden
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Stadtoldendorf
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tappenbeck
Tarmstedt
Thedinghausen
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Uplengen
Uslar
Varel
Vechelde
Vechta
Verden
Visselhövede
Voltlage
Wagenfeld
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wangerooge
Wardenburg
Wathlingen
Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wiesmoor
Wietze
Wildeshausen
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Open House Verfahren für einen Vertrag nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der stereotaktischen Strahlentherapie

38330-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Open House Verfahren für einen Vertrag nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der stereotaktischen Strahlentherapie
OJ S 12/2026 19/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Open House Verfahren für einen Vertrag nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der stereotaktischen Strahlentherapie
Beschreibung: Abschluss und Verlängerung eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit stereotaktischer Strahlentherapie innerhalb des Zeitraumes 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 mit quartalsweiser Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit. An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, 5.1.9) erfüllt.
Kennung des Verfahrens: 11d4ffda-6f65-405d-bbda-82de040e8b43
Interne Kennung: 2026-004-AE
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 216 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes Verfahren muss eingehalten werden: 1. Interessierte Leistungserbringer müssen die Beitrittsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen und Eigenerklärungen zur Eignung) per E-Mail bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle abrufen. Über die zum Abruf verwendete E-Mail-Adresse führt die AOK Niedersachsen die weitere elektronische Kommunikation in diesem Open House Verfahren. Die interessierten Leistungserbringer sind alleine dafür verantwortlich, dass sie an diese E-Mail-Adresse gerichtete Nachrichten empfangen können. 2. Die AOK Niedersachsen versendet die Beitrittsunterlagen an die interessierten Leistungserbringer. 3. Die interessierten Leistungserbringer sind verpflichtet, die Beitrittsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Im Falle von Unklarheiten in den Beitrittsunterlagen sind die interessierten Leistungserbringer verpflichtet, per E-Mail eine Frage zu stellen. Andere Organisationseinheiten der AOK Niedersachsen dürfen interessierten Leistungserbringern weder Auskünfte noch Zusagen erteilen. Interessierte Leistungserbringer, welche dennoch Kontakt zu anderen Organisationseinheiten aufnehmen, müssen damit rechnen, vom Verfahren ausgeschlossen werden zu können. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Würden solche Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem Fall unverbindlich. 4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 01.04.2026) spätestens am 28. Februar 2026, 12 Uhr, im Original unterschrieben (auf Papier) per Post oder Boten einzureichen. Im Falle eines Beitritts zu einem späteren Kalenderquartal sind die Unterlagen spätestens 30 Tage vor dem gewünschten Beitrittsquartal, das dem Beitrittsdatum vorausgeht, bei der AOKN einzureichen. Eine Übermittlung der vollständigen Beitrittsunterlagen per E-Mail vorab wahrt diese Frist. 5. Rechtzeitig bis zum 28.02.2026, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 16.03.2026 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse per E-Mail und ggfls. schriftlich. Zwischen dem 18.03.2026 und dem 30.03.2026 werden keine Beitrittsunterlagen geprüft (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Open House Verfahren für einen Vertrag nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der stereotaktischen Strahlentherapie
Beschreibung: Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open House Verfahren. Gegenstand des vorliegenden Open House Verfahrens ist der Abschluss von nicht exklusiven Verträgen gem. § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen (und beigetretener AOKs) mit der Indikationsstellung, Behandlung und Betreuung bei bestimmten gut- oder bösartigen Tumoren, Gefäßmissbildungen oder funktionellen Störungen nach Maßgabe des Vertrages. Das Open House Verfahren steht allen interessierten und geeigneten Leistungserbringern offen, die bereit sind dem Vertrag beizutreten. Das Versorgungsangebot und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Vertrag. Der Beitritt des Leistungserbringers endet: a) mit dem Ende oder dem Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen. b) durch die schriftliche Kündigung des teilnehmenden Leistungserbringers gegenüber der AOKN. Eine Kündigung der Teilnahme eines Leistungserbringers kann jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Quartals erfolgen, frühestens nach Ablauf eines Teilnahmejahres. c) mit dem Ausspruch der fristlosen Kündigung seitens der AOKN wegen eines schwerwiegenden oder wiederholten nachweislichen Verstoßes des Leistungserbringers gegen die Verpflichtungen dieses Vertrages. d) mit Beendigung dieses Vertrages.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85121200 Dienstleistungen von Fachärzten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im laufenden Verfahren kann die AOKN für alle Leistungserbringer einheitliche Änderungsvereinbarungen einführen, wenn dies erforderlich ist. Vertragsänderungen bedürfen der Einleitung eines Unterschriftsverfahrens unter Einbindung der AOKs und der Leistungserbringer. Auf die Kündigung gemäß Vertrag wird hingewiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 216 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Vertragsschlüsse sind jeweils mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderquartals möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten für den Beitritt zum 01.04.2026 ist der 28.02.2026. Letztmalige Beitrittsmöglichkeit besteht zum 01.01.2028, vorausgesetzt, dass die Beitrittsunterlagen vollständig zum 01.12.2027 vorliegen, wobei die vollständige Übermittlung per E-Mail fristwahrend ist.
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1. Eigenerklärung zur Eignung 2. Eigenerklärung zur RUS Sanktion 3. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Qualitäts- und Strukturvoraussetzungen für die Leistungserbringer (1) Der beitretende Leistungserbringer muss für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen oder ermächtigt sein, siehe § 95 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BMV-Ä. (2) Zulässige Praxisformen für eine Teilnahme an dem Vertrag der besonderen Versorgung sind Einzelpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften oder Ermächtigungsambulanzen. (3) Der beitretende Leistungserbringer hat in Abhängigkeit von der Praxisform gemäß Abs. 2 die Leistung nach diesem Vertrag gemäß Anlage 7 persönlich zu erbringen oder er beschäftigt einen angestellten Arzt, der die Leistung nach diesem Vertrag erbringt. (4) Sollen bei einem beitretenden Leistungserbringer mehrere Ärzte die Leistungen nach diesem Vertrag erbringen, müssen für jeden Arzt die personenbezogenen Qualitätsvoraussetzungen gemäß Abs. 6 dieser Anlage persönlich gegenüber der AOKN nachgewiesen werden. Nachträgliche Meldungen weiterer Ärzte können durch den beigetretenen Leistungserbringer jederzeit erfolgen. (5) Zeigt ein beigetretener Leistungserbringer nach seinem eigenen Beitritt einen weiteren Arzt gegenüber der AOKN per Schriftform an, so darf dieser neue Arzt erst nach der Bestätigung der Teilnahme durch die AOKN eigenständig Patienten in den Vertrag zur besonderen Versorgung einschreiben, behandeln und/oder abrechnen. (6) Als Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag muss jeder behandelnde Arzt folgende persönlichen Qualifikationen gegenüber der AOKN nachweisen: a. Der Arzt muss als Facharzt für Strahlentherapie und/oder Neurochirurgie mit ausreichender Erfahrung/Fachkunde auf dem Fachgebiet der stereotaktischen Strahlentherapie, die die stereotaktische Radiochirurgie [SRS], die fraktionierte stereotaktische Radiotherapie [SRT] und die extrakranielle stereotaktische Radiotherapie/Körperstamm-Stereotaxie [SBRT] umfasst, tätig sein. b. Der Arzt hat vor Vertragsbeitritt entsprechend seiner Fachdisziplin die Fachkunde im Gesamtgebiet Teletherapie oder für die organspezifischen Anwendungen der Teletherapie gemäß der Strahlenschutzverordnung [StrlSchV] im Sinne der Richtlinie zur StrlSchV erworben und aktualisiert sie entsprechend der allgemeingültigen Vorgaben. c. Der Arzt hat vor Vertragsbeitritt entsprechend seiner Fachdisziplin bei der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die zu erlangende Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der stereotaktischen Strahlentherapie im ambulanten Bereich erworben. Sollte es dem Arzt aufgrund von organisatorischen Gegebenheiten, die er nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, eine solche Genehmigung fristgerecht vorzuweisen, ist dies der AOKN gegenüber schriftlich zu begründen und durch diese im Einzelfall zu prüfen. Der Nachweis der Genehmigung ist durch den Arzt nach Erhalt umgehend bei der AOKN vorzulegen. d. In den vergangenen 18 bis 36 Monaten vor Vertragsbeitritt müssen durch den Arzt mindestens 200 Behandlungen mit einem Bestrahlungsgerät zur Durchführung der stereotaktischen Strahlentherapie erbracht worden sein. (7) Darüber hinaus bindet der beigetretene Leistungserbringer in Abhängigkeit von der Indikation des zu behandelnden Patienten die folgenden Disziplinen durch Kooperationen bzw. zum interdisziplinären Austausch ein oder beschäftigt diese: Neurochirurgie Strahlentherapie Radiologie Neuro-Radiologie Chirurgisch-onkologische Disziplinen Internistisch-onkologische Disziplinen Die Vorstellung der Patienten mit einer malignen Erkrankung in einer interdisziplinär besetzten Tumorkonferenz ist davon unabhängig. (8) Ein Medizinphysikexperte steht zur Verfügung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: (9) Der beitretende Leistungserbringer verfügt über eines der folgenden Bestrahlungsgeräte zur Durchführung der stereotaktischen Strahlentherapie: dedizierte Bestrahlungsgeräte mit Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen, dedizierte Linearbeschleuniger oder stereotaxie-adaptierte Linearbeschleuniger. Die Lagekontrolle der Zielstruktur ist während der Behandlung verpflichtend mit geeigneten technischen Maßnahmen zu überwachen. (10) Grundvoraussetzung für die Anwendung der Geräte im Rahmen dieses Vertrags ist eine gültige CE-Zertifizierung. (11) Der beigetretene Leistungserbringer verpflichtet sich, dass: a. eine regelmäßige Wartung des Bestrahlungsgeräts nach Vorgabe des Herstellers erfolgt. b. bei einem dedizierten Bestrahlungsgerät mit einer Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquelle ein Quellenaustausch mindestens alle 6 Jahre erfolgt. c. eine Überprüfung des gesamten Behandlungspfades von der Bildgebung bis zum Zielpunkt gemäß DIN 6875-1 regelmäßig erfolgt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.aok.de/gp/aerzte-psychotherapeuten/besondere-versorgung/radiochirurgie?region=niedersachsen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://aok-niedersachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/11/2027 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 121 Tage
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/11/2027 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Leistungserbringer müssen stets alle Vorgaben des Vertrages nebst Anlage in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 511 285-13216
Fax: +49 51128533-15229
Internetadresse: http://aok-niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Postfach 81 02 62
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30502
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: http://aok-niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Registrierungsnummer: keine Angabe
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 62694-2024
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0125369d-3772-43ff-a6c2-e9c12ce55f83 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/01/2026 08:02:25 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 38330-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 12/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/01/2026