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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung VIS Suite
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung sind Pflegeleistungen für VIS-Lizenzen und deren Add-ons sowie die Weiterentwicklung.
Kennung des Verfahrens: bdc6ad62-c6eb-41d0-925a-ef42ec78fcf5
Interne Kennung: 25/310
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Nein
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YT37G6696# Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung VIS Suite
Beschreibung: Pflegeleistungen für VIS-Lizenzen und deren Add-ons sowie die Weiterentwicklung.
Interne Kennung: 25/310
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Nein
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag hat eine zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: IT.Niedersachsen geht davon aus, dass aufgrund der Funktion als zentraler IT-Dienstleister für die niedersächsische Landesverwaltung sowie für niedersächsische Kommunen auch aus diesen Aufträgen an IT.Niedersachsen erteilt werden, zu deren Erfüllung sich IT.Niedersachsen der Leistungen aus der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung bedienen muss. Diesbezügliche Bedarfsschätzungen sind in die Gesamtbedarfsschätzung mit eingeflossen. Sollte IT.Niedersachsen von weiteren öffentlichen Institutionen beauftragt werden können (Beispiel: Inhouse), wird IT.Niedersachsen sich ebenfalls aus der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung bedienen. Diesbezügliche Bedarfsschätzungen sind ebenfalls in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 10 062 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: I. Ausgangslage Mit anliegenden Beschaffungsauftrag (BA2501904) wird das FG 24 mit der Beschaffung der notwendigen Überlassungs- und SupportVerträge im Zusammenhang mit der VIS- Suite beauftragt. Im Jahr 2014 führte die Dataport AöR ein produktneutrales Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems (DMS/VBS) durch. Ziel war die Auswahl einer Standardsoftware, die den Anforderungen aller Träger der Dataport AöR gerecht wird und als einheitliche Lösung für Dokumentenmanagement und Vorgangsbearbeitung eingesetzt werden kann. Die Ausschreibung umfasste Lieferung, Anpassung, Betriebseinführung, Pflege, Support und Weiterentwicklung einer entsprechenden Softwarelösung sowie begleitende Dienstleistungen. Den Zuschlag erhielt die Firma PDV, deren Produkt VIS-Suite sich im Rahmen des produktneutralen Wettbewerbs als wirtschaftlichste Lösung durchsetzen konnte. Per Erlass des Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung vom 14.05.2019 (Az. 41.DVN-02921/208) wurde IT.Niedersachsen angewiesen, Lizenzen, Pflegeleistungen und Support der VIS-Suite des Herstellers PDV über die Dataport AöR zu beziehen. Hierzu wurden am 05.07.2019 entsprechende Verträge (V13450/ V13451) mit Dataport geschlossen. Aktuell befinden sich folgende VIS-Lizenzen im Einsatz: - 24.896 Annotationsviewer - 47 Formatkonverter Mandant - 24.896 Formatkonverter Nutzer - 26 OCR-Server - 3.734 Schwärzungstool - 30.000 VIS Nutzer - VIS-Suite - 44 Tenant Selector Die Verträge mit Dataport enden zum 31.12.2025. II Vergabeverfahren Das Vergabeverfahren richtet sich nach der Höhe des Beschaffungsvolumens. Übersteigt dieses Beschaffungsvolumen einen bestimmten Schwellenwert gem. §106 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU in der jeweils geltenden Fassung, so ist EU-weit auszuschreiben; andernfalls findet eine nationale Ausschreibung statt. Nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB beträgt dieser Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 EUR (ohne die gesetzliche Umsatzsteuer). Der geschätzte Auftragswert überschreitet den Schwellenwert. Folglich ist EU-weit auszuschreiben. III Produktbezug Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden. Die Entscheidung wird erfahrungsgemäß von zahlreichen Faktoren beeinflusst, unter anderem von technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen oder solchen der sozialen, ökologischen oder ökonomischen Nachhaltigkeit. Die Wahl unterliegt der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2017, VII - Verg 36 / 16). Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (OLG Düsseldorf, 13.4.2016 - VII-Verg 47/15, VK Bund, 17.8.2016 - VK 1-54/16, OLG Düsseldorf, 1.8.2012 - VII-Verg 10/12). Mit Blick auf den Sinn und Zweck des Vergaberechts, das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand für den Wettbewerb zu öffnen und die Warenverkehrsfreiheit im europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten, sind dem Bestimmungsrecht jedoch vergaberechtliche Grenzen gesetzt. Das Vergaberecht verlangt vom öffentlichen Auftraggeber, dass Vorgaben an die von ihm zuvor projektierte und festgelegte Leistung so formuliert sind, dass allen Unternehmen der gleiche Zugang zum Vergabeverfahren gewährt wird und die Öffnung des nationalen Beschaffungsmarktes für den Wettbewerb nicht in ungerechtfertigter Weise behindert wird. Mit § 31 Abs. 1 VgV unvereinbar sind daher Leistungsbeschreibungen, die ohne hinreichenden Sachgrund auf ein bestimmtes Produkt eines bestimmten Unternehmens zugeschnitten sind. Entsprechend regelt § 31 Abs. 6 VgV, dass in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden darf, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Bei den Regelungen handelt es sich um eine Konkretisierung des Diskriminierungs-verbots nach § 97 Abs. 2 GWB, aber auch des Wettbewerbsgrundsatzes nach § 97 Abs. 1 GWB. Vor diesem Hintergrund sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten (OLG Düsseldorf, 1.8.2012 - VII-Verg 10/12), sofern - die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, - vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde - solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und - die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im hier vorliegenden Fall sollen Lizenzen, Pflegeleistungen und Support der VIS-Suite beschafft werden. Gemäß § 10 Abs. 2 NDIG sind Behörden des Landes Niedersachsen verpflichtet, neu anzulegende Akten ab dem 01.01.2026 elektronisch zu führen. Der bestehende Vertrag zum Bezug von Produkten der VIS-Suite mit der Dataport AöR endet zum 31.12.2025. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Rolloutprojekts ist ein Wechsel auf eine alternative Softwarelösung bis zu diesem Zeitpunkt nicht realisierbar. Um die rechtlichen Vorgaben zur elektronischen Aktenführung dennoch zu erfüllen, ist eine weitere Nutzung der bestehenden Softwarelösung zwingend erforderlich. Damit verbunden ist absehbar, dass ab dem 01.01.2026 ein Bedarf an weiteren Lizenzen entstehen kann. Seitens des Bedarfsträgers geht man davon aus, dass zusätzlich zu den vorhandenen 30.000 Lizenzen allein für die unmittelbare Landesverwaltung ca. 5000 Lizenzen in den kommenden Jahren benötigt werden. Aus S
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: I. Ausgangslage Mit anliegenden Beschaffungsauftrag (BA2501904) wird das FG 24 mit der Beschaffung der notwendigen Überlassungs- und SupportVerträge im Zusammenhang mit der VIS- Suite beauftragt. Im Jahr 2014 führte die Dataport AöR ein produktneutrales Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems (DMS/VBS) durch. Ziel war die Auswahl einer Standardsoftware, die den Anforderungen aller Träger der Dataport AöR gerecht wird und als einheitliche Lösung für Dokumentenmanagement und Vorgangsbearbeitung eingesetzt werden kann. Die Ausschreibung umfasste Lieferung, Anpassung, Betriebseinführung, Pflege, Support und Weiterentwicklung einer entsprechenden Softwarelösung sowie begleitende Dienstleistungen. Den Zuschlag erhielt die Firma PDV, deren Produkt VIS-Suite sich im Rahmen des produktneutralen Wettbewerbs als wirtschaftlichste Lösung durchsetzen konnte. Per Erlass des Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung vom 14.05.2019 (Az. 41.DVN-02921/208) wurde IT.Niedersachsen angewiesen, Lizenzen, Pflegeleistungen und Support der VIS-Suite des Herstellers PDV über die Dataport AöR zu beziehen. Hierzu wurden am 05.07.2019 entsprechende Verträge (V13450/ V13451) mit Dataport geschlossen. Aktuell befinden sich folgende VIS-Lizenzen im Einsatz: - 24.896 Annotationsviewer - 47 Formatkonverter Mandant - 24.896 Formatkonverter Nutzer - 26 OCR-Server - 3.734 Schwärzungstool - 30.000 VIS Nutzer - VIS-Suite - 44 Tenant Selector Die Verträge mit Dataport enden zum 31.12.2025. II Vergabeverfahren Das Vergabeverfahren richtet sich nach der Höhe des Beschaffungsvolumens. Übersteigt dieses Beschaffungsvolumen einen bestimmten Schwellenwert gem. §106 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU in der jeweils geltenden Fassung, so ist EU-weit auszuschreiben; andernfalls findet eine nationale Ausschreibung statt. Nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB beträgt dieser Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 EUR (ohne die gesetzliche Umsatzsteuer). Der geschätzte Auftragswert überschreitet den Schwellenwert. Folglich ist EU-weit auszuschreiben. III Produktbezug Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden. Die Entscheidung wird erfahrungsgemäß von zahlreichen Faktoren beeinflusst, unter anderem von technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen oder solchen der sozialen, ökologischen oder ökonomischen Nachhaltigkeit. Die Wahl unterliegt der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2017, VII - Verg 36 / 16). Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (OLG Düsseldorf, 13.4.2016 - VII-Verg 47/15, VK Bund, 17.8.2016 - VK 1-54/16, OLG Düsseldorf, 1.8.2012 - VII-Verg 10/12). Mit Blick auf den Sinn und Zweck des Vergaberechts, das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand für den Wettbewerb zu öffnen und die Warenverkehrsfreiheit im europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten, sind dem Bestimmungsrecht jedoch vergaberechtliche Grenzen gesetzt. Das Vergaberecht verlangt vom öffentlichen Auftraggeber, dass Vorgaben an die von ihm zuvor projektierte und festgelegte Leistung so formuliert sind, dass allen Unternehmen der gleiche Zugang zum Vergabeverfahren gewährt wird und die Öffnung des nationalen Beschaffungsmarktes für den Wettbewerb nicht in ungerechtfertigter Weise behindert wird. Mit § 31 Abs. 1 VgV unvereinbar sind daher Leistungsbeschreibungen, die ohne hinreichenden Sachgrund auf ein bestimmtes Produkt eines bestimmten Unternehmens zugeschnitten sind. Entsprechend regelt § 31 Abs. 6 VgV, dass in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden darf, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Bei den Regelungen handelt es sich um eine Konkretisierung des Diskriminierungs-verbots nach § 97 Abs. 2 GWB, aber auch des Wettbewerbsgrundsatzes nach § 97 Abs. 1 GWB. Vor diesem Hintergrund sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten (OLG Düsseldorf, 1.8.2012 - VII-Verg 10/12), sofern - die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, - vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde - solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und - die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im hier vorliegenden Fall sollen Lizenzen, Pflegeleistungen und Support der VIS-Suite beschafft werden. Gemäß § 10 Abs. 2 NDIG sind Behörden des Landes Niedersachsen verpflichtet, neu anzulegende Akten ab dem 01.01.2026 elektronisch zu führen. Der bestehende Vertrag zum Bezug von Produkten der VIS-Suite mit der Dataport AöR endet zum 31.12.2025. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Rolloutprojekts ist ein Wechsel auf eine alternative Softwarelösung bis zu diesem Zeitpunkt nicht realisierbar. Um die rechtlichen Vorgaben zur elektronischen Aktenführung dennoch zu erfüllen, ist eine weitere Nutzung der bestehenden Softwarelösung zwingend erforderlich. Damit verbunden ist absehbar, dass ab dem 01.01.2026 ein Bedarf an weiteren Lizenzen entstehen kann. Seitens des Bedarfsträgers geht man davon aus, dass zusätzlich zu den vorhandenen 30.000 Lizenzen allein für die unmittelbare Landesverwaltung ca. 5000 Lizenzen in den kommenden Jahren benötigt werden. Aus S
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Aufgrund der geschäftlichen Interessen des bezuschlagten Bieters wird der Wert nicht angegeben.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PDV GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 02832-0241-06
Titel: PDV GmbH, 99097 Erfurt
Datum des Vertragsabschlusses: 18/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Aufgrund der geschäftlichen Interessen des bezuschlagten Bieters wird der Wert nicht angegeben.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Aufgrund der geschäftlichen Interessen des bezuschlagten Bieters wird der Wert nicht angegeben.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30459
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511 120 3950
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: PDV GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE322889297
Stadt: Efurt
Postleitzahl: 99097
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8685cb89-939e-410b-900f-fea36ada91ef - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/01/2026 11:04:40 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 33073-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 11/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/01/2026