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Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Planungsleistungen für den Rückbau und Neubau des Brückenbauwerks "Verdener Bergstraße in Achim"; Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerk, Fachplanungsleistung Tragwerksplanung

18675-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Planungsleistungen für den Rückbau und Neubau des Brückenbauwerks "Verdener Bergstraße in Achim"; Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerk, Fachplanungsleistung Tragwerksplanung
OJ S 7/2026 12/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Planungsleistungen für den Rückbau und Neubau des Brückenbauwerks "Verdener Bergstraße in Achim"; Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerk, Fachplanungsleistung Tragwerksplanung
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen (Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung) für den Rückbau und Neubau der Brücke "Verdener Bergstraße" in Achim. Auftraggeberin ist die Stadt Achim. Berechtigte und Verpflichtete aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Achim.
Kennung des Verfahrens: 539b4f71-200c-4e6e-83ec-50f133d44b61
Interne Kennung: 107592-2026-004
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71322300 Planungsleistungen für Brücken
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Achim
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YR2YTJ82VSHE# Es gelten die jeweils aktuellen Mehrwertsteuersätze zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Etwaige eigene Vertragsbedingungen, wie eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, haben keine Gültigkeit. Sofern Sie ein bereits eingereichtes Angebot überarbeiten möchten, ziehen Sie dieses bitte zunächst über das Vergabeportal zurück und laden Sie anschließend ein neues, überarbeitetes Angebot über das Bietertool hoch. Auf diese Weise wird eine Doppelabgabe vermieden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Betrug: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Planungsleistungen für den Rückbau und Neubau des Brückenbauwerks "Verdener Bergstraße in Achim"; Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerk, Fachplanungsleistung Tragwerksplanung
Beschreibung: Planungsleistungen (Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung) für den Rückbau und Neubau der Brücke "Verdener Bergstraße" in Achim.
Interne Kennung: 107592-2026-004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71322300 Planungsleistungen für Brücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Achim
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 21/03/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen zu den beruflichen Qualifikationen bzw. Unternehmensreferenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bieter legen im Rahmen der Darlegung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für jede berufliche Qualifikation mind. vergleichbare 1 Referenz vor. In Bezug auf den "eingesetzten Fachplaner Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk" sowie den "eingesetzten Fachplaner "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatzneubau Brückenbauwerk" ist jeweils zusätzlich auch mind. eine Unternehmensreferenz zu den gleichen Anforderungen einzureichen. Die Referenzen müssen innerhalb der in den letzten 10 Jahren (ab dem 01.01.2015) erbrachte wesentliche Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) beinhalten und abgeschlossen sein. Sie müssen vergleichbare Aufgabenstellung und Schwerpunkte beinhalten. Referenzen, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen waren, werden nicht berücksichtigt. Als abgeschlossen wird die Fertigstellung des Ingenieurbauwerks in betriebsfertigem Zustand verstanden. Besonderheiten: A) Eingesetzter Fachplaner "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk" Bei der Referenz muss es sich um eine vergleichbare Leistung bei der Planung eines Ingenieurbauwerks zum Rückbau eines Brückenbauwerks mit einer Spannweite von mehr als 30 Metern im Bereich der Deutschen Bahn handeln. Die Referenz muss alle Leistungen der Leistungsphasen 1-7 beinhalten. B) Eingesetzter Fachplaner "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatzneubau Brückenbauwerk" Bei der Referenz muss es sich um eine vergleichbare Leistung bei der Planung eines Ingenieurbauwerks zum Ersatzneubau eines Brückenbauwerks mit einer Spannweite von mehr als 30 Metern im Be-reich der Deutschen Bahn handeln. Die Referenz muss alle Leistungsphasen beinhalten. C) Eingesetzter Bauoberleiter inkl. örtlicher Bauüberwachung Bei der Referenz muss es sich um eine vergleichbare Leistung bei der Bauoberleitung inkl. örtlichen Bauüberwachung zu einem Brückenbauwerk mit einer Spannweite von mehr als 30 Metern im Bereich der Deutschen Bahn handeln. Die Referenz muss alle Leistungen der Leistungsphase 8 beinhalten. D) Eingesetzter Tragwerksplaner Bei der Referenz muss es sich um eine vergleichbare Leistung bei der Tragwerksplanung handeln. Die Referenz muss mind. die Leistungsphasen 2, 3 und 6 umfasst haben. Die Referenzen werden inhaltlich zunächst hinsichtlich der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen durch den Auftraggeber geprüft. Anschließend erfolgt eine weitergehende qualitative Bewertung entsprechend der Bewertungskriterien. Soweit die jeweilige/n Mindestreferenz/en die gestellten Mindestanforderungen nicht nachweist/nachweisen, ist das Angebot vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die geforderte/n Mindestreferenz/en soll/en die Eignung der Bieter im Sinne der zu vergebenden Dienstleistung abbilden. Bei der Bewertung der Referenzen ist relevant, ob es sich um einen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Schwierigkeitsgrad bei den Planungsanforderungen handelt, ob die Kosten- und Terminvorgaben des jeweiligen Auftraggebers eingehalten wurden und ob die gewünschten Funktionen, Nutzungsanforderungen und Qualitäten des jeweiligen Auftraggebers erfüllt worden sind. Die Darstellung der Referenzen hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Mehrfachbewerbungen auch unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens führen zum Ausschluss aller Angebote aus dem Verfahren. Werden mehr als die geforderten Referenzen eingereicht und sollte keine Rangfolge der Referenzen benannt werden, erfolgt die Auswahl nach Größe des Referenzobjekts. Die Einreichung zusätzlicher Referenzen (über die maximal geforderte Anzahl) hinaus ist möglich, schafft jedoch keinen Vorteil für die Bewerbung. Die jeweilige Leistung muss dabei alle Leistungen der vorgegebenen Leistungsphasen umfasst haben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung (spätester Stichtag 01.01.2025, frühester Stichtag 01.01.2015).

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der geforderten Berufsqualifikation (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation "Ingenieur oder Architekt" (im Sinne des § 75 Abs. 1, Abs. 2 VgV) ist beizulegen: - für den eingesetzten Fachplaner Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk - für den eingesetzten Fachplaner Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatzneubau Brückenbauwerk - für den eingesetzten Bauoberleiter inkl. örtlicher Bauüberwachung - bei Brückenbauwerken - für den eingesetzten Tragwerksplaner

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis der gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung ist dem Angebot (als Anlage) beizulegen. Dieser Bewerbung liegt gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV bei a) der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für sonstige Schäden) bereits ständig abgeschlossen ist. oder b) die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für sonstige Schäden) abgeschlossen wird. Hinweis: Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens - Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es ist ein Gesamtumsatz von durchschnittlich mindestens 100.000,00EUR nachzuweisen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen - 3.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für sonstige Schäden - entspricht bereits ständig abgeschlossen ist oder die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen - 3.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für sonstige Schäden - abgeschlossen wird. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen - Erklärung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis über Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister - Erklärung oder Nachweis über Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister oder Nachweis, dass auf andere Weise eine erlaubte Berufsausübung vorliegt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis der Berufserfahrung/Referenzen - Eingesetzten Fachplaner "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatzneubau Brückenbauwerk sowie Unternehmensreferenz - Nachweis der Berufserfahrung des eingesetzten Fachplaners "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatzneubau Brückenbauwerk sowie Unternehmensreferenz Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen eingesetzten Fachplaners "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatneubau Brückenbauwerk" von mind. 1 Projekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen in den letzten 10 Jahren bei der Planung von Ingenieurbauwerken, konkret Rückbau eines Brückenbauwerks mit einer Spannweite von mehr als 30 Metern im Bereich der Deutschen Bahn, ist durch Vorlage von aussagekräftigen, abgeschlossenen Referenzen nachzuweisen. Es müssen alle Leistungen der LPH 1-7 erledigt worden sein. Zusätzlich ist mind. eine Referenz des ausführenden Büros zu den gleichen Anforderungen einzureichen. Dieses Kriterium wird darüber hinaus bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis der Berufserfahrung des eingesetzten Bauoberleiters inkl. örtlicher Bauüberwachung - Nachweis der Berufserfahrung des eingesetzten Bauoberleiters inkl. örtlicher Bauüberwachung Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen eingesetzten Bauoberleiters inkl. örtlicher Bauüberwachung von mind. 1 Projekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen in den letzten 10 Jahren bei der Planung von Brückenbauwerken mit einer Spannweite von mehr als 30 Metern im Bereich der Deutschen Bahn, ist durch Vorlage von aussagekräftigen, abgeschlossenen Referenzen nachzuweisen. Es müssen alle Leistungen der LPH 8 erledigt worden sein. Dieses Kriterium wird darüber hinaus bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis der Berufserfahrung des eingesetzten Tragwerkplaners - Nachweis der Berufserfahrung des eingesetzten Tragwerkplaners Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen eingesetzten Tragwerkplaners von mind. 1 Projekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen in den letzten 10 Jahren ist durch Vorlage von aussagekräftigen, abgeschlossenen Referenzen nachzuweisen. Die Leistung muss mind. die Leistungsphasen 2, 3 und 6 umfasst haben. Dieses Kriterium wird darüber hinaus bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Berufsqualifikation der vorgesehenen, eingesetzten Personen i. S. d. § 75 Abs. 1, 2 VgV - Nachweis der Berufsqualifikation der vorgesehenen, eingesetzten Personen i. S. d. § 75 Abs. 1, 2 VgV: - Eingesetzter Fachplaner Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk (als Anlage einzureichen) - Eingesetzter Fachplaner Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatzneubau Brückenbauwerk (als Anlage einzureichen) - Eingesetzter Bauoberleiter inkl. örtlicher Bauüberwachung bei Brückenbauwerken (als Anlage einzureichen) - Eingesetzter Tragwerksplaner (als Anlage einzureichen)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis der Berufserfahrung/Referenzen - Eingesetzten Fachplaner "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk sowie Unternehmensreferenz - Nachweis der Berufserfahrung des eingesetzten Fachplaners "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk sowie Unternehmensreferenz Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen eingesetzten Fachplaners "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk" von mind. 1 Projekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen in den letzten 10 Jahren bei der Planung von Ingenieurbauwerken, konkret Rückbau eines Brückenbauwerks mit einer Spannweite von mehr als 30 Metern im Bereich der Deutschen Bahn, ist durch Vorlage von aussagekräftigen, abgeschlossenen Referenzen nachzuweisen. Es müssen alle Leistungen der LPH 1-7 erledigt worden sein. Zusätzlich ist mind. eine Referenz des ausführenden Büros zu den gleichen Anforderungen einzureichen. Dieses Kriterium wird darüber hinaus bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 38 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 03361-0-51
Postanschrift: Lindhooper Straße 67
Stadt: Verden
Postleitzahl: 27283
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d4aeeb24-9def-4175-8f2e-bb9487414ef7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/01/2026 11:53:22 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 18675-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 7/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/01/2026