Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Apen
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bakum
Baltrum
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
Berne
Bersenbrück
Bevern
Beverstedt
Bienenbüttel
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockenem
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
Brome
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
Burgwedel
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
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Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
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Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edemissen
Edewecht
Einbeck
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Friedland
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Großheide
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Hameln
Hankensbüttel
Hannover
Hannoversch Münden
Haren
Harpstedt
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Herzlake
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
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Hoya (Weser)
Hude
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Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
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Jerxheim
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Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
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Langenhagen
Langeoog
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Leer
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Lehrte
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Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
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Löningen
Loxstedt
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Lüneburg
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Marklohe
Meine
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Melbeck
Melle
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Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
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Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Nienburg/Weser
Norden
Nordenham
Norderney
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Nordstemmen
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Osterode am Harz
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Wiesmoor
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Wingst
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Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Straßentransport/-beförderung – SEV Qualitätsoffensive HH - H Vergabebekanntmachung

812686-2025 - Ergebnis
Deutschland – Straßentransport/-beförderung – SEV Qualitätsoffensive HH - H Vergabebekanntmachung
OJ S 236/2025 08/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
E-Mail: sev@lnvg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: SEV Qualitätsoffensive HH - H Vergabebekanntmachung
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) während der Sperrung der Strecke Hamburg - Hannover im Rahmen der Qualitätsoffensive 2026.
Kennung des Verfahrens: b7c17944-4221-4e98-a38b-5217fb5002c2
Interne Kennung: E 04_2025-07
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Langenhagen Mitte - Celle - Uelzen - Lüneburg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRUR0GY#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: SEV Qualitätsoffensive HH - H Vergabebekanntmachung
Beschreibung: Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.05.2026 bis vsl. 10.07.2026, da der Streckenabschnitt Langenhagen Mitte - Celle - Uelzen - Lüneburg in diesem Zeitraum total gesperrt ist. Die SEV-Leistungen ersetzen alle Zugfahrten der Linien - RE 2 Uelzen - Hannover (- Göttingen), - RE 3 (Hamburg -) Lüneburg - Uelzen - Hannover und - RB 31 (Hamburg -) Lüneburg - Uelzen - Hannover auf diesem Abschnitt. Der SEV soll qualitativ hochwertig umgesetzt werden und einen hohen Kundennutzen erzielen. Das beginnt bei der Kundeninformation, der Information an den Haltestellen und am Fahrzeug, der Auskunftsfähigkeit des Personals, der Fahrzeugqualität und nicht zuletzt der Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Fahrten. Zur Mitfahrt im SEV berechtigt jede im SPNV auf dem entsprechenden Streckenabschnitt gültige Fahrkarte oder Fahrtberechtigung entsprechend den jeweiligen Tarifbestimmungen. Die Beförderung gegenüber den Fahrgästen erfolgt im Namen der metronom Eisenbahngesellschaft mbH (voraussichtlich bis 13.06.2026) bzw. dem künftigen Betreiber des Hanse-Netz, Los Nord (voraussichtlich ab 14.06.2026). Der Beförderungsvertrag wird zwischen den Fahrgästen und den o. g. Eisenbahnverkehrsunternehmen geschlossen. Ein Fahrscheinverkauf durch das Busunternehmen ist nicht vorgesehen. Das Busunternehmen erhält keine Fahrgeldeinnahmen (Anteile aus den Einnahmenaufteilungen oder Ausgleichszahlungen).
Interne Kennung: E 04_2025-07
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ausweitungen des Umfanges der Betriebsleistungen, Verminderungen des Umfanges der Betriebsleistungen, Umbestellungen. Nähere Angaben zu den möglichen Änderungen der Betriebsleistungen enthält der zwischen dem Auftragnehmer und der LNVG abzuschließende Vertrag.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Langenhagen Mitte - Celle - Uelzen - Lüneburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 10/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Sollte der Streckenabschnitt Langenhagen Mitte - Celle - Uelzen - Lüneburg oder ein Teil davon länger gesperrt bleiben und der SPNV-Verkehr nicht oder nur teilweise aufgenommen werden können, besteht im vom Auftragnehmer mit der LNVG abzuschließenden Vertrag (Vergabeunterlagen, Anlage C.0) eine Verlängerungsoption. Bieter können zudem bei der Angebotswertung Wertungspunkte dafür erhalten, dass sie sich damit einverstanden erklären, dass die Vertragslaufzeit und die Leistungszeit von der LNVG einseitig durch schriftliche Erklärung um bis 7 weitere Tage über den von der Verlängerungsoption erfassten Zeitraum hinaus verlängert werden darf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftragswert wurde mit "1.00 EUR" angegeben, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der tatsächliche Auftragswert wird nicht angegeben, da es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gem. § 165 GWB handelt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) vom 31.10.2013, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) schreibt in § 5 Abs. 1 Satz 1 vor, dass öffentliche Aufträge über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene im Sinne von § 2 Abs. 4 des Gesetzes nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags mindestens das in Niedersachsen für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen. Die Bieter im hiesigen Verfahren werden deshalb eine entsprechende Erklärung mit ihrem Angebot abzugeben haben. Das für Angelegenheiten des Arbeitsrechts zuständige Ministerium des Landes Niedersachsen stellt gemäß § 5 Abs. 4 NTVergG i.V.m. der Verordnung über die Repräsentativität von Tarifverträgen und die Mindestentgeltkommission vom 6. Dezember 2013 fest, welche Tarifverträge repräsentativ sind. Die entsprechende Liste der repräsentativen Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs (Stand: 10.02.2025) ist im Downloadbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung veröffentlicht. Danach handelt es sich nach dem eben genannten Stand um folgende Tarifverträge im Bereich des ÖSPV: 1: Nahverkehrsbetriebe (TV-N Nds.) Niedersachsen, zw. Kommunaler Arbeitgeberverband Nds. und Ver.di, Landesbezirk Nds.-Bremen, Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe vom 14.09.2001 i.d.F. des 9. Änderungstarifvertrags vom 22.07.2024 in Verbindung mit der jeweils dazugehörigen Entgelttabelle 2: Verkehrsbetriebe Niedersachsen, zw. Arbeitgeberverband Nahverkehr e.V. und Ver.di, Landesbezirk Nds.-Bremen, Manteltarifvertrag Verkehrsbetriebe Niedersachsen vom 22.05.2019 i.d.F. des Änderungstarifvertrags vom 21.04.2021; Entgelttarifvertrag Verkehrsbetriebe Niedersachsen vom 09.03.2023 3. Omnibusbetriebe Niedersachsen, zw. Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. und Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen, Manteltarifvertrag für alle Betriebe des Omnibus- und Touristikverkehrsgewerbes vom 02.02.2022; Lohn- und Gehaltstarifvertrag für alle Betriebe des Omnibus- und Touristikverkehrsgewerbes vom 02.02.2022 Sodann dürfen nach § 4 Abs. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrages im Inland a. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. I S. 172), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und b. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. I S. 172), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Soweit Nachunternehmen bei der Auftragserfüllung eingesetzt werden, muss sich der Auftragnehmer gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 NTVergG dazu verpflichten, den eingesetzten Nachunternehmern die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese Erklärungen und Nachweise dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Soweit bei öffentlichen Aufträgen über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene im Sinne von § 2 Abs. 4 NTVergG Unteraufträge im Sinne von Artikel 4 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erteilt werden, muss sich der Auftragnehmer verpflichten, den eingesetzten Nachunternehmen stattdessen die Erklärung nach § 5 Abs. 1 abzuverlangen und dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Der Auftragnehmer, der einen Auftrag an ein Nachunternehmen vergibt, hat vertraglich sicherzustellen, dass das Nachunternehmen diese Verpflichtungen übernimmt und einhält. Werden bei der Ausführung des Auftrags Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer überlassen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 55 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I 2024 S. 323), in der jeweils geltenden Fassung, so gelten die vorstehend dargestellten Verpflichtungen für den Nachunternehmereinsatz entsprechend. Die Bieter im hiesigen Verfahren werden deshalb entsprechende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben haben. Der Auftragnehmer wird sodann vertraglich dazu verpflichtet werden, Kontrollen des Auftraggebers zuzulassen bzw. selbst vorzunehmen und Nachweise zu erbringen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass entsprechend § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 NTVergG und § 15 Abs. 2 TtVG Bremen das Angebot von der Wertung auszuschließen ist bzw. ausgeschlossen werden soll, wenn eine der geforderten Verpflichtungserklärungen fehlt und sie nicht spätestens innerhalb einer angemessenen, vom öffentlichen Auftraggeber kalendermäßig zu bestimmenden Frist vom Bieter und von diesem auch für die bereits bekannten Nachunternehmer bzw. Verleiher vorgelegt wird. Weitere Einzelheiten zu den abzugebenden Mindestlohn- bzw. Tariftreueerklärungen sowie zu den insofern bestehenden Verpflichtungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Grundpreis zzgl. Preis für Mehr- und Minderleistungen
Beschreibung: Grundpreis zzgl. Preis für Mehr- und Minderleistungen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 76,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Versch. Mehrqualitäten, s. Beschreibung
Beschreibung: - Alter der angebotenen Fahrzeuge - Erhebungskonzept - Infomonitore - Einheitliches Erscheinungsbild - Verbindliches Angebot zur weiteren Vertragsverlängerung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 23,50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen (§ 161 Abs. 1 GWB). Nähere Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhalten Sie bei der folgenden Stelle: Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn (E-Mail: info@bundeskartellamt.de; Tel.: +4922894990).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Regionalbus Braunschweig GmbH und DB SEV GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/11/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 25/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE811920801
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: sev@lnvg.de
Telefon: +4951153333-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49-4131-15-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: BG Regionalbus Braunschweig GmbH und DB SEV GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 159249 (AG Hamburg)
Postanschrift: Sachsenfeld 4
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d8b3dbba-1e21-49d9-aa1f-ca2103662308 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/12/2025 11:01:33 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 812686-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 236/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/12/2025