1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Hafeneinrichtungen
2.1.
Verfahren
Titel: Verhandlungsverfahren Fläche R1 im GVZ JadeWeserPort
Beschreibung: Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das trimodale Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden: JWP-M) als Güterverkehrszentrum ("GVZ JadeWeserPort") entwickelt und betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr (KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden. Ein Teil der derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 39.000 m² (im Folgenden: Vermarktungsfläche) soll mit diesem Verhandlungsverfahren für gewerbliche/industrielle Ansiedlungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots mittels Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrages oder eines Mietvertrages (im Folgenden: Grundstücksvertrag) vergeben werden.
Kennung des Verfahrens: ef2300cd-e0b4-4259-b8c9-8a9f2accc6a1
Interne Kennung: 20-25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Teilnahmewettbewerb Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben prüft JWP-M, ob die von den Bietern dargestellten Ansiedlungen die Mindestanforderungen gem. Ziff. 3 des Informationsmemorandums erfüllen und prüft die Eignung der Bieter anhand der veröffentlichten Kriterien. 2. Verhandlungen und Angebotsabgabe Die geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsvorhaben die Mindestanforderungen erfüllen, werden zu Verhandlungen eingeladen. Hiermit beginnt der Reservierungs-/Verhandlungszeitraum von üblicherweise sechs Monaten. Den Bietern wird im Rahmen der Verhandlungen der Muster-Grundstücksvertrag zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Verhandlungen wird JWP-M eine einheitliche Fassung des Erbbaurechtsvertrags bzw. des Mietvertrags erstellen. Hierbei wird JWP-M nach eigenem Ermessen die in den Verhandlungen von den Bietern mitgeteilten Anregungen berücksichtigen. Die Verhandlungserfolge einzelner Bieter kommen demnach allen Bietern zugute. Die Bieter werden innerhalb der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Angebotsfrist die Möglichkeit erhalten, auf den von ihnen gewählten Vertragstyp ein verbindliches Angebot abzugeben. Soweit ein Angebot auf den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages abgegeben wird, sind die Bieter im Rahmen der Vertrauenshaftung an dieses gebunden. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe und Übersendung der verbindlichen Endfassung des jeweiligen Vertragstextes wird JWP-M die Wertungskriterien für diesen Wettbewerb mitteilen. JWP-M behält sich insbesondere vor, im Rahmen der Wertung eine Form der Ansiedlung (Erbbaurechtsvertrag oder Mietvertrag) besonders positiv zu bewerten. Des Weiteren behält sich JWP-M vor, die Verpflichtung zur Erbringung weiterer Dienstleistungen (z.B. Stauereidienstleistungen) besonders positiv zu bewerten.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wilhelmshaven
Postleitzahl: 26388
Land, Gliederung (NUTS): Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt (DE945)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FMRRE# 1. Das Informationsmemorandum (Info-Memo) mitsamt seinen Anlagen wurde den Bietern auf www.dtvp.de kostenfrei in deutscher Sprache zum Download zur Verfügung gestellt. Bezüglich des exakten Download-Links wird auf die Bekanntmachung verwiesen. Sämtliche Vergabeunterlagen konnten auf dem vorstehend genannten Vergabeportal abgerufen werden. Alle von JWP-M ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform ohne Registrierung eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet. 2. JWP-M weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an vergabe@bergrecht.net zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. JWP-M empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern. 3. Es wird den Bietern empfohlen, sich unverzüglich nach Erhalt der Vergabeunterlagen in dem Projektraum auf der Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal, www.dtvp.de) als Verfahrensbeteiligte registrieren zu lassen. Nur registrierte Bieter erhalten von der Vergabeplattform E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten oder Aktualisierungen im Verfahren. 4. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von JWP-M zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen. 5. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über das Bietertool (Abgabefunktion) in dem Projektraum der o. g. Vergabeplattform einzureichen. JWP-M wird nur solche Teilnahmeanträge berücksichtigen, die unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter in Textform über den Projektraum der Vergabeplattform fristgerecht eingegangen sind. Eine Video-Anleitung (Tutorial) bzgl. der Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes über die Vergabeplattform kann unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ abgerufen werden. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags ist eine Registrierung erforderlich. Eine postalische Abgabe des Teilnahmeantrages, eine Abgabe per E-Mail oder eine Abgabe per Kommunikationsfunktion des Projektraums ist nicht zugelassen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verhandlungsverfahren Fläche R1 im GVZ JadeWeserPort
Beschreibung: Die Vermarktungsfläche soll mit diesem Verhandlungsverfahren für gewerbliche/industrielle Ansiedlungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots mittels Abschlusses eines Grundstücksvertrages vergeben werden. Auf der Vermarktungsfläche soll ein Unternehmen angesiedelt werden, das sich zur Errichtung und zum Betrieb eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots verpflichtet, welches die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllt: a) Mindestbebauung: Oberflächenbefestigung (mind. Pflasterung) mit entsprechenden Entwässerungsanlagen und Umzäunung b) Garantierter Mindestbetrieb: 100 Containerbewegungen/Tag (Gate-In und/oder Gate-Out; nicht Containerbewegung auf der Vermarktungsfläche) c) Mind. 10 Stellplätze für Containerreparatur d) Kapazität für die Reparatur von mind. 50 Containern am Tag e) Angebot der nachfolgenden Reparatur-Standards: (1) International Convention for Save Containers (CSC)-Standard, (2) Institute of International Container Lessors (IICL)-Standard, (3) Unified Container Inspection & Repair Criteria Revision (UCIRC)- und (4) Cargo Worthy (CW)-Standard (jeweils in der aktuellen Fassung) f) Qualifizierte Containerinspektion nach CSC-, IICL-, UCIRC- und/oder CW-Kriterien (s.o.) und g) Qualifizierte Containerreinigung. Die Vermarktungsfläche kann dabei zum Betrieb aller mit diesem Geschäftsbetrieb zusammenhängenden Arbeiten und Geschäfte benutzt werden, wobei aber der mit der Konzession verbundene Charakter eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots erhalten bleiben muss. Es wird eine ausdrückliche Betriebspflicht in diesem Sinne vereinbart. JWP-M wird die Erfüllung dieser ansiedlungsbezogenen Mindestanforderungen bereits nach Eingang der Teilnahmeanträge prüfen. Um die Erfüllung der Mindestanforderungen darzulegen, ist mit dem Teilnahmeantrag ein kurzes Ansiedlungskonzept (nicht mehr als zwei DIN-A 4 Seiten) einzureichen. Teilnahmeanträge, die - auch nach entsprechender Nachforderung - kein Ansiedlungskonzept enthalten oder ein Ansiedlungskonzept enthalten, das die vorgenannten Mindestanforderungen nicht abbildet, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Mindestanforderungen auch im Rahmen des Grundstücksvertrages als Pflichten des Ansiedlers verbindlich vereinbart werden. Verhandlungen über die Mindestanforderungen werden nicht möglich sein.
Interne Kennung: 20-25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vermarktungsfläche umfasst u.a. auch einen Grundstücksstreifen mit einer Größe von ca. 7.500 m², der sich zwischen einem weiteren Ansiedlergrundstück und dem im Eigentum von JWP-M stehenden und einen Bestandteil der öffentlichen Gleisinfrastruktur ("Stammgleise JWP-M") bildenden Abstellgleis 161 befindet. JWP-M behält sich jedoch vor, die Vermarktungsfläche ggf. um den vorstehend beschriebenen Grundstücksstreifen zu reduzieren, falls ein entsprechender Bedarf aus dem Bieterkreis verneint werden sollte. Ein Anspruch auf Reduktion der Größe der Vermarktungsfläche besteht seitens der Bieter jedoch nicht. JWP-M behält sich zudem vor, in die Vermarktungsfläche ggf. den Grundstückstreifen des Gleises 161 mit aufzunehmen oder sich vertraglich eine "Put-Option" einzuräumen, dass der Ansiedler diesen Flächenbereich zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls mit übernehmen muss. Ein Anspruch auf Erweiterung der Vermarktungsfläche besteht seitens der Bieter jedoch nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wilhelmshaven
Postleitzahl: 26388
Land, Gliederung (NUTS): Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt (DE945)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 360 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages/Mietvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - ggf. nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebene Laufzeit sowie die angegebene Anzahl der maximalen Verlängerungen sind daher nur als exemplarisch zu verstehen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern. (2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass dieser/dieses das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. (4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k Absatz 1 der "Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024), genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Formblatt Eigenerklärung Russland). (5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der "Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen", aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland). (6) Eigenerklärung, ob der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft, seine wirtschaftlich unselbstständigen Tochtergesellschaften, seine Beteiligungsgesellschaften und gegebenenfalls seine Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten in den letzten drei Jahren finanzielle Zuwendungen i.H.v. mind. 4 Mio. EUR durch einen nicht der Europäischen Union angehörigen Staat erhalten hat (vgl. Art. 3 Abs. 2 der "Verordnung (EU) 2022/2560 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen" (FSR)). Dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass im Fall der beabsichtigten Auftragsvergabe unter Umständen eine ausführlichere Meldung nach Maßgabe der FSR-Verordnung abzugeben ist. (7) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von JWP-M zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen. (8) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Benennung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG. (9) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, ob und wenn ja, in welchem Umfang der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ein Unternehmen, auf das der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft einen gem. § 290 Abs. 2-4 HGB (mittelbar oder unmittelbar) beherrschenden Einfluss hat oder welches einen gem. § 290 Abs. 2-4 HGB (mittelbar oder unmittelbar) beherrschenden Einfluss auf den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft hat, einen eigenen Grundstücksvertrag mit JWP-M abgeschlossen hat, vgl. Ziff. 2 des Informationsmemorandums. Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: (10) Aktueller Handelsregisterauszug (11) Erklärung zu Grundstücksverträgen (z.B. (Unter-)Mietvertrag/ Gestattungsvertrag/Nutzungsvertrag) mit einem Dritten für (Teil-)Flächen im Bereich des GVZ JadeWeserPort.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Im Fall von Bietergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft wird auf seine/ihre Eignung zur Realisierung (technische Leistungsfähigkeit) geprüft. Hierzu hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nachzuweisen, dass er/eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen von mindestens drei Drop-Off-Vereinbarungen in den letzten drei Jahren vergleichbare Dienstleistungen für international tätige Großreedereien erbracht hat.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: (1) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. Es wird klargestellt, dass dieser Nachweis auch im Laufe der Verhandlungen jederzeit gefordert werden kann. (2) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. (3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate zu sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/01/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: JWP-M behält sich ausdrücklich vor, nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise nach pflichtgemäßem Ermessen (ggf. auch mehrfach) nach- bzw. anzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Mindestanforderungen für die Ansiedlung sind in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt.
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: JWP-M behält sich vor, den Vertragsschluss (insbesondere bei noch zu gründenden Projektgesellschaften) davon abhängig zu machen, dass angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaften etc.) gestellt werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: HRA 200792
Postanschrift: Pazifik 1
Stadt: Wilhelmshaven
Postleitzahl: 26388
Land, Gliederung (NUTS): Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt (DE945)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4421409800
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 48883425-0d4b-48d5-8105-839fd452cbe7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/12/2025 13:32:26 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 813974-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 236/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/12/2025