Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – MHH - Rahmenvereinbarung für die Strategie-, Management- und Implementierungsberatung zur Begleitung der digitalen Transformation

728969-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – MHH - Rahmenvereinbarung für die Strategie-, Management- und Implementierungsberatung zur Begleitung der digitalen Transformation
OJ S 212/2025 04/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: MHH - Rahmenvereinbarung für die Strategie-, Management- und Implementierungsberatung zur Begleitung der digitalen Transformation
Beschreibung: Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH )erwartet neben bereits bekannten Herausforderungen bei der Digitalisierung klinischer Prozesse, auch das Auftreten derzeit noch unbekannter Herausforderungen. Die MHH benötigt für ihre digitale und kulturelle Transformation bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die notwendigen Unterstützungsleistungen.
Kennung des Verfahrens: 4ab23a72-3a7d-4af2-a40c-c333f74f2031
Interne Kennung: 2025/732/8114
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYTKQQNSGN# Bitte beachten Sie weitere Informationen zu Ablauf, Eignungsbedingungen, fachliche Anforderungen und Bewertungskonzept zur Vergabe in dem mit dem Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokument: "VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114.pdf" Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: - Angebotspreis: Gewichtung 30 % - Mitarbeiter-Expertise: Gewichtung 40% - Strategie-/Projektkompetenz: Gewichtung 30 % Mitarbeiter-Expertise: Die Bieter haben die Anlage 9 Expertisebogen auszufüllen und mit den gewünschten Anlagen und Nachweisen einzureichen. Strategie-/Projektkompetenz: Die Bieter haben zu den drei abgefragten Kernfragen Unterlagen einzureichen, maximal 10 PowerPoint-Seiten je Kernfrage.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Erfüllung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) und der Anforderungen gemäß NTVergG
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232a Abs. 1-5, den 232b bis 232a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: MHH - Rahmenvereinbarung für die Strategie-, Management- und Implementierungsberatung zur Begleitung der digitalen Transformation
Beschreibung: Die MHH befindet sich in einer umfassenden digitalen Transformation. In den kommenden Jahren wird sukzessive ein ganzheitlich vernetztes, plattform-basiertes MHH IT-Ökosystem aufgebaut, welches historisch gewachsene isolierte IT-Architekturen ablösen wird. Dieses ambitionierte Digitalisierungsvorhaben umfasst unterschiedliche Perspektiven als visionäre Leitplanken für Konzeption, Planung und Umsetzung des Transformationsvorhabens. Sie definieren zentrale Bereiche bzw. Handlungsfelder unterschiedlicher Anspruchsgruppen, welche in Summe die ganzheitliche Transformation der MHH ermöglichen und durch vielzählige Projektinitiativen umgesetzt werden: Smarte Klinische Prozesse: Ausgestaltung durchgängig digitaler Arbeitsabläufe, die den gesamten Behandlungspfad - ambulant wie stationär - transparent und effizient abbilden. Daten werden einmalig erfasst und intelligent weitergenutzt, um administrative Aufwände zu minimieren und die Behandlungsqualität zu maximieren. Intuitive Digitale Werkzeuge: Entwicklung und Etablierung von Anwendungen mit herausragender Benutzerfreundlichkeit (UX), die unsere Mitarbeitenden in ihrer täglichen Arbeit intuitiv unterstützen, die Akzeptanz fördern und Freude an der Nutzung schaffen. Offene Interoperabilitäts-Plattform: Aufbrechen von Datensilos durch Aufbau einer offenen, modularen Plattform. Ersetzung monolithischer Systeme durch interoperable Dienste zur Gewährleistung eines sicheren und standardisierten Datenaustausch zwischen allen Anwendungen und Partnern. Intelligente Entscheidungs-Unterstützung: Nutzbarmachung vorhandener Daten zur Unterstützung bei klinischen und pflegerischen Entscheidungen. Integrierte Systeme für Medikationsmanagement, Qualitätssicherung und KI-basierte Diagnostik erhöhen die Patientensicherheit und fördern eine evidenzbasierte Behandlung. Digitales Patienten-Empowerment: Aktivierung der Patientinnen und Patienten zu aktiven Partnern ihrer Gesundheit über ein sicheres digitales Patientenportal u.a. zur Kommunikation über Sektoren- und Einrichtungsgrenzen hinweg. FAIR-Data-Ökosystem für die Forschung: Aufbau einer Infrastruktur, welche das Management der Forschungsdaten konsequent nach den FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) ermöglicht. Beschleunigte Translation & Data Science: Schaffung eines optimalen Umfeldes für Data Science durch die enge Verzahnung von Versorgungs- und Forschungsdaten. Durch die schnelle Validierung und Implementierung neuer Erkenntnisse direkt am Krankenbett ermöglicht eine Verkürzung von Entwicklungszeiten. High-Performance Computing für KI & Präzisionsmedizin: Aufbau einer High-Performance-Computing-Infrastruktur mit den notwendige Rechenleistung für die Medizin der Zukunft. (u.a. Genomsequenzierung oder Entwicklung komplexer KI-Modelle). Messbare Digitale Reife & Exzellenz: Aktive und transparente Steuerung der digitalen Transformation anhand anerkannter Reifegradmodelle (wie EMRAM). Komplexität des Hochschul-IT-Ökosystems: Das angestrebte IT-Ökosystem der Hochschule bildet die zentrale technologische Grundlage für alle klinischen Prozesse. Es basiert auf einer plattformorientierten Architektur, die spezialisierte Fachanwendungen nahtlos integriert und über standardisierte Schnittstellen interoperabel vernetzt. Die MHH erwartet neben bereits bekannten Herausforderungen bei der Digitalisierung klinischer Prozesse, auch das Auftreten derzeit noch unbekannter Herausforderungen. Die MHH benötigt für ihre digitale und kulturelle Transformation bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die notwendigen Unterstützungsleistungen. Mit der Rahmenvereinbarung wird eine geschätzte Maximalabnahmemenge von 3.500 Personentagen (28.000 Stunden) ausgeschrieben. Es wird eine Mindestabnahmemenge von 730 Personentagen (5.840 Stunden) zugesichert, über die darüber hinaus gehenden Personentage wird keine Abnahmeverpflichtung vereinbart. Mit der Rahmenvereinbarung werden die preislichen Konditionen bei Leistungsabruf geregelt. Die Rahmenvereinbarung wird für die Mindestvertragsdauer von 48 Monaten ausgeschrieben, mit einer Verlängerungsoption von 1+1 Jahren. Die maximale Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerung beträgt 72 Monate.
Interne Kennung: 2025/732/8114
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung kann um 1+1 Jahre verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: keine
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Aufnahme von Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) und zur Tariftreueerklärung nach NTVergG, Tariftreue- und Mindestentgelterklärung, Angabe von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 2 Erklärung NTVergG Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 3 Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 4 Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Anlage 8 Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Referenzen

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes /Wohnsitzes oder vergleichbares Register, soweit dies in dem Mitgliedstaat geführt wird.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung AentG/ AufenthG/ SchwarzArbG/ MiLoG - 1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 SchwarzArbG einen Bewerber oder Bieter bis zu einer Dauer von drei Jahren ausschließen sollen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 4. Absatz 1 oder 2 Nummer 3 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG) oder § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. 5. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung: Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen. Das LkSG verpflichtet diese Unternehmen, in Ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die MHH unterliegt den gesetzlichen Verpflichtungen des LkSG. Dies umfasst auch die sich aus § 6 Abs. 4 LkSG ergebende Pflicht, angemessene Präventionsmaßnahmen bezüglich ihrer Lieferanten zu ergreifen. Die folgende Eigenerklärung stellt dabei eine risikobasierte Maßnahme dar, um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Das Einholen der Eigenerklärung erfolgt also unabhängig davon, ob die (potenziellen) Vertragspartner*innen selbst Verpflichtete nach dem LkSG sind, sondern basiert auf der individuellen Risikobewertung der Geschäftsbeziehung. Alle Angaben in dieser Eigenerklärung werden ausschließlich zum Zweck des Nachweises von Präventionsmaßnahmen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. 1. Wir haben Kenntnis davon genommen, dass die MHH den Verpflichtungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16.07.2021 (LkSG) unterliegt. 2. Wir stimmen der Durchführung von angemessenen risikobasierten Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechtsstrategie durch die MHH und / oder die von der MHH mit der Durchführung der o.g. Kontrollen beauftragten Unternehmen / Institutionen zu. 3. Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen, die - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach des § 24 Absatz 3 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 4. Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. 5. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, - dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, - dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. 6. Sofern wir selbst Verpflichtete nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir hiermit, dass keine Geldbußen in der vorgenannten Höhe für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist. 7. Sofern wir nicht selbst Verpflichtete nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir hiermit, dass durch mein/unser Unternehmen oder einer Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, keine rechtskräftigen Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz von Menschenrechten und zum Schutz der Umwelt in den letzten 5 Jahren bekannt sind.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2024 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Millionen Euro (netto) betragen haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig erfolgen muss.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2023 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Millionen Euro (netto) betragen haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig erfolgen muss.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2022 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Millionen Euro (netto) betragen haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig erfolgen muss.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2024 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen im Gesundheitswesen jeweils mindestens 15 Millionen Euro (netto) betragen haben. Der Bieter ist verpflichtet, entsprechende Referenzen auf gesonderte Anforderung des AG zum Nachweis der Leistungen bereitzustellen.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2023 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/brutto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen im Gesundheitswesen jeweils mindestens 15 Millionen Euro (netto) betragen haben. Der Bieter ist verpflichtet, entsprechende Referenzen auf gesonderte Anforderung des AG zum Nachweis der Leistungen bereitzustellen.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2022 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen im Gesundheitswesen jeweils mindestens 15 Millionen Euro (netto) betragen haben. Der Bieter ist verpflichtet, entsprechende Referenzen auf gesonderte Anforderung des AG zum Nachweis der Leistungen bereitzustellen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Angaben zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung - Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr 3,0 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Sofern der Nachweis nicht bereits mit dem Angebot in der geforderten Höhe erbracht werden kann, reicht zunächst die schriftliche Zusage bzw. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe erfolgt. Die Versicherungsbestätigung ist nach Zuschlagserteilung innerhalb einer Woche dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Seitens des Bieters sind folgende Angaben zu machen: Versichert bei/Angabe des Versicherers Angabe der Versicherungs-Nr. Deckungssumme Personen- und Sachschäden: Deckungssumme Vermögensschäden:

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen - Die Anlage 8 Referenzliste ist ausgefüllt einzureichen. Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es sind?mindestens fünf geeignete Referenzprojekte?aus dem?DACH-Raum?vorzulegen, die inhaltlich mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand?vergleichbar?sind. Als Referenzgeber muss?mindestens ein Maximal-versorger oder ein Universitätsklinikum mit über 800 Planbetten?benannt sein. Die folgenden Anforderungen sind dabei zu erfüllen: 1. Die Referenz muss von einem Krankenhaus stammen, das unter die?KRITIS-Verordnung?fällt (bzw. eine vergleichbare Einstufung in Österreich oder der Schweiz besitzt). 2. Der?Leistungszeitraum?der Referenzprojekte muss innerhalb der letzten?sechs Jahre?liegen. 3. Jede Referenz muss ein? Projektvolumen? von mindestens 800 Beratertagen?mit einem Krankenhauskunden oder ein?finanzielles Volumen von über 1.200.000 Euro netto?nachweisen, um die erforderliche?Parallelität von Beratungstiefe und Teamgröße?zu belegen. 4. Der Bieter muss jeweils anhand mindestens einer Referenz aus dem DACH-Raum nachweisen, dass er über folgende Beratungserfahrungen verfügt: - Durchführung von KHZG-Digitalisierungsprojekten mit einem bewilligtem Fördervolumen von über 20 Mio. EUR, inklusive Programm- und Projektmanagement in Krankenhäusern - Konzeption, Implementierung und Betrieb?von Interoperabilitätsplattformen in Krankenhäusern - Unterstützung und Steuerung von Veränderungsprozessen (Change Management) im Rahmen strategischer Transformationsvorhaben in Krankenhäusern - Konzeption und Steuerung beim Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur in Krankenhäusern - Beratung bei der?Einführung von Krankenhausinformationssystemen (KIS) in Krankenhäusern Eine Referenz gilt als?geeignet, wenn sie hinsichtlich?Umfang, Komplexität und Anforderungen?hinreichend mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist und somit belastbare Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters zulässt. Hierfür ist eine?detaillierte Projektbeschreibung?der erbrachten Leistungen erforderlich. Mit Einreichung des Angebots erklärt sich der Bieter/Bewerber mit einer Prüfung bzw. Kontaktaufnahme zu den angegebenen Referenzen einverstanden. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben liegt in der Verantwortung des Bieters/Bewerbers.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2024 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte in Bezug auf die angegebenen Expertisen (siehe VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114, 5.2.2) beschäftigt waren.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2023 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte in Bezug auf die angegebenen Expertisen (siehe VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114, 5.2.2) beschäftigt waren.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2022 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte in Bezug auf die angegebenen Expertisen (siehe VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114, 5.2.2) beschäftigt waren.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist eine Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen 1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2024: 12,41 Euro/ ab 01.01.2025: 12,82 Euro) zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: > den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) > den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) > den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie > aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG (Stand: 01.Januar 2024)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine besonderen Bedingungen. Bei der Prüfung der eingehenden Angebote werden die Vorgaben gem. VgV § 56 ff. berücksichtigt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mitarbeiter-Expertise: Die Bieter haben die Anlage 9 Expertisebogen auszufüllen und mit den gewünschten Anlagen und Nachweisen einzureichen. Strategie-/Projektkompetenz: Die Bieter haben zu den drei abgefragten Kernfragen Unterlagen einzureichen, maximal 10 PowerPoint-Seiten je Kernfrage. Weitere Informationen dazu sind dem Dokument "VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114.pdf". zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen MHH
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Medizinische Hochschule Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Medizinische Hochschule Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Medizinische Hochschule Hannover

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
Registrierungsnummer: 03-0141700000-23
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
Telefon: +49 5115326364
Fax: +49 5115323375
Internetadresse: http://www.mh-hannover.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
Registrierungsnummer: 03-0141700000-23
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
Telefon: +49 5115326364
Fax: +49 5115323375
Internetadresse: http://www.mh-hannover.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5de614bf-427c-4f5d-8826-6a47afc31957 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/11/2025 13:08:35 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 728969-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 212/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/11/2025

Wähle einen Ort aus Niedersachsen

Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Apen
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bakum
Baltrum
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
Belm
Berne
Bersenbrück
Bevern
Beverstedt
Bienenbüttel
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockenem
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
Brome
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
Burgwedel
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
Dörpen
Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edemissen
Edewecht
Einbeck
Emden
Emlichheim
Emmerthal
Emsbüren
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
Esterwegen
Eydelstedt
Faßberg
Fredenbeck
Freiburg
Friedeburg
Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
Garbsen
Garrel
Gartow
Geeste
Geestland
Gehrden
Georgsmarienhütte
Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Großheide
Grünenplan
Guderhandviertel
Hagen am Teutoburger Wald
Hahnenklee
Hambühren
Hameln
Hankensbüttel
Hannover
Hannoversch Münden
Haren
Harpstedt
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Herzlake
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langelsheim
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lastrup
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
Lemförde
Lemwerder
Lengede
Lengerich (Emsland)
Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Marklohe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Nienburg/Weser
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheden
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwaförden
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Stadtoldendorf
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tappenbeck
Tarmstedt
Thedinghausen
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Unterlüß
Uslar
Varel
Vechelde
Vechta
Verden
Visselhövede
Voltlage
Wagenfeld
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wangerooge
Wardenburg
Wathlingen
Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wiesmoor
Wietze
Wildeshausen
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven