Deutschland – Bauarbeiten – Baukonzession für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen am Standort der Deponie in Dörpen

729173-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten – Baukonzession für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen am Standort der Deponie in Dörpen
OJ S 212/2025 04/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Baukonzession für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen am Standort der Deponie in Dörpen
Beschreibung: Der Landkreis Emsland verfügt im Bereich der Zentraldeponie Dörpen, Bundesstraße 401, Nr. 100, 26892 Dörpen über rd. 91,1 ha Eigentumsflächen. Zentral innerhalb der Fläche liegt das Gelände der Zentraldeponie Dörpen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland (Konzessionsgeber) mit verschiedenen abfallwirtschaftlichen Anlagen. Aktuell wird auf dem Areal die Erweiterung der Deponie um den Bauabschnitt IV und der Bau einer Grünabfallkompostierung vorgenommen. Südlich und westlich schließen sich Flächen mit Strauch und Baumbewuchs an. Östlich befindet sich die Fläche eines Baggersees und nördlich des Sees Flächen, die derzeit teilweise als zeitlich befristetes Bodenlager, bzw. als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden. Das gesamte Areal ist gemäß der Änderung des Teilplans Wind des Regionalen Raumordnungsprogramms als Potentialfläche Nr. 13 „Neubörger“ identifiziert worden. Es könnten daher in dem gesamten Areal Windenergieanlagen (WEA) realisiert werden. Nach erster Abschätzung könnten bis zu 4 WEAs entstehen. Die vorstehend benannten Flächen sollen mit dem Ziel verpachtet werden, dass diese mit WEAs bebaut werden, wobei die Anzahl der zu errichtenden WEAs mindestens 1 WEA mit einer Kapazität von 6 MW beträgt. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind ausschließlich die auf dem Gelände der Zentraldeponie Dörpen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland liegenden Flächen. Innerhalb des Sondergebietes gibt es weitere Flächen, die nicht im Eigentum des Konzessionsgebers stehen. Diese sind jedoch ausdrücklich nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Der Deponiekörper selbst ist zu einem Anteil von ca. 9 ha rekultiviert. Auf dieser Fläche ist eine Freiflächenphotovoltaikanlage und/mit Batteriespeicher-Anlage in einem separaten nachfolgenden Vergabeverfahren geplant. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat hierzu im Vorfeld bereits eine Plangenehmigung nach Abfallrecht, die das Baurecht einschließt, erfolgreich erwirkt. Der Vertragsschluss wird mit der Verpflichtung verbunden, auf dem Grundstück WEAs zu errichten und zu betreiben. Der Vertrag wird ferner eine Rückbauverpflichtung beinhalten. Näheres zur Flächenkulisse ist den Anlagen zu Teil B zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur (insb. Netzanschluss) durch den WEA-Betreiber und den ggf. später hinzutretenden PV/Batteriespeicher-Betreiber. Die Betreiber von WEA und PV/Batterie können dazu eine Einigung treffen. Der PV/Batteriespeicher-Betreiber trägt das Risiko, dass keine Einigung zustande kommt und ggf. eigene Infrastruktur (zu Netzanschluss etc.) auf eigene Kosten finanziert und gebaut werden muss. Der Konzessionsgeber beabsichtigt perspektivisch, optional im Zuge der Klimaschutzinitiative Landkreis Emsland Gesellschaftsanteile von mindestens 25,1% und maximal 49,5 % an der zu gründenden Betriebsgesellschaft - diese ist nach den Vorstellungen des Konzessionsgebers zu errichten - zu erwerben. Die Kosten für die gesamte Planung des Gesamtvorhabens werden – auch, soweit sie der Grundstückseigentümer aufgrund gesetzlicher Vorschriften tragen müsste – vom Nutzungsberechtigten übernommen. Soweit wegen des in der Errichtung, Betriebs und Unterhaltung der Anlagen liegenden Eingriffs in Natur und Landschaft nach den Bestimmungen der Naturschutzgesetze oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen zu erbringen sind, sind diese vom Nutzungsberechtigten zu leisten. Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten, insbesondere wegen der weiteren Zahlungspflichten des Nutzungsberechtigten, wird auf den Nutzungsvertrag als Bestandteil der Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen, der Gegenstand der Vertragsverhandlungen ist. Vertragsbeginn ist am 01.04.2026 oder vier Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber am 01.04.2026. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 25 Jahren. Die Laufzeit der vorliegenden Konzession überschreitet die Regelhöchstlaufzeit von fünf Jahren. Dies ist nach § 3 Abs. 2 KonzVgV zulässig, da die Dauer nicht länger ist als der Zeitraum, innerhalb dessen der Konzessionsnehmer nach vernünftigem Ermessen die für die Errichtung, Erhaltung und den Betrieb der Windenergieanlagen erforderlichen Investitionsaufwendungen einschließlich einer angemessenen Rendite auf das investierte Kapital – unter Berücksichtigung der zur Verwirklichung der spezifischen Vertragsziele notwendigen Investitionen – nach den Ermittlungen des Konzessionsgebers wieder erwirtschaften kann. Die festgelegte Vertragslaufzeit von 25 Jahren bleibt innerhalb dieses Zeitraums und ist damit erforderlich und angemessen. Eine kürzere Laufzeit würde die Erreichung der Konzessionsziele (u. a. Ausbau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten, Versorgungssicherheit und Klimaschutzziele des Konzessionsgebers) unverhältnismäßig beeinträchtigen. Der Konzessionsgeber geht nach den durchgeführten Voruntersuchungen davon aus, dass dem Verfahren die Vergabe einer Baukonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB und nicht die Vergabe eines Bauauftrags (§ 103 Abs. 3 GWB) zugrunde liegt. Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe.
Kennung des Verfahrens: c9937b41-5403-4797-9a57-70b8e9cad4c2
Interne Kennung: AWB-13/25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: (A.) Der Konzessionsgeber führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, die sich an dem Konzessionsvergabeverfahren beteiligen wollen, zunächst einen Teilnahmeantrag abgeben. Der Konzessionsgeber wird die eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter anhand der Vorgaben der gegenständlichen Bekanntmachung und den Vorgaben der Vergabeunterlagen geprüft. Der Konzessionsgeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung ein Nachforderungsrecht vor. (B.) Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bewerber diejenigen Bewerber unter Berücksichtigung der nachstehenden Vorgaben ausgewählt, die zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebots aufgefordert werden. Aus dem Kreis der Teilnahmeanträge, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Anforderungen des Konzessionsgebers erfüllen, werden 3 bis 5 Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebots aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bietern vorhanden ist (der Konzessionsgeber behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 3 Bietern ausdrücklich vor). Sollte die Durchführung der Prüfungen der Vergabestelle ergeben, dass mehr als 5 Bieter die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bieter zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierzu sind die folgenden Kriterien maßgeblich: (1) Eigenerklärung des Bieters gem. Vordruck Anlage A.7 über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt) in folgender Weise: > 50 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 20 Punkte > 40 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 16 Punkte > 30 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 12 Punkte > 20 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 8 Punkte > 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 4 Punkte < 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 0 Punkte (2) Referenzen des Bewerbers gem. Vordruck Anlage A.8. Gewertet werden max. 10 Referenzen, wobei die Mindestreferenz nicht gewertet wird. Wertung mit je 5 Punkten. Max. 50 Punkte möglich. Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid. (C.) Nach Eingang der indikativen Angebote finden getrennte Verhandlungsgespräche mit den Bietern statt. In diesem Termin werden die ausgewählten Bieter Gelegenheit haben, ihr indikatives Angebot zu präsentieren, zu erläutern und die Einzelheiten des indikativen Angebots in qualitativer, fachlich-technischer, vertraglicher und/oder preislicher Hinsicht zu verhandeln. Hierzu ergeht eine gesonderte Einladung. (D.) Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden die Teilnehmer, die zuvor ein den Anforderungen der Vergabestelle entsprechendes indikatives Angebot eingereicht haben, zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots aufgefordert werden. Hierzu behält sich die Vergabestelle die Überarbeitung der Vergabeunterlagen sowie ggf. den erneuten Versand an die verbliebenen Bieter vor. Die näheren Einzelheiten werden den betroffenen Bietern rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitgeteilt. Nach Wertung der rechtlich verbindlichen Angebote behält sich die Vergabestelle vor, entweder direkt den Zuschlag auf das am Maßstab der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot zu erteilen oder mit den verbliebenen Bietern erneut getrennte Verhandlungsgespräche, ggf. auch nur noch über den Angebotspreis, zu führen und die verbliebenen Bieter zur Abgabe überarbeiteter verbindlicher Angebote aufzufordern. Die näheren Einzelheiten werden den betroffenen Bietern rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitgeteilt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentraldeponie Dörpen, Bundesstraße 401, Nr. 100
Stadt: Dörpen
Postleitzahl: 26892
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: (A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den eingegangenen Fragen der Interessenten und Teilnehmer an dem Vergabeverfahren sind unter dem genannten Direktlink (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS5QTE) unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. (B.) Der Teilnahmeantrag / das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Eine Einreichung auf dem Postweg, die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform oder per E-Mail ist unzulässig. Etwaige in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. (C.) Mehrere Bewerber/Bieter können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag / den Angeboten die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1 zu Teil A) einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag / den Angeboten wird die Vorlage einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung verlangt. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft im Einzelfall eine Um-/ oder Neubildung erwägen, wird empfohlen, sich mit der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung im Vorfeld vertraut zu machen. (D.) Beabsichtigt der Bieter/Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (sog. Unteraufträge) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (ohne Eignungsleihe) sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die der Bieter/Bietergemeinschaft im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gem. Vordruck Anlage A.2 zu Teil A) anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Ferner muss der Bieter/Bietergemeinschaft nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gem. Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung sind außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.4 zu Teil A (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB) und der Vordruck A.5 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs) einzureichen. Der Konzessionsgeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Konzessionsgeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Aus-schlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Konzessionsgeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (E.) Ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (sog. Eignungsleihe). Andere Unternehmen sind auch konzernverbundene, aber rechtlich selbständige Unternehmen. In jedem Fall einer Eignungsleihe hat der Bewerber/Bewerbergemeinschaft das andere Unternehmen bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.2 zu Teil A). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) zu verwenden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der der Bewerber/Bewerbergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß der Vordrucke Anlagen A.4 und A.5 zu Teil A) einzureichen. Soweit die Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen haben, schreiben sie hiermit vor, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit die Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen haben, schreiben sie hiermit vor, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Die Auftraggeber werden dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (F.) Der Konzessionsgeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv - KonzVgV, GWB, Vergabe einer Baukonzession
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Baukonzession für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen am Standort der Deponie in Dörpen
Beschreibung: Der Landkreis Emsland verfügt im Bereich der Zentraldeponie Dörpen, Bundesstraße 401, Nr. 100, 26892 Dörpen über rd. 91,1 ha Eigentumsflächen. Zentral innerhalb der Fläche liegt das Gelände der Zentraldeponie Dörpen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland (Konzessionsgeber) mit verschiedenen abfallwirtschaftlichen Anlagen. Aktuell wird auf dem Areal die Erweiterung der Deponie um den Bauabschnitt IV und der Bau einer Grünabfallkompostierung vorgenommen. Südlich und westlich schließen sich Flächen mit Strauch und Baumbewuchs an. Östlich befindet sich die Fläche eines Baggersees und nördlich des Sees Flächen, die derzeit teilweise als zeitlich befristetes Bodenlager, bzw. als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden. Das gesamte Areal ist gemäß der Änderung des Teilplans Wind des Regionalen Raumordnungsprogramms als Potentialfläche Nr. 13 „Neubörger“ identifiziert worden. Es könnten daher in dem gesamten Areal Windenergieanlagen (WEA) realisiert werden. Nach erster Abschätzung könnten bis zu 4 WEAs entstehen. Die vorstehend benannten Flächen sollen mit dem Ziel verpachtet werden, dass diese mit WEAs bebaut werden, wobei die Anzahl der zu errichtenden WEAs mindestens 1 WEA mit einer Kapazität von 6 MW beträgt. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind ausschließlich die auf dem Gelände der Zentraldeponie Dörpen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland liegenden Flächen. Innerhalb des Sondergebietes gibt es weitere Flächen, die nicht im Eigentum des Konzessionsgebers stehen. Diese sind jedoch ausdrücklich nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Der Deponiekörper selbst ist zu einem Anteil von ca. 9 ha rekultiviert. Auf dieser Fläche ist eine Freiflächenphotovoltaikanlage und/mit Batteriespeicher-Anlage in einem separaten nachfolgenden Vergabeverfahren geplant. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat hierzu im Vorfeld bereits eine Plangenehmigung nach Abfallrecht, die das Baurecht einschließt, erfolgreich erwirkt. Der Vertragsschluss wird mit der Verpflichtung verbunden, auf dem Grundstück WEAs zu errichten und zu betreiben. Der Vertrag wird ferner eine Rückbauverpflichtung beinhalten. Näheres zur Flächenkulisse ist den Anlagen zu Teil B zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur (insb. Netzanschluss) durch den WEA-Betreiber und den ggf. später hinzutretenden PV/Batteriespeicher-Betreiber. Die Betreiber von WEA und PV/Batterie können dazu eine Einigung treffen. Der PV/Batteriespeicher-Betreiber trägt das Risiko, dass keine Einigung zustande kommt und ggf. eigene Infrastruktur (zu Netzanschluss etc.) auf eigene Kosten finanziert und gebaut werden muss. Der Konzessionsgeber beabsichtigt perspektivisch, optional im Zuge der Klimaschutzinitiative Landkreis Emsland Gesellschaftsanteile von mindestens 25,1% und maximal 49,5 % an der zu gründenden Betriebsgesellschaft - diese ist nach den Vorstellungen des Konzessionsgebers zu errichten - zu erwerben. Die Kosten für die gesamte Planung des Gesamtvorhabens werden – auch, soweit sie der Grundstückseigentümer aufgrund gesetzlicher Vorschriften tragen müsste – vom Nutzungsberechtigten übernommen. Soweit wegen des in der Errichtung, Betriebs und Unterhaltung der Anlagen liegenden Eingriffs in Natur und Landschaft nach den Bestimmungen der Naturschutzgesetze oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen zu erbringen sind, sind diese vom Nutzungsberechtigten zu leisten. Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten, insbesondere wegen der weiteren Zahlungspflichten des Nutzungsberechtigten, wird auf den Nutzungsvertrag als Bestandteil der Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen, der Gegenstand der Vertragsunterlagen ist. Vertragsbeginn ist am 01.04.2026 oder vier Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber am 01.04.2026. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 25 Jahren. Die Laufzeit der vorliegenden Konzession überschreitet die Regelhöchstlaufzeit von fünf Jahren. Dies ist nach § 3 Abs. 2 KonzVgV zulässig, da die Dauer nicht länger ist als der Zeitraum, innerhalb dessen der Konzessionsnehmer nach vernünftigem Ermessen die für die Errichtung, Erhaltung und den Betrieb der Windenergieanlagen erforderlichen Investitionsaufwendungen einschließlich einer angemessenen Rendite auf das investierte Kapital – unter Berücksichtigung der zur Verwirklichung der spezifischen Vertragsziele notwendigen Investitionen – nach den Ermittlungen des Konzessionsgebers wieder erwirtschaften kann. Die festgelegte Vertragslaufzeit von 25 Jahren bleibt innerhalb dieses Zeitraums und ist damit erforderlich und angemessen. Eine kürzere Laufzeit würde die Erreichung der Konzessionsziele (u. a. Ausbau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten, Versorgungssicherheit und Klimaschutzziele des Konzessionsgebers) unverhältnismäßig beeinträchtigen. Der Konzessionsgeber geht nach den durchgeführten Voruntersuchungen davon aus, dass dem Verfahren die Vergabe einer Baukonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB und nicht die Vergabe eines Bauauftrags (§ 103 Abs. 3 GWB) zugrunde liegt. Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe.
Interne Kennung: AWB-13/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentraldeponie Dörpen, Bundesstraße 401, Nr. 100
Stadt: Dörpen
Postleitzahl: 26892
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2050
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzu-legen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezuges (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (gem. Vordruck Anlage A.6 zu Teil A) jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht seit Unternehmensgründung). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.3) vorgelegt wird.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (hierzu gehören von dem Bewerber erbrachte Bau- und Planungsleistungen für Windenergieanlagen sowie der nachfolgende Betrieb von Windenergieanlagen) (gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) vorgelegt wird. Anhand des Kriteriums werden - soweit erforderlich - die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Die Bepunktung erfolgt bei mehr als drei geeigneten Bewerbern (vgl. insoweit auch die Teilnahmeunterlage und die Bewerbungsbedingungen (Teil A)) in folgender Weise: > 50 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 20 Punkte > 40 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 16 Punkte > 30 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 12 Punkte > 20 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 8 Punkte > 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 4 Punkte < 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 0 Punkte

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) zu Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von mindestens einem in den letzten fünf Jahren (Stichtag: das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgeschlossenen Projekt im Bereich der Errichtung von Windenergieanlagen mit Merkmalen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen qualitativ und quantitativ vergleichbar sind. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, so dass deren technische und wirtschaftliche Nutzung durch den Bewerber erfolgreich aufgenommen werden konnte. Vergleichbar sind von dem Bewerber erbrachte Bau- und Planungsleistungen für die Errichtung einer Windenergieanlage sowie der nachfolgende Betrieb der Windenergieanlage. Nicht erforderlich ist dabei, dass das referenzierte Projekt auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages durchgeführt wurde; das der Errichtung und dem Anlagenbetrieb zugrunde liegende Nutzungsrecht ist vielmehr ohne Bedeutung und kann bei der Beschreibung ausgeklammert werden. Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen muss für jede Referenz klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und / oder welchem eignungsleihenden Unternehmen zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein eignungsleihenden Unternehmen die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Anhand des Kriteriums werden - soweit erforderlich - die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Die Bepunktung erfolgt bei mehr als drei geeigneten Bewerbern (vgl. insoweit auch die Teilnahmeunterlage und die Bewerbungsbedingungen (Teil A)) in folgender Weise: Gewertet werden max. 10 Referenzen, wobei die Mindestreferenz nicht gewertet wird. Wertung mit je 5 Punkten. Max. 50 Punkte möglich.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich – zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. - Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nutzungsentgelte Windenergieanlage
Beschreibung: Die Punkte für die Nutzungsentgelte Windenergieanlage gesamt werden, wie folgt, ermittelt: Die Wertung wird anhand der Bieterangaben in dem Preisblatt (gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B) ermittelt. Maßgeblich sind die dort von den Bietern angebotene „Nutzungsentgelte Windenergieanlage gesamt“. Bei der Wertung erhält das Angebot mit dem höchsten Betrag 600 Punkte. Die anderen Angebote erhalten umgekehrt prozentual nach ihrem Abstand zum Bestbieter entsprechend niedrigere Punkte. Beispiel: Wenn ein Angebotsbetrag 10 % unterhalb des höchsten Betrags liegt, erhält das Angebot mit dem niedrigen Betrag 10 % weniger der 600 Punkte, also 540 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Umsetzungskonzept mit Zeitplan eine zeitnahe Planung und Errichtung der Windenergieanlage(n) nebst anschließendem Betrieb zu realisieren gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen der Konzessionsgeber im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfahrens bis zum erstmaligen Betrieb der Anlagen. Der Bieter hat dabei die einzelnen Projektphasen transparent zu beschreiben. Der Zeitplan muss alle relevanten Projektphasen umfassen: • Vorbereitungsphase (Flächenprüfung, Netzanschlussprüfung, Gutachten) • Genehmigungsphase (Baugenehmigung, Umweltprüfungen, Netzanschlussvertrag) • Bauphase (Bodenarbeiten, Modulmontage, Netzanschluss) • Inbetriebnahme und Probebetrieb Die Zeitangaben müssen realistisch, plausibel und erreichbar sein, da das eingereichte Konzept unmittelbarer Bestandteil der Vertragsunterlagen wird. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen – also 0, 50, 100, 150 oder 200 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einspeisekonzept
Beschreibung: Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie durch das Einspeisekonzept die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgen soll. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen der Konzessionsgeber im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung, wie die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgen soll. Das Einspeisekonzept muss sowohl technische, wirtschaftliche, rechtliche als auch betriebliche Aspekte abdecken und eine belastbare Grundlage für die Realisierung der Windenergieanlagen bieten. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen – also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einsatz von nachhaltigen Materialien und Recyclingmaßnahmen
Beschreibung: Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch den Einsatz von nachhaltigen Materialien und Recyclingmaßnahmen den fortlaufenden Betrieb zu realisieren gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen der Konzessionsgeber im Konzept erwartet. Zu einem umweltverträglichen Betrieb gehört auch ein sparsamer Umgang mit den vorhandenen Ressourcen, wie Rohstoffen, Wasser, Boden und Flächen. Der ökonomische und effiziente Einsatz von Ressourcen ist ein zentrales Zukunftsthema und eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Der Konzessionsgeber erwartet mithin Aussagen, wie der Bieter anlässlich des Baus, der Planung und dem anschließenden Betrieb der Photovoltaikanlagen einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen sowie einen geringen Ressourcenverbrauch derzeit sicherstellt bzw. zukünftig ermöglichen wird. Zur Plausibilisierung der Angaben hat der Bieter konkrete praxisbezogene Maßnahmen zu benennen. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen – 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/11/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS5QTE
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: E-Vergabeplattform dtvp
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/12/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS5QTE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt im Einzelfall unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsunterlagen (Teil C).
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vertragsunterlagen (Teil C).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügemöglichkeiten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Emsland, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Emsland, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Emsland, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Emsland, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB)

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB)
Registrierungsnummer: DE117330968
Abteilung: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB)
Postanschrift: Ordeniederung 1
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Heinz Bökers, Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB)
Telefon: +49 5931599-699
Internetadresse: https://www.awb-emsland.de
Profil des Erwerbers: https://www.awb-emsland.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131 153306
Fax: +49 4131-152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: t:0228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 814772d2-c5bd-40a0-98a6-66ac964c4ffb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/10/2025 16:45:47 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 729173-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 212/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/11/2025

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