Deutschland – Recycling von Siedlungsabfällen – LK Friesland - Verwertung kommunaler Wertstoffanteil

706614-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Recycling von Siedlungsabfällen – LK Friesland - Verwertung kommunaler Wertstoffanteil
OJ S 206/2025 27/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Friesland
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: LK Friesland - Verwertung kommunaler Wertstoffanteil
Beschreibung: Im Landkreis Friesland werden über die Wertstofftonne sowohl Leichtverpackungen als auch stoffgleiche Nichtverpackungen erfasst. Gemäß der Abstimmungsvereinbarung wurde vereinbart, dass der Landkreis für 18 Massen-% des Wertstoffgemischs die Erfassungskosten zu tragen und diesen Mengenanteil am Sammelgut zu übernehmen und zu verwerten hat. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Sortierung und Verwertung des kommunalen Massenanteils.
Kennung des Verfahrens: b2f830b8-97c0-4271-8574-20cfa991e799
Interne Kennung: 1183/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle, 90512000 Transport von Haushaltsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fuhlrieger Allee 2
Stadt: Wangerland
Postleitzahl: 26434
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Übernahme hat bei der Nehlsen AWG GmbH & Co. KG in Wangerland zu erfolgen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ51KL#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LK Friesland - Verwertung kommunaler Wertstoffanteil
Beschreibung: Folgende Leistungen sind Teil der Ausschreibung: - Übernahme des Mengenäquivalents stoffgleicher Nichtverpackungen bei der Fa. Nehlsen AWG und Transport zur Sortieranlage, - Sortierung der abgeholten Mengen, - zeitnahe Zuführung der aussortierten Fraktionen zur nachfolgenden Verwertung (mit Ausnahme von Flüssigkeitskartons), - Bereitstellung der Fraktion Flüssigkeitskartons (FKN) zur Abholung (inkl. Verladung), - Entsorgung der Sortierreste, - Nachweisführung und Durchführung von Mengenmeldungen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mindestens 65 Massen-% des Wertstoffgemisches durch Recycling verwertet werden; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 1183/2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle, 90512000 Transport von Haushaltsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fuhlrieger Allee 2
Stadt: Wangerland
Postleitzahl: 26434
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Übernahme hat bei der Nehlsen AWG GmbH & Co. KG in Wangerland zu erfolgen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Vergabeportal mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal erteilt. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Laufzeit des Vertrags: Verzögert sich aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger vergaberechtlicher Gründe (z. B. Rügen) der Leistungsbeginn, bleibt das Vertragsende hiervon unberührt Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Durch die Vorgabe eines Recyclinganteils von mindestens 65 Massen-% wird die stoffliche Verwertung gefördert.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften. BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften,Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung). BB 2 Registereintrag: Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt. Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB und zu § 4 Abs.1 NTVergG sowie zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.5 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Sortierleistungen erbringen sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen. Angaben jeweils für 2024, 2023, 2022 und Mittelwert 2022-2024: WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die mit der Sortierung von Leichtverpackungen oder stoffgleichen Nichtverpackungen erzielt wurden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Sortierleistungen erbringen sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen. BL 1 Qualitätssicherung Sortierer Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" oder "Beseitigen" für die Abfallschlüsselnummer: 15 01 06 (gemischte Verpackungen). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt. BL 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen (nicht älter als 3 Jahre): Der Bieter bzw. Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen anzugeben; hier: Sortierung von Leichtverpackungen oder stoffgleichen Nichtverpackungen; mit Angabe: - des Auftraggebers, - der Tätigkeit, - des Zeitraums, - des Umfangs der Tätigkeit in t/a, - des Kontakts des jeweiligen Referenzgebers.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pos. 1 bis 3: Entgelte
Beschreibung: Unter den Pos. 1 bis 3 hat der Bieter das jeweilige Entgelt für die entsprechende Leistung anzugeben.
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Pos. 4 und 5: etwaige Kosten für CO2-Zertifikate
Beschreibung: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt den nationalen Emissionshandel, der auch Abfallverbrennungsanlagen umfasst. Die Betreiber müssen über ihre Treibhausgasemissionen aus der fossilen Verbrennung berichten, Emissionsberechtigungen kaufen und diese bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben. Im Falle einer thermischen Verwertung von Sortierfraktionen kann daher unter der Pos. 4 und/oder 5 im Preisblatt der Mengenanteil an der Gesamtmenge in Prozent angegeben werden, für den CO2-Zertifikate gemäß BEHG erworben werden müssen und für den der Auftraggeber die Kosten gemäß Kap. 3.6.6 der Vergabeunterlagen trägt. Der jeweils angegebene Anteil ist für die Vertragslaufzeit als Maximalmenge verbindlich, was bedeutet, dass der Auftraggeber für weitere Mengenanteile keine Zertifikatskosten tragen wird. Geringere Mengenanteile werden hingegen in der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Dabei kann je nach Behandlungsverfahren zwischen der Abfallschlüsselnummer 15 01 05 (Leichtverpackungen-Sortierreste) und 19 12 12 (Sortierreste aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung) differenziert werden. Es können Angaben für keine der beiden, jeweils nur eine oder beide Positionen gemacht werden. Da der Recyclinganteil insgesamt jedoch mindestens 65 Massen-% betragen muss, darf der Anteil für die Pos. 4 und 5 zusammengerechnet einen Wert von 35 Massen-% nicht übersteigen. Für AVV 15 01 05 wird ein Einheitspreis von 61,96 EUR/t und für AVV 19 12 12 ein Einheitspreis von 28,47 EUR/t vorgegeben. Diese errechnen sich aus den Standardwerten der EBeV 2030, Anlage 2, Teil 5, Nr. 1 "Leichtverpackungen-Sortierreste" und Nr. 3 "Sortierreste aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung" mit einem mittleren Wert von 60 EUR/t CO2 aus dem BEHG (für das Jahr 2026 ist derzeit ein Handelspreis auf einen Korridor von 55 bis 65 EUR/t CO2 eingeengt). Im Vertragsvollzug gleiten die Preise gemäß Kap. 3.6.6 der Vergabeunterlagen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem niedrigsten Angebotspreis gemäß Preisblatt. Der Angebotspreis setzt sich wie folgt zusammen: - Pos. 1: Entgelt für Übernahme und Transport - Pos. 2: Entgelt für Sortierung inkl. Nachweisführung und Übergabe der FKN-Fraktion - Pos. 3: Entgelt für Verwertung der Sortierfraktionen und Entsorgung der Sortierreste - Pos. 4: etwaige Kosten für CO2-Zertifikate für AVV 15 01 05 - Pos. 5: etwaige Kosten für CO2-Zertifikate für AVV 19 12 12
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ51KL/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ51KL
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe § 11 Entsorgungsvertrag in Kap. 4 der Vergabeunterlagen.
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/11/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Friesland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Friesland

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Friesland
Registrierungsnummer: 03455-67-36
Postanschrift: Lindenallee 1
Stadt: Friesland
Postleitzahl: 26441
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Neeland
Telefon: +49 4461 919-5030
Internetadresse: https://www.friesland.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 413115-1334
Fax: +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fcc5fa8a-3f7d-47a9-a82a-d028a30dd7e5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/10/2025 14:04:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 706614-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 206/2025
Datum der Veröffentlichung: 27/10/2025

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