1. Beschaffer
   
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
    
    
    
     Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
    
    
   
    2. Verfahren
   
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (Verhandlungsverfahren Lose 2 und 5)
    
    
     Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Landkreis Lüneburg mit eigenen Fahrzeugen als Nachunternehmer der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg. Die Verkehrsleistungen umfassen (inklusive der zeitanteilig zu übernehmenden Zusatzleistungen) insgesamt rund 2,48 Mio. Betriebswagenkilometer / Jahr und werden aufgeteilt in zwei Teillose (deren Nummerierung aus der vorherigen Ausschreibung zwecks Einheitlichkeit beibehalten wird) vergeben. Los 2: bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5007, 5011, 5017, 5027, 5200, 5201, 5202, 5203, 5402, 5403, 5405, 5700, 5701, 5702, 5703, 5705, 5706, 5707, 5919. Summe: ca. 2.027.467 Betriebswagen-km / Jahr; Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2033 zzgl. Verlängerungsoptionen Los 5: bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5100, 5101, 5102, 5103, 5104, 5110, 5111, 5112, 5114, 5115, 5120, 5131, 5900, 5901, 5902, 5903, 5904, 5917, 5925. Summe: ca. 455.027 Betriebswagen-km / Jahr; Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2035 zzgl. Verlängerungsoptionen
    
    
     Kennung des Verfahrens: c7959f51-f6c8-4d27-b6b9-3912cb7cdeba
    
    
     Vorherige Bekanntmachung: 737377-2024
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: .
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/25/EU
     
     
      sektvo - 
     
     
    
   
    5. Los
   
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Los 2
    
    
     Beschreibung: Los 2: bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5007, 5011, 5017, 5027, 5200, 5201, 5202, 5203, 5402, 5403, 5405, 5700, 5701, 5702, 5703, 5705, 5706, 5707, 5919. Summe: ca. 2.027.467 Betriebswagen-km / Jahr; Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2033 zzgl. Verlängerungsoptionen
    
    
     Interne Kennung: Los 2
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Die MOIN besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 31.12.2033 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtbusverkehrs am 31.12.2035.
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2026
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
      Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
      
       Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VHM auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VHM, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“ Des Weiteren weist die Vergabestelle auf § 135 GWB hin. § 135 GWB lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0002
    
    
     Titel: Los 5
    
    
     Beschreibung: Los 5: bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5100, 5101, 5102, 5103, 5104, 5110, 5111, 5112, 5114, 5115, 5120, 5131, 5900, 5901, 5902, 5903, 5904, 5917, 5925. Summe: ca. 455.027 Betriebswagen-km / Jahr; Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2035 zzgl. Verlängerungsoptionen
    
    
     Interne Kennung: Los 5
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Die MOIN besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 31.12.2035 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtbusverkehrs am 31.12.2037.
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2026
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
      Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
      
       Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VHM auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VHM, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“ Des Weiteren weist die Vergabestelle auf § 135 GWB hin. § 135 GWB lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
     
     
    
   
    6. Ergebnisse
   
   
    
     Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
    
    
   
    Direktvergabe: 
    
     Begründung der Direktvergabe: Im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung sind nur nicht ordnungsgemäße bzw. ungeeignete Angebote eingegangen. Die Verhandlungen wurden ausschließlich mit all denjenigen Bietern geführt, die die Auswahlkriterien und die formalen Anforderungen erfüllt haben und auf die die Ausschlusskriterien nicht zutrafen
    
    
     Sonstige Begründung: .
    
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
    
    
     Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Offizielle Bezeichnung: KVG Stade GmbH & Co. KG
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: Angebot Los 2
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
     
     
      Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
     
     
      
       Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
      
      
       Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
      
      
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: Auftrag Los 2
      
      
       Datum des Vertragsabschlusses: 27/08/2025
      
      
     
    
     
      6.1.4. 
     
     
      Statistische Informationen
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: 
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
     
      
       Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
      
      
       Fahrzeugkategorie: Bus (M3)
      
      
       Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 50
      
      
       Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
      
      
       Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
      
      
     
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
    
    
     Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Offizielle Bezeichnung: Elite Traffic GmbH
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: Angebot Los 5
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
     
     
      Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
     
     
      Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
     
     
      
       Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
      
      
       Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
      
      
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: Auftrag Los 5
      
      
     
    
     
      6.1.4. 
     
     
      Statistische Informationen
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: 
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
     
      
       Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
      
      
       Fahrzeugkategorie: Bus (M3)
      
      
       Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 15
      
      
       Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
      
      
       Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
      
      
     
    
   
    8. Organisationen
   
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
    
    
     Registrierungsnummer: HRB: 210709
    
    
     Postanschrift: Moorweide 13
    
    
     Stadt: Lüneburg
    
    
     Postleitzahl: 21339
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 41 31 22 77 11 0
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
    
    
     Registrierungsnummer: t:04131153308
    
    
     Stadt: Lüneburg
    
    
     Postleitzahl: 21339
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +494131153306
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: KVG Stade GmbH & Co. KG
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
    
    
     Registrierungsnummer: HRB: 101223
    
    
     Postanschrift: Harburger Straße 96
    
    
     Stadt: Stade
    
    
     Postleitzahl: 21680
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0001
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Elite Traffic GmbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
    
    
     Registrierungsnummer: HRB: 30581
    
    
     Postanschrift: Lehfeld 17
    
    
     Stadt: Hamburg
    
    
     Postleitzahl: 21029
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0002
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    Informationen zur Bekanntmachung
   
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5fe2d138-89af-433b-a1a1-9395442b2b65  -  01
    
    
     Formulartyp: Ergebnis
    
    
     Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 30
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/10/2025 16:34:26 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 703901-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 205/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 24/10/2025