2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: LSW Netz GmbH & Co. KG
Stadt: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land, Gliederung (NUTS): Wolfsburg, Kreisfreie Stadt (DE913)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Versorgungsgebiet der LSW Netz GmbH & Co. KG. (Siehe Anlage 1_ Karte_Versorgungsgebiet.pdf)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YQ35T9V# Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Ausschreibungsportal DTVP einzustellen. Das Angebot muss formgerecht als PDF-Anhang angefügt sein: a) Hierfür ist die Datei "250918_Leistungsverzeichnis für Tiefbau_bepreist" (siehe Vergabeunterlagen, PDF) unterzeichnet einzureichen. Maßgeblich sind ausschließlich die hier getätigten Angaben. In anderer Form als per Einreichung des unterzeichneten Dokuments wird keine Angebotsabgabe akzeptiert. Nicht dieser Formvorgabe entsprechend eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen. b) Hierfür ist die Datei "20250723_TB- u. Montage LV_Vertragsbedingungen" (siehe Vergabeunterlagen, PDF) unterzeichnet einzureichen. Maßgeblich sind ausschließlich die hier getätigten Angaben. In anderer Form als dem unterzeichneten Dokument wird keine Angebotsabgabe akzeptiert. Nicht dieser Form entsprechend eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Bitte unbedingt beachten: Verspätet eingegangene Angebote können nicht angenommen und berücksichtigt werden. Nachfragen der Bieter und Interessenten sowie sonstige Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Ausschreibungsportal DTVP. Telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich und werden nicht erteilt. Mails an die Zentrale Mailadresse der Vergabestelle werden grundsätzlich nicht berücksichtigt und telefonische Auskünfte nicht erteilt. Bieterfragen können zur Gewährleistung eines geordneten Verfahrensablaufes für alle Bieter bis maximal 18.11.2025 gestellt werden. Beantwortet werden sie für alle Bieter bis spätestens 20.11.2025. Folgender Verfahrensablauf ist vorgesehen: Tag der Absendung der Bekanntmachung: Fr. 24.10.2025 Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.): Di. 18.11.2025 Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen (u.a.) bis: Mi. 19.11.2025 Angebotsfrist: Di. 25.11.2025 Angebotsöffnung: Di. 25.11.2025 Abschluss Angebotsauswertung / Versand Vorinformation (§ 134 GWB): Fr. 05.12.2025 Zuschlags-/Bindefrist: Di. 16.12.2025 Frühester Ausführungs- bzw. Lieferbeginn: Di. 16.12.2025
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Betrug: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Korruption: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Ausschluss von Unterlagen bestimmt sich nach den Regelungen der SektVO/VgV/GWB.