Deutschland – Recycling von Siedlungsabfällen – Verwertung von

696076-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Recycling von Siedlungsabfällen – Verwertung von
OJ S 203/2025 22/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Verwertung von
Beschreibung: Verwertung von ca. 7.000 Tonnen/a "Unterkorn" in 2 Losen je ca. 3.500 Tonnen/a
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d459469875
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 205 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Zahlungsunfähigkeit:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Verwertung von ca. 3.500 Tonnen/a "Unterkorn"
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Menge: 3 500
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sachsenhagen
Postleitzahl: 31553
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F3 zu Kap. IV.)

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formular F2 zu Kap. IV.)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Eine Referenzleistung ist mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar, wenn sie sich auf die Verwertung von Restabfällen und dessen Verwertungsstufen bezieht. Die Referenzleistungen müssen ein ähnliches Volumen wie die zu erbringende Leistung haben, mindestens jedoch über 50 % der prognostizierten Auftragsmenge er-bracht worden sein (= mindestens 1.750 Mg/a). Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens zwei Jahre betragen. Anzugeben sind nur die Referenzen der letzten zehn Jahre. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und der Ansprechperson (mit Telefonnummer) • Beschreibung des Leistungsumfanges einschließlich Angabe des Volumens/Tonnage • Auftragssumme (netto) • Ausführungszeitraum (siehe Formular F4 zu Kap. IV.). Auflistung von mindestens zwei Referenzen, die den Anforderungen nach Abschn. G. II. Nr. 4 entspricht und sich auf die Verwertung von Restabfällen und dessen Verwertungsstufen bezieht. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Ver-pflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F9 zu Kap. IV. oder gleichwertige Erklärungen).

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) mindestens in Bezug auf die ausgeschriebene Verwertung von „Unterkorn“ oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden (Formular F5 zu Kap. IV). Der Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikation muss sich auf alle angeforderten Leistungen (Verwertung von „Unterkorn“) beziehen und auch dann bereits mit der Angebotsabgabe erbracht werden muss, wenn sich der Bieter zur Nachweiserbringung nach § 47 VgV auf eine entsprechende Zertifizierung eines Dritten (Unterauftragnehmers) beruft. Soweit ein mehrstufiges Entsor-gungskonzept für die Verwertung der Abfälle vorgesehen ist, ist es ausreichend, wenn mit dem Angebot die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikati-on für den Betreiber der ersten Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage nachgewiesen wird. Die Vergabestelle behält sich aber die Nach-forderung von entsprechenden Nachweisen für die nachgeschalteten Entsorgungsanlagen vor.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. € für Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular F6 zu Kap. IV.). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (Formular F7 zu Kap. IV.).

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16 als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen).

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters sowie des dazugehörigen Zugangscodes beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) im Angebotsschreiben.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maß-nahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU‐Sanktionspaket), vorliegt (im Angebotsschreiben enthalten).

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) (im Angebotsschreiben enthalten).

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes – MiLoG (Formular F7 zu Kap. IV.).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: 1. Gesamtentsorgungskosten a) Die Gesamtentsorgungskosten setzen sich zusammen aus: • Preis für die prognostizierte Abfallmenge • Transportkosten b) Bewertung der Gesamtentsorgungskosten: Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtentsorgungskosten erhält die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 2. Umweltverträglichkeit Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für die Leistungserbringung „saubere schwere Nutzfahrzeuge“ und/oder „emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge“ und/oder „nachgerüstete Fahrzeuge“ im Sinne von § 2 Nr. 5, 6 und 7 SaubFahrzeugBeschG (im Folgenden „saubere Fahrzeuge“) einzusetzen. Für die Wertung der Angebote macht der Bieter mit seinem Angebot: • Angaben dazu wie viele Fahrzeuge er für die Leistungserbringung insgesamt einsetzen wird • Wie viele saubere Fahrzeuge er einsetzen wird. Dabei erhalten die Bieter Punkte nach dem folgenden Schema: • 100 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 1o Punkte • 75 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 7,5 Punkte • 50 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 5 Punkte • 25 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 2,5 Punkte Der Auftraggeber behält sich stichprobenartige Kontrollen während der Vertragsdurchführung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Vertragsstrafen bis hin zur Kündigung drohen, wenn der spätere Auftragnehmer die in seinem Angebot eingegangenen Verpflichtungen zum Einsatz sauberer Fahrzeuge nicht einhält.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Gesamtwertung werden die unter 1. und 2. erreichten Punkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung möglich bzgl der Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise oder bzgl der Nachreichung oder Vervollständigungen fehlender oder unvollständiger leistungsbezogener Unterlagen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die in § 160 Abs. 3 GWB genannten Fristen: Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Verwertung von ca. 3.500 Tonnen/a "Unterkorn"
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Menge: 3 500
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sachsenhagen
Postleitzahl: 31553
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F3 zu Kap. IV.)

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formular F2 zu Kap. IV.)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Eine Referenzleistung ist mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar, wenn sie sich auf die Verwertung von Restabfällen und dessen Verwertungsstufen bezieht. Die Referenzleistungen müssen ein ähnliches Volumen wie die zu erbringende Leistung haben, mindestens jedoch über 50 % der prognostizierten Auftragsmenge er-bracht worden sein (= mindestens 1.750 Mg/a). Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens zwei Jahre betragen. Anzugeben sind nur die Referenzen der letzten zehn Jahre. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und der Ansprechperson (mit Telefonnummer) • Beschreibung des Leistungsumfanges einschließlich Angabe des Volumens/Tonnage • Auftragssumme (netto) • Ausführungszeitraum (siehe Formular F4 zu Kap. IV.). Auflistung von mindestens zwei Referenzen, die den Anforderungen nach Abschn. G. II. Nr. 4 entspricht und sich auf die Verwertung von Restabfällen und dessen Verwertungsstufen bezieht. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F9 zu Kap. IV. oder gleichwertige Erklärungen).

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) mindestens in Bezug auf die ausgeschriebene Verwertung von „Unterkorn“ oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden (Formular F5 zu Kap. IV). Der Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikation muss sich auf alle angeforderten Leistungen (Verwertung von „Unterkorn“) beziehen und auch dann bereits mit der Angebotsabgabe erbracht werden muss, wenn sich der Bieter zur Nachweiserbringung nach § 47 VgV auf eine entsprechende Zertifizierung eines Dritten (Unterauftragnehmers) beruft. Soweit ein mehrstufiges Entsor-gungskonzept für die Verwertung der Abfälle vorgesehen ist, ist es ausreichend, wenn mit dem Angebot die Zertifizierung als Entsor-gungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikati-on für den Betreiber der ersten Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage nachgewiesen wird. Die Vergabestelle behält sich aber die Nach-forderung von entsprechenden Nachweisen für die nachgeschalteten Entsorgungsanlagen vor.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. € für Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular F6 zu Kap. IV.). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (Formular F7 zu Kap. IV.).

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16 als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen).

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters sowie des dazugehörigen Zugangscodes beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) im Angebotsschreiben.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maß-nahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU‐Sanktionspaket), vorliegt (im Angebotsschreiben enthalten)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) (im Angebotsschreiben enthalten).

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes – MiLoG (Formular F7 zu Kap. IV.).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: 1. Gesamtentsorgungskosten a) Die Gesamtentsorgungskosten setzen sich zusammen aus: • Preis für die prognostizierte Abfallmenge • Transportkosten b) Bewertung der Gesamtentsorgungskosten: Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtentsorgungskosten erhält die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 2. Umweltverträglichkeit Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für die Leistungserbringung „saubere schwere Nutzfahrzeuge“ und/oder „emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge“ und/oder „nachgerüstete Fahrzeuge“ im Sinne von § 2 Nr. 5, 6 und 7 SaubFahrzeugBeschG (im Folgenden „saubere Fahrzeuge“) einzusetzen. Für die Wertung der Angebote macht der Bieter mit seinem Angebot: • Angaben dazu wie viele Fahrzeuge er für die Leistungserbringung insgesamt einsetzen wird • Wie viele saubere Fahrzeuge er einsetzen wird. Dabei erhalten die Bieter Punkte nach dem folgenden Schema: • 100 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 1o Punkte • 75 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 7,5 Punkte • 50 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 5 Punkte • 25 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 2,5 Punkte Der Auftraggeber behält sich stichprobenartige Kontrollen während der Vertragsdurchführung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Vertragsstrafen bis hin zur Kündigung drohen, wenn der spätere Auftragnehmer die in seinem Angebot eingegangenen Verpflichtungen zum Einsatz sauberer Fahrzeuge nicht einhält.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Gesamtwertung werden die unter 1. und 2. erreichten Punkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung möglich bzgl der Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise oder bzgl der Nachreichung oder Vervollständigungen fehlender oder unvollständiger leistungsbezogener Unterlagen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die in § 160 Abs. 3 GWB genannten Fristen: Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH
Registrierungsnummer: HRB 782
Abteilung: Abfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH
Postanschrift: Am Krankenhaus 1a
Stadt: Stadthagen
Postleitzahl: 31655
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Detlef Könemann
Telefon: +49 5721 97051880
Internetadresse: https://aws-shg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht /vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d642b345-498f-4f37-b252-ce21884ce4de-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Änderung des Titels des Vergabeverfahrens (unter 2.1 Titel) ursprünglicher Titel: Verwertung von neuer Titel: Verwertung von Unterkorn im Landkreis Schaumburg ab dem 01.01.2026

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 075b400e-2500-4ac5-a78b-5755aa121444 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/10/2025 10:07:05 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 696076-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 203/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/10/2025

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