2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung, 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45113000 Baustelleneinrichtung, 45231110 Rohrverlegearbeiten, 45232411 Bau von Schmutzwasserleitungen, 45232450 Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen, 45233120 Straßenbauarbeiten
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Betrug: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.