Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – "Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)" Lose 1 bis 7

659768-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – "Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)" Lose 1 bis 7
OJ S 193/2025 08/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: "Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)" Lose 1 bis 7
Beschreibung: Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 1f07f17f-568b-4d7e-bae8-2ea3d7d83b9c
Interne Kennung: 0067-DLG/2025-03.236
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11 400 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRCAD#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig
Beschreibung: Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Qualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Es ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen
Beschreibung: Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Qualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Es ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover
Beschreibung: Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Qualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Es ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg
Beschreibung: Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Qualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Es ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg
Beschreibung: Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Qualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Es ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück
Beschreibung: Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Qualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Es ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7 - Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA
Beschreibung: Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Qualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Es ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom 15.08.2025 BNW
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 0067-DLG/2025-03.236
Titel: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 29/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom 15.08.2025 BNW
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 0067-DLG/2025-03.236
Titel: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 29/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom 15.08.2025 BNW
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 0067-DLG/2025-03.236
Titel: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 29/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom 15.08.2025 BNW
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 0067-DLG/2025-03.236
Titel: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 29/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom 15.08.2025 BNW
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 0067-DLG/2025-03.236
Titel: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 29/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom 15.08.2025 BNW
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 0067-DLG/2025-03.236
Titel: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 29/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom 15.08.2025 BNW
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 0067-DLG/2025-03.236
Titel: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 29/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Registrierungsnummer: 2799
Postanschrift: Domhof 1
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511 89848102
Profil des Erwerbers: http://www.lzn.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153309
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB54404
Postanschrift: Höfestr. 19-21
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 0511 36715390
Fax: 0511 36715399
Internetadresse: http://www.bnw.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006, LOT-0007
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 64a3b45c-a06d-4362-9b36-b2af54917582 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/10/2025 14:07:54 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 659768-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 193/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/10/2025

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Garrel
Gartow
Geeste
Geestland
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Georgsmarienhütte
Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Großheide
Grünenplan
Guderhandviertel
Hagen am Teutoburger Wald
Hahnenklee
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Hameln
Hankensbüttel
Hannover
Hannoversch Münden
Haren
Harpstedt
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Herzlake
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
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Krummhörn
Laatzen
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Langelsheim
Langenhagen
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Langwedel (Weser)
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Lauenbrück
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Lehre
Lehrte
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Lemwerder
Lengede
Lengerich (Emsland)
Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
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Marklohe
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Melle
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Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Nienburg/Weser
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
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Rehden
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Reppenstedt
Rethem
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