Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Digitale Darmkrebsfrüherkennung

589483-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Digitale Darmkrebsfrüherkennung
OJ S 173/2025 10/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Digitale Darmkrebsfrüherkennung
Beschreibung: Darmkrebsfrüherkennung mittels iFOBT- Testkit für zu Hause
Kennung des Verfahrens: 49ccdf7c-ba18-4130-b8cd-02a62951e44c
Interne Kennung: 2025-090-FR
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYTA0ZT0YN
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Betrug: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Korruption: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Zahlungsunfähigkeit: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Digitale Darmkrebsfrüherkennung
Beschreibung: Die AOK Niedersachsen (Auftraggeberin) ermöglicht ihren Versicherten die Nutzung des Versorgungsangebotes der Darmkrebsfrüherkennung von zu Hause. Pro Jahr werden in Deutschland rund 60.000 neue Darmkrebsfälle diagnostiziert. Rund 25.000 Patienten sterben jährlich an ihrer Erkrankung. Damit zählt Darmkrebs zu den meistverbreiteten Krebstodesarten. Eine frühzeitige Erkennung der Erkrankung kann Leben retten. Die AOK Niedersachsen (AOKN) hat sich daher im Rahmen dieses Vertrages nach § 140a SGB V zum Ziel gesetzt, den Prozess der Darmkrebsfrüherkennung für Versicherte der AOKN zu vereinfachen und damit die Inanspruchnahme der Früherkennungsleistung zu steigern. Durch die Etablierung eines niedrigschwelligen digitalen bzw. telemedizinischen Versorgungsangebots soll eine frühzeitigere Erkennung und Behandlung von Darmkrebserkrankungen möglich sein. Faktoren für ein erhöhtes Risiko sind familiäre Vorbelastungen mit Darmkrebs oder einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung, Übergewicht oder adipöses Gewicht, exzessiver Alkoholkonsum, Bewegungsmangel, Ernährung mit hohem Anteil an verarbeiteten Lebensmitteln oder Rauchen. Das Angebot der niedrigschwelligen Lösung zur digitalen Darmkrebsvorsorge hilft dabei, die Nutzungsraten bei den Anspruchsberechtigten zu steigern, indem bei Versicherten der AOKN mit Hilfe von medizinischen Tests für zu Hause Krebs und Krebsvorstufen frühzeitig erkannt und einfacher behandelt werden können. Anspruchsberechtigte Versicherte der AOKN können den Test ohne vorherigen Arztbesuch nach Hause bestellen und ihn von dort aus nach erfolgter Probennahme per Post an ein Labor schicken. Die Probe wird sodann von zugelassenen Labormedizinern ausgewertet und das Ergebnis elektronisch an den Versicherten übermittelt. Versicherte erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, sich im Anschluss an die Übermittlung des Testergebnisses telemedizinisch per Videosprechstunde von einem Arzt beraten zu lassen, um die weiteren notwendigen Schritte einzuleiten.
Interne Kennung: 2025-090-FR
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag bis zu zweimal um jeweils 12 Kalendermonate zu verlängern. Es besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung für jeweils 12 Monate.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Erklärung/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 01.01.2025).

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und zur Absicherung potenzieller Schadensfälle ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen, die mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis umfasst: Personen- und Sachschäden: mindestens 5.000.000 EUR Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 EUR Vermögensschäden: mindestens 250.000 EUR Verlust von überlassenen Schlüsseln oder Schließkarten: mindestens 100.000 EUR Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung des Versicherers) ist vor Beginn der Leistungserbringung vorzulegen und auf Verlangen jederzeit zu erneuern. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen."
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTA0ZT0YN/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 20 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: werden mittels Eigenerklärungen siehe C01 abgefragt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511870115207
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6c82790f-1e34-4c3c-9ee4-8a2b839818bc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/09/2025 12:49:27 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 589483-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 173/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/09/2025

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