5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lulu-von-Strauß-und-Torney-Str. 30
Stadt: Bückeburg
Postleitzahl: 31675
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vertragliche Leistung ist vom Auftragnehmer auf der Grundlage eines noch zu vereinbarenden Rahmenterminplans so zu erbringen, dass der Planungsbeginn schnellstmöglich nach Vertragsunterzeichnung, Baubeginn Sommerferien 2026 und eine Fertigstellung in der 2. Jahreshälfte 2029 realisiert werden kann. Für die Bearbeitung und Erstellung des Angebotes inkl. der Präsentation und deren Vorstellung in Stadthagen, sowie die Teilnahme an Verhandlungsvergaben, wird eine Aufwandsentschädigung von 3.700,00 EUR brutto pro Bewerber gewährt. Die Aufwandsentschädigung wird bei dem bezuschlagten Bewerber mit der Maßnahme verrechnet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Planung sind neben den Prinzipien des umweltverträglichen Bauens, das Ressourcen schont, gesundheitsverträglich ist und einen hohen Komfort für den Nutzer bietet, die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen: - flächen- und materialsparendes Bauen - möglichst umweltschonende und betriebskostenoptimierte, technische Gebäudeausrüstung - Baustoffe, die einfach und schadstoffarm recyclebar oder problemlos zu entsorgen sind und deren Einbau keine Gesundheitsgefährdung oder im Gebäude lernenden und lehrenden Personen herbeiführt - Dauerhaftigkeit von Material- und Oberflächenbeschaffenheit mit langen Gebrauchszeiten Der Auslober fühlt sich den Zielen der Nachhaltigkeit verpflichtet, angestrebt werden die Minimierung des Verbrauchs von Energie und Ressourcen sowie eine möglichst geringe Belastung des Naturhaushalts in allen Lebenszyklen. Folgende Überlegungen sind sowohl in den Entwurfsplänen als auch im Erläuterungstext darzustellen: - Angaben zur Materialität der Baukonstruktion sowie zu Dämmstoffdicken und -qualitäten sowie der Rezyklierbarkeit und ggf. Nutzung von Recyclingmaterialien - Angaben zum Energiekonzept inkl. Wärmeübergabe - Angaben zum Lüftungskonzept und Berücksichtigung in der Gebäude- und ggf. der Fassadenplanung - Angaben zur Tageslichtnutzung und zum sommerlichen Wärmeschutz und Berücksichtigung in der Gebäude- und der Fassadenplanung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Städtebauliches Umfeld
Beschreibung: - Einhaltung der Grundstücksgrenzen und Vorgaben des B-Plans - Einfügen in das Umfeld und Übergang zu angrenzenden Bereichen - Angemessene Höhenentwicklung in Abhängigkeit des Bestandsgebäudes und der umliegenden Bebauung - Besonnung / Verschattung - Sichtachsen und Sichtbeziehungen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Freiraumplanerisches Konzept
Beschreibung: - Funktionale Gestaltung und gestalterische Qualität der Außenanlagen und Übergänge zu angrenzenden Bereichen (Einsehbarkeit intern und extern, Gruppenarbeitsplätze, etc.) - Berücksichtigung Feuerwehrzufahrten / Rettungswege / Anleiterbarkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Hochbauliches Konzept
Beschreibung: - Idee, Image und Identifikationspotential - Gestaltung und Zugänglichkeit der Erdgeschosszone / Eingangsbereiche - Interne Erschließung, Tageslichtnutzung - Gestaltungselemente wie Material und Konstruktion - Ökologische Aspekte und Nachhaltigkeit (Gründach, Flachdach mit Photovoltaikanlage, Recycling) - Gebäudeform und Gebäudehülle (Funktionalität, Wärmeschutz, Freie Lüftung) - Fassadengestaltung Bestand
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzung des Raumprogramms
Beschreibung: - Funktionalität und Qualität der Grundrissstrukturen und Umsetzung des pädagogischen Konzepts (Einrichtung, Pädagogische Anforderungen, Nutzung der Räume) - Barrierefreiheit (Inklusion)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktionales Konzept
Beschreibung: - Funktionalität der Ver- und Entsorgungsstrukturen - Flexibilität der Grundrisse - Ökologie, Ökonomie und Nachhaltigkeit - Planungs- und bauordnungsrechtliche sowie bautechnische und statische Realisierbarkeit - Funktionalität der Anbindung an den Anbau und dem Bestandsgebäude
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: - Wirtschaftlichkeit (zu erwartende Bau-, Betriebs- und Instandhaltungskosten) - Bauabläufe - optimierte Betriebsabläufe - Einhaltung der Kostenobergrenze
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bürovorstellung
Beschreibung: - Kurzvorstellung des Büros und der Projektorganisation durch die für die Projektleitung und Bauüberwachung vorgesehenen Personen - Darstellung der örtlichen Präsenz und Erreichbarkeit für Planung und Ausführung - Darstellung der Arbeitsweise in Bezug auf die vorgesehenen Maßnahme anhand eines geeigneten Referenzprojekts
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: - Nachvollziehbarkeit der Präsentation - Schlüssiger Aufbau - Baut die eingereichte Präsentation schlüssig auf den eingereichten Entwurf auf
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Honorarangebot (Vergütung einschließlich pauschalisierter Nebenkosten)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Schaumburg - Vergabestelle