Deutschland – Instandsetzung von Schienenfahrzeugen – Nachtrag 02 zum Halter-, ECM- und Instandhaltungsvertrag für Dieseltriebzüge LINT 41

559104-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Instandsetzung von Schienenfahrzeugen – Nachtrag 02 zum Halter-, ECM- und Instandhaltungsvertrag für Dieseltriebzüge LINT 41
OJ S 163/2025 27/08/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
E-Mail: info@lnvg.de

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Nachtrag 02 zum Halter-, ECM- und Instandhaltungsvertrag für Dieseltriebzüge LINT 41
Beschreibung: Die LNVG hat am 02.08.2024 einen Halter-, ECM- und Instandhaltungsvertrag für Dieseltriebzüge LINT41 mit der ALSTOM Transport Deutschland GmbH („ATD") geschlossen. Danach übernimmt ATD die Instandhaltung von zehn Dieseltriebzügen der Baureihe LINT 41. Während der Vertragslaufzeit hat sich die Notwendigkeit der Änderung bestehender Regelungen bzw. der Vereinbarung neuer Regelungen ergeben: - Erweiterung der Betriebszeit der telefonischen Hotline von ATD, die als Hilfestellung für die Behebung fahrzeugtechnischer Probleme im Betriebseinsatz dient, um eine Stunde - Vereinbarung von Vorgaben zur Abstellung der Fahrzeuge - Instandhaltung zweier zusätzlicher von der LNVG beschaffter Kopftriebdrehgestelle und Lagerung in der Werkstatt in Braunschweig - Behebung von Kleinschäden bis 20.000 Euro künftig durch ATD als ECM
Kennung des Verfahrens: 5df98a12-9c70-44ce-8a3a-c7a240098652
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50224000 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Braunschweig
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftragswert wurde mit "1.00 EUR" angegeben, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der tatsächliche Auftragswert wird nicht angegeben, da es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gem. § 165 GWB handelt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
other - § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Nachtrag 02 zum Halter-, ECM- und Instandhaltungsvertrag für Dieseltriebzüge LINT 41
Beschreibung: Während der Vertragslaufzeit hat sich die Notwendigkeit der Änderung bestehender Regelungen bzw. der Vereinbarung neuer Regelungen ergeben: - Erweiterung der Betriebszeit der telefonischen Hotline von ATD, die als Hilfestellung für die Behebung fahrzeugtechnischer Probleme im Betriebseinsatz dient, um eine Stunde - Vereinbarung von Vorgaben zur Abstellung der Fahrzeuge - Instandhaltung zweier zusätzlicher von der LNVG beschaffter Kopftriebdrehgestelle und Lagerung in der Werkstatt in Braunschweig - Behebung von Kleinschäden bis 20.000 Euro künftig durch ATD als ECM
Interne Kennung: E 05_2025-06
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen

6. Ergebnisse

6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Alstom Transport Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Nachtrag 02 HEIV LINT II
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: HEIV LINT II
Titel: Halter-, ECM- und Instandhaltungsvertrag für Dieseltriebzüge LINT 41
Datum des Vertragsabschlusses: 02/08/2024

7. Änderung

7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 419879-2024
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Diese Änderungen sind jedoch zulässig gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Zum einen sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus technischen Gründen nicht erfolgen: - Die gegenständlichen Instandhaltungsleistungen müssen permanent und innerhalb der vorgegebenen Fristen sowie der dafür zur Verfügung stehenden Zeit durchgeführt werden, damit die Fahrzeuge möglichst schnell wieder eingesetzt werden können. Vor allem dieser nur sehr kurze Zeitraum, der zur Durchführung der gegenständlichen Arbeiten zur Verfügung steht, führt dazu, dass ein anderes Unternehmen nicht in der Lage sein dürfte, die Instandhaltung durchzuführen. Da die LNVG sich verpflichtet, dem Betreiber die Fahrzeuge in der entsprechenden Qualität (sicherer Zustand) zur Erfüllung seiner verkehrsvertraglichen Pflichten zur Verfügung zu stellen, muss das gesamte Instandhaltungsprogramm in kurzer Zeit und hoher Qualität abgearbeitet werden. - Die Ersatzteilbeschaffung erfolgt über den Fahrzeughersteller. Bei dem Einbau von Ersatzteilen handelt es sich, gerade bei Antriebs- und Elektronikkomponenten, nicht nur um einen mechanischen Vorgang. Es ist eine aufwändige software-/steuerungstechnische Integration der Komponenten in das Fahrzeug notwendig. Derjenige, der die Komponenten einbaut, muss hierzu die technischen Daten und insbesondere die Software-Quellcodes zu den einzelnen Bauteilen kennen. Dabei handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse der Hersteller. Im Ergebnis kann zudem nur der Hersteller beurteilen, ob ein Ersatzteil gleichwertig zum ursprünglichen Zustand ist. Gerade im Bereich der Antriebs- und Elektronikkomponenten muss auf die von ATD vertriebenen Teile zurückgegriffen werden. Alternativen wären hier nur möglich, wenn diese von ATD zertifiziert und freigegeben sind. Auch hier spielt dann die Einhaltung der Zulassungskriterien eine entscheidende Rolle. - An den Fahrzeugen sind in den nächsten Jahren aufwändige Fahrzeugrevisionen, Powerpacküberholungen und Achsgetrieberevisionen durchzuführen. Nur wenn diese Maßnahmen der schweren Instandhaltung in das Instandhaltungsprogramm integriert sind, wird erreicht, dass die Fahrzeuge auch in den nächsten Jahren einen Zustand aufweisen, der eine nachhaltige Verfügbarkeit gewährleistet. - Nur bei einer Ausübung der Halter- und ECM-Funktion durch ATD können die Fahrzeuge in einem Verfügbarkeitsmodell bereitgestellt werden. - Es muss eine Kontinuität bzgl. der Beistellung von Fahrzeugen im Rahmen von Verkehrsverträgen hergestellt, die Herstellerinstandhaltung gestärkt und eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten für den sicheren Zustand und sicheren Betrieb der Fahrzeuge erreicht werden. - ATD wird Inhaber der Typgenehmigung und Änderungsverwaltungsstelle. Damit ist sichergestellt, dass, wenn Änderungen an den Fahrzeugen notwendig sind, immer der Hersteller eingebunden ist. Die genannten technischen Gründe, insbesondere die hohe technische Komplexität der Fahrzeuge, die erhöhte Sicherheitsrelevanz bei Eingriffen in die Leittechnik sowie die Schnittstellenproblematik (einerseits Produkthaftung von ATD als Hersteller, andererseits Gewährleistung von ATD als Instandhalter für ordnungsgemäß durchgeführte Instandhaltungsarbeiten) rechtfertigen somit eine Beauftragung von ATD ohne erneutes Vergabeverfahren. Des Weiteren ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich hierdurch nicht.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: - Erweiterung der Betriebszeit der telefonischen Hotline von ATD, die als Hilfestellung für die Behebung fahrzeugtechnischer Probleme im Betriebseinsatz dient, um eine Stunde - Vereinbarung von Vorgaben zur Abstellung der Fahrzeuge - Instandhaltung zweier zusätzlicher von der LNVG beschaffter Kopftriebdrehgestelle und Lagerung in der Werkstatt in Braunschweig - Behebung von Kleinschäden bis 20.000 Euro künftig durch ATD als ECM

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE811920801
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 5
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: info@lnvg.de
Telefon: +49-511-53333-0
Internetadresse: https://www.lnvg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Alstom Transport Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: DE157191402
Stadt: Salzgitter
Postleitzahl: 38239
Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
Land: Deutschland
E-Mail: info@alstom.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49-4131-15-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9db83c17-1c64-4ef0-a9cf-04d833eafb03 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/08/2025 09:18:49 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 559104-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 163/2025
Datum der Veröffentlichung: 27/08/2025

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Garrel
Gartow
Geeste
Geestland
Gehrden
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Gifhorn
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Gleichen
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Gronau (Leine)
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Großheide
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Hagen am Teutoburger Wald
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Hambühren
Hameln
Hankensbüttel
Hannover
Hannoversch Münden
Haren
Harpstedt
Harsefeld
Harsum
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Hildesheim
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