2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg Alter Postweg 13
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg Alter Postweg 13 26133 Oldenburg FaFuSt Gebäude 2 Alter Postweg 13 26133 Oldenburg FaFuSt Gebäude 2a Alter Postweg 13 26133 Oldenburg Los 2: Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg Alter Postweg 13 26133 Oldenburg FaFuSt Gebäude 2 Alter Postweg 13 26133 Oldenburg FaFuSt Gebäude 2a Alter Postweg 13 26133 Oldenburg Los 3: Finanzamt Leer Gebäude A (Altbau) Edzardstr.12-16 26789 Leer Finanzamt Leer Gebäude B (Vorsteherhaus) Edzardstr.12-16 26789 Leer Finanzamt Leer Gebäude C (Neubau) Edzardstr.12-16 26789 Leer Finanzamt Leer (Anmietung für Arbeitsamt) Jahnstr. 6 26789 Leer (Arbeitsamt) Los 4: Finanzamt Wilhelmshaven Rathausplatz 3 26382 Wilhelmshaven Finanzamt Wilhelmshaven Rathausplatz 4a 26382 Wilhelmshaven Los 5: Finanzamt Wilhelmshaven Rathausplatz 3 26382 Wilhelmshaven Finanzamt Wilhelmshaven Rathausplatz 4a 26382 Wilhelmshaven Los 6: Institut für Vogelforschung An der Vogelwarte 21 26386 Wilhelmshaven Los 7: NIhK Wilhelmshaven Viktoriastr. 26/28 26382 Wilhelmshaven Anmietung Gerichtstraße 12a 26382 Wilhelmshaven Los 8: NIhK Wilhelmshaven Viktoriastr. 26/28 26382 Wilhelmshaven Anmietung Gerichtstraße 12a 26382 Wilhelmshaven Los 9: Sozialgericht Oldenburg Schloßwall 16 26122 Oldenburg
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Betrug: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung. Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.