Deutschland – Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit – Unterstützung Abrechnung Coronahilfen

543177-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit – Unterstützung Abrechnung Coronahilfen
OJ S 158/2025 20/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NBank
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Unterstützung Abrechnung Coronahilfen
Beschreibung: Der NBank sind seit Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche neue Richtlinien über- tragen worden. Dies umfasste nicht nur die sog. Sofort-, November-, Dezember-, Über- brückungs- und Neustarthilfen, sondern zahlreiche Aufstocker- und Ergänzungspro- gramme. Insgesamt sind etwa 400.000 Anträge über die Sofort-, November-, Dezem- ber-, Überbrückungs- und Neustarthilfeprogramme eingereicht worden. Während die Soforthilfen weitestgehend abgerechnet sind (gut 100.000 Anträge) steht der wesent- liche Teil der Überbrückungs- und Neustarthilfe-Schlussbescheide noch aus. Die NBank hat hier seit 2020 bereits externe Unterstützung genutzt. Da die Bearbeitung nun aufgrund des Umfangs deutlich mehr Zeit benötigt, ist ein neuer Rahmenvertrag auszuschreiben. Es wird erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrech- nungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, wel- ches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampelfarbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig inhaltliche Prü- fung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ursprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto- Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichprobenfälle, so dass eine detail- genaue und intensive Prüfung erforderlich ist). Da die NBank nicht über die entsprechende räumliche Infrastruktur sowie die Hard- ware verfügt und auch die erforderlichen personellen Kapazitäten in der erforderlichen Volatilität und Größenordnung nicht bis Jahresende 2025 zur Verfügung stellen kann, ist eine ausschließlich interne Umsetzung nicht möglich. 2.1.1. Zu erbringende Leistungen Es wird erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrechnungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, welches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampel-farbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig in-haltliche Prüfung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ur-sprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto-Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichpro-benfälle, so dass eine detailgenaue und intensive Prüfung erforderlich ist). - Prüfungen der eingereichten Schlussabrechnungspakete aus den Coronahilfen auf Basis der von der NBank bereit gestellten Einarbeitungshil-fen wie Leistungsbeschreibungen, Förderrichtlinien, FAQ und ggf. Vollzugs-hinweise Arbeitsanweisungen und Leitfäden in den verschiedenen Rollen. Dies umfasst insbesondere: o Prüfung der im Init-Portal eingereichten Schlussabrechnungsunterla-gen auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit o Klärung und Prüfung, insb. im Stichprobenfall, der in der Schlussab-rechnung bestehenden Unklarheiten, Nachforderung von Unterlagen / Formulierung von Rück- und Verständnisfragen o Inhaltliche Prüfung, ob die Anforderungen an die Schlussabrechnun-gen der Bewilligung entsprechen und damit der Schlussbescheid er-stellt werden kann (bei Bedarf inklusive gesellschaftsrechtlicher Fra-gestellungen und Bewertungen, insbesondere zum Vorliegen eines Unternehmensverbundes) o Dokumentation der durchgeführten Prüfungen in Form von Vermer-ken (formal und inhaltlich) - Vorbereiten und Erstellen der Schlussbescheide (ggf. inkl. Widerruf / Rücknahme und Rückforderung; Teil-Widerrufe / -Rücknahmen). Dies umfasst insbesondere: o Abgeben eines verbindlichen Votums zur Anerkennung der Schluss-abrechnung oder zur Rückforderung o Erstellung von Schlussbescheiden (inkl. Widerrufsbescheide) 2.1.1.2 Los 2: - Prüfung von Widersprüchen im Rechtsbehelfsverfahren zur Sicherstellung einer fristgerechten Entscheidung inklusive Erstellung von notwendigen Prüfvermerken und Vorlage eines unterschriftsreifen Entwurfs eines Wider-spruchbescheides. 2.1.1.3. Für beide Lose: - Bereitstellung entsprechender Infrastruktur in Form von Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Hardware (durch den Auftragnehmer). Dabei er-möglicht die NBank den Zugriff auf das technische Laufwerk der NBank und das Laufwerk der Init. Die NBank stellt eine Klickanleitung bereit und einen Ansprechpartner für Rückfragen, die über die Klickanleitung hinausgehen. - Der Auftragnehmer gewährleistet jederzeit den Einsatz von Personal, dass den Mindestanforderungen entspricht und anhand der Klickanleitung eigen-ständig zur Abarbeitung der Pakete im Stande ist. Vorbereitung der Formulare, Vorlagen und der technischen Grundprogrammierung erfolgt durch die NBank und sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Kennung des Verfahrens: b247c1b1-a266-49f5-a0bd-d09b647ae530
Interne Kennung: RE 2025.14
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Verfahren Die den Bietern im Verlaufe des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der NBank auf Fragen der Bieter, schriftliche Hinweise etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Antwortschreiben und schriftliche Hinweise der NBank, welche die Vergabeunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor. Bei den personenbezogenen Bezeichnungen in diesen Vergabeunterlagen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bieter" sowohl natürliche Personen, einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint. Mit "Auftragnehmer" ist der Bieter oder die Bietergemeinschaft gemeint, der/die den Zuschlag erhalten hat. Angebotsform Das Angebot ist über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen. Das Angebot ist in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 VgV. Die NBank bedingt sich hiermit aus, dass etwaige Vorverträge, in den Vergabeunterlagen nicht als Vertragsbestandteile aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder Klauselwerke oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nicht Vertragsbestandteil werden. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Zahlungsbedingungen auf, entfalten diese infolge der hiesigen Abwehrklausel der NBank im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung, vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17. Änderungsvorbehalt Die NBank behält sich vor, den oben dargestellten zeitlichen Verfahrensablauf im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens zu ändern. Änderungen werden allen Bietern über das Deutsche Vergabeportal mitgeteilt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 50 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 50 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6458EU Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Beteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben Sie daher die Möglichkeit, in Ihren Angebotsunterlagen, Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen (ggfls. im Rahmen eines Begleitschreibens zum Angebot). Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. d. § 165 Abs. 3 GWB auszugehen. Die vorstehende Information ist im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen worden und wird zum Bestandteil des Angebotes. Einer gesonderten Unterschrift dazu bedarf es nicht. Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (formlos), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Anlage 02a der Vergabeunterlagen).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Schlussabrechnungspakete
Beschreibung: 2.1.2.2 Unterstützung durch die NBank Die NBank stellt ein technisches System zur Verfügung, mit dem die technische Schnittstelle zu den Systemen der NBank dargestellt wird, und stellt entsprechende Berechtigungen (Rollen) für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers zur Verfügung, damit auf den Systemen der NBank die Aufgabenerfüllung erfolgen kann. - Sofern die technische Umgebung (Antrags- und Bearbeitungssystem) durch Dritte (z.B. den Bund vgl. Überbrückungshilfen) bereitgestellt wird, erfolgt der Zugriff des Auftragnehmers über dieses System. Die NBank ist verpflich-tet, dem Auftragnehmer dann die entsprechenden Berechtigungen einzu-richten (z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Es kann erforderlich sein, dass die Bearbeiter dafür ein Handy (es dürfte das eigene sein) benötigen. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die üblichen IT-Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Die NBank verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen Infor-mationen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit die Beschaffung der Informationen nicht dem Auftragnehmer selbst oblie-gen. 3. Qualität der Leistungserbringung für beide Lose (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungen gemäß der Leistungs-beschreibung, den dort definierten Mindestqualifikationen, Bearbeitungszeit je Rol-le und Bearbeitungsfristen vollständig, sachgerecht und mit der im öffentlichen Auf-tragswesen gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Maßgeblich ist insbesondere die feh-lerfreie Erstellung prüffähiger Bescheide und Widerspruchsentscheidungen im Rahmen des festgelegten 4-Augen-Prinzips sowie die Einhaltung der durch die Rollenzuordnung bestimmten Bearbeitungszeiten. (2) Eine Leistung gilt als mangelhaft, wenn sie: die fachlichen Mindestanforderungen an das Personal (z. B. fehlende Schulung oder Nachweis) nicht erfüllt, formale oder inhaltliche Fehler in den Bescheiden oder Widerspruchsentscheidun-gen aufweist, oder gegen technische oder rechtliche Vorgaben verstößt. (3) Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle mangelhafter Leistungen - insbeson-dere bei wiederholter oder schwerwiegender Schlechtleistung - Nachbesserung zu verlangen, Bearbeiter abzulehnen, Aufträge zurückzuziehen, Vergütung zurückzu-halten bzw. zu mindern oder den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund zu kündi-gen. (4) Eine geringfügige Abweichung ist nur dann unschädlich, wenn sie im Einzelfall nicht geeignet ist, den Leistungszweck zu gefährden und vom Auftraggeber aus-drücklich schriftlich als unerheblich eingestuft wurde. Eine systematische Akzep-tanz von Schlechtleistungen findet nicht statt. (5) Die Geltendmachung von weitergehenden Rechten und Schadensersatzan-sprüchen bleibt unberührt." 4. Leistungsumfang und Leistungszeit Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auftragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organisation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ("Best Effort"-Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren. Klarstellend zur Abarbeitungsfrist für Los 1: Das eingereichte Konzept muss eine Darstellung enthalten, wie der Auftragnehmer eine Abarbeitung bis zum 31.12.2025 ermöglichen wird. Umfang und Volumen sowie Bearbeitungs-Anzahl der Schlussabrechnungspakete (Los 1) wird derzeit auf ca. 42.500 Pakete und durchschnittlich 130.000 Einzelent-scheidungen beziffert (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. Für Los 2 wird aufgrund von Erfahrungswerten aus der bisherigen Tätigkeit ein Um-fang von ca. 20.000 Widersprüchen geschätzt. Das Maximal-Volumen für Los 2 be-läuft sich auf die Anzahl der in Los 1 benannten Einzelfallentscheidungen (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. 5. Leistungsort für beide Lose Die Leistung beider Lose kann remote überall innerhalb der EU, ist aber auf jeden Fall außerhalb der NBank zu erbringen, weil der Dienstleister verpflichtet ist, auf seine Verantwortung Personal, Räumlichkeiten und Hardware zur Verfügung zu stellen. 8. Abrechnungsmodalitäten Es wir nach einem Stundensatz abgerechnet (gilt für beide Lose). Es können unter-schiedliche Stundensätze für Los 1 und Los 2 festgelegt werden. 8.1.1 Maximale Bearbeitungsdauer je Rolle für Los 1 Die im folgenden angegebene maximale Bearbeitungsdauer pro Fall darf jedoch nicht überschritten werden. Bedeutet konkret: Der Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Prüfung wird i. d. R. durch das INIT-System vorgegeben. Hier sind grundsätzlich grüne, gelbe und rote Rolle vorgesehen. Aufgrund von Erfahrungswerten werden für die Rollen für Los 1 folgende max. Bearbeitungsdauern auf Einzelhilfenebene festgelegt: November-/ Dezemberhilfe Grüne Rolle 3 Stunden Gelbe Rolle 4 Stunden Rote Rolle 6 Stunden ÜBH I bis IV Grüne Rolle 7 Stunden Gelbe Rolle 9 Stunden Rote Rolle 12 Stunden Darüberhinausgehende Zeitaufwände werden durch den Auftraggeber nicht zusätzlich vergütet. 8.1.2 Maximale Bearbeitungsdauer für Los 2 Die Bearbeitungsdauer der Fälle unter Los 2 darf die Bearbeitungsdauer der Fälle in Los 1 nicht überschreiten.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag hat eine einjährige Grundlaufzeit. Er verlängert sich automatisch 3 Mal um jeweils 1 opt. Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber 3 Monate vor Ab-lauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (erstmalig zum Ablauf der Grundlaufzeit und da-nach zum Ablauf eines jeden opt. Jahres) gekündigt wird. Der Vertrag läuft maximal jedoch 4 Jahre gem. § 21 Abs. 6 VgV.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis
Beschreibung: Für die Wertung maßgeblich ist der Wertungspreis, der sich aus dem Preisblatt ergibt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 5 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots dividiert durch den Preis des zu bewertenden An- gebots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Ange- botspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 5 Punkte. Bieter 2 erhält 4,2 Punkte (100:120*5).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zu Expertise und Umsetzung
Beschreibung: Für das Bewertungskriterium - Konzept zu Expertise und Umsetzung können folgende Punkte erreicht werden
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NBank
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Prüfung von Widersprüchen
Beschreibung: 2.1.2.2 Unterstützung durch die NBank Die NBank stellt ein technisches System zur Verfügung, mit dem die technische Schnittstelle zu den Systemen der NBank dargestellt wird, und stellt entsprechende Berechtigungen (Rollen) für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers zur Verfügung, damit auf den Systemen der NBank die Aufgabenerfüllung erfolgen kann. - Sofern die technische Umgebung (Antrags- und Bearbeitungssystem) durch Dritte (z.B. den Bund vgl. Überbrückungshilfen) bereitgestellt wird, erfolgt der Zugriff des Auftragnehmers über dieses System. Die NBank ist verpflich-tet, dem Auftragnehmer dann die entsprechenden Berechtigungen einzu-richten (z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Es kann erforderlich sein, dass die Bearbeiter dafür ein Handy (es dürfte das eigene sein) benötigen. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die üblichen IT-Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Die NBank verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen Infor-mationen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit die Beschaffung der Informationen nicht dem Auftragnehmer selbst oblie-gen. 3. Qualität der Leistungserbringung für beide Lose (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungen gemäß der Leistungs-beschreibung, den dort definierten Mindestqualifikationen, Bearbeitungszeit je Rol-le und Bearbeitungsfristen vollständig, sachgerecht und mit der im öffentlichen Auf-tragswesen gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Maßgeblich ist insbesondere die feh-lerfreie Erstellung prüffähiger Bescheide und Widerspruchsentscheidungen im Rahmen des festgelegten 4-Augen-Prinzips sowie die Einhaltung der durch die Rollenzuordnung bestimmten Bearbeitungszeiten. (2) Eine Leistung gilt als mangelhaft, wenn sie: die fachlichen Mindestanforderungen an das Personal (z. B. fehlende Schulung oder Nachweis) nicht erfüllt, formale oder inhaltliche Fehler in den Bescheiden oder Widerspruchsentscheidun-gen aufweist, oder gegen technische oder rechtliche Vorgaben verstößt. (3) Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle mangelhafter Leistungen - insbeson-dere bei wiederholter oder schwerwiegender Schlechtleistung - Nachbesserung zu verlangen, Bearbeiter abzulehnen, Aufträge zurückzuziehen, Vergütung zurückzu-halten bzw. zu mindern oder den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund zu kündi-gen. (4) Eine geringfügige Abweichung ist nur dann unschädlich, wenn sie im Einzelfall nicht geeignet ist, den Leistungszweck zu gefährden und vom Auftraggeber aus-drücklich schriftlich als unerheblich eingestuft wurde. Eine systematische Akzep-tanz von Schlechtleistungen findet nicht statt. (5) Die Geltendmachung von weitergehenden Rechten und Schadensersatzan-sprüchen bleibt unberührt." 4. Leistungsumfang und Leistungszeit Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auftragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organisation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ("Best Effort"-Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren. Klarstellend zur Abarbeitungsfrist für Los 1: Das eingereichte Konzept muss eine Darstellung enthalten, wie der Auftragnehmer eine Abarbeitung bis zum 31.12.2025 ermöglichen wird. Umfang und Volumen sowie Bearbeitungs-Anzahl der Schlussabrechnungspakete (Los 1) wird derzeit auf ca. 42.500 Pakete und durchschnittlich 130.000 Einzelent-scheidungen beziffert (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. Für Los 2 wird aufgrund von Erfahrungswerten aus der bisherigen Tätigkeit ein Um-fang von ca. 20.000 Widersprüchen geschätzt. Das Maximal-Volumen für Los 2 be-läuft sich auf die Anzahl der in Los 1 benannten Einzelfallentscheidungen (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. 5. Leistungsort für beide Lose Die Leistung beider Lose kann remote überall innerhalb der EU, ist aber auf jeden Fall außerhalb der NBank zu erbringen, weil der Dienstleister verpflichtet ist, auf seine Verantwortung Personal, Räumlichkeiten und Hardware zur Verfügung zu stellen. 8. Abrechnungsmodalitäten Es wir nach einem Stundensatz abgerechnet (gilt für beide Lose). Es können unter-schiedliche Stundensätze für Los 1 und Los 2 festgelegt werden. 8.1.1 Maximale Bearbeitungsdauer je Rolle für Los 1 Die im folgenden angegebene maximale Bearbeitungsdauer pro Fall darf jedoch nicht überschritten werden. Bedeutet konkret: Der Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Prüfung wird i. d. R. durch das INIT-System vorgegeben. Hier sind grundsätzlich grüne, gelbe und rote Rolle vorgesehen. Aufgrund von Erfahrungswerten werden für die Rollen für Los 1 folgende max. Bearbeitungsdauern auf Einzelhilfenebene festgelegt: November-/ Dezemberhilfe Grüne Rolle 3 Stunden Gelbe Rolle 4 Stunden Rote Rolle 6 Stunden ÜBH I bis IV Grüne Rolle 7 Stunden Gelbe Rolle 9 Stunden Rote Rolle 12 Stunden Darüberhinausgehende Zeitaufwände werden durch den Auftraggeber nicht zusätzlich vergütet. 8.1.2 Maximale Bearbeitungsdauer für Los 2 Die Bearbeitungsdauer der Fälle unter Los 2 darf die Bearbeitungsdauer der Fälle in Los 1 nicht überschreiten.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag hat eine einjährige Grundlaufzeit. Er verlängert sich automatisch 3 Mal um jeweils 1 opt. Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber 3 Monate vor Ab-lauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (erstmalig zum Ablauf der Grundlaufzeit und da-nach zum Ablauf eines jeden opt. Jahres) gekündigt wird. Der Vertrag läuft maximal jedoch 4 Jahre gem. § 21 Abs. 6 VgV.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis
Beschreibung: Für die Wertung maßgeblich ist der Wertungspreis, der sich aus dem Preisblatt ergibt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 5 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots dividiert durch den Preis des zu bewertenden An- gebots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Ange- botspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 5 Punkte. Bieter 2 erhält 4,2 Punkte (100:120*5).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zu Expertise und Umsetzung
Beschreibung: Für das Bewertungskriterium - Konzept zu Expertise und Umsetzung können folgende Punkte erreicht werden
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NBank

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 20 033 000,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: 11 557 500,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 10 016 500,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 10 016 500,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: CX212BC612BC6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 154,10 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RE 2025.14
Titel: Unterstützung Abrechnung Coronahilfen
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 11/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 77,05 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 678,30 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 10 016 500,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 1 541 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: CX212BC612BC6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 154,10 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RE 2025.14
Titel: Unterstützung Abrechnung Coronahilfen
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 11/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 77,05 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 702,10 EUR

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NBank
Registrierungsnummer: 201010
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511-300310
Internetadresse: https://www.nbank.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 41311-53306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: 39853
Postanschrift: Anna-Schneider-Steig 22
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50678
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 9937 0
Fax: +49 221 9937 110
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0c252493-5700-46f7-9b82-40904583a2ad - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/08/2025 09:45:37 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 543177-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 158/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/08/2025

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