Deutschland – Geschwindigkeitskontrollkameras – Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Messanhänger)

544961-2025 - Planung
Deutschland – Geschwindigkeitskontrollkameras – Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Messanhänger)
OJ S 158/2025 20/08/2025
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung zum Zweck der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Messanhänger)
Beschreibung: Zur weiteren Optimierung der Verkehrsüberwachung plant der Landkreis Emsland die Beschaffung eines semi-stationären Enforcement Trailers (Messanhänger). Das Messsystem muss eine Überwachung von zeitlichen und nach Fahrzeugklassen differenzierten Geschwindigkeitsbeschränkungen ermöglichen.
Interne Kennung: 3093-2025_143
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber verfährt nach der VgV und führt gem. § 15 VgV ein offenes Verfahren durch. Die Angebotserarbeitung beginnt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Übersendung der vollständigen Vergabeunterlagen. Die Bieter erstellen auf diese Grundlage ein Angebot - verkürzte Angebotsfrist (15 Tage) gem. § 38 Abs. 1 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ordeniederung 1
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0RE94
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Messanhänger)
Beschreibung: Angeboten werden dürfen nur Laserscanner- Geschwindigkeitsmessgeräte, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig eine Zulassung zur amtlichen Verkehrsüberwachung in Deutschland haben und deren Bilderfassung und Bearbeitung digital erfolgen. Die entsprechende PTB-Zulassung in Komplettfassung (keine gekürzte Version) sowie die dazugehörige Gebrauchsanweisung des angebotenen Messgerätes ist dem Angebot beizufügen. Es sind nur fabrikneue Systeme anzubieten, die den derzeitig gültigen Anforderungen der PTB (neuester Stand) entsprechen. Angebote von Gebrauchtsystemen sind nicht zulässig. Außerdem muss das Messsystem sowie die dazugehörigen Komponenten im Interesse einer optimalen Auslastung grundsätzlich variabel in der mobilen (Fahrzeug und Stativbetrieb) Überwachung einsetzbar sein, so dass die Technik modular untereinander getauscht werden kann. Der zu liefernde Enforcement Trailer hat zwingend die nachfolgend benannten technisch-funktionalen Anforderungen zu erfüllen: - Lieferung eines fabrikneuen Enforcement Trailers. - Der Trailer muss für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und mit einem handelsüblichen Pkw zu transportieren sein. - Der Trailer muss die Möglichkeit bieten, beide Fahrtrichtungen gleichzeitig beweissicher (Lichtbild des Fahrzeuges und des Fahrzeugführers) zu überwachen. - Es muss sich um einen abschließbaren, wetterfesten (frostsicher, wasserdicht, hitzebeständig), und robust verarbeiteten Trailer handeln. - Der Trailer ist zusätzlich durch eine Alarmanlage zu sichern. - Der Trailer muss über einen Mover zur Positionierung verfügen. Die zu liefernde Mess- und Fototechnik hat zwingend die nachfolgend benannten technisch-funktionalen Anforderungen zu erfüllen: - ein standardisiertes Messverfahren für die stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung per Laserscanner mit gültiger Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). - Gültige Eichung durch das Eichamt (Konformitätsbescheinigung ist nicht ausreichend). - Fähigkeit zur Fahrzeugklassifikation und Erkennung verschiedener Geschwindigkeitswerte unterschiedlicher Fahrzeugklassen. - Messung auf bis zu 2 Fahrspuren je Fahrtrichtung. - Möglichkeit zum Datenzugriff mittels eines Datenspeichers oder Laptop; Falldatenauslesung mittels Download. - Möglichkeit Alarm-, Datenfernübertragung der Falldateien von der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mittels Mobilfunk (mindestens 5 G) auf Server des Auftraggebers inkl. Datenvolumen mind. 5 GB - Protokoll von Verkehrsmengen aller Fahrzeuge zur statistischen Aufarbeitung. - In den nächsten 5 Jahren nach Auslieferung sind Softwareupdates und dadurch notwendige Schulungen vom Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. - Jährliche Serviceleistungen für die Überwachungsanlage (u. a. jährliche Eichunterstützung der Messsysteme) müssen gewährleistet sein. - Zur Bedienung und Überprüfung der Anlagen muss ein separates Bedienteil (Outdoor-Laptop, spritzwassergeschützt und bruchsicher) mitgeliefert werden. Aufgrund der Kompatibilität mit den beim Landkreis Emsland verwendeten anderen Programmen und dem Wissenstand der Anwender muss das Outdoor-Laptop mit einem Windows Betriebssystem (mindestens Windows 10) ausgestattet sein. Die zu liefernde Mess- und Fototechnik soll auch als Variante auf einem Stativ, Messanhänger oder aus einem KFZ heraus eingesetzt werden können. Der Landkreis Emsland wertet derzeit alle erfassten Verstöße mit der Auswertesoftware TraffiDesk II der Firma Jenoptik Robot GmbH aus. Die Verstöße werden mittels OWI Verfahren (pmOWI 3.2) aufbereitet und versendet. Außerdem wird eine elektronische Akte erzeugt. Es ist in jedem Fall sicherzustellen, dass alle erzeugten Geschwindigkeitsfälle und sonstige dokumentierte Verstöße der Messgeräte in diesen EDV-Anwendungen bearbeitet werden können. Ein entsprechendes Software-Importmodul von Drittanbietern in das TraffiDesk II als Erweiterung der Auswertesoftware ist nicht Bestandteil der Beschaffung und wird vom Auftraggeber selbst beschafft bzw. eingerichtet. Sofern erforderlich sind entsprechende Konvertierungsprogramme, um das Einlesen der Fälle in TraffiDesk II zu ermöglichen, mit anzubieten. Ansonsten ist ein geeignetes Programm für die Datenauswertung zur Verfügung zu stellen. Es ist erforderlich, dass grundsätzlich nur verschlüsselte Rohdaten der von der Geschwindigkeitsmessanlage erstellten Bilddateien zur Verfügung gestellt werden. Die Umwandlung erfolgt erst beim Einlesen zur Auswertung (Digitalimport). Kosten für das Datenauswertungsprogramm sind vom Bieter im Angebot zu berücksichtigen/ anzugeben. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung einer vollständigen Semistation sowie die Schulung der Anwender. Des Weiteren sollen zwei Laserscanner - Messgeräte (Innenteile) beschafft werden.
Interne Kennung: 3093-2025_143
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ordeniederung 1
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung. Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD. Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifizierungsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die Registrierungsnummern im Angebotsblatt mit anzugeben.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Auszug aus dem Handelsregister

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt. Eigenerklärung gem. 124 LD oder EE; inkl. Nachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotssumme
Beschreibung: Angebotssumme
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Fragen sind auf der unten genannten Vergabeplattform zu stellen und werden nur bis zur benannten Frist beantwortet. Es wird dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren. Ohne vorherige Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung über Kommunikation oder Änderungen der Vergabeunterlagen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Emsland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Emsland

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland
Registrierungsnummer: 03454-0-74
Postanschrift: Ordeniederung 1
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich Straßenverkehr
Telefon: +49 593144-4047
Internetadresse: https://www.emsland.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland
Registrierungsnummer: 03454-0-74
Postanschrift: Ordeniederung 1
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich Recht
Telefon: +49 5931442633
Internetadresse: https://www.emsland.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Weitere Tel.-Nr.:-3307, -3308
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8a28f399-5b7a-4df4-a9d8-ab200ffcd94c - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung zum Zweck der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Unterart der Bekanntmachung: 7
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/08/2025 14:33:49 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 544961-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 158/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/08/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 24/09/2025

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Hatten
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Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
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