Deutschland – Paketpostdienste – Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für das Land Niedersachsen

540944-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Paketpostdienste – Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für das Land Niedersachsen
OJ S 157/2025 19/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 7f30e935-a638-4730-825c-c80a798d6fcd
Interne Kennung: 010-RV-PAK/2025-03.364
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 061 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 9 093 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHREMX
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 9
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 9
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Paketdienstleistungen Leitregion 21
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 701 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Als Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Paketdienstleistungen Leitregion 26
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 840 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Als Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Paketdienstleistungen Leitregion 27 + 28
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 516 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Als Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Paketdienstleistungen Leitregion 29
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 580 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Als Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Paketdienstleistungen Leitregion 30
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 320 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Als Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Paketdienstleistungen Leitregion 31
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 607 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Als Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Paketdienstleistungen Leitregion 34 + 37
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 298 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Als Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Paketdienstleistungen Leitregion 38
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 442 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Als Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Paketdienstleistungen Leitregion 48 + 49
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 757 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Als Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d7d8798d-b16f-4d67-90d4-10cf213237f4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/08/2025 09:05:45 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 540944-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 157/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2025

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