5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45262670 Metallbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurt-Huber-Weg 1-5
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 23/01/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 435 125,54 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist die niedrigste wertbare Angebotsendsumme
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Zuschlagskriterium ist die niedrigste wertbare Angebotsendsumme
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. #(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. #(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. #(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit #1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, #2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, #3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, #4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. #§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Göttingen