Deutschland – Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen – "Psychologische und psychiatrische Erstdiagnostik von Asylbegehrenden an verschiedenen Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"

529657-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen – "Psychologische und psychiatrische Erstdiagnostik von Asylbegehrenden an verschiedenen Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
OJ S 154/2025 13/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: "Psychologische und psychiatrische Erstdiagnostik von Asylbegehrenden an verschiedenen Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Beschreibung: Das Erleben traumatischer Ereignisse als Opfer oder Zeuge körperlicher oder sexueller Gewalt kann bei Kindern und Erwachsenen zu langfristigen Schädigungen der psychischen Gesundheit und somit ihrer Entwicklung führen. Viele Asylsuchende fliehen mit ihren Kindern aufgrund solcher Ereignisse aus ihrem Herkunftsland. Bei ihnen und ihren Kindern wurden im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger sog. Traumafolgestörungen (z.B. posttraumatische Belastungsstörung, depressive Störungen) festgestellt. Die Ausschreibung dient der EU-Richtlinie 2013/33/EU, die Schutzstandards für besonders vulnerable Gruppen festlegt. Asylbegehrende mit psychischen Störungen und Erfahrungen von Gewalt (im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU, Art. 21 und 22) gehören zu einer solchen Gruppe. In Abhängigkeit von den Herkunftsländern ist zudem mit einer Erhöhung der Rate von psychisch beeinträchtigten Asylbegehrenden und ihren Kindern zu rechnen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) strebt daher an, Asylbegehrenden und ihren Kindern zeitnah eine psychiatrische/psychologische Erstdiagnostik beim Auftragnehmer anzubieten, die es erlaubt, indizierte psychotherapeutische bzw. psychiatrische Maßnahmen frühzeitig einzuleiten. Die Leistung hat in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb der LAB NI zu erfolgen. Lediglich bei Los 1, 2, 9 und 10 gibt es die Option, dass der Auftraggeber geeignete Räume zur Verfügung stellt. Die Dienstleistungen werden für die jeweiligen Standorte in Losen vergeben. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Bramsche Los 2 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Bramsche Los 3 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Braunschweig Los 4 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Braunschweig Los 5 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Oldenburg Los 6 -- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Oldenburg Los 7- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Osnabrück Los 8 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Osnabrück Los 9- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort GDL Friedland Los 10 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort GDL Friedland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 10 zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: b8903b5a-4cf5-4212-8aae-389241b16c33
Interne Kennung: 0041-DLG/2025-03.232
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist die jeweils vereinbarte Ausführungsanschrift.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHREB0
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Bramsche
Beschreibung: Das Erleben traumatischer Ereignisse als Opfer oder Zeuge körperlicher oder sexueller Gewalt kann bei Kindern und Erwachsenen zu langfristigen Schädigungen der psychischen Gesundheit und somit ihrer Entwicklung führen. Viele Asylsuchende fliehen mit ihren Kindern aufgrund solcher Ereignisse aus ihrem Herkunftsland. Bei ihnen und ihren Kindern wurden im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger sog. Traumafolgestörungen (z.B. posttraumatische Belastungsstörung, depressive Störungen) festgestellt. Die Ausschreibung dient der EU-Richtlinie 2013/33/EU, die Schutzstandards für besonders vulnerable Gruppen festlegt. Asylbegehrende mit psychischen Störungen und Erfahrungen von Gewalt (im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU, Art. 21 und 22) gehören zu einer solchen Gruppe. In Abhängigkeit von den Herkunftsländern ist zudem mit einer Erhöhung der Rate von psychisch beeinträchtigten Asylbegehrenden und ihren Kindern zu rechnen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) strebt daher an, Asylbegehrenden und ihren Kindern zeitnah eine psychiatrische/psychologische Erstdiagnostik beim Auftragnehmer anzubieten, die es erlaubt, indizierte psychotherapeutische bzw. psychiatrische Maßnahmen frühzeitig einzuleiten. Die Leistung hat in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb der LAB NI zu erfolgen. Lediglich bei Los 1, 2, 9 und 10 gibt es die Option, dass der Auftraggeber geeignete Räume zur Verfügung stellt. Die Dienstleistungen werden für die jeweiligen Standorte in Losen vergeben. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Bramsche Los 2 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Bramsche Los 3 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Braunschweig Los 4 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Braunschweig Los 5 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Oldenburg Los 6 -- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Oldenburg Los 7- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Osnabrück Los 8 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Osnabrück Los 9- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort GDL Friedland Los 10 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort GDL Friedland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 10 zu entnehmen.
Interne Kennung: 01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist die jeweils vereinbarte Ausführungsanschrift.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis, wobei 50 % auf den Preis aus Pos. 1 und 50 % auf den Preis aus Pos. 2 entfallen. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt jeweils auf Grundlage des angebotenen Preises für die Positionen 1 und 2 des jeweiligen Angebotsvordrucks (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Position 1 erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Summe. Für die Position zwei des Angebotsvordrucks verhält es sich genauso. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Summe als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Summe für die genannten Positionen 450 Punkte von 500 möglichen Punkten. Diese Berechnung gilt für Position eins und zwei des Angebotsvordrucks. Anschließend werden die beiden Punkte für die Positionen eins und zwei addiert. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) den Zuschlag. Sollte die Gesamtpunktzahl dann immer noch gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Gesamtangebote wie folgt: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) aufweist als die Einzelangebote für die betreffenden Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Juli 2025 Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Bramsche
Beschreibung: Das Erleben traumatischer Ereignisse als Opfer oder Zeuge körperlicher oder sexueller Gewalt kann bei Kindern und Erwachsenen zu langfristigen Schädigungen der psychischen Gesundheit und somit ihrer Entwicklung führen. Viele Asylsuchende fliehen mit ihren Kindern aufgrund solcher Ereignisse aus ihrem Herkunftsland. Bei ihnen und ihren Kindern wurden im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger sog. Traumafolgestörungen (z.B. posttraumatische Belastungsstörung, depressive Störungen) festgestellt. Die Ausschreibung dient der EU-Richtlinie 2013/33/EU, die Schutzstandards für besonders vulnerable Gruppen festlegt. Asylbegehrende mit psychischen Störungen und Erfahrungen von Gewalt (im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU, Art. 21 und 22) gehören zu einer solchen Gruppe. In Abhängigkeit von den Herkunftsländern ist zudem mit einer Erhöhung der Rate von psychisch beeinträchtigten Asylbegehrenden und ihren Kindern zu rechnen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) strebt daher an, Asylbegehrenden und ihren Kindern zeitnah eine psychiatrische/psychologische Erstdiagnostik beim Auftragnehmer anzubieten, die es erlaubt, indizierte psychotherapeutische bzw. psychiatrische Maßnahmen frühzeitig einzuleiten. Die Leistung hat in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb der LAB NI zu erfolgen. Lediglich bei Los 1, 2, 9 und 10 gibt es die Option, dass der Auftraggeber geeignete Räume zur Verfügung stellt. Die Dienstleistungen werden für die jeweiligen Standorte in Losen vergeben. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Bramsche Los 2 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Bramsche Los 3 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Braunschweig Los 4 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Braunschweig Los 5 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Oldenburg Los 6 -- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Oldenburg Los 7- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Osnabrück Los 8 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Osnabrück Los 9- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort GDL Friedland Los 10 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort GDL Friedland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 10 zu entnehmen.
Interne Kennung: 02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist die jeweils vereinbarte Ausführungsanschrift.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis, wobei 50 % auf den Preis aus Pos. 1 und 50 % auf den Preis aus Pos. 2 entfallen. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt jeweils auf Grundlage des angebotenen Preises für die Positionen 1 und 2 des jeweiligen Angebotsvordrucks (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Position 1 erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Summe. Für die Position zwei des Angebotsvordrucks verhält es sich genauso. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Summe als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Summe für die genannten Positionen 450 Punkte von 500 möglichen Punkten. Diese Berechnung gilt für Position eins und zwei des Angebotsvordrucks. Anschließend werden die beiden Punkte für die Positionen eins und zwei addiert. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) den Zuschlag. Sollte die Gesamtpunktzahl dann immer noch gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Gesamtangebote wie folgt: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) aufweist als die Einzelangebote für die betreffenden Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Juli 2025 Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Braunschweig
Beschreibung: Das Erleben traumatischer Ereignisse als Opfer oder Zeuge körperlicher oder sexueller Gewalt kann bei Kindern und Erwachsenen zu langfristigen Schädigungen der psychischen Gesundheit und somit ihrer Entwicklung führen. Viele Asylsuchende fliehen mit ihren Kindern aufgrund solcher Ereignisse aus ihrem Herkunftsland. Bei ihnen und ihren Kindern wurden im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger sog. Traumafolgestörungen (z.B. posttraumatische Belastungsstörung, depressive Störungen) festgestellt. Die Ausschreibung dient der EU-Richtlinie 2013/33/EU, die Schutzstandards für besonders vulnerable Gruppen festlegt. Asylbegehrende mit psychischen Störungen und Erfahrungen von Gewalt (im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU, Art. 21 und 22) gehören zu einer solchen Gruppe. In Abhängigkeit von den Herkunftsländern ist zudem mit einer Erhöhung der Rate von psychisch beeinträchtigten Asylbegehrenden und ihren Kindern zu rechnen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) strebt daher an, Asylbegehrenden und ihren Kindern zeitnah eine psychiatrische/psychologische Erstdiagnostik beim Auftragnehmer anzubieten, die es erlaubt, indizierte psychotherapeutische bzw. psychiatrische Maßnahmen frühzeitig einzuleiten. Die Leistung hat in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb der LAB NI zu erfolgen. Lediglich bei Los 1, 2, 9 und 10 gibt es die Option, dass der Auftraggeber geeignete Räume zur Verfügung stellt. Die Dienstleistungen werden für die jeweiligen Standorte in Losen vergeben. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Bramsche Los 2 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Bramsche Los 3 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Braunschweig Los 4 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Braunschweig Los 5 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Oldenburg Los 6 -- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Oldenburg Los 7- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Osnabrück Los 8 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Osnabrück Los 9- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort GDL Friedland Los 10 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort GDL Friedland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 10 zu entnehmen.
Interne Kennung: 03
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist die jeweils vereinbarte Ausführungsanschrift.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis, wobei 50 % auf den Preis aus Pos. 1 und 50 % auf den Preis aus Pos. 2 entfallen. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt jeweils auf Grundlage des angebotenen Preises für die Positionen 1 und 2 des jeweiligen Angebotsvordrucks (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Position 1 erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Summe. Für die Position zwei des Angebotsvordrucks verhält es sich genauso. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Summe als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Summe für die genannten Positionen 450 Punkte von 500 möglichen Punkten. Diese Berechnung gilt für Position eins und zwei des Angebotsvordrucks. Anschließend werden die beiden Punkte für die Positionen eins und zwei addiert. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) den Zuschlag. Sollte die Gesamtpunktzahl dann immer noch gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Gesamtangebote wie folgt: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) aufweist als die Einzelangebote für die betreffenden Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Juli 2025 Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Braunschweig
Beschreibung: Das Erleben traumatischer Ereignisse als Opfer oder Zeuge körperlicher oder sexueller Gewalt kann bei Kindern und Erwachsenen zu langfristigen Schädigungen der psychischen Gesundheit und somit ihrer Entwicklung führen. Viele Asylsuchende fliehen mit ihren Kindern aufgrund solcher Ereignisse aus ihrem Herkunftsland. Bei ihnen und ihren Kindern wurden im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger sog. Traumafolgestörungen (z.B. posttraumatische Belastungsstörung, depressive Störungen) festgestellt. Die Ausschreibung dient der EU-Richtlinie 2013/33/EU, die Schutzstandards für besonders vulnerable Gruppen festlegt. Asylbegehrende mit psychischen Störungen und Erfahrungen von Gewalt (im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU, Art. 21 und 22) gehören zu einer solchen Gruppe. In Abhängigkeit von den Herkunftsländern ist zudem mit einer Erhöhung der Rate von psychisch beeinträchtigten Asylbegehrenden und ihren Kindern zu rechnen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) strebt daher an, Asylbegehrenden und ihren Kindern zeitnah eine psychiatrische/psychologische Erstdiagnostik beim Auftragnehmer anzubieten, die es erlaubt, indizierte psychotherapeutische bzw. psychiatrische Maßnahmen frühzeitig einzuleiten. Die Leistung hat in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb der LAB NI zu erfolgen. Lediglich bei Los 1, 2, 9 und 10 gibt es die Option, dass der Auftraggeber geeignete Räume zur Verfügung stellt. Die Dienstleistungen werden für die jeweiligen Standorte in Losen vergeben. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Bramsche Los 2 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Bramsche Los 3 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Braunschweig Los 4 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Braunschweig Los 5 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Oldenburg Los 6 -- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Oldenburg Los 7- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Osnabrück Los 8 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Osnabrück Los 9- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort GDL Friedland Los 10 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort GDL Friedland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 10 zu entnehmen.
Interne Kennung: 04
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist die jeweils vereinbarte Ausführungsanschrift.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis, wobei 50 % auf den Preis aus Pos. 1 und 50 % auf den Preis aus Pos. 2 entfallen. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt jeweils auf Grundlage des angebotenen Preises für die Positionen 1 und 2 des jeweiligen Angebotsvordrucks (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Position 1 erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Summe. Für die Position zwei des Angebotsvordrucks verhält es sich genauso. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Summe als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Summe für die genannten Positionen 450 Punkte von 500 möglichen Punkten. Diese Berechnung gilt für Position eins und zwei des Angebotsvordrucks. Anschließend werden die beiden Punkte für die Positionen eins und zwei addiert. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) den Zuschlag. Sollte die Gesamtpunktzahl dann immer noch gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Gesamtangebote wie folgt: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) aufweist als die Einzelangebote für die betreffenden Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Juli 2025 Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Oldenburg
Beschreibung: Das Erleben traumatischer Ereignisse als Opfer oder Zeuge körperlicher oder sexueller Gewalt kann bei Kindern und Erwachsenen zu langfristigen Schädigungen der psychischen Gesundheit und somit ihrer Entwicklung führen. Viele Asylsuchende fliehen mit ihren Kindern aufgrund solcher Ereignisse aus ihrem Herkunftsland. Bei ihnen und ihren Kindern wurden im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger sog. Traumafolgestörungen (z.B. posttraumatische Belastungsstörung, depressive Störungen) festgestellt. Die Ausschreibung dient der EU-Richtlinie 2013/33/EU, die Schutzstandards für besonders vulnerable Gruppen festlegt. Asylbegehrende mit psychischen Störungen und Erfahrungen von Gewalt (im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU, Art. 21 und 22) gehören zu einer solchen Gruppe. In Abhängigkeit von den Herkunftsländern ist zudem mit einer Erhöhung der Rate von psychisch beeinträchtigten Asylbegehrenden und ihren Kindern zu rechnen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) strebt daher an, Asylbegehrenden und ihren Kindern zeitnah eine psychiatrische/psychologische Erstdiagnostik beim Auftragnehmer anzubieten, die es erlaubt, indizierte psychotherapeutische bzw. psychiatrische Maßnahmen frühzeitig einzuleiten. Die Leistung hat in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb der LAB NI zu erfolgen. Lediglich bei Los 1, 2, 9 und 10 gibt es die Option, dass der Auftraggeber geeignete Räume zur Verfügung stellt. Die Dienstleistungen werden für die jeweiligen Standorte in Losen vergeben. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Bramsche Los 2 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Bramsche Los 3 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Braunschweig Los 4 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Braunschweig Los 5 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Oldenburg Los 6 -- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Oldenburg Los 7- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Osnabrück Los 8 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Osnabrück Los 9- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort GDL Friedland Los 10 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort GDL Friedland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 10 zu entnehmen.
Interne Kennung: 05
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist die jeweils vereinbarte Ausführungsanschrift.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis, wobei 50 % auf den Preis aus Pos. 1 und 50 % auf den Preis aus Pos. 2 entfallen. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt jeweils auf Grundlage des angebotenen Preises für die Positionen 1 und 2 des jeweiligen Angebotsvordrucks (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Position 1 erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Summe. Für die Position zwei des Angebotsvordrucks verhält es sich genauso. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Summe als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Summe für die genannten Positionen 450 Punkte von 500 möglichen Punkten. Diese Berechnung gilt für Position eins und zwei des Angebotsvordrucks. Anschließend werden die beiden Punkte für die Positionen eins und zwei addiert. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) den Zuschlag. Sollte die Gesamtpunktzahl dann immer noch gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Gesamtangebote wie folgt: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) aufweist als die Einzelangebote für die betreffenden Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Juli 2025 Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Oldenburg
Beschreibung: Das Erleben traumatischer Ereignisse als Opfer oder Zeuge körperlicher oder sexueller Gewalt kann bei Kindern und Erwachsenen zu langfristigen Schädigungen der psychischen Gesundheit und somit ihrer Entwicklung führen. Viele Asylsuchende fliehen mit ihren Kindern aufgrund solcher Ereignisse aus ihrem Herkunftsland. Bei ihnen und ihren Kindern wurden im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger sog. Traumafolgestörungen (z.B. posttraumatische Belastungsstörung, depressive Störungen) festgestellt. Die Ausschreibung dient der EU-Richtlinie 2013/33/EU, die Schutzstandards für besonders vulnerable Gruppen festlegt. Asylbegehrende mit psychischen Störungen und Erfahrungen von Gewalt (im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU, Art. 21 und 22) gehören zu einer solchen Gruppe. In Abhängigkeit von den Herkunftsländern ist zudem mit einer Erhöhung der Rate von psychisch beeinträchtigten Asylbegehrenden und ihren Kindern zu rechnen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) strebt daher an, Asylbegehrenden und ihren Kindern zeitnah eine psychiatrische/psychologische Erstdiagnostik beim Auftragnehmer anzubieten, die es erlaubt, indizierte psychotherapeutische bzw. psychiatrische Maßnahmen frühzeitig einzuleiten. Die Leistung hat in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb der LAB NI zu erfolgen. Lediglich bei Los 1, 2, 9 und 10 gibt es die Option, dass der Auftraggeber geeignete Räume zur Verfügung stellt. Die Dienstleistungen werden für die jeweiligen Standorte in Losen vergeben. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Bramsche Los 2 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Bramsche Los 3 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Braunschweig Los 4 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Braunschweig Los 5 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Oldenburg Los 6 -- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Oldenburg Los 7- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Osnabrück Los 8 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Osnabrück Los 9- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort GDL Friedland Los 10 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort GDL Friedland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 10 zu entnehmen.
Interne Kennung: 06
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist die jeweils vereinbarte Ausführungsanschrift.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis, wobei 50 % auf den Preis aus Pos. 1 und 50 % auf den Preis aus Pos. 2 entfallen. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt jeweils auf Grundlage des angebotenen Preises für die Positionen 1 und 2 des jeweiligen Angebotsvordrucks (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Position 1 erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Summe. Für die Position zwei des Angebotsvordrucks verhält es sich genauso. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Summe als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Summe für die genannten Positionen 450 Punkte von 500 möglichen Punkten. Diese Berechnung gilt für Position eins und zwei des Angebotsvordrucks. Anschließend werden die beiden Punkte für die Positionen eins und zwei addiert. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) den Zuschlag. Sollte die Gesamtpunktzahl dann immer noch gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Gesamtangebote wie folgt: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) aufweist als die Einzelangebote für die betreffenden Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Juli 2025 Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Osnabrück
Beschreibung: Das Erleben traumatischer Ereignisse als Opfer oder Zeuge körperlicher oder sexueller Gewalt kann bei Kindern und Erwachsenen zu langfristigen Schädigungen der psychischen Gesundheit und somit ihrer Entwicklung führen. Viele Asylsuchende fliehen mit ihren Kindern aufgrund solcher Ereignisse aus ihrem Herkunftsland. Bei ihnen und ihren Kindern wurden im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger sog. Traumafolgestörungen (z.B. posttraumatische Belastungsstörung, depressive Störungen) festgestellt. Die Ausschreibung dient der EU-Richtlinie 2013/33/EU, die Schutzstandards für besonders vulnerable Gruppen festlegt. Asylbegehrende mit psychischen Störungen und Erfahrungen von Gewalt (im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU, Art. 21 und 22) gehören zu einer solchen Gruppe. In Abhängigkeit von den Herkunftsländern ist zudem mit einer Erhöhung der Rate von psychisch beeinträchtigten Asylbegehrenden und ihren Kindern zu rechnen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) strebt daher an, Asylbegehrenden und ihren Kindern zeitnah eine psychiatrische/psychologische Erstdiagnostik beim Auftragnehmer anzubieten, die es erlaubt, indizierte psychotherapeutische bzw. psychiatrische Maßnahmen frühzeitig einzuleiten. Die Leistung hat in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb der LAB NI zu erfolgen. Lediglich bei Los 1, 2, 9 und 10 gibt es die Option, dass der Auftraggeber geeignete Räume zur Verfügung stellt. Die Dienstleistungen werden für die jeweiligen Standorte in Losen vergeben. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Bramsche Los 2 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Bramsche Los 3 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Braunschweig Los 4 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Braunschweig Los 5 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Oldenburg Los 6 -- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Oldenburg Los 7- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Osnabrück Los 8 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Osnabrück Los 9- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort GDL Friedland Los 10 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort GDL Friedland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 10 zu entnehmen.
Interne Kennung: 07
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist die jeweils vereinbarte Ausführungsanschrift.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis, wobei 50 % auf den Preis aus Pos. 1 und 50 % auf den Preis aus Pos. 2 entfallen. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt jeweils auf Grundlage des angebotenen Preises für die Positionen 1 und 2 des jeweiligen Angebotsvordrucks (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Position 1 erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Summe. Für die Position zwei des Angebotsvordrucks verhält es sich genauso. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Summe als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Summe für die genannten Positionen 450 Punkte von 500 möglichen Punkten. Diese Berechnung gilt für Position eins und zwei des Angebotsvordrucks. Anschließend werden die beiden Punkte für die Positionen eins und zwei addiert. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) den Zuschlag. Sollte die Gesamtpunktzahl dann immer noch gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Gesamtangebote wie folgt: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) aufweist als die Einzelangebote für die betreffenden Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Juli 2025 Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort OsnabrückPsychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Osnabrück
Beschreibung: Das Erleben traumatischer Ereignisse als Opfer oder Zeuge körperlicher oder sexueller Gewalt kann bei Kindern und Erwachsenen zu langfristigen Schädigungen der psychischen Gesundheit und somit ihrer Entwicklung führen. Viele Asylsuchende fliehen mit ihren Kindern aufgrund solcher Ereignisse aus ihrem Herkunftsland. Bei ihnen und ihren Kindern wurden im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger sog. Traumafolgestörungen (z.B. posttraumatische Belastungsstörung, depressive Störungen) festgestellt. Die Ausschreibung dient der EU-Richtlinie 2013/33/EU, die Schutzstandards für besonders vulnerable Gruppen festlegt. Asylbegehrende mit psychischen Störungen und Erfahrungen von Gewalt (im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU, Art. 21 und 22) gehören zu einer solchen Gruppe. In Abhängigkeit von den Herkunftsländern ist zudem mit einer Erhöhung der Rate von psychisch beeinträchtigten Asylbegehrenden und ihren Kindern zu rechnen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) strebt daher an, Asylbegehrenden und ihren Kindern zeitnah eine psychiatrische/psychologische Erstdiagnostik beim Auftragnehmer anzubieten, die es erlaubt, indizierte psychotherapeutische bzw. psychiatrische Maßnahmen frühzeitig einzuleiten. Die Leistung hat in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb der LAB NI zu erfolgen. Lediglich bei Los 1, 2, 9 und 10 gibt es die Option, dass der Auftraggeber geeignete Räume zur Verfügung stellt. Die Dienstleistungen werden für die jeweiligen Standorte in Losen vergeben. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Bramsche Los 2 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Bramsche Los 3 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Braunschweig Los 4 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Braunschweig Los 5 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Oldenburg Los 6 -- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Oldenburg Los 7- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Osnabrück Los 8 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Osnabrück Los 9- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort GDL Friedland Los 10 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort GDL Friedland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 10 zu entnehmen.
Interne Kennung: 08
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist die jeweils vereinbarte Ausführungsanschrift.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis, wobei 50 % auf den Preis aus Pos. 1 und 50 % auf den Preis aus Pos. 2 entfallen. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt jeweils auf Grundlage des angebotenen Preises für die Positionen 1 und 2 des jeweiligen Angebotsvordrucks (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Position 1 erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Summe. Für die Position zwei des Angebotsvordrucks verhält es sich genauso. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Summe als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Summe für die genannten Positionen 450 Punkte von 500 möglichen Punkten. Diese Berechnung gilt für Position eins und zwei des Angebotsvordrucks. Anschließend werden die beiden Punkte für die Positionen eins und zwei addiert. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) den Zuschlag. Sollte die Gesamtpunktzahl dann immer noch gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Gesamtangebote wie folgt: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) aufweist als die Einzelangebote für die betreffenden Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Juli 2025 Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort GDL Friedland
Beschreibung: Das Erleben traumatischer Ereignisse als Opfer oder Zeuge körperlicher oder sexueller Gewalt kann bei Kindern und Erwachsenen zu langfristigen Schädigungen der psychischen Gesundheit und somit ihrer Entwicklung führen. Viele Asylsuchende fliehen mit ihren Kindern aufgrund solcher Ereignisse aus ihrem Herkunftsland. Bei ihnen und ihren Kindern wurden im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger sog. Traumafolgestörungen (z.B. posttraumatische Belastungsstörung, depressive Störungen) festgestellt. Die Ausschreibung dient der EU-Richtlinie 2013/33/EU, die Schutzstandards für besonders vulnerable Gruppen festlegt. Asylbegehrende mit psychischen Störungen und Erfahrungen von Gewalt (im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU, Art. 21 und 22) gehören zu einer solchen Gruppe. In Abhängigkeit von den Herkunftsländern ist zudem mit einer Erhöhung der Rate von psychisch beeinträchtigten Asylbegehrenden und ihren Kindern zu rechnen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) strebt daher an, Asylbegehrenden und ihren Kindern zeitnah eine psychiatrische/psychologische Erstdiagnostik beim Auftragnehmer anzubieten, die es erlaubt, indizierte psychotherapeutische bzw. psychiatrische Maßnahmen frühzeitig einzuleiten. Die Leistung hat in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb der LAB NI zu erfolgen. Lediglich bei Los 1, 2, 9 und 10 gibt es die Option, dass der Auftraggeber geeignete Räume zur Verfügung stellt. Die Dienstleistungen werden für die jeweiligen Standorte in Losen vergeben. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Bramsche Los 2 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Bramsche Los 3 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Braunschweig Los 4 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Braunschweig Los 5 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Oldenburg Los 6 -- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Oldenburg Los 7- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Osnabrück Los 8 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Osnabrück Los 9- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort GDL Friedland Los 10 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort GDL Friedland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 10 zu entnehmen.
Interne Kennung: 09
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist die jeweils vereinbarte Ausführungsanschrift.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis, wobei 50 % auf den Preis aus Pos. 1 und 50 % auf den Preis aus Pos. 2 entfallen. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt jeweils auf Grundlage des angebotenen Preises für die Positionen 1 und 2 des jeweiligen Angebotsvordrucks (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Position 1 erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Summe. Für die Position zwei des Angebotsvordrucks verhält es sich genauso. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Summe als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Summe für die genannten Positionen 450 Punkte von 500 möglichen Punkten. Diese Berechnung gilt für Position eins und zwei des Angebotsvordrucks. Anschließend werden die beiden Punkte für die Positionen eins und zwei addiert. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) den Zuschlag. Sollte die Gesamtpunktzahl dann immer noch gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Gesamtangebote wie folgt: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) aufweist als die Einzelangebote für die betreffenden Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Juli 2025 Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort GDL Friedland
Beschreibung: Das Erleben traumatischer Ereignisse als Opfer oder Zeuge körperlicher oder sexueller Gewalt kann bei Kindern und Erwachsenen zu langfristigen Schädigungen der psychischen Gesundheit und somit ihrer Entwicklung führen. Viele Asylsuchende fliehen mit ihren Kindern aufgrund solcher Ereignisse aus ihrem Herkunftsland. Bei ihnen und ihren Kindern wurden im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger sog. Traumafolgestörungen (z.B. posttraumatische Belastungsstörung, depressive Störungen) festgestellt. Die Ausschreibung dient der EU-Richtlinie 2013/33/EU, die Schutzstandards für besonders vulnerable Gruppen festlegt. Asylbegehrende mit psychischen Störungen und Erfahrungen von Gewalt (im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU, Art. 21 und 22) gehören zu einer solchen Gruppe. In Abhängigkeit von den Herkunftsländern ist zudem mit einer Erhöhung der Rate von psychisch beeinträchtigten Asylbegehrenden und ihren Kindern zu rechnen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) strebt daher an, Asylbegehrenden und ihren Kindern zeitnah eine psychiatrische/psychologische Erstdiagnostik beim Auftragnehmer anzubieten, die es erlaubt, indizierte psychotherapeutische bzw. psychiatrische Maßnahmen frühzeitig einzuleiten. Die Leistung hat in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb der LAB NI zu erfolgen. Lediglich bei Los 1, 2, 9 und 10 gibt es die Option, dass der Auftraggeber geeignete Räume zur Verfügung stellt. Die Dienstleistungen werden für die jeweiligen Standorte in Losen vergeben. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Bramsche Los 2 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Bramsche Los 3 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort AZ Braunschweig Los 4 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Braunschweig Los 5 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Oldenburg Los 6 -- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Oldenburg Los 7- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Osnabrück Los 8 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort Osnabrück Los 9- Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort GDL Friedland Los 10 - Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort GDL Friedland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 10 zu entnehmen.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist die jeweils vereinbarte Ausführungsanschrift.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge werden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis, wobei 50 % auf den Preis aus Pos. 1 und 50 % auf den Preis aus Pos. 2 entfallen. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt jeweils auf Grundlage des angebotenen Preises für die Positionen 1 und 2 des jeweiligen Angebotsvordrucks (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Position 1 erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Summe. Für die Position zwei des Angebotsvordrucks verhält es sich genauso. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Summe als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Summe für die genannten Positionen 450 Punkte von 500 möglichen Punkten. Diese Berechnung gilt für Position eins und zwei des Angebotsvordrucks. Anschließend werden die beiden Punkte für die Positionen eins und zwei addiert. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) den Zuschlag. Sollte die Gesamtpunktzahl dann immer noch gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Gesamtangebote wie folgt: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) aufweist als die Einzelangebote für die betreffenden Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Juli 2025 Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 410 400,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge e.V.
Angebot:
Kennung des Angebots: 02
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) für den Standort AZ Bramsche
Datum der Auswahl des Gewinners: 16/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 12/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 86 400,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 86 400,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge e.V.
Angebot:
Kennung des Angebots: 05
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Oldenburg
Datum der Auswahl des Gewinners: 16/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 12/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 129 600,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 129 600,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge e.V.
Angebot:
Kennung des Angebots: 07
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort Osnabrück
Datum der Auswahl des Gewinners: 16/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 12/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 129 600,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 129 600,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge e.V.
Angebot:
Kennung des Angebots: 09
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4
Titel: Psychol. und psychia. Erstdiagnostik für den Standort GDL Friedland
Datum der Auswahl des Gewinners: 16/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 12/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 64 800,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 64 800,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-0003300000-59
Postanschrift: Petzvalstraße 18
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38104
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 02
Postanschrift: Marienstraße 28
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30171
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: k.loos@ntfn.de
Telefon: 051185644510
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 05
Postanschrift: Marienstraße 28
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30171
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: k.loos@ntfn.de
Telefon: 051185644510
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0005
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 07
Postanschrift: Marienstraße 28
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30171
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: k.loos@ntfn.de
Telefon: 051185644510
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0007
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 09
Postanschrift: Marienstraße 28
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30171
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: k.loos@ntfn.de
Telefon: 051185644510
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0009
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e5fa6277-6f54-4c0c-881d-1603db29d09e - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/08/2025 08:56:48 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 529657-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 154/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/08/2025

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