Deutschland – Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket – Rahmenvereinbarung Portfolio Cisco

523039-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket – Rahmenvereinbarung Portfolio Cisco
OJ S 152/2025 11/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Portfolio Cisco
Beschreibung: Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Produkten aus dem gesamten Portfolio des Herstellers Cisco (Ausgenommen: Cisco Secure Email XaaS, Cisco XDR Subscriptions, Cisco Talos Incident Response Retainer und Cisco Vulnerability Management).
Kennung des Verfahrens: 87e2a4a4-bc8d-4999-ba77-b6353aaae771
Interne Kennung: 24/536
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32422000 Netzkomponenten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Ort der Leitstungserbringung erstreckt sich über ganz Niedersachsen.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 80 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YTY7LTURP
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 1. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht nachkommt. (siehe "A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_EU_V1" ). 2. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Zahlungsunfähigkeit: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1") .
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Portfolio Cisco
Beschreibung: Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Lieferung von Produkten aus dem gesamten Portfolio des Herstellers Cisco (Ausgenommen: Cisco Secure Email XaaS, Cisco XDR Subscriptions, Cisco Talos Incident Response Retainer und Cisco Vulnerability Management), der Instandhaltung der Hardware und Zubehör, Pflege der Standardsoftware sowie Dienstleistungen soweit mti Einzelauftrag beauftragt.
Interne Kennung: 24/536
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32422000 Netzkomponenten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Ort der Leitstungserbringung erstreckt sich über ganz Niedersachsen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerung von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# IT.Niedersachsen geht davon aus, dass aufgrund der Funktion als zentraler IT-Dienstleister für die niedersächsische Landesverwaltung sowie für niedersächsische Kommunen auch aus dieser Aufträge an IT.Niedersachsen erteilt werden, zu deren Erfüllung sich IT.Niedersachsen der Leistungen aus der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung bedienen muss. Diesbezügliche Bedarfsschätzungen sind in die Gesamtbedarfsschätzung mit eingeflossen. Sollte IT.Niedersachsen von weiteren öffentlichen Institutionen beauftragt werden können (Beispiel: Inhouse), wird IT.Niedersachsen sich ebenfalls aus der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung bedienen. Diesbezügliche Bedarfsschätzungen sind ebenfalls in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle, Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen., Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Handelsregisternummer oder alternative Registernummer für die Angaben zum Wettbewerbsregister im Unternehmensprofil.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Vergleichbare Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ihr Unternehmen hat in den letzten drei Jahren vergleichbare Leis-tungen an einen anderen Auftraggeber geliefert. Sie erklären sich mit Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung der Vergabestelle, entsprechende Nachweise zu liefern.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Angaben zum Leistungsspektrum (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum mit Be-zug zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in einem separaten Dokument (maximal 2 Seiten) dar.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ihr Unternehmen besitzt eine Zertifizierung ISO 27001 - Informati-on Security System oder gleichwertig. Dieses Zertifikat darf nicht älter als drei Jahre sein und muss bis zum Tag der Abgabe des Angebots Gültigkeit besitzen. Sollte eine Rezertifizierung im Angebotszeitraum notwendig sein, so sichert der Bieter die Rezertifizierung in diesem Zeitraum zu und reicht das erneuerte Zertifikat bei Vorliegen umgehend nach. Bei Nicht-vorlage bis zum Zeitpunkt des Zuschlags kann der Bieter vom Ver-fahren ausgeschlossen werden. Des Weiteren bestätigt der Bieter, dass er sich im Falle einer Beauftragung im Vertragszeitraum zu einer regelmäßigen Rezertifizierung gemäß den Vorgaben der prü-fenden Institution, spätestens jedoch alle drei Jahre, verpflichtet. Der entsprechende Nachweis ist dem Angebot unter "Sonstiges" beizufügen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ihr Unternehmen besitzt eine Zertifizierung ISO 9001 - Information Security System oder gleichwertig. Dieses Zertifikat darf nicht älter als drei Jahre sein und muss bis zum Tag der Abgabe des Angebots Gültigkeit besitzen. Sollte eine Rezertifizierung im Angebotszeitraum notwendig sein, so sichert der Bieter die Rezertifizierung in diesem Zeitraum zu und reicht das erneuerte Zertifikat bei Vorliegen umgehend nach. Bei Nicht-vorlage bis zum Zeitpunkt des Zuschlags kann der Bieter vom Ver-fahren ausgeschlossen werden. Des Weiteren bestätigt der Bieter, dass er sich im Falle einer Beauftragung im Vertragszeitraum zu einer regelmäßigen Rezertifizierung gemäß den Vorgaben der prü-fenden Institution, spätestens jedoch alle drei Jahre, verpflichtet. Der entsprechende Nachweis ist dem Angebot unter "Sonstiges" beizufügen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Dieses Kriterium ist vom Einzelbieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft und den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu beantworten. Ihr Unternehmen besitzt eine Zertifizierung ISO14001 - Information Security System oder gleichwertig. Dieses Zertifikat darf nicht älter als drei Jahre sein und muss bis zum Tag der Abgabe des Angebots Gültigkeit besitzen. Sollte eine Rezertifizierung im Angebotszeitraum notwendig sein, so sichert der Bieter die Rezertifizierung in diesem Zeitraum zu und reicht das erneuerte Zertifikat bei Vorliegen umgehend nach. Bei Nichtvorlage bis zum Zeitpunkt des Zuschlags kann der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden. Des Weiteren bestätigt der Bieter, dass er sich im Falle einer Beauftragung im Vertragszeitraum zu einer regelmäßigen Rezertifizierung gemäß den Vorgaben der prüfenden Institution, spätestens jedoch alle drei Jahre, verpflichtet. Der entsprechende Nachweis ist dem Angebot unter "Sonstiges" beizufügen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Partnerstatus (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Ihr Unternehmen besitzt den Partnerstatus "Gold"

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ihr Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung Master Network Specialization Der entsprechende Nachweis ist dem Angebot unter "Sonstiges" beizufügen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ihr Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung Master Collaboration Specialization Der entsprechende Nachweis ist dem Angebot unter "Sonstiges" beizufügen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ihr Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung Master Security Specialization Der entsprechende Nachweis ist dem Angebot unter "Sonstiges" beizufügen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ihr Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung Master Data Center & Hybrid Cloud Specialization Der entsprechende Nachweis ist dem Angebot unter "Sonstiges" beizufügen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ihr Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung Full-Stack Observability Solution Specialization Der entsprechende Nachweis ist dem Angebot unter "Sonstiges" beizufügen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ihr Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung SPLUNK Der entsprechende Nachweis ist dem Angebot unter "Sonstiges" beizufügen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/09/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: - Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der Ermessensausübung entschieden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/09/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG - Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30459
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 0511 1203837
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b0761630-75d6-4206-87c4-76ee93b7f0e7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/08/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 523039-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 152/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/08/2025

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