1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten der Stadt Göttingen
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten der Stadt Göttingen (AG) sowie die Beratung der AG auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) in der jeweils geltenden Fassung. # Bei der Auftraggeberin (AG) sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung insgesamt 1.825 Bedienstete zu betreuen. Die Ermittlung der betriebsärztlichen Grundbetreuung erfolgt anhand der Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2. Danach ergibt sich eine Grundbetreuung von zzt. Insgesamt 1203 Jahresstunden. Diese teilt sich anteilig auf die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die/den Betriebsärztin/Betriebsarzt auf. # Eine Überschreitung von maximal 5 % des Sollstundenvolumens ist hierbei möglich.# Es entfällt ein Anteil von jährlich 403 Stunden auf die Grundbetreuung durch die/den Betriebsärztin/Betriebsarzt. Der Stundenumfang der betriebsspezifischen Betreuung beläuft sich auf jährlich 800 Stunden. # Eine mögliche Anpassung der Jahressollstunden erfolgt äquivalent zu den Personalzahlen. # Nach Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2 ergibt sich eine betriebsärztliche Grundbetreuung von zzt. 403 Jahresstunden. # Der Stundenumfang der betriebsspezifischen Betreuung beläuft sich aufgrund unterschiedlicher Maßnahmen (z.B. Digitalisierung, Gefährdungsbeurteilungen, Strukturiertes und prozessorientiertes Gesundheitsmanagement, Tag des Personals / Betriebsversammlungen) auf jährlich 800 Stunden. # Der Stundenumfang der betriebsspezifischen Betreuung ergibt sich aus Vorsorgen, Beratungen und der Weiterentwicklung der strukturierten Gesundheitsbetreuung. Darüber hinaus bezieht er sich auf organisatorische und strukturelle Maßnahmen, die in Zukunft bei der Stadtverwaltung Göttingen durchgeführt werden oder durchgeführt werden sollen. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen: - Monatlicher Erfahrungsaustausch, - Digitalisierung (Elektronische Aktenführung / E-Government), - Gefährdungsbeurteilungen, - Strukturiertes und prozessorientiertes Gesundheitsmanagement, - Tag des Personals / Betriebsversammlungen, - Fehlzeitenmanagement, - Umgang mit Leistungswandlung und demografischem Wandel, - Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz # Darstellung der zu erbringenden Leistung anhand eines Betreuungskonzepts Das Konzept dient auch als Arbeitsgrundlage für mögliche Geschäftsprozesse. Das Konzept ist verpflichtender Bestandteil der Angebotsunterlagen. Angebote ohne Konzept werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen # Eine Preisanpassung wird nur hinsichtlich des zu entrichtenden Umsatzsteuersatzes vereinbart.
Kennung des Verfahrens: baa6cef9-4349-4900-90a2-15fadf2033c7
Interne Kennung: 125_2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens, 85121200 Dienstleistungen von Fachärzten, 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist Göttingen. Daher muss der Auftragnehmer (AN) sicherstellen, dass er zum Vertragsbeginn (01.01.2026) Räumlichkeiten in Göttingen vorhalten kann, die den Anforderungen entsprechen. Die Untersuchungen haben grundsätzlich in den Räumlichkeiten des AN zu erfolgen. Was die weiteren Leistungen betrifft, erfolgt eine Absprache zwischen AN und AG über den Ort der Leistungserbringung (ausschließlich Arbeitsstätten, Gebäude oder Außenstellen der AG).
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 780 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 04.09.2025, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss . 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter bzw. Nachauftragnehmer. 9) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 235) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten der Stadt Göttingen
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten der Stadt Göttingen (AG) sowie die Beratung der AG auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) in der jeweils geltenden Fassung. Alle für die AG anwendbaren bzw. einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen (Gesetze, Verordnungen, DIN-/EN-/EG-Richtlinien u. a. Normen sowie Unfallverhütungsvorschriften) und sich künftig ergebende Änderungen in den Rechtsgrundlagen sind zu beachten und umzusetzen. Die Aufgaben für Betriebsärzt*innen nach § 3 ASiG sind durch den AN zu übernehmen. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung fallen bei der AG Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen an, die durch den AN erfolgen. Bei den Untersuchungen handelt es sich insbesondere um folgende: - Asbestfaserhaltiger Staub, - Allgemeiner Staub, - Lärm, -Obstruktive Atemwegserkrankungen, - Tätigkeiten mit Hautbelastungen/,Feuchtarbeiten, - Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten, - bei Führerscheinverlängerung Klasse C, - Atemschutz, - Bildschirmarbeiten, - Tätigkeiten mit Schweißrauche, - Tätigkeiten mit Absturzgefahr, - Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, - Belastungen des Muskel- und Skelettsystems, - UV-Exposition, - allg. arbeitsmedizinische Untersuchungen (z. B. Feststellung der Eignung für Tätigkeiten), - Untersuchungen in Verbindung mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Impfvorsorgen (z.B. Hepatitis A/B, Influenza, Covid, FSME). # Aufgaben der Grundbetreuung: - individuelle und kollektive Beratung der Mitarbeitenden, der Arbeitgeberin, der Führungskräfte sowie des Betriebsrates und der Sicherheitsbeauftragten zu allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. - Unterstützung bei Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung, der Durchführung von Begehungen, der Analyse von Ursachen bei Unfällen oder Erkrankungen sowie der Teilnahme an den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen. # Aufgaben der betriebsspezifischen Betreuung: - Beratung und Unterstützung bei besonderen Gefährdungen und Belastungen, - Beratung beim Personaleinsatz und der betrieblichen Wiedereingliederung, - arbeitsmedizinische Vorsorge, - Unterstützung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. -Aufführen mögliche Handlungsfelder die bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder bei Veränderungen der Rechtslage oder des Stands der Technik und/oder der Arbeitsmedizin eine erweiterte Beratung erfordern können. - Führung der Gesundheitsakten und sonstiger Unterlagen, deren Führung durch Gesetz oder Rechtsvorschriften für die arbeitsmedizinische Betreuung vorgeschrieben sind. - Überwachung der Nachuntersuchungstermine (einschließlich Terminvereinbarungen mit den Bediensteten), inkl. Erstellung von Berichten, Gesundheitszeugnissen, Protokollen, Stellungnahmen u. ä.. # Arbeitsmedizinische Untersuchungen der Bediensteten aufgrund: - gesundheitlicher Belastungen oder Gefährdungen (Durchführung von Überwachungs- und nachgehenden Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen einschließlich Unterstützung bei der Führung der Vorsorgekarteien), - besonderer arbeitsmedizinischer Dringlichkeit, - von Erkrankungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. # Einstellungsuntersuchungen bzw. Wiedereinstellungsuntersuchungen sowie Untersuchungen, die auf Wunsch der Bediensteten z. B. nach § 6 ArbZG, § 11 ArbSchG durchgeführt werden. # Bei Bedarf Entwicklung von Geschäftsprozesse für den Ablauf und die Durchführung von Beauftragungen, Vorsorgen und Untersuchungen. # Zur Betreuung zählen auch Leistungen, die für die Erfüllung der Beauftragung erforderlich sind, wie Organisation von Terminen, Erstellung von Berichten, Kommunikation mit behördlichen und auch anderen Einrichtungen. # Teilnahme des eingesetzte Betriebsärztin/Betriebsarztes an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses sowie am monatlichen Erfahrungsaustausch mit der AG . # Zusammenarbeit mit dem Personalrat der Stadt Göttingen (§ 9 ASiG). # Die ermittelte Einsatzzeit darf ausschließlich für die Wahrnehmung der in § 3 ASiG und Ziffer 3. der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben verwendet werden. # Der AN verpflichtet sich, die jährlichen Einsatzstunden möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Monate des Kalenderjahres zu verteilen. # Der AN erstellt zum Nachweis seiner Aufgabenerfüllung einen Tätigkeitsnachweis über jeden Einsatz. Die tatsächlich erbrachte Einsatzzeit ist jeweils zum Quartalsende nachzuweisen. Zum Inhalt des Leistungsnachweises wird auf Ziffer 13., Rechnungstellung/Zahlungsweise, verwiesen. # Des Weiteren ist entsprechend der DGUV Vorschrift 2 jährlich ein Bericht über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu erstellen. Dieser Bericht ist jeweils bis zum 15.02. des folgenden Jahres vorzulegen # Betreuungszeiten und Erreichbarkeit: - Der AN hat sicherzustellen, dass die planmäßige arbeitsmedizinische Betreuung an mindestens zwei Werktagen (Montag bis Freitag) erfolgt. Zu folgenden Zeiten sind Termine anzubieten: # montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr , # freitags zwischen 8.00 Uhr und 14.00 Uhr. # Bei Verwendung eines Anrufbeantworters besteht für den AN eine Rückrufverpflichtung spätestens am folgenden Werktag – Montag bis Freitag, zu den oben genannten Zeiten. # Es muss gewährleistet sein, dass Untersuchungstermine innerhalb einer Woche ermöglicht werden; bei Gefahr im Verzuge ist ein unverzüglicher Einsatz sicherzustellen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind der AG grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Termin vorzulegen. #Die Erreichbarkeit des AN zu den oben angegebenen Zeiten ist sicherzustellen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch und ist zusätzlich über ein Online-Portal des AN zu ermöglichen. #
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens, 85121200 Dienstleistungen von Fachärzten, 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist Göttingen. Daher muss der AN sicherstellen, dass er zum Vertragsbeginn Räumlichkeiten in Göttingen vorhalten kann, die den Anforderungen entsprechen. Die Untersuchungen haben grundsätzlich in den Räumlichkeiten des AN zu erfolgen. Was die weiteren Leistungen betrifft, erfolgt eine Absprache zwischen AN und AG über den Ort der Leistungserbringung (ausschließlich Arbeitsstätten, Gebäude oder Außenstellen der AG).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich längstens automatisch um zwei Mal ein Jahr, wenn er nicht spätestens 7 Monate vor Vertragsablauf (31.05. des jeweiligen Jahres) schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (längstens bis zum 31.12.2029), in diesem Fall bedarf es keiner besonderen Kündigung.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 780 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren und nicht in Liquidation befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen über die Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Betreuungen in Verwaltungs- /Dienstleistungsbereichen sind anzugeben und Bestandteil der Angebotsunterlagen. Dazu sind anliegend Referenzadressen –mit Ansprechpartner*in und Telefon-Nr. – von Einrichtungen aufzuführen, für die in den letzten drei Jahren vergleichbare arbeitsmedizinische Leistungen erbracht wurden. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Faktoren Auftraggebergröße (1.000 bis 2.000 Mitarbeiter*innen), Branche (Öffentlicher Dienst) und inhaltliche Übereinstimmung der Dienstleistung. (Auf besondere Anforderung sind Referenzschreiben vorzulegen.)
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der AN versichert, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche ab Vertragsbeginn abzuschließen und mindestens bis zum Ende sämtlicher Beziehungen aus diesem Vertrag aufrecht zu erhalten. (Auf Verlangen wird die Versicherungspolice der AG vorgelegt.) Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt über eine Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 5.000.000,00 € für Vermögensschäden. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beizufügen. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Der AN muss mindestens drei Personen (Betriebsärzt*innen) vorhalten, die die berufliche Qualifikation nach §§ 4 und 7 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 und § 3 VSG 1.2 erfüllen a) Qualifikation des einzusetzenden ärztlichen Personals: 1. berufliche Qualifikation nach §§ 4 und 7 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 und § 3 VSG 1.2 erfüllen. Der Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation für europäische Bieter erfolgt mittels der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 17 f., 81). 2. hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Betreuung hinreichend qualifiziert sind und sich regelmäßig mindestens einmal im Jahr arbeitsmedizinisch fortgebildet haben. 3. Kenntnisse der deutschen Sprache in der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen. aa) Die*der zugeordnete Betriebsärzt*in muss darüber hinaus folgende Anforderungsmerkmale erfüllen: 1. Fachkunde im Bereich der psychischen Belastungen, 2. Fachkunde im Bereich der medizinischen Rehabilitation, 3. Mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Betriebsärzt*in. aaa) Darüber hinaus sollten folgende Anforderungsmerkmale erfüllt sein: 1. Erfahrungen bei der Implementierung und Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, 2. Netzwerke in der Region nutzen, insbesondere auch zu Partnern (bspw. Diakonie) in der Suchtkrankenhilfe, 3. Fachlichkeit und Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung gemäß SGB IX. # Die Qualifikationen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. # Der*die eingesetzte Betriebsärzt*in muss neben der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 über die Ermächtigung für Vorsorgeuntersuchungen gemäß Ziffer 3 verfügen. Soweit einzelne Ermächtigungen nicht vorliegen, jedoch für die Erfüllung der vertraglichen Aufgaben erforderlich sind, hat der AN auf seine Kosten hierzu ermächtigte Betriebsärzt*innen einzusetzen. b) Qualifikation des nicht ärztlichen Personals: Der AN stellt sicher, dass alle im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung eingesetzten Fachkräfte über eine einsatzbezogene Eignung und Qualifikation verfügen. Das Personal übernimmt unterstützende Aufgaben unter der Verantwortung des AN und der Leistungserfüllung nach § 3 ASiG. Hierzu zählen insbesondere medizinische Fachangestellte, Gesundheits- / Krankenpfleger*innen und Arzthelfer*innen. Der AN gewährleistet, dass alle zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen über aktuelle Kenntnisse im Aufgabenbereich verfügen. Eine Überprüfung der Nachweise zur Qualifikation behält sich der AG vor. # Der AN ist verpflichtet, die ärztlichen Leistungen grundsätzlich über die gesamte Vertragsdauer mit dem*der genannten Betriebsärzt*in durchzuführen. Personelle Änderungen sind der AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen, sobald die Änderungen dem AN bekannt werden. Der Mittelung sind die Nachweise der Qualifikation zur Leistungsausführung beizufügen. # Der AN hat zu gewährleisten, dass der*die eingesetzte Betriebsärzt*in die fachlichen Kenntnisse während der gesamten Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhält und sich zu diesem Zweck regelmäßig -mindestens einmal pro Jahr- arbeitsmedizinisch fortbildet. Auf Verlangen des AG ist dies nachzuweisen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Vergabe erfolgt auf Grundlage des Angebots mit dem günstigsten Preis.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/09/2025 10:15:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Nachforderungs/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/09/2025 10:15:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Der AN erstellt über die pauschal abzurechnenden Leistungen eine Gesamtrechnung zum Jahresanfang, welche von der AG in vierteljährlichen Abschlagszahlungen zum Quartalsende (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) beglichen wird. Eine digitale Rechnungsverarbeitung ist möglich. Die Leistungsnachweise über die erbrachten Leistungen werden vierteljährlich zum Quartalsende vorgelegt und umfassen folgende Angaben: - Tag und Dauer der Leistungserbringung, - Art der Leistung (z. B. Augenuntersuchung, Arbeitsplatzbegehung, Arbeitsschutzausschuss o. ä.), - die übrigen Leistungen werden monatlich abgerechnet. # Die Leistungsnachweise und Rechnungen weisen die entsprechende Besteuerung der einzelnen Positionen aus. Falls mit Vorlage der jeweiligen Abschlagsrechnung ausnahmsweise noch keine Aufteilung in steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Leistungen möglich sein sollte, werden die vierteljährlichen Abschlagszahlungen zunächst ohne Umsatzsteuer überwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Registrierungsnummer: 031590016016-0-80
Abteilung: 04.2_Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +494131153308
Fax: +494131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7368741a-e5ea-4a44-8386-19f7190b5c75 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/08/2025 09:42:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 518576-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 150/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/08/2025