1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HBG Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Neubau KV MHH Sicherheitskonzept
Beschreibung: Sicherheitskonzept (Objektschutzkonzept) für die Baustufe 1 des Neubaus der Krankenversorgung mit OTU Notfall & Trauma, OTU Herz & Lunge und OTU Kopf & Nerven der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) am Stadtfelddamm in Hannover.
Kennung des Verfahrens: d979edd7-f927-4bf5-a8f9-8047fc424ffe
Interne Kennung: KVBS1_761.13
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchgeführt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gem. den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien erteilt. Die Zuschlagskriterien enthalten Preis- und Qualitätskriterien, wobei der Preis zu 55% und die Qualitätskriterien zu 45% in die Wertung eingehen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Podbielskistr. 386
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1E57D8
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Neubau KV MHH Sicherheitskonzept
Beschreibung: Ein sicherheitszonenbasiertes Sicherheitskonzept (Objektschutzkonzept) ist ein strukturiertes Modell, das Gebäude oder Einrichtungen in verschiedene Zonen mit spezifischen Sicherheitsanforderungen unterteilt. Ziel ist es, den unterschiedlichen Schutzbedarf innerhalb eines Gebäudes oder Geländes systematisch zu erfassen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen entsprechend anzupassen. Da derzeit keine detaillierten Planunterlagen (z. B. Architektenpläne oder Ausführungspläne) vorliegen, wird das Sicherheitskonzept auf Grundlage von Zonenabhängigkeiten und definierten Raumkategorien wie Labore, Technikräume, Serverräume etc. entwickelt. Wesentliche Merkmale sind: Zonenbildung: Bereiche werden je nach Schutzbedarf in Zonen aufgeteilt, z. B. öffentliche Bereiche, kontrollierte Zonen und Hochsicherheitszonen. Jede Zone hat spezifische Zugangskontrollen und Überwachungsmaßnahmen. Schutzmaßnahmen pro Zone: Die Sicherheitsanforderungen steigen mit zunehmender Nähe zu kritischen Bereichen (z. B. IT-Infrastruktur, Labore, Operationssäle). Beispiele: Kameraüberwachung, Zugangskontrollen, physische Barrieren wie Sicherheitstüren und Fenster mit entsprechenden Widerstandsklassen. Das raumbezogene Sicherheitskonzept (Objektschutzkonzept) umfasst die Anpassung des zonenbasierten Sicherheitsansatzes an den Architektenentwurf. Dabei werden spezifische Sicherheitsmaßnahmen definiert und den jeweiligen Räumlichkeiten präzise zugeordnet, beispielsweise anhand von Raumnummern. Das Sicherheitskonzept erstreckt sich nur auf das Thema Security und beinhaltet entsprechende Empfehlungen und Vorgaben für physischen Schutzmaßnahmen, die unter Berücksichtigung der Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes entwickelt wurden Das Sicherheitskonzept soll die Sicherheitsmaßnahmen für das aktuell bekannte Gefahrenpotential darstellen. Dieses resultiert aus einer vorrangegangenen Lagebewertung (Risikoanalyse) und Schutzbedarfserhebung. Das Thema Safety (Brandschutz, Fluchtwegdefinition, etc.) mit dessen technischen sowie organisatorischen Empfehlungen sowie Vorgaben sind im zu erstellenden Sicherheitskonzept nicht enthalten. Diese sind durch entsprechende Fachplaner/-berater (Brandschutzsachverständigen etc.) zu erarbeiten. Das zu erstellende Objektschutzkonzept beinhaltet keine elektronische Bearbeitung von CAD-Plänen.
Interne Kennung: KVBS1_761.13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Podbielskistr. 386
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen nach §§ 134, 135, 160 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HBG Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: HBG Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB 221588
Postanschrift: Podbielskistr. 386
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 0511-3744460
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 413115-3308
Fax: +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d8cfa426-4711-4d45-ba33-bf1bf8147bc1 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/08/2025 11:43:07 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 515103-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 149/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/08/2025