1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Empfangs-und Konferenzservice
Beschreibung: Das Ziel ist die Ergänzung des Empfangsdienstes in den Direktionsgebäuden Hannover (Hil-desheimer Str. 273 und Günther-Wagner-Allee 23), im Verwaltungsgebäude der Vahrenwal-der Str. 133, Hannover, sowie im Bildungs- und Tagungszentrum (Bitz, Bahnhofstr. 6 in Sarstedt) der AOK Niedersachsen durch externe Dienstleister. Ziel ist es, eine größere Flexi-bilität bei der zeitlichen Abdeckung der Empfangszeiten zu gewährleisten, insbesondere in den späten Stunden. Zudem sollen kurzfristige Abwesenheiten aufgrund von Urlaub oder Krankheit schnell und zuverlässig abgedeckt werden, um den Servicegedanken und die Sorgfalt des Empfangs weiterhin sicherzustellen.
Kennung des Verfahrens: 3f453e9d-d82c-4dce-ae2a-1ff198a806bc
Interne Kennung: 2025-081-FR
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79992000 Empfangsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYTLL40TXW § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Betrug: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Korruption: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Zahlungsunfähigkeit: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Region Hannover (inkl. BITZ)
Beschreibung: In den Direktionsgebäuden Hannover (Hildesheimer Str. 273 und Günther-Wagner-Al-lee 23), sowie im Verwaltungsgebäude der Vahrenwalder Str. 133, Hannover und im Bildungs- und Tagungszentrum (Bitz, Bahnhofstr. 6 in Sarstedt), der AOK Niedersach-sen sollen externe Dienstleistende den Empfangsdienst ergänzen. Dies soll eine grö-ßere Flexibilität in der zeitlichen Abdeckung der (späten) Empfangszeiten gewährleis-ten. Auch sollen Abwesenheiten durch Urlaub-/Krankheit kurzfristig abgedeckt wer-den. Der Servicegedanke des Empfangs der AOK Niedersachsen und die Sorgfalt wer-den somit beibehalten. Zusätzlich soll zu den Empfangsdienstleistungen die Möglichkeit geboten werden, ge-schultes Personal auf schriftliche Anforderung, im Bereich des Monitorings durch ggf. Anforderungen aus dem Projekt KRITIS zu unterstützen. Der AN übernimmt darüber hinaus die Leistungen des Konferenz- und Veranstal-tungsservices ab 01.01.2026 innerhalb ausgewählter Liegenschaften des AG. Der AN verpflichtet sich gegenüber dem AG für eine reibungslose Bewirtung.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79992000 Empfangsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt auf 2 Jahre zuzüglich 2 Optionen mit je 1 Jahr Ver-längerung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Bezeichnung Bereich Vorlage Form Aktion Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer De-ckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versiche-rungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Ver-sicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unter-zeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflich-tet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforde-rungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gute Deutschkenntnisse B2 Niveau
Beschreibung: Gute Deutschkenntnisse B2 Niveau
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausbildung im kaufmännischen Bereich und/oder in der Hotellerie
Beschreibung: Ausbildung im kaufmännischen Bereich und/oder in der Hotellerie
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Set-Card mit kurzer Vita und Foto
Beschreibung: Set-Card mit kurzer Vita und Foto
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Begrenzter Personenkreis, max 4 MA im Einsatz
Beschreibung: Begrenzter Personenkreis, max 4 MA im Einsatz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 88 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Oldenburg
Beschreibung: Konferenzservice: An den Standorten Gartenstraße 10 und An der gr. Wisch 7 in Oldenburg wird der AN folgende Tätigkeiten übernehmen: - Kaffee/ Tee kochen und zusammen mit Wasser/ Säften und Keksen im Ver-sammlungsraum bereitstellen. - Versammlungsraum vollständig eindecken. - Zum Feierabend Versammlungsräum wieder aufräumen. - Geschirrspüler einräumen, anstellen und ausräumen. - Bereitstellen von sogenannten "Sonderwünschen": - Reinigung, Entleerung und Auffüllen des Kaffeeautomaten - Reinigung und Befüllen des Kühlschrankes
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79992000 Empfangsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt auf 2 Jahre zuzüglich 2 Optionen mit je 1 Jahr Ver-längerung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst# .
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Bezeichnung Bereich Vorlage Form Aktion Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer De-ckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versiche-rungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Ver-sicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unter-zeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflich-tet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforde-rungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gute Deutschkenntnisse B2 Niveau
Beschreibung: Gute Deutschkenntnisse B2 Niveau
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausbildung im kaufmännischen Bereich und/oder in der Hotellerie
Beschreibung: Ausbildung im kaufmännischen Bereich und/oder in der Hotellerie
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Set-Card mit kurzer Vita und Foto
Beschreibung: Set-Card mit kurzer Vita und Foto
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Begrenzter Personenkreis, max 4 MA im Einsatz
Beschreibung: Begrenzter Personenkreis, max 4 MA im Einsatz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 88 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 0511 8701 15210
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 384daffb-0806-4353-95b3-c3fa22e3b778 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/08/2025 00:00:01 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 508889-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 147/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/08/2025