1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Neuaufstellung 2025
Beschreibung: Der Landkreis Emsland ist Träger der Regionalplanung und beabsichtigt sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) neu aufzustellen. Darin ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises darzulegen. Die Aufstellung des RROP erfolgt nach § 13 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 5 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG). Die Notwendigkeit für eine Neuaufstellung des RROP ergibt sich aus dem Anpassungsbedarf der Festlegungen des RROP an die Festlegungen des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) Niedersachsen 2022 sowie der laufenden LROP-Änderung. Zum anderen ist aufgrund der im Zeitverlauf eingetretenen vielfältigen Entwicklungen im Kreisgebiet eine umfassende, nur im Rahmen einer Neuaufstellung zu bewältigende Fortschreibung des RROP 2010 erforderlich.
Kennung des Verfahrens: 711e2e77-397b-4760-a247-c7773658225c
Interne Kennung: 3093-2025_11
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber verfährt nach der VgV und führt gem. § 14 Abs. 2 ein nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Es besteht auf der ersten Stufe aus einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit der Feststellung der Bewerber auf Mindesteignung und Auswahl geeigneter, fachkundiger und leistungsfähiger Unternehmen für die sich anschließende 2. Phase der Angebotserstellung. Fragen, die allgemein mit der Ausschreibung und mit dem Teilnahmewettbewerb zusammenhängen, müssen schriftlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Bis zur angegebenen Frist für Bewerberfragen werden Fragen zum Teilnahmewettbewerb beantwortet. Die Angebotserarbeitung beginnt mit der Aufforderung ausgewählter Teilnehmer zur Angebotsabgabe und der Übersendung der vollständigen Vergabeunterlagen. Die Bieter erstellen auf diese Grundlage ein Angebot. Das Angebot besteht aus einem schriftlichen Konzept sowie einem ausgefüllten Preisblatt für die geforderten Leistungsbestandteile. Die Konzepte und Preisblätter werden auf Basis der Zuschlagskriterien bewertet. Die Bieter, die ein den Vorgaben der Ausschreibung entsprechendes Angebot abgegeben haben, werden zu einem Präsentationstermin eingeladen. Im Präsentationstermin stellt der Projektverantwortliche des Bieters der Bewertungskommission das Büro, seine Person und die Konzeptbearbeitung ergänzend dar. Anschließend wird die Bewertung der Angebote abgeschlossen, Der Teilnahmeantrag/das Angebot muss die in der Aufforderung zur Teilnahme/Angebotsabgabe geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern. Werden die Unterlagen auch auf Nachforderung innerhalb einer Nachfrist gemäß § 56 VgV nicht vollständig in Bezug auf einzelne Nachweise oder Teile der Nachweise erbracht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Teilnahme/ Angebotserstellung wird nicht vergütet.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ordeniederung 1
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0RMP8
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Neuaufstellung 2025
Beschreibung: Der Landkreis Emsland beabsichtigt, die Neuaufstellung des RROP an einen qualifizierten Auftragnehmer extern zu vergeben.
Interne Kennung: 3093-2025_11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ordeniederung 1
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verzögerung der Plangenehmigung
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem zu ermittelnden Punktwert des Preises und dem Punktwert fachlichen Qualifikation und dem Punktwert der Qualität der angebotenen Leistungen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit dem höchsten Punktwert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Bewerber müssen die erforderliche Eignung für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags unter Beweis stellen, indem entsprechende behördliche Referenzen vorgelegt werden, die nicht älter als 10 Jahre (Stichtag 01.01.2015) sind. Mindestanforderung: ein Referenzprojekt des Bewerbers aus dem Bereich der konzeptionellen Regionalplanung in Deutschland, vorzugsweise 1. ein regionaler Raumordnungsplan 2. eine Referenz aus dem weiteren Bereich der formellen regionalen Entwicklungsplanung in Deutschland 3. vorzugsweise aus Niedersachsen In den Referenzangaben (Anlage 1.1 der Teilnahmeunterlagen) ist das/ sind die Referenzprojekt(e) zu beschreiben. Beabsichtigt ist, mindestens 5 und maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollte die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegen, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen und alle Bewerber aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen. Einzelheiten zur Auswertung des Teilnahmewettbewerbs: - Es werden nur die Bewerber berücksichtigt, deren Teilnahmeunterlagen vollständig vorliegen. - Die Referenzen der Bewerber müssen die geforderte Mindestanforderung erfüllen. Für den Fall, dass mehr als 5 geeignete Bewerber vorliegen, werden zunächst die Bewerber ausgewählt, die die geforderte Mindestanforderung (siehe oben) mit einer Referenz aus dem Bereich der regionalen Raumordnungsplanung erfüllen. Für den Fall, dass weiterhin mehr als 5 geeignete Bewerber vorliegen, werden die Bewerber aus-gewählt, die die geforderte Mindestanforderung (siehe oben) mit einer Referenz aus dem weiteren Bereich der formellen regionalen Entwicklungsplanung erfüllen. Für den Fall, dass weiterhin mehr als 5 geeignete Bewerber vorliegen, werden die Bewerber ausgewählt, deren vorgelegte Referenzen aus Niedersachsen stammen. Für den Fall, dass nach Durchführung dieser Auswahl weiterhin mehr als 5 geeignete Bewerber die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, wird unter den verbliebenen geeigneten Bewerbern unter Einhaltung der Vergabegrundsätze ausgelost. Einzelheiten sind der Bewerberinformation Teil 1 zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 1
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung gem. Teilnahmeantrag & Zusatzerklärungen. Weitere Informationen enthält die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Bewerberinformation.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung. Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD. Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt Teilnahmeantrag anzugeben.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium Preis fließt insgesamt mit 40 % Gewichtung ein. Das Honorarangebot für sämtliche Leistungen ist als ein Pauschalangebot (Netto) unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Vordrucks "Preisblatt" abzugeben. Für die Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis wird eine prozentuale Relation der Preise vorge-nommen. Dabei werden die Angebotspreise der Bieter (Hi) zueinander in Beziehung gesetzt und an-schließend wird ermittelt, um wieviel Prozent sich die Angebotspreise (Hi) vom besten (i. d. R. dem niedrigsten) Angebotspreis (Hmin) unterscheiden. Dabei erhält der Quotient Hmin : Hmin = 1 für das beste Preisverhältnis 10 Wertungspunkte. Alle übrigen Quotienten werden bei den höher liegenden Preisen Hi kleiner als 1 und die Wertungspunkte liegen entsprechend niedriger. Die einmaligen Kosten der Projektumsetzung gehen als Gesamtsumme aus allen Leistungsbereichen in die Preisbewertung ein. Die Stundensätze gehen nicht mit in die Preisbewertung des Zuschlagskriteriums Preis ein. Angebote mit dem 2-fachen des niedrigsten Nettogesamtpreises oder höher erhalten eine Punktzahl von 0.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: fachliche Qualifikation - Berufserfahrung des Projektleiters
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium fachliche Qualifikation fließt mit 10 % Gewichtung ein. Kriterium: Berufserfahrung des Projektleiters im Leistungsbereich formelle räumliche Entwicklungsplanung in Deutschland, vorzugsweise aus dem Bereich der regionalen Raumordnung, und im Leistungsbereich konzeptionelle Regionalpla-nung in Deutschland (vorzugsweise Niedersachsen)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzeptbewertung
Beschreibung: Die Qualität der angebotenen Leistung wird anhand des eingereichten Konzeptes ermittelt. Die Qualität des Konzeptes fließt mit 30 % in die Bewertung ein. Die Erfüllung sämtlicher Leistungsbestandteile wird durch eine mehrköpfige Jury (besetzt mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Hochbau - Raumordnung, Städtebau und Klimaschutz und dem Kreisbaudezernenten) beurteilt. Mit einem Punktesystem von 0 bis 10 Punkten wird jedes der folgenden fünf Kriterien bewertet. Konzeptkriterium 1: formelle Korrektheit, Vollständigkeit Konzeptkriterium 2: Aufgabenverständnis Konzeptkriterium 3: logischer Aufbau, zielführende Struktur Konzeptkriterium 4: Methodik, Herangehensweise Konzeptkriterium 5: Zeitplanung/ Stundenkalkulation Die ermittelten Punktwerte werden im Anschluss zusammengerechnet. Für eine abschließende Berücksichtigung des Angebotes müssen mindestens 50 % der 50 möglichen Punkte erzielt werden. Die Gesamtpunktzahl der Konzeptbewertungskriterien wird durch die Anzahl der Konzeptbewertungskriterien geteilt und fließt gewichtet (30 %) in die Gesamtpunktzahl ein. Weitere Einzelheiten zum Punktesystem werden im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Die Qualität der angebotenen Leistung wird zusätzlich anhand der Präsentation ermittelt. Die Qualität der Präsentation fließt mit 20 % in die Bewertung ein. Die Erfüllung sämtlicher Leistungsbestandteile wird durch eine mehrköpfige Jury (besetzt mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Hochbau - Raumordnung, Städtebau und Klimaschutz und dem Kreis-baudezernenten) beurteilt. Mit einem Punktesystem von 0 bis 10 Punkten wird jedes der folgenden vier Kriterien bewertet. Präsentationskriterium 1 (Projektleiter): Präsentationstechnik, Überzeugungskraft, Einhaltung Zeitrahmen Präsentationskriterium 2 (Präsentation): Verständlichkeit, logischer Aufbau, zielführende Struktur Präsentationskriterium 3 (Inhalt): Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Zweckdienlichkeit Präsentationskriterium 4 (Präsentation und Inhalt): Aussagekraft gesamt Die ermittelten Punktwerte werden im Anschluss zusammengerechnet. Für eine abschließende Berücksichtigung des Angebotes müssen mindestens 50 % der 40 möglichen Punkte erzielt werden. Die Gesamtpunktzahl der Präsentationsbewertungskriterien wird durch die Anzahl der Präsentationsbewertungskriterien geteilt und fließt gewichtet (20 %) in die Gesamtpunktzahl ein. Weitere Einzelheiten zum Punktesystem werden im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind auf der unten genannten Vergabeplattform bis zum genannten Termin zu stellen und werden nur bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge beantwortet. Es wird dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren. Ohne vorherige Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung über Kommunikation oder Änderungen der Vergabeunterlagen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 12/09/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: § 4 NTVergG Erklärung Eigenerklärung Russlandsanktionen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist. ------ Die Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft haften als Gesamtschuldner gegenüber dem Auftraggeber.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Emsland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Emsland
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland
Registrierungsnummer: 03454-0-74
Postanschrift: Ordeniederung 1
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich Hochbau - Raumordnung, Städtebau und Klimaschutz
Telefon: +49 5931442633
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland
Registrierungsnummer: 03454-0-74
Postanschrift: Ordeniederung 1
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich Recht
Telefon: +49 5931442633
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Weitere Tel.-Nr.:-3307, -3308
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4b58b71c-a71c-4d6a-9b5e-ce98d651d39c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/07/2025 09:39:38 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 506423-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 146/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/08/2025