Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Vergabe von IT-Servicedienstleistungen im Rahmen der Digitalisierung der Schulen

491227-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Vergabe von IT-Servicedienstleistungen im Rahmen der Digitalisierung der Schulen
OJ S 142/2025 28/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von IT-Servicedienstleistungen im Rahmen der Digitalisierung der Schulen
Beschreibung: Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens einen IT-Dienstleister zur Durchführung von IT-Servicedienstleistungen im Rahmen der Digitalisierung der Schulen zu beauftragen.
Kennung des Verfahrens: a9721f5f-6a0e-42b4-a73f-0048d637b039
Interne Kennung: 2025-138
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Aufgrund der erforderlichen Dringlichkeit der Beschaffung, insbesondere zur Sicherstellung und Verbesserung des digitalen Schulbetriebs, ist ein beschleunigtes Verfahren unumgänglich, auch um bereits eingeleitete Prozesse nicht nachhaltig zu gefährden. Ohnehin ist Antragsfrist für die Teilnahmeanträge lediglich um 1 Tag verkürzt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste, 72514000 Verwaltung von Computeranlagen, 72600000 Computerunterstützung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYTLDZ7ZNH Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 18.08.2022. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von IT-Servicedienstleistungen im Rahmen der Digitalisierung der Schulen
Beschreibung: Der IT-Service-Dienstleister hat die Aufgabe, eine Serviceleistung in Form einer werktags erreichbaren Koordinierungs- und Anlaufstelle anzubieten, um im schulischen Alltagsgeschehen zeitnah, professionell und nachhaltig auf die erkennbaren Probleme bei der Durchführung von Unterricht, Schulorganisation und Schulverwaltung reagieren zu können. Für diese vielschichtige Unterstützungsmaßnahme in Form von ganzheitlichen, technischen, wie kommunikativen Supports für alle Beteiligten aus Schule und Verwaltung, soll ein neuer Rahmenvertrag mit einem im schulischen Umfeld erfahrenen IT-Service-Dienstleister vergeben werden. Die Dienstleistung sieht eine bedarfsgerechte Hilfestellung durch Spezialisten per remote sowie im Vor-Ort-Service vor. Neben systemischen Kenntnissen und Kompetenzen des Dienstleisters, wird eine ganzheitliche Betrachtung der Problemlage erwartet und nicht nur ein Blick aus technischer Sicht. Folgende IT-nahen Themen sind mindestens zu unterstützen: - Internet - Pädagogische Schulplattform - Schulverwaltungssystem - Hardware - Software - WLAN - Netzinfrastrukturen - Präsentationstechnik - Home-Schooling - Beratung und Entwicklung neuer Strategiekonzepte. Neben der Lösung der laufenden Herausforderungen im Schulalltag, sollen die Erkenntnisse sinnvoll in den laufenden Digitalisierungsprozess einfließen, mit dem Ziel - die Konsolidierung der IT-Umgebungen aller Schulen zu organisieren und zu fördern. Implementierung aktiver Netzwerkkomponenten des Herstellers Alcatel Lucent Enterprise, in Abhängigkeit der End of Life-Termine der vorhandenen Hardware. Implementierung von weiteren Access Points des Herstellers Extreme Networks (entsprechende Rahmenverträge für den Hardware-Bezug sind vorhanden) - den laufenden Rollout-Prozess von Präsentationstechniken für die Unterrichträume zu unterstützen (siehe B.2.3) - Verlagerung von IT-Ressourcen in die Cloud (Cloud-Migration). Der IT-Service-Dienstleister muss in der Lage sein, die geforderten Dienstleistungen im Rahmen des Digitalisierungsprozesses aus einer Hand zu realisieren. Dies gilt auch für den Prozess der Verlagerung von IT-Ressourcen in die Cloud. Anforderungen an den Hosting-Betrieb. Der Auftragnehmer stellt Hosting-Dienstleistungen für unterschiedliche Server-Leistungen bereit. Ziel ist die sichere, performante und hochverfügbare Bereitstellung von IT-Infrastrukturen zur Unterstützung schulischer Verwaltungsprozesse. - Hosting der Server in einem zertifizierten Rechenzentrum - Bereitstellung von dedizierten oder virtuellen Servern mit ausreichender Leistungsfähigkeit - Skalierbarkeit der Infrastruktur je nach Bedarf Abrechnung der Lizenzen Der Hosting-Dienstleister muss in der Lage sein nachfolgende Microsoft-Lizenzmodelle bereitzustellen und abzurechnen: - Commercial (Standard) - Education (EDU) - SPLA (Service Provider Licence Agreement)
Interne Kennung: 2025-138
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste, 72514000 Verwaltung von Computeranlagen, 72600000 Computerunterstützung und -beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einmalige Verlängerungsoption für 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: A. Mit den ausgewählten Anbietern wird ein Dialog zur Ermittlung und Präzisierung der Anforderungen an den ITServicedienstleister und des Cloud-Rechenzentrums durchgeführt. Das Ziel ist es, über die Erarbeitung von individuellen Lösungskonzepten der Anbieter den finalen Lösungsansatz zu finden. Der Wettbewerbliche Dialog besteht aus mindestens einer Dialogphase. In der Dialogphase werden alle notwendigen Fragen und Anforderungen vorbereitend für die finale Angebotsabgabe erörtert. Während der Dialogphase können Bewerber vom weiteren Verlauf des Dialogs ausgeschlossen werden, wenn erkennbar ist, dass die geforderten Dienstleistungen nicht im Sinne der Leistungsbeschreibung C10 erbracht werden können. Dialogphase 1 Jeder Dialogteilnehmer erhält eine Einladung mit konkreten Themen zu denen er für das Dialoggespräch eine Power Point Präsentation erstellen muss. Die Datei wird Bestandteil des Vergabeverfahrens. _____________________________________________ B. Eignungsnachweise: Gemäß der Veröffentlichung sind einige Nachweise für die für die Eignung bereitzustellen. Diese entnehmen Sie bitte der Anlage B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - IT-Service.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - IT-Service (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - IT-Service (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bonität/Wirtschaftsauskunft

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - IT-Service (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - IT-Service (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - IT-Service (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): sh. Ziffer 1.3 der Eignungsmatrix

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: B19_V1 - Referenz LKHI - IT-Service (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): entsprechend Ziffer 1.3.8 der Eignungsmatrix sind mindestens 3 Referenzen einzureichen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/10/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: - D10_V1 - EVB_IT_Dienstvertrag LKHI - IT-Service - D11_V1 - EVB-IT Dienstvertrag AGB, - D12_V1 - EVB-IT Cloud-Vertrag, - D13_V1 - EVB-IT Cloud AGB, - D14_V1 - Kriterienkatalog für Cloudleistungen, - D15_V1 - Anlage zur Einbeziehung auftragnehmer-seitige AGB - D16_V1 - Auftragsverarbeitung LKHI - IT-Service
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise sind vollständig mit dem Angebot einzureichen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht den Bewerbern fei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandesvorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise B14-B16 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Seit dem 18.10.2018 müssen sämtliche Auftraggeber EU-weite Vergabeverfahren vollständig elektronisch durchführen. Dies umfasst auch die Pflicht, Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Fassung entgegenzunehmen. Schriftliche Beiträge in Papierform dürfen nicht mehr akzeptiert werden. Auch die Abwicklung über E-Mail ist nicht zulässig.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Mit Versand der Informationsschreiben gemäß § 62 VgV/ § 16 NTVergG beginnt eine 10-tägige Einspruchsfrist, für die Meldung von vergaberechtlichen Pflichtverletzungen durch den Auftraggeber, gegenüber der Vergabekammer Niedersachsen. Die vorgenannte Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, wo der Bieter über die vermeintlichen Pflichtverletzungen Kenntnis erlangt. Rügen direkt gegenüber dem Auftraggeber haben keine aufschiebende Wirkung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Hildesheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Hildesheim

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim
Registrierungsnummer: 03254-0-60
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 103 - Hauptamt
Telefon: +49 51213091251
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Friedrichswall 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5111207807
Fax: +49 5111205770
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ac28359a-340f-4b4a-a475-27d023a978ff - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/07/2025 11:12:23 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 491227-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 142/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/07/2025

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Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
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Weyhe
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Wurster Nordseeküste
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