5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfüllungsort technisch beding angegeben werden muss. Es gilt für den Auftrag als Erfüllungsort der Standort des Herstellerwerkes. Die Überführung des Fahrzeuges an den Standort der Auftraggeberin erfolgt nach mangelfreier Endabnahme durch die Feuerwehr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Einsatz neuester Abgastechnologie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ersatz eines Altfahrzeuges
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "tenderfile_valuation_ufabII_label"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fahrerraumbedien-Tableau
Beschreibung: Ausführung des Fahrerraumbedien-Tableaus gem, LB 1.5.2 c nach Wahl des Bieters. HMI-Einheiten mit Display und Steuerung werden bevorzugt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführung Mannschaftsraumkabine
Beschreibung: Der Mannschaftsraum kann in den Aufbau integriert ("Integralkabine") ODER als Gruppenkabine mit dem Fahrerraum fest verbunden sowie als separates Modul zwischen Fahrerraum und Aufbau ausgeführt werden
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Innenraumhöhe Mannschaftsraum
Beschreibung: Die Innenraumhöhe des Mannschaftsraumes ist möglichst durchgehend hoch auszuführen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Sicherheitssysteme im Mannschaftsraum
Beschreibung: Das Fahrzeug (Fahrer- und Mannschaftsraum) muss mit allen möglichen Airbagsystemen des Fahrgestell- und/oder Aufbauherstellers ausgestattet werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einstiegssystem in den Mannschaftsraum
Beschreibung: Der Ein- und Ausstieg aus dem Mannschaftsraum muss bei jedem Öffnungswinkel der Tür, der ein Ein- oder Aussteigen mit oder ohne Atemschutzgerät ermöglicht, dieses sicher möglich machen. Vorzugsweise sind feste Ausführungen in Form eines Treppenaufstiegs oder mechanisch klappbare Auftrittstufen und/oder Einstieghilfen vorzusehen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit nach geplanter Auftragsvergabe
Beschreibung: Angabe einer verbindlichen Lieferzeit nach geplanter Auftragsvergabe in Wochen. Es gilt ein Umrechnungsfaktor von 1 Monat = 4,3 Wochen, kaufmännische Rundung. Der Maximalwert von 103 Wochen darf nicht überschritten werden. Bei widersprüchlichen Angaben sind allein die Angaben in der Leistungsbeschreibung verbindlich!
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umfeldbeleuchtung
Beschreibung: Gem LB 1.10.1 muss am Geräteaufbau seitlich über die gesamte Seite eine LED-Umfeldbeleuchtung nach Wahl des Bieters vorhanden sein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Löschwasservolumen
Beschreibung: Das nutzbare Löschwasservolumen beträgt mind. 12.000 l, bei Gewichts- und Platzreserven soll dies größer ausgeführt werden. Bei widersprüchlichen Angaben sind allein die Angaben in der Leistungsbeschreibung verbindlich!
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Löschwasservolumen
Beschreibung: Das nutzbare Löschwasservolumen beträgt mind. 12.000 l, bei Gewichts- und Platzreserven soll dies größer ausgeführt werden. Bei widersprüchlichen Angaben sind allein die Angaben in der Leistungsbeschreibung verbindlich!
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 12 000,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit nach geplanter Auftragsvergabe
Beschreibung: Verbindliche Lieferzeit nach geplanter Auftragsvergabe. Die Angabe erfolgt in Wochen, es ist ein Faktor von 1 Monat = 4,3 Wochen, kaufmännische Rundung, zu berücksichtigen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend). Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Stadland
Beschaffungsdienstleister: BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH