1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NBank
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Unterstützung Abrechnung Coronahilfen
Beschreibung: Der NBank sind seit Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche neue Richtlinien über- tragen worden. Dies umfasste nicht nur die sog. Sofort-, November-, Dezember-, Über- brückungs- und Neustarthilfen, sondern zahlreiche Aufstocker- und Ergänzungspro- gramme. Insgesamt sind etwa 400.000 Anträge über die Sofort-, November-, Dezem- ber-, Überbrückungs- und Neustarthilfeprogramme eingereicht worden. Während die Soforthilfen weitestgehend abgerechnet sind (gut 100.000 Anträge) steht der wesent- liche Teil der Überbrückungs- und Neustarthilfe-Schlussbescheide noch aus. Die NBank hat hier seit 2020 bereits externe Unterstützung genutzt. Da die Bearbeitung nun aufgrund des Umfangs deutlich mehr Zeit benötigt, ist ein neuer Rahmenvertrag auszuschreiben. Es wird erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrech- nungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, wel- ches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampelfarbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig inhaltliche Prü- fung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ursprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto- Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichprobenfälle, so dass eine detail- genaue und intensive Prüfung erforderlich ist). Da die NBank nicht über die entsprechende räumliche Infrastruktur sowie die Hard- ware verfügt und auch die erforderlichen personellen Kapazitäten in der erforderlichen Volatilität und Größenordnung nicht bis Jahresende 2025 zur Verfügung stellen kann, ist eine ausschließlich interne Umsetzung nicht möglich. 2.1.1. Zu erbringende Leistungen Es wird erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrechnungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, welches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampel-farbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig in-haltliche Prüfung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ur-sprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto-Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichpro-benfälle, so dass eine detailgenaue und intensive Prüfung erforderlich ist). - Prüfungen der eingereichten Schlussabrechnungspakete aus den Coronahilfen auf Basis der von der NBank bereit gestellten Einarbeitungshil-fen wie Leistungsbeschreibungen, Förderrichtlinien, FAQ und ggf. Vollzugs-hinweise Arbeitsanweisungen und Leitfäden in den verschiedenen Rollen. Dies umfasst insbesondere: o Prüfung der im Init-Portal eingereichten Schlussabrechnungsunterla-gen auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit o Klärung und Prüfung, insb. im Stichprobenfall, der in der Schlussab-rechnung bestehenden Unklarheiten, Nachforderung von Unterlagen / Formulierung von Rück- und Verständnisfragen o Inhaltliche Prüfung, ob die Anforderungen an die Schlussabrechnun-gen der Bewilligung entsprechen und damit der Schlussbescheid er-stellt werden kann (bei Bedarf inklusive gesellschaftsrechtlicher Fra-gestellungen und Bewertungen, insbesondere zum Vorliegen eines Unternehmensverbundes) o Dokumentation der durchgeführten Prüfungen in Form von Vermer-ken (formal und inhaltlich) - Vorbereiten und Erstellen der Schlussbescheide (ggf. inkl. Widerruf / Rücknahme und Rückforderung; Teil-Widerrufe / -Rücknahmen). Dies umfasst insbesondere: o Abgeben eines verbindlichen Votums zur Anerkennung der Schluss-abrechnung oder zur Rückforderung o Erstellung von Schlussbescheiden (inkl. Widerrufsbescheide) 2.1.1.2 Los 2: - Prüfung von Widersprüchen im Rechtsbehelfsverfahren zur Sicherstellung einer fristgerechten Entscheidung inklusive Erstellung von notwendigen Prüfvermerken und Vorlage eines unterschriftsreifen Entwurfs eines Wider-spruchbescheides. 2.1.1.3. Für beide Lose: - Bereitstellung entsprechender Infrastruktur in Form von Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Hardware (durch den Auftragnehmer). Dabei er-möglicht die NBank den Zugriff auf das technische Laufwerk der NBank und das Laufwerk der Init. Die NBank stellt eine Klickanleitung bereit und einen Ansprechpartner für Rückfragen, die über die Klickanleitung hinausgehen. - Der Auftragnehmer gewährleistet jederzeit den Einsatz von Personal, dass den Mindestanforderungen entspricht und anhand der Klickanleitung eigen-ständig zur Abarbeitung der Pakete im Stande ist. Vorbereitung der Formulare, Vorlagen und der technischen Grundprogrammierung erfolgt durch die NBank und sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Kennung des Verfahrens: b247c1b1-a266-49f5-a0bd-d09b647ae530
Interne Kennung: RE 2025.14
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Verfahren Die den Bietern im Verlaufe des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der NBank auf Fragen der Bieter, schriftliche Hinweise etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Antwortschreiben und schriftliche Hinweise der NBank, welche die Vergabeunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor. Bei den personenbezogenen Bezeichnungen in diesen Vergabeunterlagen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bieter" sowohl natürliche Personen, einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint. Mit "Auftragnehmer" ist der Bieter oder die Bietergemeinschaft gemeint, der/die den Zuschlag erhalten hat. Angebotsform Das Angebot ist über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen. Das Angebot ist in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 VgV. Die NBank bedingt sich hiermit aus, dass etwaige Vorverträge, in den Vergabeunterlagen nicht als Vertragsbestandteile aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder Klauselwerke oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nicht Vertragsbestandteil werden. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Zahlungsbedingungen auf, entfalten diese infolge der hiesigen Abwehrklausel der NBank im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung, vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17. Änderungsvorbehalt Die NBank behält sich vor, den oben dargestellten zeitlichen Verfahrensablauf im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens zu ändern. Änderungen werden allen Bietern über das Deutsche Vergabeportal mitgeteilt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y645NJW Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Beteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben Sie daher die Möglichkeit, in Ihren Angebotsunterlagen, Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen (ggfls. im Rahmen eines Begleitschreibens zum Angebot). Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. d. § 165 Abs. 3 GWB auszugehen. Die vorstehende Information ist im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen worden und wird zum Bestandteil des Angebotes. Einer gesonderten Unterschrift dazu bedarf es nicht. Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (formlos), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Anlage 02a der Vergabeunterlagen).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht in entsprechender Anwendung der (im Falle der UVgO) nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist (vgl. § 122 Abs. 1 GWB oder § 31 Abs. 1 UVgO). Die Eignung der Bieter wird anhand der gem. § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien geprüft. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird gem. den §§ 123, 124 GWB geprüft. Die Kriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und das Fehlen von Ausschlussgrün-den sind wie folgt zu belegen: Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV. Unternehmen und Freiberufler, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) eingetragen sind, können den vorläufigen Beleg der Eignung durch Nennung der Zertifikatsnummer er-bringen. Alternativ kann das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die nachfolgende Erklärung belegt werden: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen). Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Anlage 09) einzureichen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Schlussabrechnungspakete
Beschreibung: 2.1.2.2 Unterstützung durch die NBank Die NBank stellt ein technisches System zur Verfügung, mit dem die technische Schnittstelle zu den Systemen der NBank dargestellt wird, und stellt entsprechende Berechtigungen (Rollen) für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers zur Verfügung, damit auf den Systemen der NBank die Aufgabenerfüllung erfolgen kann. - Sofern die technische Umgebung (Antrags- und Bearbeitungssystem) durch Dritte (z.B. den Bund vgl. Überbrückungshilfen) bereitgestellt wird, erfolgt der Zugriff des Auftragnehmers über dieses System. Die NBank ist verpflich-tet, dem Auftragnehmer dann die entsprechenden Berechtigungen einzu-richten (z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Es kann erforderlich sein, dass die Bearbeiter dafür ein Handy (es dürfte das eigene sein) benötigen. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die üblichen IT-Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Die NBank verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen Infor-mationen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit die Beschaffung der Informationen nicht dem Auftragnehmer selbst oblie-gen. 3. Qualität der Leistungserbringung für beide Lose (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungen gemäß der Leistungs-beschreibung, den dort definierten Mindestqualifikationen, Bearbeitungszeit je Rol-le und Bearbeitungsfristen vollständig, sachgerecht und mit der im öffentlichen Auf-tragswesen gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Maßgeblich ist insbesondere die feh-lerfreie Erstellung prüffähiger Bescheide und Widerspruchsentscheidungen im Rahmen des festgelegten 4-Augen-Prinzips sowie die Einhaltung der durch die Rollenzuordnung bestimmten Bearbeitungszeiten. (2) Eine Leistung gilt als mangelhaft, wenn sie: die fachlichen Mindestanforderungen an das Personal (z. B. fehlende Schulung oder Nachweis) nicht erfüllt, formale oder inhaltliche Fehler in den Bescheiden oder Widerspruchsentscheidun-gen aufweist, oder gegen technische oder rechtliche Vorgaben verstößt. (3) Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle mangelhafter Leistungen - insbeson-dere bei wiederholter oder schwerwiegender Schlechtleistung - Nachbesserung zu verlangen, Bearbeiter abzulehnen, Aufträge zurückzuziehen, Vergütung zurückzu-halten bzw. zu mindern oder den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund zu kündi-gen. (4) Eine geringfügige Abweichung ist nur dann unschädlich, wenn sie im Einzelfall nicht geeignet ist, den Leistungszweck zu gefährden und vom Auftraggeber aus-drücklich schriftlich als unerheblich eingestuft wurde. Eine systematische Akzep-tanz von Schlechtleistungen findet nicht statt. (5) Die Geltendmachung von weitergehenden Rechten und Schadensersatzan-sprüchen bleibt unberührt." 4. Leistungsumfang und Leistungszeit Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auftragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organisation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ("Best Effort"-Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren. Klarstellend zur Abarbeitungsfrist für Los 1: Das eingereichte Konzept muss eine Darstellung enthalten, wie der Auftragnehmer eine Abarbeitung bis zum 31.12.2025 ermöglichen wird. Umfang und Volumen sowie Bearbeitungs-Anzahl der Schlussabrechnungspakete (Los 1) wird derzeit auf ca. 42.500 Pakete und durchschnittlich 130.000 Einzelent-scheidungen beziffert (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. Für Los 2 wird aufgrund von Erfahrungswerten aus der bisherigen Tätigkeit ein Um-fang von ca. 20.000 Widersprüchen geschätzt. Das Maximal-Volumen für Los 2 be-läuft sich auf die Anzahl der in Los 1 benannten Einzelfallentscheidungen (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. 5. Leistungsort für beide Lose Die Leistung beider Lose kann remote überall innerhalb der EU, ist aber auf jeden Fall außerhalb der NBank zu erbringen, weil der Dienstleister verpflichtet ist, auf seine Verantwortung Personal, Räumlichkeiten und Hardware zur Verfügung zu stellen. 8. Abrechnungsmodalitäten Es wir nach einem Stundensatz abgerechnet (gilt für beide Lose). Es können unter-schiedliche Stundensätze für Los 1 und Los 2 festgelegt werden. 8.1.1 Maximale Bearbeitungsdauer je Rolle für Los 1 Die im folgenden angegebene maximale Bearbeitungsdauer pro Fall darf jedoch nicht überschritten werden. Bedeutet konkret: Der Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Prüfung wird i. d. R. durch das INIT-System vorgegeben. Hier sind grundsätzlich grüne, gelbe und rote Rolle vorgesehen. Aufgrund von Erfahrungswerten werden für die Rollen für Los 1 folgende max. Bearbeitungsdauern auf Einzelhilfenebene festgelegt: November-/ Dezemberhilfe Grüne Rolle 3 Stunden Gelbe Rolle 4 Stunden Rote Rolle 6 Stunden ÜBH I bis IV Grüne Rolle 7 Stunden Gelbe Rolle 9 Stunden Rote Rolle 12 Stunden Darüberhinausgehende Zeitaufwände werden durch den Auftraggeber nicht zusätzlich vergütet. 8.1.2 Maximale Bearbeitungsdauer für Los 2 Die Bearbeitungsdauer der Fälle unter Los 2 darf die Bearbeitungsdauer der Fälle in Los 1 nicht überschreiten.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag hat eine einjährige Grundlaufzeit. Er verlängert sich automatisch 3 Mal um jeweils 1 opt. Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber 3 Monate vor Ab-lauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (erstmalig zum Ablauf der Grundlaufzeit und da-nach zum Ablauf eines jeden opt. Jahres) gekündigt wird. Der Vertrag läuft maximal jedoch 4 Jahre gem. § 21 Abs. 6 VgV.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: 1.1.1 Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist eine Erklä-rung abzugeben, welche Leistungen von welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden, Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bie-tergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Verga-beverfahren gegenüber der NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Anlage 02a) 1.1.2 Einsatz von Dritten Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernve-bundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden. (Anlage 07, 07a, 02a)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Mindestanforderungen an die Referenzen: - für beide Lose Mindestens 2 vergleichbare Referenzen bei Förderbanken - Vergleichbar sind Referenzen für beide Lose, wenn sie inhaltlich die Unterstützung bei der Abarbeitung von Coronawirtschaftshilfen betrafen o Das bedeutet für Los 1: Anträge, Schlussabrechnungen o Das bedeutet für Los 2 Widerspruchsbearbeitung - und vom Umfang her jeweils vergleichbar sind. Dies ist für beide Lose der Fall wenn die die jeweilige, deren Auftragswert mindestens 5.000.000 EUR um-fasste. Grds. sind sämtliche in der Anlage 06 benannten Informationen zu befüllen. Auf Anfrage der NBank muss der Bieter dazu in der Lage sein, nähere Informationen zum jeweiligen Auftraggeber inkl. namentlicher Nennung eines Ansprechpartners sowie dessen Rufnummer zur Verfügung zu stellen. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular (Anlage 06 der Vergabeunterlagen).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an ei-ner deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Dieses Personal muss dabei bereits über Erfahrungen in der Abrechnung der Coronahilfen verfügen oder vor Einsatz entsprechend auf Kosten des Dienstleisters geschult worden sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung, Zwischenprüfungszeugnis und Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen). Der Dienstleister verpflichtet sich die fachliche Endkontrolle der Schlussabrechnungen durch Volljuristen mit zuwendungsrechtlicher Expertise und Erfahrungen in den Coronahilfen sicherzustellen (4-Augen-Prinzip). (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a) Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleich-wertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen). Die technische und fachliche Steuerung der Bearbeitungsteams ist durch den Dienstleister sicherzustellen. Fu?r die Bearbeitung von Los 1 und Los 2 ist folgendes Personalprofil erforderlich: - Fachliches Niveau: Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an einer deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung und Zwischenprüfungszeugnis oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen) - Spezifische Erfahrung: Nachweisbare Erfahrungen in der Bearbeitung von Corona-Hilfsprogrammen (z. B. Überbrückungs-, Neustart- oder Soforthilfe), ent-weder durch vorherige Tätigkeiten oder nachgewiesene Schulungen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) - Endkontrolle: Die fachliche Endkontrolle der Bescheide erfolgt durch Volljuristinnen bzw. Volljuristen mit einschlägiger Erfahrung im Zuwendungsrecht und der Bearbeitung von Corona-Hilfen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) Es gilt ein verbindliches 4-Augen-Prinzip bei allen fallabschließenden Prüfungen.
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Der Auftragnehmer betreibt zum Stichtag ein ISO 27001-konformes (oder vergleichbar) Informationssicherheitsmanagementsystem ("ISMS"). Soweit der Auftragnehmer während der Laufzeit des Hauptvertrages ein anderes ISMS einführt, wird der Auftraggeber über die jeweiligen neuen Regelungen im vollen Umfang informiert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass beide Vertragspartner ein gleiches Verständnis bezüglich der Dienstleistungen haben. Die nachfolgenden Regelungen sind für ein mögliches Folgeprodukt entsprechend anzuwenden. Sofern kein ISO 27001 Zertifikat vorliegt, müssen mindestens die folgenden Punkte vom Auftragnehmer erfüllt sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a): Sensibilisierung der Mitarbeitenden Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personale sind in Bezug auf Themen der Informationssicherheit durch den Auftragnehmer zu schulen. Ein Nachweis der Schulung mit Übersicht der behandelten Themen ist dem Auftragnehmer auf Anforderung auszuhändigen. Zutrittsschutz der Räumlichkeiten Vom Auftragsnehmer ist ein Zutrittsschutzkonzept zu den Räumlichkeiten, in denen die Leistungserbringung für den Auftraggeber erfolgt, erforderlich und bei Angebotsabgabe vorzulegen. In diesem muss sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten erhalten. Zugriffsschutz auf die Systeme des Auftraggebers und der Applikation Init Der Auftragnehmer muss die vom Auftraggeber vergebenen Berechtigungen einer eindeutigen benannten Person zuordnen. Ein Mitarbeiterwechsel und die damit einhergehende Anpassung der berechtigten Person muss beim Auftragnehmer dokumentiert werden, so dass jederzeit nachvollziehbar ist, welcher Mitarbeitende im System Anpassungen vorgenommen hat. Die Anmeldedaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Nutzung von Zugriffsberechtigungen als Gruppenaccount ist nicht erlaubt. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Härtung der eingesetzten Hardwaresysteme Es dürfen nur vom Auftragnehmer verwaltete Endgeräte verwendet werden - ausgenommen sind Handys zur Zwei-Faktor-Authentisierung. Die vom Auftragnehmer eingesetzte Hardware ist sicherheitstechnisch auf dem Stand der Technik zu betreiben. Ein Konzept zum Schutz der Systeme vor Schadsoftware ist vorhanden. Ein Virenschutz auf den Endgeräten mit aktuellen Signaturen ist obligatorisch. Nicht erforderliche Dienste und Services sind zu deaktivieren und nicht erforderliche Ports zu sperren. Die Systeme sind mit aktuellen Patches zu betreiben. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über alle Informationssicherheitsvorfälle sowie Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO zu informieren, die im Umfeld des Auftragnehmers oder eines seiner Nachunternehmer auftreten und Auswirkungen auf seine unmittelbare oder mittelbare Leistungserbringung haben. Die Meldung hat, sofern der Informationssicherheitsvorfall relevant für die Daten und Systeme des Auftraggebers ist, unverzüglich zu erfolgen. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen
Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung: Erklären Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit vertraulichen Daten. Aufgrund des Vorliegens einer Auftragsverarbeitung ist vor Zuschlagserteilung der in den Vergabeunterlagen enthaltene Entwurf des Auftragsverarbeitungsvertrages samt Anlage durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer zu befüllen und zu unterzeichnen (Anlage 10 und 10a). Sofern die in diesem Rahmen festgestellten datenschutzrechtlichen Bedingungen als nicht ausreichend angesehen werden, stellt dies einen Grund dar von einer Bezuschlagung abzusehen (Ausschlussgrund).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 3.1.1 Mindestentgelterklärung Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3.2 Berufliche Risikohaftpflichtversicherung für beide Lose Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10.000.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall besteht (nachzuweisen durch Versicherungsbestätigung der Versicherung). Der Auftragnehmer bestätigt zusätzlich, dass die genannte Versicherung mit den genannten Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags fortbestehen wird.(Anlage 02a) 3.3 Mindestjahresumsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz für Los 1 in Höhe von 20 Millionen pro Jahr und für Los 2 in Höhe von 5 Millionen pro Jahr verlangt. Als Beleg können Bankerklärungen, Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen dienen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eintragung in das Handelsregister oder in ein relevantes Berufsregister Mit dem Angebot ist die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 5.1 Angaben zum Unternehmen 5.1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurz-darstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau) (Anlage 02a) 5.1.2 KMU/Großunternehmen Eigenschaft Angaben, ob das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Dies sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanz-summe sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. 5.1.3 Ansprechpartner/Stellvertreter Nennung eines Ansprechpartners und seines Stellvertreters, der den Auftrag für die NBank federführend bearbeitet. (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). 5.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 5.2.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unter-nehmen vergeben, das nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist (vgl. § 122 Abs. 1 GWB). Die Eignung der Bieter wird anhand der gem. § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien geprüft. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird gem. den §§ 123, 124 GWB geprüft. Die Kriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und das Fehlen von Ausschluss-grün-den sind wie folgt zu belegen: Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgrün-den akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung gem. § 50 VgV. Unternehmen und Freiberufler, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Lie-fer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) eingetragen sind, können den vorläufigen Beleg der Eignung durch Nennung der Zertifikats-nummer er-bringen. Alternativ kann das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die nach-folgende Erklärung belegt werden: 5.2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen). 5.3 Preisblatt Mit dem Angebot ist je Los das jeweilige das ausgefüllte Preisblatt einzureichen (An-lage 02b der Vergabeunterlagen). 5.4 Verpflichtungserklärung zum Datenschutz Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen (Anlage 04 der Vergabeunterlagen).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Stundensatz
Beschreibung: In dem angegebenen Stundensatz sind sowohl die Stunden der Qualitätssicherung des Volljuristen als auch des Sachbearbeiters mit einzukalkulieren (Mischkalkulation). Darüber hinaus können vom Auftragnehmer keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: 4. Qualitative Zuschlagskriterien für Los 1 - Konzept Mit der Angebotsabgabe ist für Los 1 ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Qualifikationen und Erfahrungen konkret für die ausgeschriebenen Leistungen und Arbeitspakete genutzt werden sollen und warum auf Grundlage der Qualifikationen und Erfahrungen eine bestmögliche Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu erwarten ist. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Konzepte grundsätzlich die folgenden Aspekte berücksichtigen werden: Konzept zu Umsetzung und Expertise (maximal 10 Seiten) - Berücksichtigung der Zeitkritikalität bei der Umsetzung insb. hinsichtlich personeller Kapazitäten - Nutzbare Erfahrung aus vergleichbaren Verträgen des Unternehmens mit ähnlichem fachlichem Schwerpunkt - mind. 10 Stammmitarbeiter, sowie alle für die Endkontrolle einzusetzenden Rechtsanwälte die für die Bearbeitung zur Verfügung stehen und eingesetzt werden, sind zu benennen und kurz vorzustellen (Kurzprofile/Referenzprofile). - Es ist zudem darzustellen, inwiefern die Erfahrungen und Qualifikationen in Bezug auf die hier ausgeschriebenen Leistungen eine bestmögliche Leistungserbringung erwarten lassen - Qualifikation und Erfahrung der zur QS eingesetzten Rechtsanwälte - Darstellung der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Ablauforganisation (Umsetzung) Für das Bewertungskriterium - Konzept zu Expertise und Umsetzung können folgende Punkte erreicht werden: 5 Punkte = sehr gut Aus dem Konzept / den CV"s geht sehr gut hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unter- nehmen die Expertise und Erfahrung erheblich übertrifft. Mit einer bestmöglichen Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht sehr gut hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird. 4 Punkte = gut Aus dem Konzept / den CV"s geht gut hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unterneh men die Expertise und Erfahrung vollumfänglich besitzt. Mit einer guten Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten perso- nellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht gut hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird 3 Punkte = befriedigend Aus dem Konzept / den CV"s geht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung weitestgehend besitzt. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist - auch auf- grund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Aus- führung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht realistisch hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird. 2 Punkte = ausreichend Aus dem Konzept / den CV"s geht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung mit Abstrichen besitzt. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung mit Abstrichen ist - auch aufgrund der konzeptionellen und der dargestellten personellen Ressourcen Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird 1 Punkt = mangelhaft Aus dem Konzept / den CV"s geht nicht ausreichend hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung be- sitzt. Es ist nur mit einer mangelhaften Unterstützung auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht teilweise hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird. 0 Punkt = ungenügend Aus dem Konzept /den CV"s geht nicht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung besitzt. Mit einer un- genügenden Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht zum Teil hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die ausschließliche Verfahrenssprache ist deutsch. Während des Vergabeverfahrens dürfen die Bieter mit der NBank ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal kommunizieren. Falls sich aus den Vergabeunterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben, sind diese über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) zu stellen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die NBank wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst gem. § 56 Abs. 1 VgV auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Sodann wird entschieden, ob allein auf dieser Grundlage die Wertung durchgeführt werden kann oder ob von der Möglichkeit Gebrauch macht wird, Erklärungen (Angaben) und Nachweise nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die NBank eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den rechtzeitigen Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes innerhalb der Angebotsfrist allein verantwortlich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auf-tragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organi-sation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ("Best Effort"-Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren. Ein Anspruch auf Fertigstellung zu diesem Termin wird jedoch nicht garantiert, soweit die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NBank
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NBank
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Prüfung von Widersprüchen
Beschreibung: 2.1.2.2 Unterstützung durch die NBank Die NBank stellt ein technisches System zur Verfügung, mit dem die technische Schnittstelle zu den Systemen der NBank dargestellt wird, und stellt entsprechende Berechtigungen (Rollen) für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers zur Verfügung, damit auf den Systemen der NBank die Aufgabenerfüllung erfolgen kann. - Sofern die technische Umgebung (Antrags- und Bearbeitungssystem) durch Dritte (z.B. den Bund vgl. Überbrückungshilfen) bereitgestellt wird, erfolgt der Zugriff des Auftragnehmers über dieses System. Die NBank ist verpflich-tet, dem Auftragnehmer dann die entsprechenden Berechtigungen einzu-richten (z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Es kann erforderlich sein, dass die Bearbeiter dafür ein Handy (es dürfte das eigene sein) benötigen. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die üblichen IT-Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Die NBank verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen Infor-mationen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit die Beschaffung der Informationen nicht dem Auftragnehmer selbst oblie-gen. 3. Qualität der Leistungserbringung für beide Lose (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungen gemäß der Leistungs-beschreibung, den dort definierten Mindestqualifikationen, Bearbeitungszeit je Rol-le und Bearbeitungsfristen vollständig, sachgerecht und mit der im öffentlichen Auf-tragswesen gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Maßgeblich ist insbesondere die feh-lerfreie Erstellung prüffähiger Bescheide und Widerspruchsentscheidungen im Rahmen des festgelegten 4-Augen-Prinzips sowie die Einhaltung der durch die Rollenzuordnung bestimmten Bearbeitungszeiten. (2) Eine Leistung gilt als mangelhaft, wenn sie: die fachlichen Mindestanforderungen an das Personal (z. B. fehlende Schulung oder Nachweis) nicht erfüllt, formale oder inhaltliche Fehler in den Bescheiden oder Widerspruchsentscheidun-gen aufweist, oder gegen technische oder rechtliche Vorgaben verstößt. (3) Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle mangelhafter Leistungen - insbeson-dere bei wiederholter oder schwerwiegender Schlechtleistung - Nachbesserung zu verlangen, Bearbeiter abzulehnen, Aufträge zurückzuziehen, Vergütung zurückzu-halten bzw. zu mindern oder den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund zu kündi-gen. (4) Eine geringfügige Abweichung ist nur dann unschädlich, wenn sie im Einzelfall nicht geeignet ist, den Leistungszweck zu gefährden und vom Auftraggeber aus-drücklich schriftlich als unerheblich eingestuft wurde. Eine systematische Akzep-tanz von Schlechtleistungen findet nicht statt. (5) Die Geltendmachung von weitergehenden Rechten und Schadensersatzan-sprüchen bleibt unberührt." 4. Leistungsumfang und Leistungszeit Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auftragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organisation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ("Best Effort"-Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren. Klarstellend zur Abarbeitungsfrist für Los 1: Das eingereichte Konzept muss eine Darstellung enthalten, wie der Auftragnehmer eine Abarbeitung bis zum 31.12.2025 ermöglichen wird. Umfang und Volumen sowie Bearbeitungs-Anzahl der Schlussabrechnungspakete (Los 1) wird derzeit auf ca. 42.500 Pakete und durchschnittlich 130.000 Einzelent-scheidungen beziffert (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. Für Los 2 wird aufgrund von Erfahrungswerten aus der bisherigen Tätigkeit ein Um-fang von ca. 20.000 Widersprüchen geschätzt. Das Maximal-Volumen für Los 2 be-läuft sich auf die Anzahl der in Los 1 benannten Einzelfallentscheidungen (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. 5. Leistungsort für beide Lose Die Leistung beider Lose kann remote überall innerhalb der EU, ist aber auf jeden Fall außerhalb der NBank zu erbringen, weil der Dienstleister verpflichtet ist, auf seine Verantwortung Personal, Räumlichkeiten und Hardware zur Verfügung zu stellen. 8. Abrechnungsmodalitäten Es wir nach einem Stundensatz abgerechnet (gilt für beide Lose). Es können unter-schiedliche Stundensätze für Los 1 und Los 2 festgelegt werden. 8.1.1 Maximale Bearbeitungsdauer je Rolle für Los 1 Die im folgenden angegebene maximale Bearbeitungsdauer pro Fall darf jedoch nicht überschritten werden. Bedeutet konkret: Der Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Prüfung wird i. d. R. durch das INIT-System vorgegeben. Hier sind grundsätzlich grüne, gelbe und rote Rolle vorgesehen. Aufgrund von Erfahrungswerten werden für die Rollen für Los 1 folgende max. Bearbeitungsdauern auf Einzelhilfenebene festgelegt: November-/ Dezemberhilfe Grüne Rolle 3 Stunden Gelbe Rolle 4 Stunden Rote Rolle 6 Stunden ÜBH I bis IV Grüne Rolle 7 Stunden Gelbe Rolle 9 Stunden Rote Rolle 12 Stunden Darüberhinausgehende Zeitaufwände werden durch den Auftraggeber nicht zusätzlich vergütet. 8.1.2 Maximale Bearbeitungsdauer für Los 2 Die Bearbeitungsdauer der Fälle unter Los 2 darf die Bearbeitungsdauer der Fälle in Los 1 nicht überschreiten.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag hat eine einjährige Grundlaufzeit. Er verlängert sich automatisch 3 Mal um jeweils 1 opt. Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber 3 Monate vor Ab-lauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (erstmalig zum Ablauf der Grundlaufzeit und da-nach zum Ablauf eines jeden opt. Jahres) gekündigt wird. Der Vertrag läuft maximal jedoch 4 Jahre gem. § 21 Abs. 6 VgV.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: 1.1.1 Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist eine Erklä-rung abzugeben, welche Leistungen von welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden, Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bie-tergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Verga-beverfahren gegenüber der NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Anlage 02a) 1.1.2 Einsatz von Dritten Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernve-bundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden. (Anlage 07, 07a, 02a)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Mindestanforderungen an die Referenzen: - für beide Lose Mindestens 2 vergleichbare Referenzen bei Förderbanken - Vergleichbar sind Referenzen für beide Lose, wenn sie inhaltlich die Unterstützung bei der Abarbeitung von Coronawirtschaftshilfen betrafen o Das bedeutet für Los 1: Anträge, Schlussabrechnungen o Das bedeutet für Los 2 Widerspruchsbearbeitung - und vom Umfang her jeweils vergleichbar sind. Dies ist für beide Lose der Fall wenn die die jeweilige, deren Auftragswert mindestens 5.000.000 EUR um-fasste. Grds. sind sämtliche in der Anlage 06 benannten Informationen zu befüllen. Auf Anfrage der NBank muss der Bieter dazu in der Lage sein, nähere Informationen zum jeweiligen Auftraggeber inkl. namentlicher Nennung eines Ansprechpartners sowie dessen Rufnummer zur Verfügung zu stellen. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular (Anlage 06 der Vergabeunterlagen).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an ei-ner deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Dieses Personal muss dabei bereits über Erfahrungen in der Abrechnung der Coronahilfen verfügen oder vor Einsatz entsprechend auf Kosten des Dienstleisters geschult worden sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung, Zwischenprüfungszeugnis und Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen). Der Dienstleister verpflichtet sich die fachliche Endkontrolle der Schlussabrechnungen durch Volljuristen mit zuwendungsrechtlicher Expertise und Erfahrungen in den Coronahilfen sicherzustellen (4-Augen-Prinzip). (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a) Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleich-wertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen). Die technische und fachliche Steuerung der Bearbeitungsteams ist durch den Dienstleister sicherzustellen. Fu?r die Bearbeitung von Los 1 und Los 2 ist folgendes Personalprofil erforderlich: - Fachliches Niveau: Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an einer deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung und Zwischenprüfungszeugnis oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen) - Spezifische Erfahrung: Nachweisbare Erfahrungen in der Bearbeitung von Corona-Hilfsprogrammen (z. B. Überbrückungs-, Neustart- oder Soforthilfe), ent-weder durch vorherige Tätigkeiten oder nachgewiesene Schulungen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) - Endkontrolle: Die fachliche Endkontrolle der Bescheide erfolgt durch Volljuristinnen bzw. Volljuristen mit einschlägiger Erfahrung im Zuwendungsrecht und der Bearbeitung von Corona-Hilfen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) Es gilt ein verbindliches 4-Augen-Prinzip bei allen fallabschließenden Prüfungen.
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Der Auftragnehmer betreibt zum Stichtag ein ISO 27001-konformes (oder vergleichbar) Informationssicherheitsmanagementsystem ("ISMS"). Soweit der Auftragnehmer während der Laufzeit des Hauptvertrages ein anderes ISMS einführt, wird der Auftraggeber über die jeweiligen neuen Regelungen im vollen Umfang informiert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass beide Vertragspartner ein gleiches Verständnis bezüglich der Dienstleistungen haben. Die nachfolgenden Regelungen sind für ein mögliches Folgeprodukt entsprechend anzuwenden. Sofern kein ISO 27001 Zertifikat vorliegt, müssen mindestens die folgenden Punkte vom Auftragnehmer erfüllt sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a): Sensibilisierung der Mitarbeitenden Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personale sind in Bezug auf Themen der Informationssicherheit durch den Auftragnehmer zu schulen. Ein Nachweis der Schulung mit Übersicht der behandelten Themen ist dem Auftragnehmer auf Anforderung auszuhändigen. Zutrittsschutz der Räumlichkeiten Vom Auftragsnehmer ist ein Zutrittsschutzkonzept zu den Räumlichkeiten, in denen die Leistungserbringung für den Auftraggeber erfolgt, erforderlich und bei Angebotsabgabe vorzulegen. In diesem muss sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten erhalten. Zugriffsschutz auf die Systeme des Auftraggebers und der Applikation Init Der Auftragnehmer muss die vom Auftraggeber vergebenen Berechtigungen einer eindeutigen benannten Person zuordnen. Ein Mitarbeiterwechsel und die damit einhergehende Anpassung der berechtigten Person muss beim Auftragnehmer dokumentiert werden, so dass jederzeit nachvollziehbar ist, welcher Mitarbeitende im System Anpassungen vorgenommen hat. Die Anmeldedaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Nutzung von Zugriffsberechtigungen als Gruppenaccount ist nicht erlaubt. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Härtung der eingesetzten Hardwaresysteme Es dürfen nur vom Auftragnehmer verwaltete Endgeräte verwendet werden - ausgenommen sind Handys zur Zwei-Faktor-Authentisierung. Die vom Auftragnehmer eingesetzte Hardware ist sicherheitstechnisch auf dem Stand der Technik zu betreiben. Ein Konzept zum Schutz der Systeme vor Schadsoftware ist vorhanden. Ein Virenschutz auf den Endgeräten mit aktuellen Signaturen ist obligatorisch. Nicht erforderliche Dienste und Services sind zu deaktivieren und nicht erforderliche Ports zu sperren. Die Systeme sind mit aktuellen Patches zu betreiben. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über alle Informationssicherheitsvorfälle sowie Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO zu informieren, die im Umfeld des Auftragnehmers oder eines seiner Nachunternehmer auftreten und Auswirkungen auf seine unmittelbare oder mittelbare Leistungserbringung haben. Die Meldung hat, sofern der Informationssicherheitsvorfall relevant für die Daten und Systeme des Auftraggebers ist, unverzüglich zu erfolgen. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen
Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung: Erklären Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit vertraulichen Daten. Aufgrund des Vorliegens einer Auftragsverarbeitung ist vor Zuschlagserteilung der in den Vergabeunterlagen enthaltene Entwurf des Auftragsverarbeitungsvertrages samt Anlage durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer zu befüllen und zu unterzeichnen (Anlage 10 und 10a). Sofern die in diesem Rahmen festgestellten datenschutzrechtlichen Bedingungen als nicht ausreichend angesehen werden, stellt dies einen Grund dar von einer Bezuschlagung abzusehen (Ausschlussgrund).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 3.1.1 Mindestentgelterklärung Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3.2 Berufliche Risikohaftpflichtversicherung für beide Lose Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10.000.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall besteht (nachzuweisen durch Versicherungsbestätigung der Versicherung). Der Auftragnehmer bestätigt zusätzlich, dass die genannte Versicherung mit den genannten Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags fortbestehen wird.(Anlage 02a) 3.3 Mindestjahresumsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz für Los 1 in Höhe von 20 Millionen pro Jahr und für Los 2 in Höhe von 5 Millionen pro Jahr verlangt. Als Beleg können Bankerklärungen, Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen dienen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eintragung in das Handelsregister oder in ein relevantes Berufsregister Mit dem Angebot ist die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 5.1 Angaben zum Unternehmen 5.1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurz-darstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau) (Anlage 02a) 5.1.2 KMU/Großunternehmen Eigenschaft Angaben, ob das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Dies sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanz-summe sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. 5.1.3 Ansprechpartner/Stellvertreter Nennung eines Ansprechpartners und seines Stellvertreters, der den Auftrag für die NBank federführend bearbeitet. (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). 5.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 5.2.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unter-nehmen vergeben, das nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist (vgl. § 122 Abs. 1 GWB). Die Eignung der Bieter wird anhand der gem. § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien geprüft. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird gem. den §§ 123, 124 GWB geprüft. Die Kriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und das Fehlen von Ausschluss-grün-den sind wie folgt zu belegen: Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgrün-den akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung gem. § 50 VgV. Unternehmen und Freiberufler, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Lie-fer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) eingetragen sind, können den vorläufigen Beleg der Eignung durch Nennung der Zertifikats-nummer er-bringen. Alternativ kann das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die nach-folgende Erklärung belegt werden: 5.2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen). 5.3 Preisblatt Mit dem Angebot ist je Los das jeweilige das ausgefüllte Preisblatt einzureichen (An-lage 02b der Vergabeunterlagen). 5.4 Verpflichtungserklärung zum Datenschutz Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen (Anlage 04 der Vergabeunterlagen).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Stundensatz
Beschreibung: In dem angegebenen Stundensatz sind sowohl die Stunden der Qualitätssicherung des Volljuristen als auch des Sachbearbeiters mit einzukalkulieren (Mischkalkulation). Darüber hinaus kann der Auftragnehmer keine weiteren Kosten in Rechnung stellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die ausschließliche Verfahrenssprache ist deutsch. Während des Vergabeverfahrens dürfen die Bieter mit der NBank ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal kommunizieren. Falls sich aus den Vergabeunterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben, sind diese über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) zu stellen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die NBank wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst gem. § 56 Abs. 1 VgV auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Sodann wird entschieden, ob allein auf dieser Grundlage die Wertung durchgeführt werden kann oder ob von der Möglichkeit Gebrauch macht wird, Erklärungen (Angaben) und Nachweise nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die NBank eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den rechtzeitigen Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes innerhalb der Angebotsfrist allein verantwortlich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auf-tragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organi-sation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ("Best Effort"-Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren. Ein Anspruch auf Fertigstellung zu diesem Termin wird jedoch nicht garantiert, soweit die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NBank
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NBank
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NBank
Registrierungsnummer: 201010
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511-300310
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 41311-53306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 62b785eb-d50c-48e1-a682-47d7d1bd1c74 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/06/2025 14:54:12 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 410433-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 119/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2025