5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Alle Optionen müssen von allen Bietern angeboten werden und im Grundpreis berücksichtigt werden. Im Falle einer Budgetüberschreitung behält sich die Auftraggeberin vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen. Der Auftragswert wird dann um den angegebenen Nettobetrag an der Option gekürzt. Es ist jeweils nur der Mehrpreis gegenüber dem Grundangebot anzugeben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: In diesem Los gilt als Lieferort das Herstellerwerk des erfolgreichen Bieters. Das Fahrzeug wird nach mangelfreier Endabnahme im Herstellerwerk durch die Auftraggeberin an den Standort der Auftraggeberin überführt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt die Vergabe als Beschaffungsdienstleister durch. Alle Aufträge und Verträge werden zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin (Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH) geschlossen. Die Auftraggeberin behält sich ein früheres Angebotsende und einen früheren Versand der Informations- und Auftragsschreiben §134 GWB vor. Für die Angabe der verbindlichen Lieferzeit gelten die Regelungen in den Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Lieferung von Fahrzeugen mit modernster Abgasnachbehandlung; Zertifizierung der Bieter mit einem Umweltmanagementsystem
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz, Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "tenderfile_valuation_ufabII_label"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darstellung des 360° Systems
Beschreibung: Lieferung und Montage eines 360°-Kamerasystems rund um das Fahrzeug, vorzugsweise eines Seriensystems des Fahrgestellherstellers mit Darstellung auf einem fahrgestellherstellerseitig vorhandenem Display (mind. 7"-Farbdisplay), zusätzliche Displays sollen eine Größe von 7-10" haben. (nach 1.2.6 der LB)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einstieg in den Mannschaftsraum
Beschreibung: Der Ein- und Ausstieg aus dem Mannschaftsraum muss ein Ein- oder Aussteigen mit oder ohne Atemschutzgerät bei jedem Öffnungswinkel der Tür sicher möglich machen. Bevorzugt werden nicht klappende Treppenstufenauftritte, die entweder an der Fahrzeugtür oder am Raumeinstieg vorhanden sind. Bei Integration der Stufen an die MR-Türe muss gewährleistet sein, dass sich diese beim Betreten nicht bewegen. Klappen oder Stufen, die pneumatisch oder elektrisch ausfahren/ausklappen müssen mit einer mechanischen Rückfallebene ausgestattet werden. (nach 1.6.2 a der LB)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Löschwasservolumen
Beschreibung: Das nutzbare Löschwasservolumen beträgt abweichend der Norm mind. 2.500 l, bei Gewichtsreserven auch größer möglich (max. 3.000 l). Abweichend der Norm ist je Besatzungsmitglied mit 120kg inkl. PSA zu rechnen. Bei Beladungsgegenständen, die kein bestimmtes Modell fordern ist mit den Normgewichten zu rechnen. Es sind zunächst alle Optionen in die Gewichtsbilanz einzubeziehen. Eine Gewichtsreserve von 200 kg ist ebenfalls einzuplanen. (nach 1.13.1 a der LB) Bei Angebotsabgabe ist eine Gewichtsbilanz mit abzugeben (nach 1.15.2 der LB)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Löschwasservolumen
Beschreibung: Das nutzbare Löschwasservolumen beträgt abweichend der Norm mind. 2.500 l, bei Gewichtsreserven auch größer möglich (max. 3.000 l). Abweichend der Norm ist je Besatzungsmitglied mit 120kg inkl. PSA zu rechnen. Bei Beladungsgegenständen, die kein bestimmtes Modell fordern ist mit den Normgewichten zu rechnen. Es sind zunächst alle Optionen in die Gewichtsbilanz einzubeziehen. Eine Gewichtsreserve von 200 kg ist ebenfalls einzuplanen. (nach 1.13.1 a der LB) Bei Angebotsabgabe ist eine Gewichtsbilanz mit abzugeben (nach 1.15.2 der LB)
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 2 500,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Radstand des Fahrgestells
Beschreibung: Radstand des Fahrgestells nach Wahl des Herstellers, möglichst groß (nach 1.1.2 der LB)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bremsentyp des Fahrgestells
Beschreibung: Bremsentyp: bevorzugt Scheibenbremsen an allen Achsen, alle Achsen müssen mit dem gleichen Typ ausgestattet sein (nach 1.2.3 der LB)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend). Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
Beschaffungsdienstleister: BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH