2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Brückenstraße 8
Stadt: Nienburg/Weser
Postleitzahl: 31582
Land, Gliederung (NUTS): Nienburg (Weser) (DE927)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Flächendeckende Rahmenvereinbarung im Land Niedersachsen.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Betrugsbekämpfung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich: - das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidation erfolgt über eine Eigenerklärung.