Deutschland – Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten – Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von 230 digitalen Tafeln für unterschiedliche Schulen im Stadtgebiet Salzgitter für das Jahr 2025 und 2026

345467-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten – Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von 230 digitalen Tafeln für unterschiedliche Schulen im Stadtgebiet Salzgitter für das Jahr 2025 und 2026
OJ S 102/2025 28/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Salzgitter
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von 230 digitalen Tafeln für unterschiedliche Schulen im Stadtgebiet Salzgitter für das Jahr 2025 und 2026
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von 230 digitalen Tafeln für unterschiedliche Schulen im Stadtgebiet Salzgitter für das Jahr 2025 und 2026.
Kennung des Verfahrens: 3824a829-9995-404c-bbd8-6ef731b2c164
Interne Kennung: 2025-0115_25-0109-(L)
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Unterschiedliche Schulen im Stadtgebiet Salzgitter gemäß der Leistungsbeschreibung Teil A und Teil B
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTEUSYSF7 Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Beispiele: - Außergerichtlicher Vergleich: Einigungsversuch mit Gläubigern ohne Gericht - Restrukturierungsverfahren nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG)
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 oder 9 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 299, §§ 299a und 299b, §108 e, § 108f oder §§ 333 und 334 jeweils auch i.V.m. § 335a des Strafgesetzbuches oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr.1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 261 (Geldwäsche) oder §§ 89c oder 89a Abs. 2 Nr. 2 (Terrorismusfinanzierung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 263 (Betrug) oder § 264 (Subventionsbetrug) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr.10 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Abs. 1 - 5, §§ 232b - 233a (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Zahlungsunfähigkeit: Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Beispiele: - Person oder Unternehmen kann fällige Zahlungen nicht mehr leisten - Zahlungsengpass ist dauerhaft
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Beispiel: - Gerichtliches Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine Verletzung auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine Verletzung auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von 230 digitalen Tafeln für unterschiedliche Schulen im Stadtgebiet Salzgitter für das Jahr 2025 und 2026
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und Lieferung von interaktiven digitalen Tafeln einschließlich zugehöriger Hardware-Komponenten gemäß dem Leistungsverzeichnis aus Teil B. Hierzu soll ein entsprechender Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden. Im Rahmen dieses Vertrages sollen bis zu 230 digitale Tafeln von Prowise beschafft werden. Zusätzlich ist ein OPS-PC mit der Windows 11 Pro for Education Lizenz Bestandteil der Leistung. Weiterhin umfasst die Leistung die Lieferung der ergänzenden Komponenten: - Prowise Whiteboard - Prowise Whiteboard Frame - Prowise Wall Lift Zusätzlich beinhaltet die Leistung die Lieferung aller erforderlichen Zubehör- und Erweiterungskomponenten, welche für den Betrieb der digitalen Tafeln notwendig sind. Diese sind je Tafel wie folgt zu kalkulieren: - Netzkabel - Netzwerkkabel - Kabelrinne Die Lieferung der geforderten Geräte hat in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Im ersten Schritt werden 140 Geräte von den insgesamt 230 ausgeschriebenen Geräten abgenommen. Die erste Lieferung der ersten 140 abgenommenen Geräte erfolgt spätestens 14 Werktage nach Auftragserteilung, sofern nicht einvernehmlich mit dem Auftraggeber anders vereinbart. Ziel der Beschaffung ist eine einheitliche, moderne und zukunftssichere IT-Landschaft im Bildungsbereich der Stadt Salzgitter und die umfassende Erneuerung der digitalen Präsentationstechnik an den Schulen der Stadt Salzgitter, um eine moderne, medienpädagogisch zeitgemäße und nachhaltige Infrastruktur für den Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten.
Interne Kennung: 2025-0115_25-0109-(L)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Unterschiedliche Schulen im Stadtgebiet Salzgitter gemäß der Leistungsbeschreibung Teil A und Teil B
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe - über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Bieter gestellt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, - der Bieter sich nicht in Liquidation befindet, - der Bieter keine schweren Vergehen begangen hat, - der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur Zahlung gesetzlicher Sozialversicherung nachgekommen ist und - durch Angabe des Umsatzes für nach Art und Umfang ausgeschriebenen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre. Einzureichende Unterlagen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Datenblätter mit Beschreibung der angebotenen Leistung (mit dem Angebot vorzulegen)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Drei Referenznachweise über mit dem aktuellen Auftrag vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Kalenderjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/06/2025 09:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 112 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV werden fehlende Unterlagen nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/06/2025 09:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Bonitäts-/ Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftei (Creditreform oder vergleichbar) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Salzgitter
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Salzgitter
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Salzgitter
Registrierungsnummer: t:053418393542
Postanschrift: Joachim-Campe-Straße 6-8
Stadt: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5341839-3542
Fax: +49 5341839-4960
Internetadresse: https://www.salzgitter.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 93496d56-95fd-429b-adeb-c34b6b59e82c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/05/2025 09:24:24 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 345467-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 102/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/05/2025

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Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
Dörpen
Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edemissen
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Einbeck
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Emsbüren
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
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Friesoythe
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Garbsen
Garrel
Gartow
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Hohenhameln
Holdorf
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Ihlienworth
Ihlow
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Norden
Nordenham
Norderney
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