1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland, Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Baukonzession für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen am Standort der Deponie in Wesuwe
Beschreibung: Der Landkreis Emsland, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (nachfolgend „Landkreis“) schreibt Flächen zur Nutzung aus, auf denen eine PV-Freiflächenanlage auf einem Deponiekörper durch einen Dritten errichtet und betrieben werden soll. Der Bieter muss außerdem dem Landkreis die Option einräumen, sich an einer Projektgesellschaft zu beteiligen. Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland betreibt am Standort der Zentraldeponie Wesuwe, Neuversener Straße 12, 49733 Haren, OT Wesuwe eine Entsorgungsanlage mit verschiedenen abfallwirtschaftlichen Anlagen. Der Ablagerungsbetrieb ist seit ca. 1994 beendet. Der Deponiekörper wurde in den Jahren 1999 bis 2001 rekultiviert und mit einer Oberflächenabdichtung ausgestattet. Die Basisfläche beträgt rd. 9 ha, die Oberfläche beträgt rd. 10 ha. Auf dieser Fläche ist eine Freiflächenphotovoltaikanlage geplant. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat hierzu im Vorfeld bereits Vorarbeiten für einen Plangenehmigungsantrag nach Abfallrecht, der das Baurecht einschließt, vorbereitet. Der Antrag soll zeitnah fertiggestellt und beim Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg eingereicht werden. Den Unterlagen ist eine vergleichbare aktuelle Plangenehmigung einer Deponie-PV-Anlage an einem weiteren Standort des Abfallwirtschaftsbetriebs Landkreis Emsland zur Information beigefügt. Für die Photovoltaikanlage auf der Deponie Wesuwe wird ein qualifizierter und leistungsfähiger Projektpartner gesucht, der die genannte Energieanlage in erforderlichem Umfang weiterplanen (Ausführungsplanung), bauen und betreiben, sowie die Vermarktung der erzeugten Strommengen durchführt. Der Landkreis Emsland beabsichtigt perspektivisch, optional im Zuge der Klimaschutzinitiative Landkreis Emsland Gesellschaftsanteile von bis zu 49 % an der zu gründenden Betriebs- und ggf. Vermarktungsgesellschaft - diese ist nach den Vorstellungen des Landkreises zu errichten - zu erwerben. Die Kosten für die gesamte Planung des Gesamtvorhabens werden – auch, soweit sie der Grundstückseigentümer aufgrund gesetzlicher Vorschriften tragen müsste – vom Nutzungsberechtigten übernommen. Soweit wegen des in der Errichtung, Betriebs und Unterhaltung der Anlagen liegenden Eingriffs in Natur und Landschaft nach den Bestimmungen der Naturschutzgesetze oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen zu erbringen sind, sind diese vom Nutzungsberechtigten zu leisten. Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten, insbesondere wegen der weiteren Zahlungspflichten des Nutzungsberechtigten wird auf den Nutzungsrechtsvertrag, insbesondere Ziffern 6 und 12. Gegenstand des mit dieser Bekanntmachung eingeleiteten Verfahrens ist die Vergabe einer Baukonzession (§ 105 GWB; KonzVgV) im Wege eines einstufigen Verfahrens mit Verhandlungen.
Kennung des Verfahrens: 359a956d-7fa6-431b-9f1a-2cfbbc43daf6
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Neuversener Straße 12
Stadt: Haren (Ems)
Postleitzahl: 49733
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Landkreis führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, die sich an dem Konzessionsvergabeverfahren beteiligen wollen, zunächst ein indikatives, nicht zuschlagsfähiges Angebot abgeben. Der Landkreis wird die eingegangenen Angebote zunächst formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter anhand der Vorgaben der gegenständlichen Bekanntmachung und den Vorgaben der Vergabeunterlagen geprüft. Der Landkreis behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung ein Nachforderungsrecht vor. Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bieter diejenigen Bieter unter Berücksichtigung der nachstehenden Vorgaben ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden. Aus dem Kreis der Angebote, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Anforderungen des Landkreises erfüllen, werden 3 bis 5 Bieter ausgewählt und zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bietern vorhanden ist (der Landkreis behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 3 Bietern ausdrücklich vor). Sollte die Durchführung der Prüfungen der Vergabestelle ergeben, dass mehr als 5 Bieter die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bieter zur Teilnahme an Verhandlungen auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierzu sind die folgenden Kriterien maßgeblich: (1) Eigenerklärung des Bieters gem. Vordruck Anlage A.8 über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt) in folgender Weise: Leistungsspezifischer Umsatz: > 50 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 20 Punkte Leistungsspezifischer Umsatz: > 40 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 16 Punkte Leistungsspezifischer Umsatz: > 30 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 12 Punkte Leistungsspezifischer Umsatz: > 20 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 8 Punkte Leistungsspezifischer Umsatz: > 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 4 Punkte Leistungsspezifischer Umsatz: < 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 0 Punkte (2) Referenzen des Bieters gem. Vordruck Anlage A.9. Gewertet werden max. 10 Referenzen, wobei die Mindestreferenz nicht gewertet wird. Wertung mit je 5 Punkten. Max. 50 Punkte möglich. Ergeben sich auf dieser Basis der Punkteverteilung keine 5 Bieter, die mehr Punkte haben als andere Bieter - gleicher Punktwert nach Auswertung -, wird der Landkreis alle Bieter, die punktgleich auf dem fünften Platz liegen, zur Teilnahme an den Verhandlungen auffordern. In einem solchen Fall führt der Landkreis das Vergabeverfahren also mit mehr als fünf Bietern fort. Nach Eingang der indikativen Erstangebote finden getrennte Verhandlungsgespräche mit den Bietern statt. In diesem Termin werden die ausgewählten Bieter Gelegenheit haben, ihr indikatives Erstangebot zu präsentieren, zu erläutern und die Einzelheiten des indikativen Erstangebots in qualitativer, fachlich-technischer, vertraglicher und/oder preislicher Hinsicht zu verhandeln. Hierzu ergeht eine gesonderte Einladung. Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden die Teilnehmer, die zuvor ein den Anforderungen der Vergabestelle entsprechendes Erstangebot eingereicht haben, zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots aufgefordert werden. Hierzu behält sich die Vergabestelle die Überarbeitung der Vergabeunterlagen sowie ggf. den erneuten Versand an die verbliebenen Bieter vor. Die näheren Einzelheiten werden den betroffenen Bietern rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitgeteilt. Nach Wertung der rechtlich verbindlichen Angebote behält sich die Vergabestelle vor, entweder direkt den Zuschlag auf das am Maßstab der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot zu erteilen oder mit den verbliebenen Bietern erneut getrennte Verhandlungsgespräche, ggf. auch nur noch über den Angebotspreis, zu führen und die verbliebenen Bieter zur Abgabe überarbeiteter verbindlicher Angebote aufzufordern. Die näheren Einzelheiten werden den betroffenen Bietern rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitgeteilt. Das Konzessionsvergabeverfahren wird aufgehoben, da das eingereichte Angebot nicht wertungsfähig war und deshalb eine Aufhebung nach § 32 KonzVgV angezeigt war.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv - GWB, KonzVgV, Vergabe einer Baukonzession
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Baukonzession für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen am Standort der Deponie in Wesuwe
Beschreibung: Der Landkreis Emsland, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (nachfolgend „Landkreis“) schreibt Flächen zur Nutzung aus, auf denen eine PV-Freiflächenanlage auf einem Deponiekörper durch einen Dritten errichtet und betrieben werden soll. Der Bieter muss außerdem dem Landkreis die Option einräumen, sich an einer Projektgesellschaft zu beteiligen. Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland betreibt am Standort der Zentraldeponie Wesuwe, Neuversener Straße 12, 49733 Haren, OT Wesuwe eine Entsorgungsanlage mit verschiedenen abfallwirtschaftlichen Anlagen. Der Ablagerungsbetrieb ist seit ca. 1994 beendet. Der Deponiekörper wurde in den Jahren 1999 bis 2001 rekultiviert und mit einer Oberflächenabdichtung ausgestattet. Die Basisfläche beträgt rd. 9 ha, die Oberfläche beträgt rd. 10 ha. Auf dieser Fläche ist eine Freiflächenphotovoltaikanlage geplant. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat hierzu im Vorfeld bereits Vorarbeiten für einen Plangenehmigungsantrag nach Abfallrecht, der das Baurecht einschließt, vorbereitet. Der Antrag soll zeitnah fertiggestellt und beim Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg eingereicht werden. Den Unterlagen ist eine vergleichbare aktuelle Plangenehmigung einer Deponie-PV-Anlage an einem weiteren Standort des Abfallwirtschaftsbetriebs Landkreis Emsland zur Information beigefügt. Für die Photovoltaikanlage auf der Deponie Wesuwe wird ein qualifizierter und leistungsfähiger Projektpartner gesucht, der die genannte Energieanlage in erforderlichem Umfang weiterplanen (Ausführungsplanung), bauen und betreiben, sowie die Vermarktung der erzeugten Strommengen durchführt. Der Landkreis Emsland beabsichtigt perspektivisch, optional im Zuge der Klimaschutzinitiative Landkreis Emsland Gesellschaftsanteile von bis zu 49 % an der zu gründenden Betriebs- und ggf. Vermarktungsgesellschaft - diese ist nach den Vorstellungen des Landkreises zu errichten - zu erwerben. Die Kosten für die gesamte Planung des Gesamtvorhabens werden – auch, soweit sie der Grundstückseigentümer aufgrund gesetzlicher Vorschriften tragen müsste – vom Nutzungsberechtigten übernommen. Soweit wegen des in der Errichtung, Betriebs und Unterhaltung der Anlagen liegenden Eingriffs in Natur und Landschaft nach den Bestimmungen der Naturschutzgesetze oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen zu erbringen sind, sind diese vom Nutzungsberechtigten zu leisten. Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten, insbesondere wegen der weiteren Zahlungspflichten des Nutzungsberechtigten wird auf den Nutzungsrechtsvertrag, insbesondere Ziffern 6 und 12. Gegenstand des mit dieser Bekanntmachung eingeleiteten Verfahrens ist die Vergabe einer Baukonzession (§ 105 GWB; KonzVgV) im Wege eines einstufigen Verfahrens mit Verhandlungen.
Interne Kennung: 21/03/2025/Wesuwe
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsbeginn ist am 01.01.2026 oder vier Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber am 01.01.2026. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 20 Jahren. Der Nutzungsberechtigte ist zur Ausübung einer Option auf Vertragsverlängerung von einmalig fünf Jahren berechtigt. Dieses Optionsrecht gilt als ausgeübt, wenn der Nutzungsberechtigte nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit von 20 Jahren in Textform gegenüber dem Grundstückseigentümer erklärt, von dem ihm zustehenden Optionsrecht keinen Gebrauch machen zu wollen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Haren (Ems)
Postleitzahl: 49733
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2045
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Landkreis führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, die sich an dem Konzessionsvergabeverfahren beteiligen wollen, zunächst ein indikatives, nicht zuschlagsfähiges Angebot abgeben. Der Landkreis wird die eingegangenen Angebote zunächst formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter anhand der Vorgaben der gegenständlichen Bekanntmachung und den Vorgaben der Vergabeunterlagen geprüft. Der Landkreis behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung ein Nachforderungsrecht vor. Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bieter diejenigen Bieter unter Berücksichtigung der nachstehenden Vorgaben ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden. Aus dem Kreis der Angebote, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Anforderungen des Landkreises erfüllen, werden 3 bis 5 Bieter ausgewählt und zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bietern vorhanden ist (der Landkreis behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 3 Bietern ausdrücklich vor). Sollte die Durchführung der Prüfungen der Vergabestelle ergeben, dass mehr als 5 Bieter die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bieter zur Teilnahme an Verhandlungen auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierzu sind die folgenden Kriterien maßgeblich: (1) Eigenerklärung des Bieters gem. Vordruck Anlage A.8 über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt) in folgender Weise: Leistungsspezifischer Umsatz: > 50 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 20 Punkte Leistungsspezifischer Umsatz: > 40 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 16 Punkte Leistungsspezifischer Umsatz: > 30 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 12 Punkte Leistungsspezifischer Umsatz: > 20 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 8 Punkte Leistungsspezifischer Umsatz: > 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 4 Punkte Leistungsspezifischer Umsatz: < 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 0 Punkte (2) Referenzen des Bieters gem. Vordruck Anlage A.9. Gewertet werden max. 10 Referenzen, wobei die Mindestreferenz nicht gewertet wird. Wertung mit je 5 Punkten. Max. 50 Punkte möglich. Ergeben sich auf dieser Basis der Punkteverteilung keine 5 Bieter, die mehr Punkte haben als andere Bieter - gleicher Punktwert nach Auswertung -, wird der Landkreis alle Bieter, die punktgleich auf dem fünften Platz liegen, zur Teilnahme an den Verhandlungen auffordern. In einem solchen Fall führt der Landkreis das Vergabeverfahren also mit mehr als fünf Bietern fort. Nach Eingang der indikativen Erstangebote finden getrennte Verhandlungsgespräche mit den Bietern statt. In diesem Termin werden die ausgewählten Bieter Gelegenheit haben, ihr indikatives Erstangebot zu präsentieren, zu erläutern und die Einzelheiten des indikativen Erstangebots in qualitativer, fachlich-technischer, vertraglicher und/oder preislicher Hinsicht zu verhandeln. Hierzu ergeht eine gesonderte Einladung. Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden die Teilnehmer, die zuvor ein den Anforderungen der Vergabestelle entsprechendes Erstangebot eingereicht haben, zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots aufgefordert werden. Hierzu behält sich die Vergabestelle die Überarbeitung der Vergabeunterlagen sowie ggf. den erneuten Versand an die verbliebenen Bieter vor. Die näheren Einzelheiten werden den betroffenen Bietern rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitgeteilt. Nach Wertung der rechtlich verbindlichen Angebote behält sich die Vergabestelle vor, entweder direkt den Zuschlag auf das am Maßstab der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot zu erteilen oder mit den verbliebenen Bietern erneut getrennte Verhandlungsgespräche, ggf. auch nur noch über den Angebotspreis, zu führen und die verbliebenen Bieter zur Abgabe überarbeiteter rechtlich verbindlicher Angebote aufzufordern. Die näheren Einzelheiten werden den betroffenen Bietern rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitgeteilt. Das Konzessionsvergabeverfahren wird aufgehoben, da das eingereichte Angebot nicht wertungsfähig war und deshalb eine Aufhebung nach § 32 KonzVgV angezeigt war.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nutzungsentgelte Photovoltaik
Beschreibung: Nutzungsentgelte Photovoltaik (60 Punkte) - wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einspeisekonzept
Beschreibung: Einspeisekonzept (10 Punkte) - wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: Umsetzungskonzept (20 Punkte) - wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zum Einsatz von nachhaltigen Materialien und Recyclingmaßnahmen
Beschreibung: Konzept zum Einsatz von nachhaltigen Materialien und Recyclingmaßnahmen (10 Punkte) - wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Emsland, Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Emsland, Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Niedersachsen
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland, Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
Registrierungsnummer: DE117330968
Postanschrift: Herzog-Arenberg-Straße 12
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49593159960
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Niedersachsen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +494131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ce79316a-6374-493c-a012-3d0a94ddea91 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/05/2025 16:30:33 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 331756-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 98/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/05/2025