Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – A1, Grunderneuerung AS Groß Ippener bis AD Stuhr, km 126,800 - 122,607 - Vorerkundung von Ausbaustoffen

328512-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – A1, Grunderneuerung AS Groß Ippener bis AD Stuhr, km 126,800 - 122,607 - Vorerkundung von Ausbaustoffen
OJ S 97/2025 21/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: A1, Grunderneuerung AS Groß Ippener bis AD Stuhr, km 126,800 - 122,607 - Vorerkundung von Ausbaustoffen
Beschreibung: A1, Grunderneuerung AS Groß Ippener bis AD Stuhr, km 126,800 - 122,607 - Vorerkundung von Ausbaustoffen
Kennung des Verfahrens: 0f8991d9-4fce-4e12-a1e0-3ba89bc8eaa0
Interne Kennung: NOW-2025-0134
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71311220 Dienstleistungen im Straßenbau, 71351100 Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen, 71900000 Labordienste, 71351100 Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: A 1 zwischen AS Groß Ippener - AD Stuhr, km 127,000 - km 122,500
Postleitzahl: 27243
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrugsbekämpfung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: A1, Grunderneuerung AS Groß Ippener bis AD Stuhr, km 126,800 - 122,607 - Vorerkundung von Ausbaustoffen
Beschreibung: A1, Grunderneuerung AS Groß Ippener bis AD Stuhr, km 127,000 - 122,500 - Vorerkundung von Ausbaustoffen inkl. AKR-Begutachtung Art und Umfang Im Rahmen der Vorbereitung der grundhaften Erneuerung im Zuge der A1 zwischen der Anschlussstelle Groß Ippener und dem Autobahndreieck Stuhr werden Untersuchungen zur Beurteilung der Schadstoffbelastung und der bautechnischen Eignung der Ausbaustoffe ausgeschrieben. Es handelt sich um folgende Leistungen: Örtliche Inaugenscheinnahme mit dem AG Begutachtung des Streckenabschnitts / Dokumentation hinsichtlich einer möglichen AKR-Schädigung ("Alkali-Kieselsäure-Reaktion") Probenahmeplan inkl. Darstellung der Probenahmepunkte, inkl. Recherche Abstimmung Probenahmeplan mit dem AG Erkundungen auf A1 (Nachtbaustellen) im Streckenabschnitt: - Verkehrssicherung (Arbeitsstellen kürzerer Dauer) - Baubegleitende Kampfmittelsondierung - Entnahme von Bohrkernen Beton / HGT Durchm. 150 mm, rd. 50 Stück - Entnahme von Bohrkernen Beton Durchm. 100 mm, rd. 12 Stück - Entnahme von Bohrkernen Asphalt 150 mm, ca. 2 Stück - Kleinrammbohrungen rd. 20 Stück - Probenahme Bankettmaterial - Herstellung Grundwassermessstellen aus Kleinrammbohrungen - Laborversuche und Analysen (nach Abstimmung mit dem AG): o Materialkennwerte o Schadstoffuntersuchungen gemäß EBV / LAGA - AKR-Begutachtung des Altbetons und Einschätzung o Untersuchungen gemäß BASt "Empfehlung für die Schadensdiagnose und die Bauliche Erhaltung von AKR-geschädigten Fahrbahndecken aus Beton" o Durchführung einer Kombination mit polarisationsmikroskopischen, mikrochemischen und röntgendiffraktometrischen Untersuchungen an Bohrkernen o Schadensdiagnose durch Dünnschliffuntersuchung o Petrographie der Gesteinskörnungen o Zustand des Betongefüges (Luftporen, Carbonatisierungstiefe, Sekundärbildungen, Risse) o Ggf. Bestimmung AKR-Potential Erstellung von 2 Prüfberichten: - Schadstoffe, Materialkennwerte, Konfiguration der Grundwasserdeckschicht nach EBV (HzeGW), mögliche Verwertung der anfallenden Baustoffe - Bewertung der Schädigung durch AKR
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71311220 Dienstleistungen im Straßenbau, 71351100 Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen, 71900000 Labordienste, 71351100 Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 14/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: Angabe in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil III: Angaben über mindestens [3] geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens [3] Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers. Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit: 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Voruntersuchungsdienstleistungen, die die Beprobung und Bewertung von Ausbaustoffen auf Autobahnen/Bundesstraßen zum Gegenstand gehabt haben und die in Verbindung mit einer Verkehrssicherungsleistung durchgeführt wurden. Alternativ können 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Voruntersuchungsdienstleistungen, die die Beprobung und Bewertung von Ausbaustoffen auf Autobahnen/Bundesstraßen zum Gegenstand gehabt haben eingereicht werden und zusätzlich 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Verkehrssicherungsleistungen auf Autobahnen/Bundesstraßen, die nicht in Verbindung mit Voruntersuchungsleistungen erbracht wurden. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Beschreibung der vergleichbaren Leistungen in den Referenzen, der Erfüllung der erforderlichen Mindestanforderungen sowie der ordnungsgemäßen Ausführung und des Ergebnisses. Benannte Nachweise und Erklärungen sind von einer Bietergemeinschaft insgesamt sowie auch von Nachunternehmern für wesentliche Leistungen beizubringen. Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und / oder des Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Referenzen gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind oder nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind diese ergänzend einzureichen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: Der Bieter hat Qualifikationen für folgende Beteiligte nachzuweisen. Verantwortliche Person: Der Bieter hat mind. eine Verantwortliche Person festzulegen und dem Auftraggeber zu benennen. Die Verantwortliche Person muss über Fach- und Sachkunde verfügen und hat die Weisungsbefugnis gegenüber dem Probenehmer. Die Fachkunde ist wie folgt nachzuweisen: - Qualifizierte technische Ausbildung, insbesondere ein abgeschlossenes Studium an einer (Fach-) Hochschule oder Universität, oder eine langjährige (mind. drei Jahre) praktische Erfahrung im Bereich der Bewertung von Ausbaustoffen des Verkehrswegebaus. Hierfür sind der Lebenslauf sowie mind. zwei Referenzen oder der Nachweis der Anerkennung als Prüfstelle nach RAP Stra 15 mit dem Angebot einzureichen. - Teilnahme an regelmäßigen Schulungen aus dem Bereich der Probenahme Boden / Gesteinskörnungen / Abfall; Umgang mit Bauabfällen, Bodenschutz und Altlasten, Ersatzbaustoffverordnung, Asbest, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Hierfür sind für die letzten vier Jahre mind. zwei Schulungen nachzuweisen. Die Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind mit dem Angebot einzureichen. - AKR-Gutachter muss in der Liste der anerkannten AKR- Gutachterstellen nach ARS 04/2013 eingetragen sein: https://www.bast.de/DE/Strassenbau/Qualitaetsbewertung/Listen/akr-gutacher.html Die Sachkunde ist wie folgt nachzuweisen: • Sachkundenachweis "Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien gemäß LAGA PN 98" (max. fünf Jahre alt). • Zertifikat "Sachkunde beim Umgang mit Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs" (gemäß TRGS 519, Anlage 4C, max. sechs Jahre alt) oder höherwertiger gemäß TRGS 519, Anlage 3. Bei Tätigkeiten zur Erkundung von potenziell asbesthaltigen Produkten kann die Verantwortliche Person auch die Aufgabe des Aufsichtsführenden gemäß TRGS 519 übernehmen. Aufsichtsführende Person: Der Bieter hat bei Tätigkeiten zur Erkundung von potenziell asbesthaltigen Produkten gemäß TRGS 519 eine Aufsichtsführende Person festzulegen und dem Auftraggeber zu benennen. Die Aufsichtsführende Person muss über Sachkunde verfügen und hat die Weisungsbefugnis gegenüber dem Probenehmer. Die Verantwortliche Person auch die Aufgabe des Aufsichtsführenden gemäß TRGS 519 übernehmen. Die Sachkunde ist wie folgt nachzuweisen: • Zertifikat "Sachkunde beim Umgang mit Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs" (gemäß TRGS 519, Anlage 4C, max. sechs Jahre alt) oder höherwertiger gemäß TRGS 519, Anlage 3. Probenehmer: Der Bieter hat mind. eine Person für die Probenahme festzulegen und dem Auftraggeber zu benennen. Der Probenehmer muss über Fach- und Sachkunde verfügen. Die Fachkunde ist wie folgt nachzuweisen: - Qualifizierte technische Ausbildung, insbesondere ein abgeschlossenes Studium an einer (Fach-) Hochschule oder Universität, oder eine langjährige (mind. drei Jahre) praktische Erfahrung im Bereich der Probenahme von Ausbaustoffen des Verkehrswegebaus. Hierfür sind der Lebenslauf sowie mind. zwei Referenzen mit dem Angebot einzureichen. - Teilnahme an regelmäßigen Schulungen aus dem Bereich der Probenahme Boden / Gesteinskörnungen / Abfall; Umgang mit Bauabfällen, Bodenschutz und Altlasten, Ersatzbaustoffverordnung, Asbest, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in den letzten drei Jahren. Die Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind mit dem Angebot einzureichen. Die Sachkunde ist wie folgt nachzuweisen: • Sachkundenachweis "Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien gemäß LAGA PN 98" (max. fünf Jahre alt). Die Kopie des Sachkundenachweises ist mit dem Angebot einzureichen. Bei Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Produkten muss der Probenehmer eine fachkundige Person gemäß TRGS 519 sein. Des Weiteren muss er die sicherheitstechnische Einrichtung regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüfen. Verkehrssicherungsarbeiten: - Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen gem. ZTV SA (MVAS-Nachweis).

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Angabe im Vordruck HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, welche Teile des Auftrags der Auftragnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: - Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmen inkl. entsprechender Eignungsnachweise. - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: Angabe in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil IV: - Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss im Auftragsfall einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe - Mindestanforderung: Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € Auf gesondertes Verlangen einzureichen: - Zusicherung der Versicherung über den Abschluss bzw. die Erhöhung der Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https:// amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und /oder des Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Auf gesondertes Verlangen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarfilichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Auf Verlangen ist der rechtskräftig bestätigte Insolvenzplan vorzulegen. - Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: - Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe Präqualifizierte Unternehmen Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https:// amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und /oder des Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: Angaben in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil II: - Eintragung in ein Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes Auf gesondertes Verlagen sind Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweis vorzulegen. Benannte Nachweise und Erklärungen sind von einer Bietergemeinschaft insgesamt sowie auch von Nachunternehmern für wesentliche Leistungen beizubringen. Präqualifizierte Unternehmen Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https:// amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und /oder des Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: entfällt - ohne Bieter
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Die Autobahn GmbH des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Registrierungsnummer: USt-ID DE329214156
Postanschrift: Gradestraße 18
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 5112351050
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: N.N.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640964911
Fax: +49 30403680811
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt. ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640964911
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 158cc3f5-50e4-438b-a3e2-945df7402897 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/05/2025 15:44:13 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 328512-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 97/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/05/2025

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