1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Syke
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt Syke in Niedersachen.
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Elektrischer Energie (Ökostrom) für Stadt Syke in Niedersachsen. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr). Insgesamt 375 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 3.246.744 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 3.246.744kWh/a. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig. Bitte füllen Sie die Ausschreibungsunterlagen ausschließlich elektronisch aus und sehen Sie von einer handschriftlichen Bearbeitung ab. Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des festgesetzten Einreichungstermins. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können hochgeladene Angebote zurückgezogen werden. Der Bieter/Bewerber muss folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt und hochladen: • das Angebotsschreiben, • das Preisblatt (je Los), • die Bietererklärungen. Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind nicht zulässig. Für das Angebot ist ausschließlich das anliegende Vertragswerk zu verwenden. Im Rahmen der elektronischen Vergabe (E-Vergabe) ist eine physische Unterschrift des Angebots sowie seiner Anlagen nicht erforderlich. Die Verifizierung über die Vergabeplattform gewährleistet die Authentizität und Unverfälschtheit des Angebots. Die elektronische Textform gemäß § 126b BGB in Verbindung mit § 113 GWB und § 55 VgV sowie die Sicherheitsmaßnahmen der Vergabeplattform sichern die Rechtsverbindlichkeit der übermittelten Dokumente. Mit dem Hochladen des Angebots und seiner Anlagen (wie Preisblätter, Bietererklärungen und sonstige Erklärungen) erklärt der Bieter verbindlich, dass sämtliche von ihm gemachten Angaben und Erklärungen ihm zuzurechnen sind und er für deren Richtigkeit und Vollständigkeit einsteht. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter/Bewerber an das Angebot gebunden. Anfragen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind ausschließlich mit der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform zu führen. Die weiteren Vorgaben ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anlagen. Rechtsgrundlagen und Vorgaben Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt auf der Grundlage folgender Rechtsvorschriften: 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der jeweils gültigen Fassung. 2. öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in der jeweils gültigen Fassung. 3. Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 in der jeweils gültigen Fassung. 4. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung. 5. Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) in der jeweils gültigen Fassung. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung der Bedingungen der Ausschreibung als wirtschaftlichstes bewertet wird. Das alleinige Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Sollte kein Angebot eingehen, das die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt und den Ausschreibungsbedingungen entspricht, behält sich die Vergabestelle vor, die Ausschreibung aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung und Einreichung der Angebote erfolgt nicht.Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. . Zusätzlich müssen mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen als Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d457927710
Interne Kennung: Syke S/09
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Diepholz (DE922)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Unternehmen in einem laufenden Insolvenzverfahren werden vom Verfahren ausgeschlossen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt Syke in Niedersachen.
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Elektrischer Energie (Ökostrom) für Stadt Syke in Niedersachsen. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr). Insgesamt 375 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 3.246.744 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 3.246.744kWh/a. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Interne Kennung: Syke S/09
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Syke
Postleitzahl: 28857
Land, Gliederung (NUTS): Diepholz (DE922)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. . Zusätzlich müssen mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen als Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert. Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen. Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Die fehlenden Unterlagen sind in einem solchen Fall innerhalb eines Tages nach Aufforderung elektronisch via E-Mail einzureichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachgereicht werden. Die Nachforderung betrifft ausschließlich Unterlagen, die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlich sind und deren Nachreichung den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht beeinträchtigt. Kommt ein Bieter der Nachforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, bleibt das Angebot unberücksichtigt. Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen verwiesen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 16 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Syke
Registrierungsnummer: +49 (0) 4242 164-406
Abteilung: Fachbereich Bau, Planung, Umwelt
Postanschrift: Hinrich-Hanno-Platz 1
Stadt: Syke
Postleitzahl: 28857
Land, Gliederung (NUTS): Diepholz (DE922)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 4242 164-406
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 49 4131/15-2943
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: 49 4131153306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2dd5f664-4029-4802-a93e-8c614920de11 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/05/2025 17:41:06 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 302662-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 91/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/05/2025