Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – „Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Zweckverbandsgebiet Celle, ab 01.01.2026

293194-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – „Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Zweckverbandsgebiet Celle, ab 01.01.2026
OJ S 88/2025 07/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
E-Mail: info@zacelle.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: „Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Zweckverbandsgebiet Celle, ab 01.01.2026
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7.000 bis 12.500 Mg Papier, Pappe und Kartonagen (PPK; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle (im Folgenden: Zweckverbandsgebiet Celle) einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten Übernahmestelle zur Verwertungsanlage ab dem 01.01.2026.
Kennung des Verfahrens: 75959713-9b8f-48f6-a022-ca5831493e98
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Übernahme der PPK-Abfälle an der vom Auftragnehmer benannten Übernahmestelle
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Zweckverbandsgebiet Celle, ab 01.01.2026
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7.000 bis 12.500 Mg Papier, Pappe und Kartonagen (PPK; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle (im Folgenden: Zweckverbandsgebiet Celle) einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten Übernahmestelle zur Verwertungsanlage ab dem 01.01.2026.
Interne Kennung: LOT-0001 E69463267
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen sollen vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 erbracht werden. Eine Verlängerung der Leistung ist nicht vorgesehen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Übernahme der zu verwertenden PPK-Sammelware sowie die Bereitstellung und Herausgabe der Systembetreiberanteile erfolgt bei dem Auftragnehmer an der von ihm mit dem Angebot angegebenen Übernahmestelle. Nähere Angaben zur Übernahmestelle bzw. Leistungsort finden sich in der Leistungsbeschreibung. Ausführungen zum Malus bei der Angebotswertung finden sich in den Ausführungen zu den Zuschlagskriterien (Ziff. 11) und in Kap. III. Die Verwertung der PPK-Sammelware erfolgt in der vom Auftragnehmer im Angebot benannten Verwertungsanlage. Ein Ort für die Leistungserbringung wird nicht vorgegeben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: .
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Prognostiziertes Gesamtentgelt auf der Grundlage der Laufzeit unter Berücksichtigung eines Mauls für die logistischen Mehraufwendungen des Auftraggebers für den Transport bis zur Übergabestelle / Gewichtung : 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E69463267
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E69463267
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 112 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt gem. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Überprüfungsstelle: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabestimmungen kann sich der Bewerber oder Bieter an die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Tel.: 04131 / 15-3308 04131 / 15-3306 Fax: 04131 / 15-2943 wenden. Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations- , Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00013077
Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109
Stadt: Celle
Postleitzahl: 29227
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
E-Mail: info@zacelle.de
Telefon: 05141 7502420
Internetadresse: https://www.zacelle.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 75ba823a-dfa3-4bce-b846-e8be20d01cbc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2025 16:26:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 293194-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 88/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/05/2025

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