2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Diepholz (DE922)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Formularbedingt wurde Diepholz eingetragen. Tatsächlich soll die Versichertenversorgung im gesamten Bundesgebiet, vorrangig Niedersachsen, erfolgen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei dem unter Ziffer 2.1 genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet. Die Übermittlung der Angebote sollte in elektronischer Form an das angegebene Postfach erfolgen. Die Angaben unter 5.1.16 dienen lediglich der Validierung des Formulars. Die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren richtet sich nach dem konkreten Klagebegehren und Kläger und kann nicht generell bezeichnet werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Betrugsbekämpfung:
Verstoß im Zusammenhang mit seinem beruflichen Verhalten im Bereich der Verteidigungsbeschaffung:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen:
Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung:
Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Konkurs:
Korruption:
Unzuverlässigkeit zur Ausschließung von Risiken für die Sicherheit des Landes:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Zahlungsunfähigkeit: